Im Februar 2022, als Karl Lauterbach (SPD) bereits das Amt des Gesundheitsministers übernommen hatte, reiste ich in die USA. Ich wollte ein paar Tage lang Kurse an der Harvard Kennedy School in Cambridge besuchen und meinen Horizont erweitern. Einer der Dozenten, Dan Levy, warf die Frage auf, was eine gute Entscheidung ausmache. Stutzen ließ mich seine These, dass die Qualität einer Entscheidung nicht von ihrem Ergebnis abhängt. Vor Kursbeginn hatte Dan Levy die Gruppe online gefragt: »Was war eure beste Entscheidung im vergangenen Jahr? Mit welchem Ergebnis?« (S. 75)
Und dann beginnt Herr Spahn zu philosophieren und will so den Leser glauben machen, er hätte eine Entscheidung unter Unsicherheit treffen müssen. Falsch. Er hat die Daten, die seinem Traum von einer Pandemie widersprachen, bewusst ignoriert, genau wie die ganze restliche Regierung.
“Vorsätzliche Ignoranz (auch „willentliche Unkenntnis“ oder willful blindness) ist im deutschen Strafrecht zwar kein eigener Straftatbestand, kann aber strafrechtlich sehr wohl relevant sein und zur Verurteilung führen. Sie wird oft als dolus eventualis (bedingter Vorsatz) gewertet, wenn der Täter die Augen vor Tatsachen verschließt, die er für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.”
Alternativ hätte ich noch folgendes anzubieten “Ignorantia legis non excusat (auch ignorantia iuris non excusat oder ignorantia iuris neminem excusat) ist ein Rechtsgrundsatz aus dem römischen Recht, der im deutschen Sprachraum als Volksweisheit mit der Bedeutung „Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe“ („Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“) bekannt ist.”
Als nächstes versucht er sich noch mit dem Vorsorgeparadoxon aus der Verantwortung zu ziehen.
Als der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière 2016 sein Zivilschutzkonzeptvorstellte und forderte, jeder solle Lebensmittel- und Wasservorräte für mindestens zehn Tage zu Hause lagern, löste er einen Sturm der Empörung und des Spotts aus. (S. 78)
Es war sogar noch extremer. Wer den Vorschlägen folgte, wurde von den Mainstreammedien als Rechte und Verschwörungstheoretiker diffamiert.
Ein weiteres Bonmot: Spare, so hast Du in der Not.
Diese Erfahrung zeigt, wie wichtig es ist, nach Zeiten der Krise zu einer vorausschauenden Haushaltspolitik zurückzukehren und den Schuldenstand zu reduzieren – um für die nächste gewappnet zu sein. Das erfordert manche harten Entscheidungen und umso mehr politischen Mut, Vorsorgepolitik in einen größeren Zusammenhang zu stellen und zu erklären. (S. 79).
Vorsorge für künftige Pandemien
In den nächsten, eher lose zusammenhängenden Unterkapiteln, behandelt Jens, wie er sich das so in der Zukunft mit den Pandemien denkt. Das Lustige an der Sache ist, dass das Buch von 2022 ist und wir nun an dieser Stelle im Jahr 2026 rückblickend schauen können, was aus seinen Plänen wirklich geworden ist.
1. Pandemiebereitschaftsverträge
Hat Herr Spahn das auch mit Merz durchdiskutiert? Nein, denn Herr Spahn geht es um seine eigenen Entlastung in Buchform. Er bereitet hier, als predicive priming vor, dass er die 20-fach zu viel gekauften Masken als zukünftige Krisenvorsorge verbuchen will, für zukünftige Pandemien. Zu diesen Krisenvorräten gehören nicht mur Masken, sondern auch Impfstoffe für zukünftige, noch unbekannte Krankheiten.
Im Februar 2021 setzte die Bundesregierung dafür eine Taskforce Impfstoffproduktion ein und bereitete den Abschluss sogenannter Pandemiebereitschaftsverträge vor. Die Taskforce erhielt eine eigene Geschäftsstelle und setzte sich zusammen aus Vertretern des Finanz-, des Gesundheits- und des Wirtschaftsministeriums sowie des Kanzleramts; ein Ausschuss der beamteten Staatssekretäre der beteiligten Ressorts tagte regelmäßig. Die politisch bedeutsamen Grundsatzentscheidungen trafen Bundeskanzlerin Merkel, Vizekanzler Scholz, Wirtschaftsminister Altmaier und ich. Bereits beim ersten Treffen dazu am 24. Februar 2021 im Bundeskanzleramt legten wir vier fest, dass die Taskforce unter anderem den mittelfristigen Au au einer hinreichenden Industriestruktur zur Versorgung der Bevölkerung in Deutschland mit Impfstoffen sicherstellen und den Forschungs- und Produktionsstandort für Impfstoffe mit neuartigen Technologien sichern und stärken soll. (S. 80 f)
Genau das, was wir dringend brauchen: Noch mehr nutzlose Impfstoffe, die von nicht demokratisch legitimierten Arbeitsgruppen beschafft werden. Die Internetseite, die Herr Spahn als Beleg angibt, existiert nicht mehr, ist aber noch im Internetarchiv abrufbar. Das Impressum wurde auch archiviert.
Ob damit auch diese Taskforce der Vergangenheit angehört, oder nur die Informationen zu dieser Taskforce aus dem Netz getilgt wurden, kann ich leider nicht sagen.
Schon bald entstand in unseren Diskussionen die Idee, der Bundesrepublik Deutschland den Zugriff auf schnell verfügbare Produktionskapazitäten von bis zu fünfhundert Millionen Impfdosen pro Jahr zu sichern.
Kleiner Hinweis an Jens: Deutschland hat nur 83.497.147 (dreiundachtzig Millionen vierhundertsiebenundneunzigtausendeinhunderteinundsiebzig) Bewohner. Fünfhundert Millionen sind 10 Dosen pro Kopf. Wer bitte lässt sich 10 Spritzen pro Jahr geben? Ich dachte Herr Spahn hat eine Banklehre. Lernt man da nicht rechnen oder zumindest das Verständnis für Zahlenräume und welche Zahl größer ist? Dividieren lernte man zu meiner Zeit noch in der Grundschule.
Nun macht es wenig Sinn, wenn ein Staat selber industrielle Produktionsanlagen vorhält oder betreibt. Das können private Unternehmen in aller Regel besser. Daher wurde ein Konzept entwickelt, mit dem in einer Ausschreibung Impfstoffhersteller als Vertragspartner gefunden werden sollen, die sich verpflichten, bestimmte Produktionskapazitäten so vorzuhalten, dass die Bundesregierung sie im Ernstfall in kurzer Frist abrufen und zur Herstellung eines gerade dringlich benötigten Impfstoffs nutzen kann. Im Gegenzug erhalten die Hersteller dafür eine jährliche Gebühr vom Staat. Damit war die Idee der Pandemiebereitschaftsverträge geboren. Nach vielen Vorarbeiten und einem monatelangen Ausschreibungsprozess konnte die neue Bundesregierung auf dieser Basis im Februar 2022 die ersten fünf dieser Verträge abschließen. (S. 81)
Verstehe ich das richtig. Man gibt der Pharmaindustrie Geld dafür, viel zu viel Impfstoffe NICHT zu produzieren?! Cooles Konzept (für die Pharma).
Das Dumme ist, das haben die wohl wirklich gemacht.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums wurde zudem im Oktober 2021 das Zentrum für Pandemieimpfstoffe und -Therapeutika beim Paul Ehrlich-Institut (ZEPAI) mit dem Auftrag gegründet, bei künftigen Pandemien die Bereitstellung von Pandemie-Impfstoffen bereits innerhalb von drei bis sechs Monaten zu ermöglichen. Das ZEPAI übernimmt zu diesem Zweck auch das Management der neuen Verträge. (S. 82)
Das Problem mit dem ZEPAI ist, dass ich die mal gefragt habe, wie viele Fläschchen welcher Chargen vernichtet wurden, nicht mal das wissen die. Impfstoffe in drei bis sechs Monaten, damit wären wir wieder bei der 100 Tage Challenge der DARPA und dass das Zeugs anschließend natürlich keine Langzeitsicherheitsdaten aufweisen kann. Spahn hängt diesem Irrglauben auch an und gehört in diese 100 Tage Challenge Kreise.
Wenn ZEPAI Teil des PEI ist und das Management der Verträge übernimmt, wie kann dann das PEI die Produkte kontrollieren? Könnte es da zu einem Interessenskonflikt kommen?
2. Nationale Reserve Gesundheitsschutz
Das Bundeskabinett hat anscheinend in der Sitzung vom 03. Juni 2020 beschlossen, eine Nationale Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) anzulegen. Darin hat man dann einen Teil der zu viel gekauften persönlichen Schutzausrüstung versenkt/verbucht. Sind diese Mengen eigentlich schon beim Maskenskandal abgezogen?
Die NRGS sollte gemäß Beschluss des »Corona-Kabinetts« vom 30. November 2020 drei Phasen umfassen: Zu Beginn wird die NRGS auf dem Bestand an Schutzausrüstung aufgebaut, der bereits vom Bund beschafft wurde und nicht für eine aktuelle Versorgung im Rahmen der Covid-19 Pandemie benötigt wird. Hierzu zählen auch die Schutzmasken, die zurzeit des Maskenmangels mit nationalen Sonderzulassungen beschafft und insbesondere aus China eingeführt worden sind. (S. 83)
Also zu viel gekaufte persönliche Schutzausrüstung wird umgewidmet und so von den eigentlichen Verlusten zu einen langfristigen Lagergenstand umgewidmet. Eine Mischung aus Verlustoptimierung und tatsächlich sinnvoller Lagerung. Man muss nicht alles verbrennen, was man nicht braucht. Ein Teil des Skandals in Frankreich war, dass abgelaufene PSA in derartigen Lagern nicht ersetzt worden war und man dann teuer nachkaufen musste. Noch sinnvoller wäre es, PSA in einem zentralen Lager zu verwalten, aus dem alle Krankenhäuser bestellen (nicht mehr direkt von Herstellern). Die größeren Mengen würden die Preise reduzieren und es käme nicht zu einem ablaufen der Haltbarkeitsdaten. Zentrale Lagerhaltung mit einer Mindestmenge, die immer vorgehalten werden muss, so kenne ich das auch aus meiner Zeit an der Uni. Mein Institut hat das als einziges so gehandhabt und dadurch viel Geld gespart, so dass andere Institute auch im Zentrallager eingekauft haben. So weit denkt man hier aber leider nicht und wird die PSA verfallen lassen und dann komplett neu nachkaufen, statt sie vor Ablauf innerhalb des Landes noch zu verkaufen und vom Erlös zu ersetzen.
In der zweiten Phase soll der Bestand an Schutzausrüstung durch solche aus inländischer Produktion (siehe Punkt 3 »Masken made in Germany«) aufgefüllt sowie durch weitere relevante Versorgungsgüter ergänzt werden. (S. 83f)
Und wer soll die Masken tragen? Ich sicherlich nicht. Nur weil die Masken in Deutschland hergestellt werden, werden sie dadurch nicht mikrobiologisch sinnvoll.
Zudem sollen in dieser Phase die Grundlagen für eine dauerhafte Institutionalisierung der NRGS geschaffen werden. In der dritten Phase ab dem Jahr 2023 soll die NRGS dann in Dauerbetrieb übergehen und weitestgehend über die Absicherung von Produktionskapazitäten realisiert werden; eine physische Mindestreserve soll weiterhin vorgehalten werden. (S. 84)
Aus diesen Träumen von Jens Spahn, seine Maskenüberbeschaffung zumindest über das NRGS ein wenig zu reduzieren wurde letztendlich nichts.
Laut Ärzteblatt vom 3. April 2023 wurde für die Phasen zwei und drei keine Haushaltsmittel zugewiesen. Karl Lauterbach hat die Träume seines Vorgängers platzen lassen, wie es scheint. Man könnte nun böse spekulieren, ob es am mangelnden Schmiergeld der Maskenindustrie lag oder dass das Geld dringender in der Ukraine gebraucht wurde. Dem Steuerzahler wurden jedenfalls Gelder erspart, denn 2025 stellte der Bunderechnungshof fest, dass für die NRGS eine solide rechtliche Grundlage und ein konzeptioneller Rahmen fehlen würden. Zudem wurden ein Großteil der von Herrn Spahn beschafften Schutzmasken inzwischen ohnehin vernichtet.
3. Masken “made in Germany”
Noch im März 2020 starteten wir ein Ausschreibungsverfahren. Bei diesem erhielten diejenigen einen Zuschlag, die das beste Angebot für die Lieferung von in Deutschland produzierten und CE-zertifizierten OP- und FFP2 Masken machten. Um Planungssicherheit zu geben, lief der jeweilige Vertrag dann von Anfang August 2020 bis Ende Dezember 2021, also für siebzehn Monate. Eine Vielzahl von Anbietern erhielt einen Zuschlag und investierte darauf in in den Auf- und Ausbau der Maskenproduktion in Deutschland. (S. 85f)
Laut einem Interview auf youtube mit Trigema-Chef Wolfgang Grupp Junior, wusste dieser schon am 13.02.2020 Bescheid und fing mit der Stiffmaskenproduktion an, weil ihm irgendjemand bereits am 13.02.2020!!! gesagt hat, dass er seine Läden würde schließen müssen. Wer das wohl war?
Die Verträge zur Förderung der deutschen Produktion wurden zwar erfüllt, aber ab 2021 gab es für das Projekt keine Anschlussfinanzierung und damit hatte sich auch diese Idee in Luft aufgelöst.
4. Pandemiepläne üben
Nach den Erfahrungen mit der weltweiten Ausbreitung der Schweinegrippe 2009 und dem EHEC-Ausbruch in Deutschland 2011 war bereits ein anderes Bewusstsein entstanden. Seitdem gibt es in Deutschland Pandemiepläne für jedes Krankenhaus und jede Pflegeeinrichtung sowie für Großunternehmen; alle Bundesländer und viele Kommunen hatten Pandemiepläne erarbeitet und in der Schublade liegen. Das Problem war: In der Schublade sind sie geblieben. Die Pläne wurden in Wahrheit nie geübt und wenig ernst genommen. (S. 88)
Herr Spahn erwähnt sogar die die 5c Pandemieübung 2017. Sie wurde als Meilenstein gesehen und die Materialien später sogar als Paket veröffentlicht, damit andere Länder ähnliche Übungen machen können.
Und ja, es gab Pandemiepläne, die man einfach aus der Schublade hätte holen können, den damals hat man sich bei den Plänen etwas gedacht. Als diese Pläne erstellt wurden, war man bei Verstand und hatte einen kühlen Kopf.
Das Problem war: In der Schublade sind sie geblieben. (S. 88)
Und wessen Schuld war das? Jensemanns vielleicht? Er hätte sie aus den Schubladen holen lassen können. Statt dessen hat er lieber sein eigenes Ding gemacht, um sich zu profilieren.
Und weil die Übungen in der Schublade lagen und es Jens immer noch zu wenige Übungen sind, die abgehalten werden, plädiert er für mehr Übungen (S. 89). Wahrscheinlich, damit dann diese Unterlagen in den Schubladen verstauben können, genau die die Pläne und Übungen davor.
Das in Bonn ansässige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit über dreihundertvierzig Mitarbeitern und einem jährlichen Etat von über hundertsechzig Millionen Euro darf laut geltender Rechtslage nur in den gesetzlich genannten Lagen tätig werden, insbesondere beim Zivilschutz und in der Katastrophenhilfe. Für die Pandemie war diese Behörde damit ohne eine ausdrückliche Gesetzesänderung nicht einsetzbar. Leider hat dafür die politische Kraft nicht gereicht. (S. 90)
Für einen Umbau des BBK zu einer zentral koordinierenden Stelle bräuchte es eine Änderung des Grundgesetzes, welche jedoch am Widerstand einiger Bundesländer scheitert, die ihre Souveränität im Katastrophenschutz nicht abgeben wollen.
Herr Spahn hätte sich doch über diese Regeln hinwegsetzen können, wie auch über viele andere Regeln, z. Bsp. bei der Maskenbeschaffung. Hier pocht er plötzlich auf Gesetze, während andere Dinge auch ohne Gesetze gingen, wie das Einschränken der Menschen- und Grundrechte per Verordnung.
Das Robert Koch-Institut selbst war vor der Pandemie eher eine Wissenschaftsinstitution als eine operativ tätige Behörde. Einheiten, die in regelmäßigem Austausch mit den Gesundheitsbehörden in Ländern und Kommunen stehen und auch vor Ort aktiv unterstützen konnten, gab es faktisch nicht. Beim ersten großen Ausbruch im Februar 2020 in Heinsberg bat der Landrat Stephan Pusch um direkte Unterstützung durch das RKI. Doch eine solche war weder regelhaft vorgesehen, noch war ausreichend Personal dafür da. Das haben wir im Laufe der Krise geändert und eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beim RKI aufgebaut und zum Start mit vierzig neuen Stellen ausgestattet. (S. 90)
Das Thema Heinsberg und RKI habe ich schon in einem vorherigen Kapitel abgehandelt. Die Behauptung zu widerholen macht es an dieser Stelle nicht besser Jens. Zudem war das RKI schon immer eine weisungsgebundene Oberbehörde, daran hat sich 2020 nichts geändert, außer vielleicht, dass die Politik offensichtlicher eingegriffen hat als früher. Wie sagt das RKI so schön selbst “Innerhalb des vom BMG festgelegten thematischen Rahmens ist das RKI frei in der Wahl der Forschung”
Was die vierzig neuen Stellen angeht, so meint Herr Spahn an dieser Stelle wahrscheinlich die ca. “40 Verbindungsstellen für den Kontakt zwischen dem RKI und den 400 Gesundheitsämtern im Land”. Im Jahr 2021 hatte das RKI 530,5 Planstellen von denen bis zum 15. Februar 2021 147 unbesetzt waren. Von diesen Planstellen sind 187 Beamtenstellen. Von diesen Beamtenstellen waren 2021 127 besetzt. 2020 hatte das RKI “68 zusätzliche IT-Stellen beantragt. Nur vier Stellen davon wurden von der großen Koalition genehmigt.”
Man beantragt für gewöhnlich schon etwas mehr Stellen als man braucht, weil immer ein Teil abgelehnt wird. Aber 4 Stellen von 68 ist eine extreme Ablehnungsquote. Da braucht man sich nicht wundern, dass das Sicherheitssystem so “toll” war, dass ein anonymer Informand Aya Velasques die ungeschwärzten Protokolle geben konnte. IT-Sicherheit braucht Personal und Infrastruktur. Da wurde an der falschen Stelle gespart. Man könnten nun argumentieren, dass 147 Planstellen nicht besetzt waren und davon 127 sogar Beamtenstellen waren. Ein Informatiker bekommt aber normalerweise eine E14 Stelle, was bringen da unbesetzte A8 oder E10 Stellen, für das Geld bekommt man keine Informatiker. Man kann diese Stellen auch nicht einfach umwidmen, wenn es Stellen mit Stellennummer sind, die sind fix.
5. Epidemische Lage von nationaler Tragweite
In diesem Kapitel geht es um juristische Aspekte, die ich nicht wirklich einschätzen kann. War das legal? War das juristisch korrekt? Ich kann es nicht sagen.
Im November 2020 wurde beispielsweise für die Zeit der Pandemie dem Bund das Recht übertragen, die Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten anzuordnen oder den Flugverkehr aus bestimmten Hochrisikoregionen ganz auszusetzen. Auf dieser neuen rechtlichen Grundlage konnten wir als Bundesregierung eine Einreiseverordnung erlassen, die einheitlich und unmittelbar für ganz Deutschland galt. Die Aussteigekarten auf Papier konnten auf dieser Basis nun digitalisiert und die Digitale Einreiseanmeldung entwickelt werden. (S. 92)
Möglicherweise mein Jens Spahn die “Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epide mischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag”
Im deutschen Rechtssystem herrscht eine klare Hierarchie, die als „Rangordnung der Rechtsnormen“ bezeichnet wird.
Hier ist die Einordnung kurz und knapp:
Das Grundgesetz steht über allem.
Formelle Gesetze werden vom Parlament (Bundestag) beschlossen.
Rechtsverordnungen werden von der Exekutive (Regierung/Ministerien) erlassen.
Eine Verordnung darf bestehenden Gesetzen nicht widersprechen. Tut sie es doch, ist sie rechtswidrig und unwirksam.
ABER, es gibt immer ein ABER.
Manche Gesetze haben Vorbehalte, welche die Regierung ausdrücklich dazu ermächtigt (Ermächtigungsgrundlage), modizifierende Gesetze zu erlassen. Das Gesetz bestimmt dabei „Inhalt, Zweck und Ausmaß“ der Verordnung (Art. 80 GG). Grundrechte wie die Freizügigkeit (Art. 11 GG) enthalten oft einen sogenannten Gesetzesvorbehalt. In Art. 11 Abs. 2 GG steht ausdrücklich, dass dieses Recht eingeschränkt werden darf, wenn dies zum Beispiel zur „Bekämpfung von Seuchengefahr“ erforderlich ist.
Nun gab es aber weder eine Seuche noch eine Pandemie. Das habe ich in den vorherigen Kapiteln mehr als einmal ausgeführt.
Da es keine Pandemie gab, hätten die Verordnungen nicht erlassen werden dürfen.
Recht haben und Recht bekommen sind aber zwei paar Schuhe, vor allem in einem Doppelstaat, in welchen die staatlichen Organe nun die Verursacher der Misere schützen. Das mit dem Doppelstaat ist nicht neu, dieses messen mit zweierlei Maß gab es schon einmal. Die Römer nannten das “Quot liket Jovi non liket bovi”, also Was Jupiter darf, ist dem Ochsen nicht erlaubt. Einige Juristen, wie Josef Hingerl, sind jedoch durchaus der Meinung, dass die Verordnungen Verfassungwiedrig waren.
Übergangsweise konnten die Behörden in den Ländern ihre einschränkenden Maßnahmen bis hin zum ersten Lockdown im März 2020 auf eine Art Generalklausel im Infektionsschutzgesetz stützen. Diese besagte in einfachen Worten: Alles, was hil , das Virus einzudämmen, ist im Grunde erlaubt. (S. 92f)
Nur war die Infektionswelle bereits am abklingen, es war bereits vorbei, als man die Lockdowns ausrief.
Man könnte sich nun juristisch den Mund fusselig reden, ob das legal war. Das ginge aber am Hauptpunkt vorbei, denn alle Maßnahmen waren von vorne herein komplett unnötig, daher erübrigt sich die juristische Diskussion. Man hat die Expertise der warnenden Stimmen mundtot gemacht, aktiv mundtot gemacht durch Zensurmechanismen. Das ist willfull ignorance und somit strafbar, meiner Meinung nach. Damit ist meiner unjuristischen Meinung nach, alles, was danach kam einfach nur noch illegal gewesen.
Daher entwickelten wir im Bundesministerium für Gesundheit zusammen mit dem Justizministerium ein völlig neues Rechtsinstrument, die sogenannte Epidemische Lage von nationaler Tragweite. Die Idee war es, drei Dinge gleichzeitig zu erreichen: die demokratische Legitimation zu stärken, den Ausnahmecharakter der Lage deutlich zu machen und dabei die notwendige Flexibilität für die Regierungen zu erhalten, um die Maßnahmen an die jeweilige Lage dynamisch anpassen zu können. Wenn das Parlament, der Deutsche Bundestag, also mit Mehrheit als Ausnahmesituation das Bestehen einer Epidemischen Lage feststellt, erhalten Bund und Länder für die Dauer dieser Feststellung besondere, im Einzelnen im Gesetz definierte Befugnisse. Der Bundestag muss diese Feststellung alle drei Monate verlängern und kann sie jederzeit au eben. (S. 93)
Aus Laiensicht würde ich sagen: Was nicht passt, wird passend gemacht. Wir haben für diese Situation keine Gesetze (möglicherweise aus gutem Grund) und daher erfinden wir etwas neues, das uns in den Kram passt. Und genau das wird nun gemacht, um es politisch und finanziell auszunutzen.
Wenn das Parlament, der Deutsche Bundestag, also mit Mehrheit als Ausnahmesituation das Bestehen einer Epidemischen Lage feststellt, erhalten Bund und Länder für die Dauer dieser Feststellung besondere, im Einzelnen im Gesetz definierte Befugnisse.
Genau das hat Sachsen- Anhalt nämlich 2025 gemacht, um weiter an die Coronatöpfe zu kommen.
“Das pandemische Geschehen sei zwar abgeklungen, das Land habe aber die Folgewirkungen der Corona-Pandemie noch nicht überwunden, so die Landesregierung. Der durch das Corona-Sondervermögen des Landes festgelegte Maßnahmenkatalog befinde sich weiterhin in der Umsetzung. Für das Jahr 2026 seien Ausgaben in Höhe von bis zu 790 Millionen Euro vorgesehen.”
In diesem Fall “nur” um an Geld zu kommen, man könnte es aber auch zum knechten der Bevölkerung missbrauchen. Das verlängern einer pandemischen Lage aus Haushaltsgründen kann nicht im Sinne des Gesetzes gewesen sein. Man hat damit ein neues juristisches Mittel zum Machtmissbrauch erschaffen.
Die Bundesregierung selbst hatte und hat nach Feststellung der Epidemischen Lage von nationaler Tragweite keinerlei Befugnisse, kontaktreduzierende Maßnahmen, Beschränkungen des öffentlichen oder wirtschaftlichen Lebens oder einen Lockdown zu beschließen. Das können weiterhin nur die Länder und die Behörden vor Ort, und dabei müssen sie das Gebot der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit beachten. Der Bund und vor allem der Bundesminister für Gesundheit erhielt für den Zeitraum der festgestellten Epidemischen Lage allerdings besondere Befugnisse, per Verordnung Regelungen etwa zum Reiseverkehr, zum Impfen und zum Testen, für die Zulassung von Arzneimitteln und Impfstoffen, für Melde und Untersuchungspflichten und viele vergleichbare Fragen zu erlassen. (S. 93f)
Das Gebot der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit bedeutet aber auch eine Risikoabschätzung für jeden Landkreis. Warum soll man in Hamburg die Feuerwehr rufen, nur weil die Uniklinik Freiburg brennt? Heißt, nur weil es Fälle in Baden-Württemberg gibt, muss man noch lange nicht in Norddeutschland handeln. Die Verhältnismäßigkeit wurde aber nie beachtet oder erforscht. Lockdowns waren gefährlich, kontraproduktiv und nutzlos. Somit unverhältnismäßig und das war schon aus den Daten der Spanischen Grippe klar, die gezeigt haben, dass vor allem arme Haushalte betroffen waren, in denen Menschen eng aufeinander lebten.
„Dass die Wohnungsgröße als Indikator für den Wohlstand eines Haushalts neben dem sozialen Status des Wohnorts die einzigen sozioökonomischen Variablen waren, die nach Kontrolle von Alter, Geschlecht und Familienstand einen unabhängigen und signifikanten Einfluss auf die Sterblichkeit hatten.“
Das wurde letztendlich erneut gezeigt, das hatten wir jedoch bereits im letzten Kapitel.
Umso wichtiger wäre es, bereits jetzt eine Pandemiegesetzgebung vorzubereiten und umzusetzen, die in Zukunft eine noch bessere, weil vorsorglich getroffene Grundlage für staatliches Handeln in einer solchen Notsituation legt. Eine Expertenkommission hat Ende Juni 2022 in Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags Vorschläge hierzu vorgelegt. (S. 94)
Bevor man irgendwelche Vorschläge macht, sollte man erst einmal definieren, was eine Pandemie ist. DAS Thema haben wir auch schon behandelt.
Ich bin mir nicht sicher welche Vorschläge Jens meint. Meint er den Sachverständigenausschuss nach §5 Abs. 9 IFSG?
Die Expertenkommission empfahl eine Weiterentwicklung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu einer langfristigen Vorsorge-Architektur mit präziseren Rechtsgrundlagen und klar definierten Eingriffsbefugnissen. Wesentliche Forderungen beinhalten die gesetzliche Verankerung der Verhältnismäßigkeit als „Ultima Ratio“, eine verpflichtende wissenschaftliche Evaluation von Maßnahmen sowie die Stärkung parlamentarischer Kontrolle und rechtssicherer Datenerfassung.
Wichtige Säulen für eine solche künftige Pandemiegesetzgebung wären laut Kommission:
Verbesserte Digitalisierung im Gesundheitswesen (Echtzeit-Daten zu Belegungszahlen und Infektionswegen).
Klare Definitionen der Eingriffsschwellen, um die Verhältnismäßigkeit besser zu wahren.
Dauerhafte Strukturen für die wissenschaftliche Beratung der Politik, um kurzfristige „Ad-hoc-Gremien“ zu vermeiden.
Ich sehe das anders. Die Daten waren da, sie waren offensichtlich: Es gab keine Pandemie. Was würde noch mehr Digitalisierung bringen, wenn man die Daten erneut ignoriert?
Und überhaupt: Könnte man bitte erst einmal definieren, was eine Pandemie ist? Müssen dabei viele Menschen sterben oder nicht? Wie hoch muss die Infektionsletalität oder Fallletalität sein, bevor man eingreifen darf? Wie werden diese Messwerte erhoben? Das wären erst einmal Grundlagen, die selbst für Influenza bis heute nicht geklärt sind. Geschätzte Werte reichen dafür definitiv nicht aus.
Willful ignorance. (n.d.). https://csl.mpg.de/en/projects/willful-ignorance
Ignorantia legis non excusat – Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat
Balbierer, T. (2021, April 9). Prepper-Szene – Mehr als nur ein Faible für Vorräte. Süddeutsche.de. https://www.sueddeutsche.de/politik/prepper-szene-mehr-als-nur-ein-faible-fuer-vorraete-1.5235092
Über den Tellerrand: Die Prepperszene und das rechtsextreme und verschwörungsideologische Milieu. (n.d.). CeMAS. https://cemas.io/blog/prepperszene/
Stöcker, C. (2018, July 15). Prepper: Die tiefe Sehnsucht nach dem Zusammenbruch. DER SPIEGEL, Hamburg, Germany. https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/prepper-die-tiefe-sehnsucht-nach-dem-zusammenbruch-a-1218376.html
Taskforce Impfstoffproduktion – Impressum https://web.archive.org/web/20211216154628/https://www.taskforce-impfstoffproduktion.de/TIP/Navigation/DE/Impressum/impressum.html
Taskforce Impfstoffproduktion eingerichtet. (n.d.). https://web.archive.org/web/20210311164431/https://www.taskforce-impfstoffproduktion.de/TIP/Redaktion/DE/Artikel/taskforce-impfstoffproduktion.html
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Jens Spahn – Wir werden uns viel verzeihen müssen Teil 2.1
Innerhalb des vom BMG festgelegten thematischen Rahmens ist das RKI frei in der Wahl der Forschung
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