Die Schweizer COVID-„Impfstoff“ Verträge Teil 1 A

📰 drbine.substack.com

Pfizer Teil 1: Head of Terms + Manufacturing and Supply Agreement

drbine.substack.com📅 17.04.2026

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 16. April 2026 die teilweise ungeschwärzten Verträge zur Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen veröffentlicht. Grundlage war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2026.

Die Klage wurde von drei Privatpersonen eingereicht, die erfolgreich auf Basis des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) gegen die Geheimhaltung und Schwärzung der Verträge vorgingen.

  • Rémy Wyssmann: Der Solothurner Rechtsanwalt und SVP-Nationalrat war der Beschwerdeführer. Er kämpfte bereits seit 2021 für die Offenlegung der Kosten und Haftungsregeln.

  • Die Zeitschrift „Beobachter“: Das Magazin war ebenfalls unter den Beschwerdeführern und setzte sich für die Transparenz bei der Verwendung von Steuergeldern ein.

  • Ein Journalist: Ein weiterer Kläger war ein Journalist, der Einsicht in die Verträge mit Moderna und Novavax verlangte.

Das Urteil A-488/2024, A-514/2024, A-619/2024 kann hier heruntergeladen werden:

Die Verträge sind nun auf der Webseite des BAG zugänglich.

Die “volle Transparenz” betrifft leider primär nur die Hersteller Moderna und Novavax. Die Urteile vom Februar 2026 (Az. A-488/2024 und A-514/2024) bezogen sich spezifisch auf die Beschwerden bezüglich Moderna und Novavax. Das BAG argumentiert, dass die restlichen Verträge – insbesondere jene mit Pfizer – nicht von diesem spezifischen Richterspruch zur ungeschwärzten Veröffentlichung erfasst sind.

Daher sind die Pfizer-Verträge auf der Website des BAG weiterhin nur in einer Version mit massiven Schwärzungen abrufbar.

Für eine vollständige Entschwärzung der Pfizer-Verträge müssten die Kläger voraussichtlich separate, rechtskräftige Urteile für genau diese Dokumente erwirken.

Pfizer

Der Vertrag besteht aus mehreren Teilen. Es sind bereits Pfizer EU Verträge öffentlich, die der italienische Sender RAI veröffentlicht hatte. Diese unterscheiden sich aber deutlich von den Schweizer Verträgen.

Die Schweizer Pfizer Verträge sind eingescannt, man muss also erst einmal selbst eine Texterkennung machen. So will man wohl verhindern, dass die Verträge für Suchmaschinen einfach maschinenlesbar sind.

Agreement: Head of Terms

Im direkten Vergleich ist der Schweizer APA dem EU APA nicht ähnlich. Man hat wohl Schweizer Vordrucke genommen, den den EU Verdrucken nicht ähneln.

Dieses Dokument scheint ein Vorab-Vertrag und nicht der finale Vertrag zu sein. Die Schweiz bestellt mit diesem Vertrag ein Produkt, dass noch in der klinischen Phase der Testung ist und von dem zum Zeitpunkt des Vertrags nicht klar ist, ob es überhaupt zugelassen wird. Der Hersteller stellt in diesem Vertrag auf Seite 1 sicher, dass er nicht belangt wird, wenn er nicht liefern kann, selbst wenn das Produkt zu gelassen werden sollte. Also keine Konventionalstrafen bei nicht Lieferung.

In der Schweiz leben 9,1 Millionen Menschen. Die Schweiz hat zunächst sparsam nur 3 Millionen Dosen gekauft. Der Hersteller stellt klar, das vor der Zulassung keine Ware raus geht.

Der Preis ist auch in diesen Dokumenten immer noch geschwärzt. Neben dem Preis pro Dosis gab es noch eine Reservierungsgebühr oben drauf + potentiell MwSt.

Hatten die Produkte MwSt.? Hat der Staat seine eigene Ware noch mal für sich selbst besteuert?! Muss ich das verstehen? Wenn eine Behörde wie das BAG “Impfstoffe” kauft, um sie “gratis (nichts, was der Staat verteilt ist gratis, die Bürger haben es immer gezahlt) an die Bevölkerung abzugeben, gilt die BAG oft als “Endverbraucher”. Sie kann die gezahlte MwSt. nicht zurückfordern. Das Geld wandert also von einem Topf des Bundes (Gesundheitsbudget) in einen anderen (Steuereinnahmen).

Die Schweiz hatte kein eigenes Zulassungsverfahren, sie hat die EMA Zulassung übernommen, die sich bereits, genau wie bei der TGA an der FDA orientierte.

Die Parteien vereinbaren, dass die Lieferanten auf Anfrage einer ausländischen Regierungsbehörde berechtigt sind, die in diesen Vertragsgrundlagen enthaltenen Preise und Mengen offenzulegen.

Sollte die Schweiz im Rahmen des Schweizer Transparenzgesetzes eine Aufforderung zur Offenlegung vertraulicher Informationen erhalten, wird sie die Lieferanten so bald wie möglich darüber in Kenntnis setzen, damit diese gemäß den geltenden Gesetzen zu den offenzulegenden Informationen Stellung nehmen können.

Keine Partei darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf) öffentliche Erklärungen über das Bestehen, den Gegenstand oder die Bedingungen dieser Bedingungen, die darin vorgesehenen weitergehenden Transaktionen oder die Beziehung zwischen den Parteien abgeben oder einer anderen Person gestatten, solche Abgaben, es sei denn, dies ist gesetzlich, von einer staatlichen oder Aufsichtsbehörde (einschließlich, aber nicht beschränkt auf relevante Wertpapierbörsen), einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde vorgeschrieben.

Ich hätte gerne die Unterlagen, mit denen das BAG Pfizer über die Offenlegung informiert hat und wie Pfizer reagiert hat.

Dieser Abschnitt macht jedoch klar, warum IFG-Anfragen keinen Erfolg hatten: Im Vertrag steht, es muss herausgeklagt werden. Damit untergräbt der Vertrag das IFG Äquivalent der Schweiz, weil nur Menschen, die Geld haben, den Klageweg zu beschreiten, an entsprechende Daten kommen.

Die juristischen Grundlagen sind geschwärzt. Warum?

Die wirklich spannenden Teile sind immer noch geschwärzt:

Entschädigung durch die Regierung. Die Regierung verpflichtet sich hiermit, Pfizer, BioNTech,

Agreement: Manufacturing and Supply Agreement

Der Vertrag wurde mit der Schweizer Armee geschlossen!

Pfizer hat das Produkt gemäß den Materialspezifikationen und den cGMP-Richtlinien herzustellen.

Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für die ordnungsgemäße Lagerung, Handhabung, Verteilung, Beförderung, Verabreichung, Verwendung und Entsorgung des Produkts in der Schweiz nach dessen Lieferung an den Käufer oder eine von ihm benannte Person. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden hat der Käufer sicherzustellen, dass: (a) die Empfänger des Produkts bei der Entsorgung von geöffneten und unbenutzten Produkten und deren Verpackungskomponenten die Rückgabe- und Entsorgungsanweisungen in Anhang F befolgen (die von Pfizer nach Benachrichtigung des Käufers von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können); und (b) diese Rückgabe und Entsorgung den geltenden Gesetzen über Arzneimittelabfälle, medizinische Abfälle oder gefährliche Abfälle entspricht. Die Folgen einer Nichteinhaltung der Anforderungen von Anhang F sind darin dargelegt.

Ich bin mir nicht sicher, ob nach GMP produziert wurde. Hat die Schweiz separate Gesetze, um GMP für diese Produktklasse auszuhebeln?

cGMP steht sogar noch ein zweites Mal explizit im Text:

Attachment F ist auf Seite 62. Darin befinden sich aber nur Anweisungen, wie man die Umverpackung und das Trockeneis zu handhaben hat. Bei den Vials und den LNPs muss man sich an die Gesetze über Arzneimittelabfälle halten, dafür muss man das Sicherheitsdatenblatt lesen.

Und hier wären wir dann beim Sicherheitsdatenblatt, dass dem Käufer zur korrekten Entsorgung vorliegen muss:

Pfizer kann dem Käufer Sicherheitsdatenblätter und andere Informationen zur Verfügung stellen, um ihn bei der Entwicklung von Prozessen und Verfahren – einschließlich Schulungen – zu unterstützen, die einen sicheren Umgang mit dem Produkt und den Produktmaterialien unter Einhaltung der geltenden Gesetze, einschließlich der Arbeitsschutzgesetze, gewährleisten. Der Käufer versichert und gewährleistet, dass er über das erforderliche Fachwissen verfügt und sicherstellen wird, dass alle Empfänger des Produkts und der Produktmaterialien über das erforderliche Fachwissen verfügen, um geeignete Verfahren und Schulungsprogramme zu entwickeln und umzusetzen, die einen ordnungsgemäßen Umgang mit dem Produkt und den Produktmaterialien auf sichere und gesetzeskonforme Weise ermöglichen.

Ich erinnere hiermit daran, dass es sich um eine OEB5 Substanz handelt?

Der Schweizer Staat war verantwortlich, die Anwender gemäß des von Pfizer zur Verfügung gestellten Sicherheitsdatenblattes im korrekten Umgang zu schulen.

Davon abgesehen, dass der Abschnitt kurz ist, was ist bei Qualität, wenn man cGMP voraussetzt, zu schwärzen?

Die Schweiz kann Chargen, die nicht cGMP entsprechen, zurückschicken.

Fallen DNA-Plasmidrückstände unter die Gründe, warum man ein Produkt zurück schicken kann.

Sind sichtbare Cholesterinkristalle ein Grund, das Produkt zurückzuschicken?

Das steht so auch identisch im EU Vertrag:

Bestätigung des Käufers.

Der Käufer erkennt an, dass das Produkt und die mit dem Produkt verbundenen Materialien sowie deren Komponenten und Bestandteile aufgrund der Notlage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in rascher Entwicklung stehen und auch nach der Lieferung des Produkts an den Käufer im Rahmen dieses Vertrags weiter untersucht werden. Der Käufer erkennt ferner an, dass die langfristigen Auswirkungen und die Wirksamkeit des Produkts derzeit nicht bekannt sind und dass das Produkt möglicherweise Nebenwirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind. Soweit zutreffend, erkennt der Käufer außerdem an, dass das Produkt nicht serialisiert wird.

In der Pharmaindustrie bedeutet Serialisierung, dass jede einzelne Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments eine einzigartige, individuelle Seriennummer erhält. Anstatt nur eine Chargennummer für tausende Packungen zu haben, wird jede Schachtel zum „Unikat“. Das ist vergleichbar mit einem Fingerabdruck oder einer Fahrgestellnummer bei Autos.

Auch ohne Serialisierung ist die Rückverfolgbarkeit (Traceability) in der Pharmaindustrie durch die GMP-Richtlinien (Good Manufacturing Practice) gesetzlich vorgeschrieben. Jedes Medikament hat eine Chargennummer. Diese Nummer ist mit dem Herstellungsprotokoll (Batch Release Record) verknüpft. In diesem Protokoll ist exakt dokumentiert, welche Rohstoffe und Vorprodukte in diese spezifische Charge geflossen sind.

Ohne Serialisierung endet die präzise Verfolgung meist beim Großhändler oder der Apotheke.

  • Mit Serialisierung: Man weiß exakt, welcher Patient in welcher Apotheke die Packung Nr. 457 erhalten hat.

  • Ohne Serialisierung: Man weiß nur, dass die Apotheke X 100 Packungen der Charge Y erhalten hat. Ein Rückruf erfolgt dann für die gesamte Charge Y, da man nicht sagen kann, wer welches Einzelstück hat.

Daher ist nicht klar, welche Menge welcher Charge vernichtet wurde. Das Fehlen der Serialisierung macht es unmöglich nachzuverfolgen welche Packungen vernichtet wurden, damit ist eine Batchgröße nicht mehr zu ermitteln.

Jede Partei kann diesen Vertrag nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen, falls die andere Partei gegen eine Bestimmung dieses Vertrags in erheblicher Weise verstößt und dieser Verstoß auch dreißig (30) Tage nach schriftlicher Mitteilung an die vertragsbrüchige Partei über diesen erheblichen Verstoß nicht behoben wurde. Ungeachtet des Vorstehenden kann die nicht vertragsbrüchige Partei diesen Vertrag nach schriftlicher Mitteilung an die vertragsbrüchige Partei mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein solcher erheblicher Verstoß seiner Natur nach nicht behoben werden kann.

Ist ein Verstoß gegen cGMP wegen Produktionsrückständen ein Grund für die Kündigung des Vertrags?

Hätte die Schweiz die Verträge kündigen können?

Das ist leider geschwärzt, schätze ich:

Die Schadensersatzklausel war schon im “Head of Terms” und wiederholt sich nur.

Falls der Empfänger aufgrund einer gerichtlichen Anordnung, eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung oder Vorschrift nach geltendem Recht verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenzulegen, hat der Empfänger die offenlegende Partei so bald wie möglich vor der Offenlegung dieser vertraulichen Informationen darüber in Kenntnis zu setzen, damit die offenlegende Partei eine angemessene Schutzanordnung oder andere Rechtsmittel beantragen oder auf die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen dieser Vereinbarung verzichten kann.

In einfachen Worten bedeutet dieser Satz:

„Wenn ich gezwungen werde, deine Geheimnisse zu verraten, muss ich dir sofort Bescheid geben, damit du dich wehren kannst.“

Die Pharmafirma bekommt dadurch Zeit, vor Gericht eine Schutzanordnung zu beantragen. Das Ziel ist es, die Veröffentlichung in letzter Sekunde zu stoppen oder zumindest wichtige Stellen (wie Preise oder Inhaltsstoffe) schwärzen zu lassen.

Nun stellt sich die Frage, hat Pfizer eine solche Schutzanordnung beantragt oder hat das BAG freiwillig in vorauseilendem Gehorsam geschwärzt:

Der Empfänger hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um zu verhindern, dass unbefugte Mitarbeiter und unbefugte Dritte Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten (und dabei in jedem Fall die gebotene Sorgfalt walten zu lassen);

Die Bestimmungen dieses Abschnitts 10 (Vertrauliche Informationen) bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von xxxx Jahren bestehen,

Der schwarze Balken über der Jahreszahl ist länger als 2 Zahlen, das war eine drei- bis vierstellige Nummer. Vielleicht war die Jahreszahl auch ausgeschrieben, wie twenty, thirty, fifty, sixty, seventy, ninety years.

Schauen wir mal, wie viele Buchstaben verdeckt wurden, ich schätze 6-7 Buchstaben.

Das wären: twenty, thirty, seventy, ninety

Dieses Fragment legt eher 7 Buchstaben nahe, was seventy (70) wäre, was der gewünschten Geheimhaltung von 75 Jahren, die Pfizer wollte, am nächsten wäre.

Der Inhalt des Vertrags folgt Schweizer Recht, aber die Frage, wo und wie (öffentlich oder geheim) gestritten wird, entscheidet sich nach US-Regeln. Das macht es für Kläger sehr schwer, die Firmen vor ein normales, öffentliches Schweizer Gericht zu bringen.

Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten unterliegen dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, mit der Ausnahme, dass Streitigkeiten über die Schiedsfähigkeit oder den Geltungsbereich und die Anwendung dieses Abschnitts dem Federal Arbitration Act der Vereinigten Staaten unterliegen.

Durch diese Kombination baut man eine juristische Festung:

  1. Schweizer Recht sorgt dafür, dass die inhaltlichen Regeln (Pflichten, Preise, Haftung) stabil bleiben.

  2. US-Schiedsrecht sorgt dafür, dass bei jedem Streit über die Zuständigkeit ein Gesetz angewendet wird, das darauf optimiert ist, Klagen von staatlichen Gerichten fernzuhalten.

Man nimmt das Schweizer Recht für den Inhalt des Pakets (weil es solide ist), aber man nimmt das US-Recht für das Schloss am Paket (weil es fast unmöglich zu knacken ist, wenn man die Öffentlichkeit informieren will).

Diese Konstruktion erklärt auch, warum es für Privatpersonen oder Journalisten so schwer ist, diese Verträge zu Fall zu bringen: Sie kämpfen nicht gegen ein Gesetz, sondern gegen ein perfekt verzahntes System aus zwei Welten.

Seite 35 – 61 sind komplett geschwärzt, also schwarz schwarz und nicht grau wie bei der EU, um den Drucker zu schonen.

Updates/Korrekturen:
17.04.2026: Bevölkerung der Schweiz korrigiert.


Unterstützungsmöglichkeiten:

Bücherwunschzettel: https://www.amazon.de/registries/gl/owner-view/30LG3DJ4ET90L?ref_=list_d_gl_lfu_nav

Andere Unterstützungsmöglichkeiten für Holgers und meine Forschung:

  • Konto für Unterstützung für das Projekt Scan 2000

    Dr. Merse DE34 4305 0001 0302 7851 75 Sparkasse Bochum

  • Horst Reissner: IBAN DE51 4401 0046 0406 4514 67

  • Dr. S. Stebel: https://ko-fi.com/einmalmitprofisarbeiten

3

Procurement contracts for COVID-19 vaccines. (n.d.). https://www.bag.admin.ch/en/procurement-contracts-for-covid-19-vaccines

5

Stand und Entwicklung | Bundesamt für Statistik – BFS https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/stand-entwicklung.html

👁 0 Aufrufe 👤 0 Leser

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert