Die Einstellung der Ermittlungen gegen Jens Spahn durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wirkt wie ein weiteres Kapitel in einem Muster, das viele Bürger längst kennen: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. So teilte die Behörde gestern mit, dass nach Prüfung von mehr als 170 Strafanzeigen – vor allem wegen Vorwürfen der Untreue und Vorteilsannahme – «keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat» vorlägen. Das Verfahren wurde daher ohne Aufnahme echter Ermittlungen eingestellt, wie etwa Legal Tribune Online berichtet.
Der gesunde Menschen- und Rechtsverstand schüttelt hier nur mit dem Kopf, wurden doch unter Spahn als Bundesgesundheitsminister 5,8 Milliarden Schutzmasken für rund 5,9 Milliarden Euro beschafft. Ein erheblicher Teil der Masken erwies sich später als unbrauchbar oder musste vernichtet werden und über zwei Drittel wurden nie verwendet – mehr als die Hälfte davon bereits vernichtet oder dafür vorgesehen. Zusätzliche Folgekosten für Lagerung, Logistik, Qualitätsprüfungen und Beratung beliefen sich bis Ende 2023 auf 460 Millionen Euro, mit Prognosen bis zu weiteren 534 Millionen Euro im Jahr 2024. Der Bundesrechnungshof kritisierte massiv:
«Es fehlte jegliche Mengensteuerung. Der Nutzen für die Pandemiebekämpfung war entsprechend gering.»
Ein bei Tichys Einblick heute erschienener Beitrag fasst die Absurdität treffend zusammen: Trotz massiver Kritik und bestätigter Verschwendung von Steuergeldern in Milliardenhöhe bleibt alles straffrei. Leserkommentare spitzen es zu – einer spricht von einem «fatalen Signal, das jeglicher Verantwortung spottet», ein anderer rechnet vor, dass Spahn «umgerechnet jedem Bürger sozusagen 47,62 € aus dem Portemonnaie gestohlen hat», ohne dass je ein strafrechtliches Verfahren daraus erwächst.
Ein Artikel von Haintz.media, ebenfalls heute publiziert, vertieft einige Aspekte. So wird darin das Open-House-Verfahren erwähnt, das unbegrenzt Lieferungen zu festen Preisen ermöglichte und zu einer «wirtschaftlich unsinnigen» Überflutung der Lager führte (bis zu 1,4 Milliarden Euro Selbstverpflichtung des Staates). Der Marktpreis für FFP2-Masken hatte bei circa 2,83 € (netto) gelegen, doch Spahn fixierte 4,50 € – was allein über eine halbe Milliarde Euro Mehrkosten verursachte.
Besonders kritisch: Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiSta) betont, öffentliche Aufträge müssten grundsätzlich wettbewerblich vergeben werden – doch «das BMG hat sich hieran nicht gehalten». Speziell umstritten war ein Geschäft mit der Schweizer Firma Emix-Trading. Spahn genehmigte persönlich einen Auftrag über 100 Millionen Masken zum Stückpreis von 5,40 Euro. Mit 9,90 Euro für eine FFP2-Maske zahlte NRW sogar einen Spitzenpreis über diese Firma. Zuvor waren Verhandlungen über günstigere Angebote zu 4,50 Euro abgebrochen worden.
Die Vermittlung dieses Deals wiederum erfolgte über Andrea Tandler, Tochter des verstorbenen CSU-Politikers Gerold Tandler, die wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung im Jahr 2023 verurteilt wurde. Parallel dazu traf Spahn eine weitere Entscheidung, die bis heute für Kopfschütteln sorgt. Der Logistikauftrag für die Lagerung und Verteilung der Masken ging an das Unternehmen Fiege aus dem Münsterland, Spahns Heimatregion. Eine öffentliche Ausschreibung fand nicht statt. Der damalige Minister habe diese Entscheidung erstaunlich offen mit persönlichen Kontakten zum Firmenchef erklärt, so Haintz.media, nämlich wie folgt:
«Ja klar habe ich in der Notlage zuerst mit Leuten geredet, die ich kannte, um zu fragen, wer helfen kann. Und ja, wir haben alles ohne Ausschreibung gemacht. Wie hätte das gehen sollen mit einem Ausschreibungsverfahren, das drei oder sechs Monate dauert? Fiege hatte damals ein fertiges Konzept für den Umgang mit der Pandemie.»
Dabei waren aus anderen Behörden andere Logistikunternehmen vorgeschlagen worden. «Das Ergebnis dieser Personalentscheidung war ein organisatorisches Chaos bei der Lagerung und Verteilung der Maskenbestände», stellt Haintz.media fest und ergänzt: «Die politische Aufarbeitung dieser Affäre bleibt jedoch lückenhaft. Der Bericht der Sonderermittlerin Sudhof liegt vor, doch er soll nicht vollständig veröffentlicht werden.» Der Text schließt ernüchternd: Solche «politischen Fehlentscheidungen in historischer Größenordnung» bleiben straffrei, was das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig erschüttert.
Noch krasser wirkt das alles, wenn man die Härte betrachtet, mit der gegen Ärzte und Patienten vorgegangen wurde (und auch noch wird), die Maskenatteste ausstellten oder nutzten. Während Spahn trotz dokumentierter Milliardenverschwendung unbehelligt bleibt, wurden zahlreiche niedergelassene Ärzte und Betroffene in den vergangenen Jahren zu Geld- und sogar Bewährungsstrafen verurteilt – oft mit vergleichsweise dünner beziehungsweise nicht existierender Beweislage (fehlende solide staatsanwaltschaftliche Ermittlungen!) und ohne dass die Gerichte den wissenschaftlichen Nutzen der Maskenpflicht je wirklich hinterfragt hätten oder hätten wissenschaftlich solide darlegen können (siehe zum Beispiel den TN-Artikel «UNrechtssprechung der Gerichte in Sachen Masken(atteste) setzt sich fort!»).
Vor diesem Hintergrund erscheint die Einstellung der Ermittlungen gegen Spahn vielen als Schlag ins Gesicht genau jener Menschen, die unter dem damaligen Regime diszipliniert wurden. Es entsteht der Eindruck eines Zweiklassenrechtssystems: Für politisch Verantwortliche mit Milliardenentscheidungen gilt offenbar ein anderer Maßstab als für normale Bürger oder Ärzte, die in Gewissenskonflikten handelten.
Dass dieser Eindruck nicht nur subjektiv ist, wird auch dadurch deutlich, dass das US-Gesundheitsministerium (Department of Health and Human Services, kurz HHS) unter Leitung von Robert F. Kennedy Jr. offenbar eine Art Clearingstelle oder Anlaufstelle für deutsche Ärzte und Patienten eingerichtet hat, die wegen Ausstellung von Maskenattesten oder Impfbescheinigungen strafrechtlich verfolgt wurden oder noch werden. Das jedenfalls berichtete die NZZ am 23. Februar in einem Artikel, den Elke Bodderas verfasste, die lange bei der Welt investigativ unterwegs war und sich dabei durchaus auch Corona-kritisch äußerte.
So äußerte sie Ende 2024 Zweifel an der Unabhängigkeit des Ethikrats und meinte, er sei «eher Sprachrohr der Regierung». Nicht weniger bemerkenswert ihr Artikel, der kurz danach erschien und die Headline hatte: «Für keine der Maßnahmen ergeben sich belastbare Effekte»
Was die Clearingstelle angeht, so sollen sich bei dieser Betroffene melden können, um juristische Unterstützung erhalten zu können – ein Vorgang, der international Aufsehen erregt und das Vertrauen in die deutsche Justiz weiter untergräbt. Kontakt-Email soll sein: [email protected] (TN berichtete).