Ich habe einen IFG ganz ohne Trara und wir wollen nicht blabla bekommen. So wie es sein sollte. Ich bin erstaunt.
Zeitlich befristet kann man die Daten noch von der Originalquelle herunterladen:
BfArM Datentransfer: https://cloud.bfarm.de/s/xn2Dnz6TEyTjFap/authenticate/showshare
Passwort: aX2jk9X76q
Ich habe die Daten auch bei der IFG hinterlegt.
Des Weiteren sind die Dateien sind dauerhaft bei Telegram hinterlegt.
https://t.me/DrBines_verbales_Vitriol/22114
Daneben gibt es aber noch viele andere IFGs, die ich nun alle zu einem einzigen Text gebündelt habe, bzw. die KI Perplexity hat alle IFG Projekte, mit denen ich sie trainiert habe, miteinander verbunden und ich habe den Text anschließen überarbeitet.
Wie die Politik in der Corona-Pandemie an ihren eigenen Fachbehörden vorbeiregierte
Eine Rekonstruktion aus BfArM-Akten, RKI-Protokollen, EU- und BMG-FOI-Dokumenten
Zwischen dem Frühjahr 2020 und dem Frühjahr 2022 hat die Bundesregierung – parteiübergreifend und quer über zwei Kabinette Entscheidungen getroffen, die tief in Grundrechte, öffentliche Haushalte, Arzneimittelrecht und die individuelle Gesundheit von Millionen Menschen eingegriffen haben. In den meisten Fällen wurden diese Entscheidungen der Öffentlichkeit als „fachlich geboten”, „auf Empfehlung der Experten” oder „nach dem Stand der Wissenschaft” verkauft. Die inzwischen freigegebenen Akten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die Krisenstabs-Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI), die per Informationsfreiheit erlangten Unterlagen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und die 315 EU-Dokumente zur Impfstoffbeschaffung zeichnen ein anderes Bild.
Zwei Muster kehren wieder und zwar so oft, dass sie sich nicht mehr als Ausrutscher erklären lassen:
Muster 1: Die Politik ignorierte Warnungen der eigenen Fachbehörden. In mehreren Kernentscheidungen – bei den Masken, bei den Antigen-Schnelltests, bei Paxlovid, bei Ivermectin, bei Remdesivir und bei den Booster-Impfungen der Jüngeren – hatten die Fachbehörden intern klar gemacht, dass die Datenlage die politische Ansage nicht trägt. Die politische Ansage kam trotzdem, und zwar nach außen mit der gegenteiligen Begründung.
Muster 2: Die Politik trieb die Fachbehörden vor sich her, und die Regulierung wurde nachträglich passend gemacht. Über die 2020 geschaffene Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) und über direkte Ministererlasse wurde das BfArM in Stunden- und Tagesfristen zu Bewertungen gezwungen, die es zuvor abgelehnt hatte. Beim BioNTech-Impfstoff steuerte das BMG die nationale Umsetzung bereits Monate vor der EU-Zulassung – mit vertraulichen Vorab-Daten, wöchentlichen Jour-fixe-Terminen und einem selbstgebauten Verteilernetz, das PEI und EMA in Schlüsselmomenten ausklammerte.
Beide Muster zusammen erklären, warum heute Klagen über 2,3 Milliarden Euro Masken-Streitwert laufen, warum der Bundesrechnungshof die Beschaffung als „ohne jegliche Mengensteuerung” beziffert und warum Verwaltungsgerichte Grundrechtseingriffe der Länder auf ihre Verhältnismäßigkeit prüfen müssen, obwohl das BMG die Rechtsgrundlagen im Eiltempo geschaffen hatte.
Der Artikel geht die zentralen Vorgänge Feld für Feld durch – gestützt auf die drei bislang ausgewerteten Aktenbestände:
Kapitel 1 – Der frühe Sonderdraht BMG–BioNTech, drei Monate vor der EU-Zulassung
Die europäische Impfstoffbeschaffung wurde ab Juni 2020 im „Joint Negotiation Team” (JNT) organisiert – ein Verhandlungsteam von sieben EU-Mitgliedstaaten mit Impfstoff-Produktionskapazität, unter ihnen Deutschland, das gemeinsam mit der Kommission mit den Herstellern verhandelte (Confirmatory decision HERA, 04.04.2022, Dok. 36490, GestDEM 2020/5436). Deutschland war damit institutionell in die EU-Beschaffungsstruktur eingebunden.
Parallel dazu existierte aber ein bilateraler Sonderdraht zwischen dem BMG und dem Mainzer Unternehmen BioNTech, der zeitlich vor der offiziellen EU-Verhandlungsaufnahme lag. Am 12. Juni 2020 informierte Céline Gauer (stellvertretende Generalsekretärin der EU-Kommission) das BMG über ihr Telefonat mit BioNTech. Eine BMG-Adresse antwortete am selben Tag auf Französisch: „Chère Céline, merci pour l’information, nous aussi sommes en contact avec Biontech. Si tout va bien, nous continuerons ensemble” [EU-Dok. 157, Ares(2021)47109].
Am 24. Juni 2020 um 01:54 Uhr sandte BioNTech ein Memorandum of Understanding direkt an das BMG – „Nach unserem Verständnis koordiniert die Kommission diese anstehenden Termine und auch deswegen planen wir, den MoU auch morgen mit der Kommission zu teilen” [EU-Dok. 146, Ares(2021)36267]. Deutschland fungierte hier als Bindeglied zwischen Hersteller und EU-Ebene.
Aus den 232 BMG-FOI-Dokumenten wird sichtbar, dass dieser Kanal nach der EU-Vertragsphase nahtlos in einen operativen Dauerkontakt überging – und zwar über drei Monate vor der EU-Zulassung (21.12.2020) und vor der Unterzeichnung des Advance Purchase Agreement (20.11.2020). Am 9. September 2020 [BMG-Dok. 068/113] etabliert sich das BMG gegenüber BioNTech als alleiniger nationaler Ansprechpartner: „Für das BMG möchten wir Ihnen die Projektgruppe COVID-19 als zentralen Ansprechpartner und Kontakt zum o.g. Thema nennen. Wir bitten Sie daher die Kommunikation bzgl. Distribution an folgende E-Mail Adresse zu richten: [email protected]“. Am 30. September 2020 [BMG-Dok. 181] erstellt das BMG aus BioNTech-Daten eine tabellarische Übersicht für die Landesbehörden – ausdrücklich gekennzeichnet als „vorläufige Produkteigenschaften, da der Impfstoff noch nicht zugelassen ist”. Am 27. Oktober 2020 [BMG-Dok. 046] bestätigt BioNTech dem BMG, dass die gemeinsam abgestimmten Zubehörspezifikationen „ein Teil der Empfehlung bei der EUA-Einreichung sein” werden – zu diesem Zeitpunkt stand die EUA-Einreichung noch aus. Am 29. November 2020 [BMG-Dok. 027] sendet BioNTech dem BMG „streng vertraulich zu behandelnde” Arbeitsdokumente – drei Wochen vor der EU-Zulassung.
Ab Dezember 2020 institutionalisierte sich der Kontakt in einem wöchentlichen Jour Fixe (dienstags 14–15 Uhr), dokumentiert bis mindestens November 2021 [BMG-Dok. 053, 043, 007]. Der Ton war informell: „Liebes BMG Team”, „Liebes BioNTech-Team”, „wie besprochen”, „vertrauliche Zusammenarbeit”. Am 29. Dezember 2020 [BMG-Dok. 137] weist das BMG BioNTech an, neue Stabilitätsdaten „zunächst nicht weiter nach außen zu kommunizieren”, bis das Vorgehen mit dem PEI abgestimmt ist. Am 1. Dezember 2021 [BMG-Dok. 223] informiert BioNTech das „BMG Team” über neue Fachinformationen, „bevor die Aktualisierung auf der Seite des PEIs” erfolgt ist. Am 10. März 2022 [BMG-Dok. 109a] gleicht das BMG BioNTech-Informationen eigenständig gegen das EU-Kommissionsregister ab.
Aus institutioneller Sicht bedeutet das: Das BMG war nicht bloß Beschaffungskoordinator, sondern der zentrale Verteiler, Informations-Gatekeeper und Steuerungsknoten. BioNTech lieferte Daten – das BMG entschied über Zeitpunkt, Empfänger und Aufbereitung der Weitergabe. Das PEI wurde nur in ausgewählten regulatorischen Einzelfällen einbezogen; im internen „Bonn-Fall” vom 28. Januar 2022 (falsch gelagerter Impfstoff im Impfzentrum des Bundes) [BMG-Dok. 290/303] eskalierte das BMG direkt bei BioNTech – ohne dokumentierte PEI-Beteiligung. Im August 2021 [BMG-Dok. 214a] erstellte das BMG eine eigene arzneimittelrechtliche Einordnung der Boosterimpfung als „bestimmungsgemäßen Gebrauch” – noch bevor die formale Zulassungsänderung (Variation 93/111) erfolgt war.
Das ist Muster 2 in Reinform: Die politische Ebene handelt, die formale Regulierung wird nachgezogen.
Kapitel 2 – Masken: Ministerialer Kaufrausch, Warnungen der Fachbehörde, Milliardenverluste
Am 27. März 2020 startete das BMG das Open-House-Verfahren zur Beschaffung von FFP2-Masken: fester Stückpreis 4,50 Euro, Lieferfrist bis 30. April 2020, jede Firma konnte liefern. Binnen weniger Tage gingen 700 Lieferzusagen im Wert von 6,4 Milliarden Euro ein – bei ursprünglich vorgesehenen 500 Millionen Euro Haushaltsmitteln.
Der Bundesrechnungshof rechnete 2024 nach: Das BMG beschaffte am Ende 5,7 Milliarden Schutzmasken im Wert von 5,9 Milliarden Euro – bei einem Bedarf für drei Monate von 75 Millionen partikelfiltrierenden Halbmasken und 200 Millionen medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken. „Es fehlte jegliche Mengensteuerung”, so der BRH; „mehr als zwei Drittel der Masken wurden nie verwendet, mehr als die Hälfte ist bereits vernichtet oder dafür vorgesehen”. Bis Ende 2023 waren 1,2 Milliarden Masken vernichtet, die Lager- und Vernichtungskosten summierten sich auf 460 Millionen Euro; für 2024 waren weitere 534 Millionen veranschlagt.
Parallel zur Beschaffung lief die fachliche Prüfung im BfArM. Die BfArM-Ref. 93 war für Konformitäts- und Sicherheitsbewertungen von Medizinprodukten und Schutzausrüstung nach § 11 MPG und MedBVSV zuständig. In den freigegebenen E-Mail-Beständen (Teil 1–3 „EMails-an-93-COVID-von-BMG”) ist dokumentiert, dass das BfArM mit sehr kurzen Fristen zu Bewertungen aufgefordert wurde – oft parallel zu bereits laufenden Beschaffungen. Der Bundesrechnungshof hielt dazu fest: Nach Behördenprüfungen mussten große Bestände vernichtet werden, weil sie den Prüfnormen nicht genügten. Der Konflikt zwischen ministerialer Beschaffungshast und behördlicher Prüfschärfe zieht sich durch die gesamten Ref.-93-Akten [BER, T1/T2/T3].
Vor dem Weimarer Familiengericht (AG Weimar, 9 F 148/21 EAO, Beschluss 08.04.2021) wurde diese Aktenlage zu einer verfassungsrechtlichen Frage: Wenn die Fachbehörde intern Zweifel an Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit von Masken für Kinder hatte – wie konnte die politische Ebene daraus eine Grundrechtseingriffskette machen? Die Antwort liegt in dem, was der BRH die „fehlende Mengensteuerung” nennt und was juristisch als politisch dominierte Nachreichung fachlicher Rechtfertigung zu lesen ist.
Der juristische Nachlauf ist erdrückend: 2,3 Milliarden Euro Streitwert in Maskenklagen; das Oberlandesgericht Köln entschied 2024 gegen den Bund, weil er den Lieferanten Nachfristen hätte setzen müssen. Zusätzlich die Maskenaffäre der eigenen Fraktion mit Provisionen von 660.000 Euro (Nüßlein), 250.000 Euro (Löbel) und bis zu 11,5 Millionen Euro (Sauter/Nüßlein-Gruppe). Zwischen Ministerialbeschaffung und Fraktionsgeschäften wurden die fachlichen BfArM-Warnungen zur Randnotiz.
Muster 1 (Warnungen ignoriert) und Muster 2 (Regulierung im Nachhinein) fielen hier zusammen: Erst kaufen, dann prüfen, dann Verordnungen erlassen, mit denen der Kauf legitimiert wird – und wenn das nicht reicht, die Klagen aussitzen.
Kapitel 3 – Antigen-Schnelltests: Politisch versprochen, im BfArM längst begrenzt
Am 8. März 2021 unterzeichnete Spahn die Coronavirus-Testverordnung und gab jedem in Deutschland Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche. Die politische Ansage kam bereits Ende Februar: „Ab 1. März sollen alle Bürger kostenlos von geschultem Personal mit Antigen-Schnelltests getestet werden können” (DW, Februar 2021).
Was die Öffentlichkeit nicht wusste: Das BfArM wusste bereits seit Monaten, dass die Sensitivität vieler Tests deutlich schwächer war, als die politische Kommunikation vermuten ließ. In den Ref.-93-E-Mails ist eine kontinuierliche Sensitivitäts- und Spezifitätsabfrage bei den Herstellern dokumentiert; eine erste konsolidierte Liste wurde dem BMG bereits am 7. September 2020 mitgeteilt und am 8. September 2020 präzisiert [V93]. Die Test-Zulassung nach § 3 MedBVSV blieb ein Sonderweg, der die europäische CE-Prüfung umging und die tatsächliche Leistungsfähigkeit vieler zugelassener Tests in Frage stellte.
Der interne Umgang mit dieser Diskrepanz wird im Artikel („BfArM-Homepage öffentlich vs. Aktenlage”) ausführlich dargestellt. Die Kurzfassung: Was auf der BfArM-Website an Antigen-Tests aufgeführt war, überstieg die Zahl derer, die intern als „hinreichend sensitiv” bewertet wurden. Öffentlich wurde die Testkampagne als flächendeckendes Sicherheitsnetz verkauft; intern lagen Fachbewertungen vor, die vor der Aussagekraft eines negativen Schnelltests warnten.
Das RKI notierte 2022, als die Bürgertests unter Karl Lauterbach zur Debatte standen: „Minister ist generell stark für Testungen, Bürgertestungen werden vorerst weitergeführt” [RKI 2022 S. 421]. Die politische Logik war robuster als die fachliche Datenlage – über den Regierungswechsel hinaus.
Kapitel 4 – Ivermectin und Remdesivir: Ein Wirkstoff wird ausgesperrt, der andere im Eiltempo hineingedrückt
Ivermectin, ein seit den 1980er Jahren zugelassenes Antiparasitikum, wurde ab Frühjahr 2020 international zu einem der meistdiskutierten Off-Label-Kandidaten für die COVID-19-Behandlung. Das BfArM erhielt zahlreiche Beratungsanfragen. In den Ref.-93-Akten ist dokumentiert, wie die Behörde jede Anfrage mit derselben Antwort abwog: unzureichende Evidenz, kein Sicherheitsprofil für COVID-19-Dosen, keine Zulassungserweiterung. Ein Antrag auf Nutzung als Compassionate-Use-Präparat wurde abgelehnt.
Gleichzeitig lief bei demselben BfArM das Rolling-Review-Verfahren für Remdesivir (Veklury) – mit einer Bewertungsdauer von zwei bis vier Monaten [BER; Broich-Bericht 2021]. Die politische Ebene hatte das BMG parallel zur Bestellung von 200.000 Behandlungseinheiten Veklury verpflichtet. Die klinische Evidenzlage war zu diesem Zeitpunkt bereits umstritten: Die WHO SOLIDARITY-Studie hatte keine mortalitätssenkende Wirkung nachgewiesen. Trotzdem lief die europäische bedingte Zulassung mit BfArM-Beteiligung binnen Wochen durch.
Der Kontrast ist in einem eigenen Artikel aufbereitet („Remdesivir vs. Ivermectin – Regulatorischer Kontrast zweier COVID-Therapiekandidaten”): Zwei Wirkstoffe mit strukturell ähnlicher Evidenzlage, aber gegenteiliger regulatorischer Behandlung. Ivermectin: Off-Label kein politischer Wille, formal blockiert. Remdesivir: politischer Wille, formal beschleunigt, Studienergebnisse nachgereicht. Muster 1 und Muster 2 überlagern sich hier klassisch: Warnungen ignoriert (Solidarity), Regulierung passend gemacht (bedingte Zulassung).
Kapitel 5 – Paxlovid: Politische Werbeoffensive vor der klinischen Evidenz
Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir, Pfizer) wurde in der EU am 28. Januar 2022 zugelassen. Deutschland bestellte eine Million Packungen. Ab Anfang 2022 startete Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine Werbekampagne, die sich in Ton und Form kaum von Herstellerkommunikation unterschied. Der Bundestag debattierte in Aktueller Stunde über die niedrige Verordnungsquote in Hausarztpraxen; Ärzte reagierten mit Zurückhaltung, weil die Evidenz für die von Lauterbach behaupteten „lebensrettenden” Effekte für Geimpfte nicht belegt war.
Aus den BfArM-Ref.-93-Akten ist dokumentiert, dass das BMG die Bewertung nach § 3 Abs. 2/3 MedBVSV im Eiltempo einforderte. Die Diskrepanz zwischen politischer Kommunikation und ärztlicher Zurückhaltung entwickelte sich zu einem Fallbeispiel für das Verhältnis von Politik und Fachbehörden.
Ein Artikel (Paxlovid: Zulassung, Beschaffung, Wirksamkeitsevidenz und Werbung durch Politiker) bewertet die Kampagne juristisch: Bundesministerien sind an das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gebunden, wenn sie über verschreibungspflichtige Arzneimittel kommunizieren. Die Ministerkampagne umging diese Regel mit Verweis auf ihre öffentlich-informative Funktion – rechtlich strittig, weil sie de facto absatzfördernd wirkte. Zulassungsstatus und Studienlage rechtfertigten die Werbedichte nicht.
Auch hier ist das Muster deutlich: Der Minister wählt die politische Ansage, die Fachlage wird nachgereicht – und die Regulierung, die den Vorgang normalerweise begrenzen würde (HWG, § 10), wird durch politische Interpretation außer Kraft gesetzt.
Kapitel 6 – Der AstraZeneca-Impfstopp: „Rein fachlich” – nach RKI-Einschätzung nicht zwingend geboten
Am 15. März 2021 setzte das BMG die Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff Vaxzevria „vorerst aus”. Auslöser waren sieben zunächst gemeldete Fälle von Hirnvenenthrombosen mit Thrombozytopenie bei überwiegend jungen Frauen, drei mit tödlichem Ausgang. Grundlage war eine Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts.
Das RKI notierte am 12. März 2021 in seinem Krisenstabsprotokoll: „Thromboembolien nach AstraZeneca-Impfungen: (…) in DEU 11 Verdachtsfälle, davon 3 verstorben, v.a. Frauen betroffen. 11 Fälle auf 1,2 Mio. Geimpfte, war zu erwarten; Hintergrund-Inzidenz eigentlich sogar höher als das, was bei Geimpften zu sehen” [RKI 2021 S. 379]. Das RKI hielt die Aussetzung fachlich für nicht zwingend geboten – die politische Entscheidung folgte dem europäischen Trend nach dem Vorstoß Dänemarks.
Am 18. März 2021 erklärte die EMA, der Nutzen überwiege die Risiken „weiterhin deutlich”. Am 19. März 2021 gab die STIKO grünes Licht. Am 30. März 2021 empfahl die STIKO Vaxzevria nur noch für über 60-Jährige. Spahn beschrieb die Entscheidung vom 15. März in einer Bundestags-Beantwortung als „rein fachlich” – aus der RKI-Aktenlage geht hervor, dass die fachliche Bewertung im Grenzbereich lag und die politische Ausrichtung an den europäischen Nachbarn den Ausschlag gab.
Das ist Muster 1 in Umkehrform: nicht die Warnung ignoriert, sondern die Zurückhaltung des RKI ignoriert – zugunsten einer politischen Entscheidung, die als fachlich verkauft wurde.
Kapitel 7 – Booster für Jüngere: STIKO zurückhaltend, Politik ungeduldig
Die STIKO empfahl bis August 2021 keine Impfung für 12- bis 17-Jährige und diskutierte im Herbst 2021 lange über die Datenlage zur Myokarditis bei jüngeren Männern nach mRNA-Impfung. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder überging die STIKO am 2. August 2021 mit einem eigenen Beschluss zur Kinderimpfung; die STIKO folgte am 10. November 2021 mit einer Empfehlung.
Im RKI-Krisenstab ist Spahns eigene Haltung dokumentiert: „Auch wenn STIKO die Impfung für Kinder nicht empfohlen wird, BM Spahn plant trotzdem ein Impfprogramm” [RKI 2021 S. 619]. Auch beim Impfabstand von Vaxzevria (STIKO: 12 Wochen) drängte Spahn öffentlich auf Verkürzung: „fehlende Zweitimpfung vor Reisen ggf. auch negativ, dann besser kürzerer Abstand” [RKI 2021 S. 619].
Ministerielle Ungeduld gegenüber der eigenen wissenschaftlichen Empfehlungskommission ist keine Randbeobachtung – sie zieht sich durch die Krisenstabs-Akten und hat die STIKO institutionell unter Druck gesetzt. Der Rückzug Thomas Mertens’ als STIKO-Vorsitzender Ende 2022 ist ohne diese Vorgeschichte kaum zu verstehen.
Kapitel 8 – Antikörper-Therapien: Der Wunsch des Ministers
Am 29. April 2021 notierte das RKI-Krisenstabsprotokoll: „Wunsch von Hr. Spahn Antikörpergabe zu promoten wurde gestern berichtet” [RKI 2021 S. 632]. Zu diesem Zeitpunkt waren die monoklonalen Antikörper Casirivimab/Imdevimab und Bamlanivimab bei enger Indikationsstellung zugelassen. Die klinische Aufnahme in den Kliniken war zurückhaltend, weil die Datenlage die politische Bewerbung nicht trug.
Auch das ist Muster 1: Die politische Ebene definiert eine Therapieempfehlung – die Fachbehörden bewerten sie zurückhaltend – die politische Kommunikation trägt das Ergebnis der Fachbewertung nicht in die Öffentlichkeit.
Kapitel 9 – Moderna-Kontingentierung: Politische Beschaffung überlagert klinische Empfehlung
Ab dem 22. November 2021 sollten Hausarztpraxen nur noch maximal 30 Dosen BioNTech pro Woche bestellen können, Impfzentren maximal 1020. Für Moderna sollte es keine Höchstgrenze geben, obwohl Moderna von der STIKO nur für Personen ab 30 Jahren empfohlen war und nicht für Schwangere. Die politisch motivierte Absatzsteuerung stand offen im Widerspruch zur fachlichen Empfehlung.
Die BMG-BioNTech-Akten zeigen den Hintergrund: Ende 2021 lagen bei BioNTech Lieferbereitschaften vor, die politisch nicht abgerufen wurden, um vorab bestelltes Moderna nicht liegen zu lassen. Beschaffungspolitik überlagerte die klinische Empfehlung.
Der Bayerische GMK-Vorsitzende Klaus Holetschek nannte den Vorstoß „inakzeptabel”. KBV-Vorsitzender Andreas Gassen sagte, die Regelung „verlangsamt das Impftempo”. Das BMG hielt daran fest.
Kapitel 10 – Die MedBVSV: Rechtsgrundlage für ministerialen Durchgriff auf die Fachbehörde
Die Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) vom 25. Mai 2020 – erlassen auf Basis des Ersten Bevölkerungsschutzgesetzes – wurde in den BfArM-Akten zum wichtigsten Instrument des ministerialen Durchgriffs. Sie erlaubte dem BMG, per Erlass Ausnahmen vom Medizinproduktegesetz und vom Arzneimittelgesetz anzuordnen und das BfArM in kurzen Fristen zur Bewertung nach § 3 Abs. 2 oder Abs. 3 zu zwingen.
In den freigegebenen Berichten des BfArM an das BMG [BER] tauchen mehrere Vorgänge auf, in denen die Bewertungsfrist im Stunden- oder Tagesbereich lag:
BMG-Erlass 22.11.2021 zu Lagevrio (Molnupiravir) → BfArM-Antwort 24.11.2021 um 13:59:27 Uhr.
Referentenentwürfe TestV und ImpfV vom 30.11.2021 → BfArM zur Kenntnis in E-Mail-Kette V93.
Rolling-Review-Verfahren Vaxzevria, Comirnaty, Spikevax, Veklury: Bewertungsdauer 2 bis 4 Monate [BER; Broich-Bericht 2021].
Aus der reinen Aktenlektüre wird deutlich: Die MedBVSV wurde nicht dazu genutzt, in wirklichen Notlagen den fachlichen Bewertungsprozess zu beschleunigen – sie wurde dazu genutzt, politische Vorgaben mit einer regulatorischen Formalisierung zu versehen. Wenn die Politik entschieden hatte, dass ein Wirkstoff verfügbar sein sollte, lief die Bewertung im Eiltempo. Wenn die Politik keine Verfügbarkeit wollte, blieb die Bewertung liegen.
Der verfassungsrechtlich kritische Punkt: Die MedBVSV war im 1. Bevölkerungsschutzgesetz an die „epidemische Lage” gekoppelt. Diese wurde vom Bundestag über § 5 IfSG kontinuierlich verlängert – auch dann noch, als die WHO im Mai 2023 die „Public Health Emergency of International Concern” beendete. Der ministerielle Durchgriff auf die Fachbehörde blieb länger bestehen, als die Notlage es rechtfertigte.
Kapitel 11 – Grundrechtseingriffe und § 28a IfSG: Die Norm, die alles ermöglichte
Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz vom 18. November 2020 fügte den zentralen § 28a IfSG ein – die Norm, mit der Länder Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote und Maskenpflichten begründeten. § 28a war rechtssystematisch bemerkenswert, weil er Grundrechtseingriffe „auf Vorrat” ermöglichte, ohne dass die betroffene Bevölkerung im Einzelfall Ansteckungsgefährdungen aufweisen musste.
Der Weimarer Familiengerichtsbeschluss (AG Weimar, 9 F 148/21 EAO, 08.04.2021) und der Schwab-Schriftsatz vor dem OVG Bautzen (13.01.2026) benennen inzwischen ausdrücklich die BfArM-Ref.-93-Ebene: Wenn die Fachbehörde intern Zweifel an Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit von Masken für Kinder hatte – wie konnte die politische Ebene daraus eine Grundrechtseingriffskette machen? Der Kämmerer-Gutachten-Werkstattreview zu RT-qPCR („PCR-Zulassung BfArM im Licht des Kämmerer-Gutachtens”) zeigt eine ähnliche Kette: Der PCR-Test war ein diagnostisches Signal – Grundrechtseingriffe wurden auf ihn gestützt, obwohl die Fachbehörde die Signalstärke intern differenzierter bewertete.
Für die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder wird diese Aktenlage inzwischen zum Problem. Der Schwab-Schriftsatz und die Werkstattreviews zu Manuela Schwesig und Michael Kretschmer zeigen im Detail, wie oft Landesverordnungen ohne fachliche Grundlage verkündet und im Nachhinein juristisch abgefedert wurden.
Kapitel 12 – Was heute vor Gericht steht und was der Untersuchungsausschuss klären muss
Aus diesen zwei Jahren läuft heute eine Serie parallelen Verfahren:
Die Maskenklagen mit einem Streitwert von rund 2,3 Milliarden Euro.
Der zweite BRH-Bericht 2024 mit der detaillierten Beschaffungskritik.
Die verwaltungs- und verfassungsgerichtlichen Verfahren zu einzelnen Länderverordnungen, insbesondere zur Verhältnismäßigkeit.
Der Weimarer Familiengerichtsverlauf zu Schulmasken.
·er Schwab-Schriftsatz beim OVG Bautzen (13.01.2026), der die BfArM-Ref.-93-Ebene ausdrücklich benennt.
Verfahren zu Nachtragshaushalten, in denen die 5,9 Milliarden Euro Maskenbeschaffung und die Impfstoffbeschaffung (allein für das BMG summierten sich über 100 Milliarden Euro Corona-Ausgaben) verfassungsrechtlich einzuordnen sind.
Für die parlamentarische Aufarbeitung sind die vier Aktenschichten, um die es in diesem Artikel geht, die entscheidende Beweislage. Sie zeigen etwas, das die politische Ebene bis heute mit dem Wort „fachlich” zudeckt: dass die eigentliche Fachbehörden-Bewertung von der ministerialen Kommunikation systematisch abwich – und dass die Regulierung dazwischen im Eiltempo passend gemacht wurde.
Fazit
Zwei Jahre Corona-Pandemie haben in Deutschland ein Regierungsmuster sichtbar gemacht, das keine bloße Reaktion auf eine Notlage war. Es war ein struktureller Umgang mit fachlicher Beratung, in dem das politische Ergebnis vorstand und die fachliche Rechtfertigung nachlief.
Bei den Masken kaufte die Politik in Milliardenhöhe, bevor die Fachprüfung stand.
Bei den Antigen-Tests versprach die Politik ein flächendeckendes Sicherheitsnetz, während die Fachbehörde die Sensitivitäten intern längst als schwach bewertet hatte.
Bei Paxlovid führte die Politik eine Werbekampagne entgegen der Empfehlungen der Fachbehörden, zu einem Zeitpunkt als die Nutzlosigkeit des Medikaments bereits wissenschaftlich belegt war.
Bei AstraZeneca hielt die Politik einen Impfstopp für „rein fachlich”, den die eigene Fachbehörde intern anders bewertete. Bei Ivermectin blieb die fachliche Zurückhaltung, weil die Politik keine Verfügbarkeit wollte.
Bei Remdesivir wurde die fachliche Bewertung binnen Wochen erledigt, weil die Politik die Verfügbarkeit wollte.
Bei den Booster-Impfungen der Jüngeren und bei den Antikörper-Therapien zog die politische Kommunikation der fachlichen Empfehlung voraus.
Und die MedBVSV wurde zum Instrument, mit dem der ministerielle Durchgriff auf die Fachbehörde institutionalisiert und in kürzeste Zeitfenster gepresst wurde.
Die Sonderrolle des BMG in der BioNTech-Kommunikation ist die Ausformung derselben Logik in operativer Reinform:
Ein wöchentlicher Jour Fixe zwischen Ministerium und Hersteller, Monate vor der Zulassung
vertrauliche Vorab-Daten, die das Ministerium in nationale Übersichten für die Länder überführte
eigene rechtliche Einordnungen der Boosterimpfung, bevor die formale Zulassungsänderung vorlag
direkter Eskalationsweg vom BMG zu BioNTech im Bonn-Fall, ohne dokumentierte PEI-Beteiligung.
Wo das BMG die operative Steuerung an sich zog, blieb den Fachbehörden die nachträgliche Beurkundung.
Dieser Doppelbefund: Warnungen ignorieren, Regulierung passend machen, ist keine Anklage gegen einzelne Personen. Er ist die Erinnerung an eine Grundregel eines demokratischen Rechtsstaates:
Politische Verantwortung gehört zur politischen Ebene. Fachliche Bewertung gehört zur fachlichen Ebene. Wenn beides vermischt, umgangen oder nachgereicht wird, entstehen die Milliardenausgaben, die Grundrechtseingriffe und die Klagewellen, mit denen sich die Republik heute beschäftigt.
Die Enquette der Bundesregierung Merz wird die zentrale Frage nicht ausweichen können:
Wie stellen wir sicher, dass in der nächsten Krise nicht wieder eine ministerielle Ansage zur „rein fachlichen” Grundlage von Grundrechtseingriffen wird?
Die Antwort liegt in den Akten, die wir jetzt haben.
Sie liegt bei einer
Trennung von politischer Beschaffung und fachlicher Prüfung.
parlamentarischen Kontrolle des BMG-Durchgriffs auf das BfArM.
Wiederherstellung der institutionellen Distanz zwischen Ministerium und Hersteller.
Und sie liegt in der einfachen Feststellung, dass „fachlich” ein Wort ist, dessen Herkunft man prüfen muss, bevor man ihm glaubt.
Verwendete Quellen
Primärakten (Informationsfreiheitsgesetz)
EU-FOI: 315 Dokumente aus AsktheEU.org „The vaccines procurement steering” – GestDEM 2020/5436 & 2021/0559; insbesondere Steering-Board-Protokoll 18.06.2020, Rules of Procedure Art. 6, Confirmatory decision HERA Ares(2022)2508240 vom 04.04.2022 (JNT-Zusammensetzung), Dok. 157 (Gauer-BMG-E-Mail 12.06.2020), Dok. 146 (BioNTech-MoU 24.06.2020), Dok. 147 (BMG-Weiterleitung an Kommission), APA SANTE/2020/C3/043 (20.11.2020). Anfrage-URL
BMG-FOI: 232 Dokumente zur BioNTech-Kommunikation – insbesondere Dok. 068/113 (09.09.2020, „zentraler Ansprechpartner”), Dok. 181 (30.09.2020, vorläufige Produkteigenschaften), Dok. 046 (27.10.2020, EUA-Einreichung), Dok. 027 (29./30.11.2020, streng vertrauliche Vorab-Dokumente), Dok. 137 (29.12.2020, „nicht weiter nach außen kommunizieren”), Dok. 067 (14.09.2021, EMA-DDL-Abstimmung), Dok. 174 (22.09.2021, Dreiergespräch mit PEI zur Haltbarkeit), Dok. 223 (01.12.2021, FI vor PEI-Veröffentlichung), Dok. 214a (August 2021, eigene rechtliche Booster-Einordnung), Dok. 290/303 (28.01.2022, Bonn-Fall), Dok. 233/212 (25.02.2022, „retten” vor EMA-Entscheid), Dok. 109a (10.03.2022, eigener EU-Register-Abgleich).
BfArM-Herausgabe „Covid-Berichte” (2020–2021) – Berichte an das BMG mit Direktanfragen des Ministers, GESCHZ 10-2020-108114 (Bild-Online zu Blutverdünnung, 12.11.2020), Cystus-Beratungsgespräch (VP-2021-7007, 08.03.2021), Rolling-Review-Zeitdauern Broich; MedBVSV § 3 Abs. 2/3-Prüfungen Lagevrio (Molnupiravir, 22./24.11.2021).
BfArM Ref. 93 – E-Mail-Bestände „Emails-an-93-COVID-von-BMG” (Teile 1–3) und „Emails-von-93-an-oder-cc-BMG” – Referentenentwürfe TestV/ImpfV 30.11.2021; BfArM-Antigentest-Listen mit Sensitivitäts- und Spezifitätsabfragen (Stand 07.09.2020 dem BMG mitgeteilt, Präzisierung 08.09.2020); Maskenzulassungsvorgänge § 11 MPG / MedBVSV.
RKI-Krisenstabsprotokolle 2020–2023 – insbesondere Krisenstab 30.01.2020 (Aussteigekarten), März 2020 (Wieler erläutert Spahn die Strategie), 12.03.2021 (AstraZeneca-Thromboembolien „war zu erwarten”), 29.04.2021 (Antikörper-Wunsch Spahn), Juni/Juli 2021 (Impfabstand und Kinderimpfung, Priorisierung ab 07.06.), November 2021 (Booster/Moderna), 2022 (Bürgertestungen unter Lauterbach).
Amtliche und juristische Quellen
· Bundesrechnungshof: Bericht zur Maskenbeschaffung des BMG (2024)
· Bundesrechnungshof: Corona-Schutzmasken Volltextbericht 2021
· Coronavirus-Testverordnung – TestV vom 8. März 2021
· Eilverordnung Meldepflicht Coronavirus BAnz AT 31.01.2020
· BT-Drucksache 19/28454 (Kleine Anfrage Maskenaffäre)
· BT-Drucksache 19/28918 (Antwort zur AstraZeneca-Aussetzung)
· PEI: Bericht 15.03.2021 zu Thromboembolischen Ereignissen AstraZeneca
· STIKO: Stellungnahme 19.03.2021 und 30.03.2021 (AstraZeneca ≥ 60)
· Amtsgericht Weimar, 9 F 148/21 EAO, Beschluss 08.04.2021 (Schulmasken)
· OVG Bautzen, Schwab-Schriftsatz vom 13.01.2026
Journalistische Quellen
· Tagesschau/NDR/WDR: Corona-Maskenklagen mit 2,3 Mrd. Euro Streitwert
· Tagesschau: Neues Urteil im Streit über Corona-Masken
· Tagesschau: Bilanz BRH-Kritik am Corona-Pandemiemanagement
· Spiegel: BRH-Bericht zur chaotischen Maskenbeschaffung
· Riffreporter: AstraZeneca-Impfstopp – Chronik und PEI-Daten
· Ärzteblatt: Kritik am Impfmanagement – Moderna-Kontingentierung
· DW: Kostenlose Schnelltests ab 1. März 2021
· Wikipedia: Maskenaffäre (CDU/CSU)
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