Ich wollte zur Wahl auf den Posten des Bürgermeisters in meinem Dorf antreten.
Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen.
Nun darf ich aus der Zeitung erfahren, dass ich wohl eine Verfassungsschutzakte habe und anscheinend Reichsbürger bin. Dieser Begriff ist übrigens nicht juristisch definiert. Ein Gummibegriff.
Vielleicht nimmt es mir Herr Schlegel auch übel, dass ich ihn damals angezeigt habe, weil er einen Impfbus hat kommen lassen.
Wer gegen Impfbusse protestierte ist anscheinend ein Reichsbürger.
Ich behalte mir vor, wenn es so weit ist, diese Anzeige gegen Herrn Schlegel zu reaktivieren.
Die Badische Zeitung muss das vorher gesteckt bekommen haben, sonst wäre das nicht heute schon in der Zeitung. Ich habe bisher übrigens noch keinerlei Meldung von der Gemeinde, dass ich nicht zugelassen wurde.
Mein Dorf hat die Bewerber durch den Verfassungsschutz prüfen lassen!
Ich bin nicht in der AFD!
Ich bin in der Partei DieBasis.
Das ist nicht das erste Mal, dass Bewerbern, die im Corona-Widerstand aktiv waren und sind, ohne Gericht, das passive Wahlrecht entzogen wurde. Das hat System.
Laut KI gehört zum Entzug des passiven Wahlrechts etwas mehr als ein Dekret des Ex-Bürgermeisters und des Gemeinderates, denen man in der Corona-Zeit auf die Füße getreten ist.
Wo ist er richterliche Beschluss?
Was die KI über mich ausspuckt.
Man schließt also in Deutschland politische Aktivisten von der Wahl aus.
Der Entzug des passiven Wahlrechts (der Wählbarkeit) ist in Deutschland ein schwerwiegender Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte und kann grundsätzlich nur im Rahmen eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens (Richterspruch) oder als automatische gesetzliche Folge einer schweren Straftat erfolgen. Eine Verwaltungsbehörde oder eine politische Instanz kann das Wahlrecht nicht eigenständig entziehen. [1, 2, 3]
Hier sind die genauen rechtlichen Voraussetzungen und das Vorgehen nach deutschem Recht:
1. Was muss vorliegen? (Voraussetzungen)
Es gibt im Wesentlichen drei Wege, auf denen das passive Wahlrecht verloren geht:
Ausschluss durch den automatischen Verlust der Amtsfähigkeit (§ 45 Abs. 1 StGB):
Wer wegen eines Verbrechens (Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, wie z. B. Mord, Raub oder schwere Körperverletzung) zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren automatisch die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen (passives Wahlrecht). [1, 2, 3] – Das liegt nicht vorAberkennung durch Richterspruch bei bestimmten Vergehen (§ 45 Abs. 2 StGB):
Bei bestimmten, vom Gesetz ausdrücklich genannten Straftaten (oft politischen Straftaten, Wahlstraftaten, Landesverrat oder auch bei der geplanten Neuregelung zur Volksverhetzung ab einer bestimmten Strafhöhe) kann das Gericht dem Täter das passive Wahlrecht für die Dauer von zwei bis fünf Jahren ausdrücklich aberkennen. Voraussetzung hierfür ist meist eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten. [1, 2, 3, 4] – Das liegt nicht vorVerwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG):
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, die Pressefreiheit oder andere Grundrechte zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, kann diese verwirken. Das Bundesverfassungsgericht kann in diesem Zuge auch das passive Wahlrecht aberkennen. [1] – Das liegt nicht vor
2. Wie muss vorgegangen werden? (Das Verfahren)
Das Verfahren unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um ein normales Strafverfahren oder um ein Verfassungsverfahren handelt:
Weg A: Das strafrechtliche Verfahren (Regelfall)
Ermittlungs- und Hauptverfahren:
Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren wegen einer entsprechenden Straftat ein. Es kommt zur Anklage und zu einer Hauptverhandlung vor einem ordentlichen Strafgericht (Amts-, Land- oder Oberlandesgericht).
Richterliche Prüfung: Das Gericht prüft im Rahmen der Urteilsfindung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 45 StGB vorliegen.
Rechtskraft des Urteils: Der Entzug des passiven Wahlrechts wird erst wirksam, wenn das Urteil rechtskräftig ist (also nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel wie Berufung oder Revision).
Meldung an die Wahlbehörden: Nach Eintritt der Rechtskraft übermittelt die Justizbehörde die Entscheidung an das zuständige Meldeamt bzw. die Wahlbehörde. Die Person wird im Wählerverzeichnis für den entsprechenden Zeitraum gesperrt. Eine bestehende Parteimitgliedschaft erlischt in der Folge automatisch (§ 10 Abs. 1 Satz 4 PartG). [1]
Weg B: Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Art. 18 GG)
Antragstellung: Ein Antrag auf Grundrechtsverwirkung (und damit den Entzug des Wahlrechts) kann nicht von Privatpersonen gestellt werden. Antragsberechtigt sind laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) nur der Bundestag, die Bundesregierung oder eine Landesregierung. [1]
Verfahren und Urteil: Das Bundesverfassungsgericht prüft den Antrag in einem strengen Verfahren. Stellt es die Verwirkung fest, bestimmt es die Dauer (mindestens ein Jahr) und den genauen Umfang – unter anderem den Entzug der Wählbarkeit.
Gegen mich wurde nie ermittelt. Gegen mich liegt nichts vor. Ich habe keine Straftat begangen.
Alles, was der Verfassungsschutz hat, ist ein Post in einem Anwaltskanal und darüber habe ich berichtet.
Damals wurden 1600 Menschen anlasslos bespitzelt, als Wissenschaftlerin, deren Ziel Aufklärung ist, bin ich natürlich im Visier.
Der Verfassungsschutz legt wahllos Akten über Menschen an, die sich für Transparenz einsetzen.
Sogar der ehemalige Verfassungsschutzpräsident hat in Deutschland eine Verfassungsschutzakte.
Das wären meine Pläne für Reute gewesen:
1. Absolute Transparenz: Fakten statt Geheimnisse
Transparenz in allen Verwaltungsvorgängen ist für mich kein leeres Wahlversprechen, sondern eine tiefe persönliche Überzeugung. Aus meiner täglichen Arbeit weiß ich genau, welche schwerwiegenden, oft auch finanziellen, Folgen Intransparenz, gefühlte Wahrheiten und geheime Absprachen für die Bevölkerung haben.
Für mich gilt der Grundsatz: Bürger müssen nur dann im Unklaren gelassen werden, wenn es etwas zu verbergen gibt. Wer Entscheidungen sachlich und logisch begründen kann, hat keinen Grund, Akten unter Verschluss zu halten.
Mein Fundament: Daten- und faktenbasiertes Arbeiten
Seit Jahren setze ich mich aktiv für das Recht auf Information ein. Durch gezielte Anfragen über das Informationsfreiheitsgesetz sorge ich für Licht im Dunkeln politischer Fehlentscheidungen. Die von mir analysierten Daten sind so hieb- und stichfest, dass internationale Anwaltsteams sie heute nutzen, um juristisch gegen politische Verstöße vorzugehen.
Genau diesen Anspruch bringe ich mit ins Rathaus: Ich arbeite ausschließlich mit gerichtsfesten Primärdaten. Schätzungen, Bauchgefühle oder politischer Druck sind für mich keine tragfähigen Entscheidungsgrundlagen. (Eine Auswahl meiner bisherigen Analysen und Erklärvideos finden Sie übrigens direkt hier auf dieser Webseite oben verlinkt.)
Der Bürger ist kein Bittsteller
Die öffentliche Zugänglichkeit von Vorgängen in unserer Gemeinde muss der Standard sein, auch ohne explizite Nachfrage. Sie als Einwohner haben jederzeit das Recht zu erfahren, was mit Ihren Steuergeldern geschieht. Um dieses Recht im 21. Jahrhundert unkompliziert einzulösen, werde ich moderne, zeitgemäße Wege einführen:
Gemeinderatssitzungen digital & flexibel: Ich will Gemeinderatssitzungen aufzeichnen und online zur Verfügung stellen. So können Sie sich dann informieren, wenn Sie Zeit dafür haben. Zudem entstehen so unverfälschte Zeitdokumente, die kein schriftliches Protokoll je ersetzen könnte.
Direkter Draht via Substack / Newsletter: Verwaltungssprache versteht niemand gern. Ich werde Sie über einen digitalen Infokanal (wie diesen Substack) regelmäßig mit kurzen, verständlichen Updates direkt aus dem Rathaus versorgen. Sie können die Beiträge bequem als E-Mail abonnieren und direkt im Kommentarbereich Ihre Meinung dazu äußern.
Offene Bürgersprechstunde: Transparenz braucht das persönliche Gespräch. Es wird feste Zeiten geben, zu denen Sie ganz ohne Termin und bürokratische Hürden im Rathaus vorbeikommen können, um Ihre Anliegen direkt mit mir zu besprechen.
Eine moderne Verwaltung läuft nicht vor den Bürgern weg, sie nimmt sie mit.
2. Mehr direkte Demokratie wagen: Ihre Stimme zählt nicht nur alle fünf Jahre
Zu oft haben wir als Bürger das Gefühl, dass wichtige Entscheidungen über unsere Köpfe hinweg getroffen werden. Am Ende stehen wir vor vollendeten Tatsachen, mit denen die Mehrheit im Dorf eigentlich gar nicht einverstanden ist. Das möchte ich grundlegend ändern.
Mein Ziel ist klar: Sie sollen Ihre Stimme nicht nur alle fünf Jahre am Wahltag in die Urne werfen und danach machtlos zusehen. Ich möchte, dass Sie Ihre Stimme behalten und aktiv mitgestalten.
Echte Bürgerabstimmungen etablieren
Bei Projekten und Weichenstellungen, die massiven Einfluss auf unser Leben und unseren Ort haben, will ich direkte Demokratie in Reute nicht nur versprechen, sondern ausprobieren und fest etablieren. Wenn die Mehrheit der Menschen eine Entscheidung nicht mittragen kann, muss es einen Weg geben, diese zu stoppen und gemeinsam neu zu verhandeln.
Rechtlich sicher von Anfang an: Damit unsere lokalen Abstimmungen Hand und Fuß haben und auf einem unangreifbaren Fundament stehen, werde ich dieses Vorhaben von einem juristischen Doktoranden wissenschaftlich und rechtlich begleiten lassen.
Mitbestimmung auf Augenhöhe: Ob es um große Bauprojekte, die Nutzung von Gemeindeflächen oder zukunftsweisende Investitionen geht, die finale Entscheidungskompetenz gehört dorthin, wo die Auswirkungen gespürt werden: zu Ihnen.
Politik funktioniert dann am besten, wenn sie von den Menschen getragen wird. Lassen Sie uns gemeinsam den Mut haben, neue Wege zu gehen und Reute zum Vorbild für echte, gelebte Bürgerbeteiligung zu machen.
3. Haushaltslage konsolidieren & ISO-Zertifizierung: Solide Finanzen ohne Steuererhöhungen
Die aktuelle Haushaltslage von Reute ist angespannt und schwierig. Die Schulden drücken unsere Gemeinde. Wenn wir jetzt nicht konsequent gegensteuern, riskieren wir das Wichtigste, was wir haben: unsere finanzielle Unabhängigkeit und unsere Eigenständigkeit als Dorf.
Für mich steht unmissverständlich fest: Ich halte absolut nichts davon, die Bewohner über höhere Steuern und Abgaben für die Schulden zur Kasse zu bitten, auch wenn Steuern oft als einzige Einnahmequelle einer Gemeinde gesehen werden. Mein Weg führt über intelligentes Management, neue Einnahmen und das konsequente Nutzen externer Gelder.
Gelder von außen holen, statt die Bürger belasten
Das Schreiben von Anträgen auf externe Fördermittel sehe ich als absolute Chefinnen-Sache. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben einer modernen Bürgermeisterin, um die Haushaltslage nachhaltig zu verbessern. Durch meine fünfjährige Erfahrung bei der Verwaltung eines 12-Millionen-Euro-Großprojekts an der Universität weiß ich genau, wie man erfolgreich Gelder beantragt und rechtssicher verbucht. Gleichzeitig müssen wir gemeindeeigene Projekte vorantreiben, um neue, eigenständige Einnahmequellen zu erschließen und vorhandene Ressourcen deutlich effektiver zu bewirtschaften.
Unser Weg zum bundesweiten Modelldorf: Das ISO-Audit
Um die finanzielle Lage exakt zu durchleuchten und Einsparpotenziale aufzudecken, ist ein professionelles Audit notwendig. Hier kann ich ein einzigartiges, hochkarätiges Netzwerk einbringen: Ein enger Freund von mir, ein mittlerweile emeritierter Professor, der die weltweiten ISO-Qualitätsnormen ursprünglich mitgeschrieben und früher Weltkonzerne auditiert hat, ist bereit, Reute ehrenamtlich zu unterstützen.
Gemeinsam werden wir unsere kleine Gemeindeverwaltung auf ISO-Norm bringen. Die Vorteile für Reute liegen auf der Hand:
Wirtschaftlichkeit durch klare Ziele: Steuerung über messbare Ergebnisse statt träger Bürokratie.
Schnelligkeit & Zuverlässigkeit: Keine „Qualitätsschwankungen“ bei Bescheiden, Anträgen und Bürgerservice.
Offene Fehlerkultur: Fehler werden transparent aufgedeckt und als Chance zur Verbesserung genutzt.
Magnet für Fördermittel: Als innovatives „Modelldorf“ erlangen wir eine Bekanntheit, die uns den Zugang zu weiteren Fördertöpfen massiv erleichtern wird.
Mein großes Vorbild ist hierbei die Stadt Soest (Nordrhein-Westfalen). Sie gilt als bundesweiter Pionier im kommunalen Qualitätsmanagement und steht dank dieser Strukturen heute finanziell und organisatorisch besser da als alle ihre Umlandgemeinden. Was in einer großen Stadt funktioniert, lässt sich bei einer so kleinen und kompakten Verwaltungseinheit wie Reute mit überschaubarem Aufwand umsetzen. Der Nutzen für unsere Gemeindekasse und uns Bürger ist jedoch riesig.
4. Krisenprävention: Versorgungssicherheit und lokaler Schutz in schwierigen Zeiten
Mit der aktuellen Gaskrise und den rasanten Veränderungen auf dem Energiemarkt stehen uns allen schwere Zeiten ins Haus. Die Energiewende und der Ausbau erneuerbarer Energien bieten unserem Dorf riesige Chancen. Die bringen aber auch ganz neue Belastungen und Probleme für das bestehende Stromnetz mit sich. Als Bürgermeisterin werde ich das Thema Energiesicherheit nicht dem Zufall überlassen, sondern Reute aktiv krisenfest machen.
Mein Ziel ist klar: Wir müssen die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung vor Ort zu jeder Zeit garantieren und uns so unabhängig wie möglich von äußeren Krisen machen.
Unser Stromnetz vor Ort schützen und optimieren
Um die Effektivität des lokal bei uns erzeugten Stroms massiv zu steigern und gleichzeitig unser Netz zu entlasten, werde ich die Einführung eines Nahbereichsverbundnetzes prüfen und vorantreiben. Das bedeutet für Reute:
Lokaler Strom für lokale Haushalte: Wir verknüpfen die dezentralen Energieerzeuger in unserem Dorf intelligenter miteinander. So bleibt der hier produzierte Strom direkt vor Ort und verpufft nicht ungenutzt im überregionalen Netz.
Schutz vor äußeren Einflüssen: Ich werde konsequent prüfen lassen, inwieweit wir unser lokales Stromnetz technisch so absichern und autark aufstellen können, dass wir selbst bei großflächigen Netzstörungen im Umland („Blackouts“) geschützt sind.
Stabilität statt Risiko: Krisenprävention bedeutet, den Ernstfall zu bedenken, bevor er eintritt. Unsere kritische Infrastruktur im Dorf muss auch in schwierigen Zeiten zuverlässig weiterlaufen.
Sicherheit und bezahlbare Energie dürfen keine Glückssache sein. Ich werde dafür sorgen, dass Reute beim Thema Energie- und Krisenvorsorge die Fäden selbst in der Hand behält.
5. Unsere Kinder schützen und fördern: Die Zukunft von Reute sichern
Die absolute Zukunft unseres Dorfes sind die Kinder. Für sie tragen wir die größte Verantwortung. Mit unseren zwei Kindergärten und unserer Grundschule haben wir ein starkes Fundament in Reute .
Als Bürgermeisterin gilt für mich: Jeder Euro, den wir in unsere Kinder investieren, ist eine direkte Investition in die Zukunft und den Fortbestand unserer Gemeinde.
Schutz und beste Bedingungen von Anfang an
Ich werde mich dafür einsetzen, dass unsere Betreuungs- und Bildungseinrichtungen Orte sind, an denen Kinder sicher aufwachsen und Eltern entlastet werden:
Fördermittel gezielt für Familien nutzen: Durch meine Erfahrung im Einwerben von externen Mitteln werde ich gezielt nach Förderprogrammen von Bund und Land suchen, um die Ausstattung unserer Einrichtungen zu verbessern, ohne die Gemeindekasse oder die Eltern finanziell zu belasten.
Ein offenes Ohr für Eltern und Erzieher: Schutz und Förderung gelingen nur im Dialog. Ich werde einen regelmäßigen Austausch mit den Elternbeiräten und den Teams in den Kindergärten und der Schule etablieren, um Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
6. Ehrenamt stärken: Das Herz unserer Gemeinde schlagen lassen
Eine Gemeinde kann nur dann funktionieren und lebendig sein, wenn es Menschen gibt, die bereit sind, sie ehrenamtlich mit Leben zu füllen. Für mich ist das Ehrenamt das Herz unseres Dorfes, das den gesamten Gemeindekörper am Leben erhält. Ob in den Vereinen, der Feuerwehr, der Brauchtumspflege oder in nachbarschaftlichen Projekten: Diese Menschen gilt es mit aller Kraft zu stärken und zu unterstützen.
Mein Grundsatz lautet: Ermöglichen statt Verhindern.
Rückenwind statt Steine im Weg
Als Bürgermeisterin werde ich dafür sorgen, dass das Rathaus für ehrenamtliche Helfer und private Initiativen ein Partner ist und kein Bremsklotz.
Schluss mit übermäßiger Regulierung: Viel zu oft werden engagierte Bürger durch bürokratische Hürden, starre Auflagen und ein Eingreifen „von oben“ frustriert und ausgebremst. Ich will bürokratische Lasten für unsere Vereine so weit wie möglich abbauen.
Freiraum für private Initiativen: Wenn Bürger eine gute Idee für unser Dorf haben und anpacken wollen, braucht es Vertrauen und Unterstützung der Verwaltung statt misstrauischer Kontrolle.
Wertschätzung, die ankommt: Das Ehrenamt verdient nicht nur warme Worte in Festreden, sondern echte, unkomplizierte Rückendeckung bei der Organisation von Festen, Projekten und dem täglichen Vereinsleben.
Nur wenn wir den Menschen, die sich für Reute einsetzen, den Rücken freihalten, bleibt unser Dorf auch in Zukunft so lebenswert und stark im Zusammenhalt.
Mitzubekommen, dass unangenehme Kandidaten nicht zur Wahl zugelassen werden ist eine Sache. Selbst plötzlich ein solcher Kandidat zu sein ist eine ganz andere Sache.
Unterstützungsmöglichkeiten:
Bücherwunschzettel: https://www.amazon.de/registries/gl/owner-view/30LG3DJ4ET90L?ref_=list_d_gl_lfu_nav
Andere Unterstützungsmöglichkeiten für Holgers und meine Forschung:
Konto für Unterstützung für das Projekt Scan 2000
Dr. Merse DE34 4305 0001 0302 7851 75 Sparkasse Bochum
Horst Reissner: IBAN DE51 4401 0046 0406 4514 67
Dr. S. Stebel: https://ko-fi.com/einmalmitprofisarbeiten
Paypal: [email protected]
Vogel, A. (2026, September 18). Neuruppin: OPR-Kreistag lehnt Einsprüche zur Landratswahl vom 7. Juni ab – Fragen bleiben dennoch. MAZ – Märkische Allgemeine Zeitung. https://www.maz-online.de/lokales/ostprignitz-ruppin/neuruppin/neuruppin-opr-kreistag-lehnt-einsprueche-zur-landratswahl-vom-7-juni-ab-fragen-bleiben-dennoch-PXHVVV4BKBEP7AJFINHGCN3WBY.html
(4) KRIEGSTREIBER SOFORT AN DIE FRONT! auf X: „@Sabisteb So geht das ja aber auch nicht. 🤭😎TseTseTse!!! https://t.co/mbGo7d39zW“ / X





