Wenn die App der Chef ist: EU dreht Beweislast gegen Uber und Lieferando

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Wer nachweist, dass eine App Arbeitszeit und Vergütung steuert, gilt nicht mehr als selbstständig. Algorithmisches Manag...

golem.de📅 22.06.2026
Wer nachweist, dass eine App Arbeitszeit und Vergütung steuert, gilt nicht mehr als selbstständig. Algorithmisches Management wird damit juristisch angreifbar. Eine Analyse von Nils Matthiesen (Arbeit, Server)
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