Wenn Bürgermeister Einwohner anzeigen

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Meine Verfassungsschutzakte wurden durch jenen initiiert, der sie nun gegen mich einsetzt

drbine.substack.com📅 30.09.2026

Wie vermutet, hat meine Nachfrage nach der Bestätigung, dass ich als natürliche Person geführt werde, mich zum Reichsbürger gemacht. Dabei hat mir die Angestellte (Frau Metzger?) am Telefon selbst gesagt, dass ich als natürliche Person geführt werde. Nur schriftlich bestätigen wollte sie mir das nicht.

Man könnte also sagen, man hat das sogar provoziert, denn wozu sagt man das sonst seinem Bürger?

Die Verfassungsschutzakte, die man mir nun vorwirft, hat der Bürgermeister, der sie mir vorwirft, selbst durch eine Anzeige erzeugt, nachdem mir telefonisch gesagt wurde, dass ich im System als natürliche Person geführt werde.

Lasst das mal sacken.

Statt also mit den Bewohnern seiner Gemeinde zu reden, warum sie so etwas sagen und zu versuchen zu verstehen und aufzuklären, hat Herr Schlegel mich angezeigt und schreibt das auch noch in der Zeitung.

Statt mit mir zu reden, hat er mich damals angezeigt.

Das setzt er jetzt gegen mich ein.

Demokratie in Reinkultur.

Diese selbst erzeugten Behauptung von damals setzt er nun gegen mich ein.

Jetzt weiß ich, wie meine Verfassungsschutzakte zu Stande kam.

Das legt persönliche Rache wegen meiner Anzeige gegen Herrn Schlegel wegen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und meinen Protestaktionen gegen den Impfbuss nahe, über die Herr Schlegel sich damals im Gemeindeblatt extrem aufgeregt hat.

Und das lässt eventuell Rückschlüsse zu, dass ich die Letzte bin, die er als Nachfolgerin sehen will, weil ich die Konten und Akten, des desaströsen Haushaltes der Gemeinde Reute rückwirkend prüfen würde.

Um Kosten für die Gemeinde zu sparen, hätte mir dabei ein emeritierter Professor geholfen, welcher ISO Normen selbst verfasst.

Dies hätte auch für die Zukunft von Reute große Bedeutung, da hierdurch methodisch zukünftige Verschwendung von Steuergeldern der Bürger verhindert würde. Dies alles steht in meinem Konzept, welche ich als Bürgermeisterin zum Schutz meiner Mitbürger vorbereitet habe.

Bild

Bei diesem Verhalten des Bürgermeisters werden wohl viele Reutener, eine Verfassungsschutzakte haben.

Ich sehe die Aufgabe des Bürgermeisters darin Schutz und Schild der Bewohner zu sein und erst einmal mit den Menschen zu reden, um fälschliche Anschuldigungen der Mitglieder meiner Gemeinde zu vermeiden.

Ich habe mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet.

Eigentlich müsste man wissen, dass das Grundrecht gewählt zu werden, nur per richterlichem Beschluss genommen werden kann, egal welche Ansichten ein Kandidat vertreten mag.

Das passive Wahlrecht, also das Recht, bei einer Wahl selbst als Kandidat oder Kandidatin anzutreten, ist ein zentrales Grundrecht und kann in Deutschland nur durch das Bundesverfassungsgericht oder ein ordentliches Gericht unter strengen Voraussetzungen entzogen werden.

Politische Ansichten allein, selbst wenn sie als extrem oder verfassungsfeindlich eingestuft werden, reichen für einen pauschalen Ausschluss von einer Wahl durch Behörden oder Wahlausschüsse nicht aus, schon gar nicht ungeprüft.

1. Die Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG)

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung oder andere Grundrechte zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, kann diese Grundrechte verwirken.

  • Wer entscheidet? Ausschließlich das Bundesverfassungsgericht (Art. 18 Satz 2 Grundgesetz).

  • Die Folge: Das Gericht kann einer Person für einen bestimmten Zeitraum das Recht aberkennen, zu wählen oder gewählt zu werden. Ohne ein solches Verfahren bleibt das Recht bestehen.

2. Entzug durch ein Strafgericht (§ 45 StGB)

Ein ordentliches Strafgericht kann das passive Wahlrecht als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung aberkennen.

  • Voraussetzung: Jemand wird wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt. In diesem Fall verliert die Person die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, automatisch für fünf Jahre.

  • Auch bei bestimmten politischen Straftaten (z. B. Hochverrat oder Friedensverrat) kann das Gericht das passive Wahlrecht gezielt entziehen.

3. Die Rolle der Wahlausschüsse

Die Wahlausschüsse auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene prüfen bei der Zulassung von Wahlvorschlägen lediglich formale Kriterien (z. B. Alter, Staatsbürgerschaft, fristgerechte Einreichung, Unterstützungsunterschriften). Sie haben keine Kompetenz, Kandidaten aufgrund ihrer politischen Gesinnung oder inhaltlichen Positionen von der Wahl auszuschließen.

Auf kommunaler Ebene greifen die Kommunalwahlgesetze (KomWG) und Kommunalwahlordnungen (KomWO) der Länder.

  • Auch hier gilt: Der Gemeindewahlausschuss prüft strikt formal (Alter, Hauptwohnsitz im Wahlkreis, Staatsbürgerschaft eines EU-Staates, korrekte Unterzeichnerformulare).

  • Da Kommunalwahlen reine Verwaltungsakte sind, sind die Ausschüsse streng an das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) gebunden. Sie dürfen keine Kriterien erfinden, die nicht ausdrücklich im Gesetz stehen.

Dass die Gesetze den Wahlausschüssen keine politische Prüfung erlauben, schützt das Demokratieprinzip vor Willkür. Dies stützt sich auf zwei Säulen des Grundgesetzes:

  1. Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 Abs. 1 GG): Parteien können in ihren politischen Zielen frei gegründet werden. Solange eine Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, hat sie das Recht auf Gleichbehandlung im Wahlverfahren. Ein Wahlausschuss darf eine nicht verbotene Partei oder deren Kandidaten nicht wegen ihrer Programmatik benachteiligen.

  2. Freie und gleiche Wahl (Art. 38 Abs. 1 GG): Das Recht, zu kandidieren (passives Wahlrecht), darf nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden (z.B. durch den Verlust der Wählbarkeit nach einer schweren Straftat gem. § 45 StGB). Ein Gremium wie ein Wahlausschuss darf dieses Grundrecht nicht eigenmächtig beschneiden.

Man begeht im Wahlausschuss in Reute Verfassungsbruch, weil man mir unterstellt, ich wäre nicht verfassungstreu. Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

Wenn eine Verfassungsschutzakte ausschließlich aus weitergeleiteten, geteilten oder „gelikten“ Posts besteht und keinerlei selbst verfasste Inhalte des Kandidaten enthält, ist der Beweiswert rechtlich extrem schwach.

Ein darauf gestützter Ausschluss durch ein kommunales Wahlgremium hält einer gerichtlichen Überprüfung in der Regel nicht stand. In der deutschen Rechtsprechung gilt das bloße Weiterverbreiten fremder Inhalte im Internet nicht automatisch als Beweis für eine eigene verfassungsfeindliche Haltung.

Behörden und Gremien sind verpflichtet, den konkreten Kontext jedes einzelnen Klicks zu prüfen. Da dies bei reinem Klickverhalten ohne Text kaum möglich ist, fehlt den behördlichen Entscheidungen meist die notwendige Begründungstiefe.

Es ist kaum vorstellbar, dass weder der Bürgermeister noch die Mitbewerber um das Amt sich vollständig mit den von mir produzierten Daten auseinandergesetzt haben.

Damit machen es sich die Beteiligten einfach, die einzige weibliche Gegenkandidatin ohne verfassungskonforme Prüfung des Umstandes aus dem Rennen zu werfen.

Ich habe bereits in einem älteren Artikel erklärt, dass ich damals ehrenamtlich für eine Anwältin gearbeitet habe, die Familien, die Angst um ihre Kinder hatten, in der schwierigen Corona Zeit, geholfen hat.

Ich hatte daher entsprechende Kanäle abonniert und mich in das Thema eingearbeitet und damals gehört, dass es einen Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen gibt.

Anschreiben Schweizer Banken richten sich ausdrücklich an die natürliche Person. Es muss also einen Unterschied geben, wenn das von der Verwaltungsangestellten so direkt kommuniziert wird.

Ich weiß aber immer noch nicht, was ein Reichsbürger genau sein soll, das habe ich bereits hier erklärt:

Ich dachte die oberste Aufgabe des Bürgermeisters ist es, sich schützend für die Interessen, Ängste und Nöte der Bürger einzusetzen und sie nicht heimlich anzuzeigen und Akten anlegen zu lassen.

So wird man, ohne jemals ein Verbrechen begangen zu haben oder gegen ein Gesetz verstoßen zu haben, seiner Grundrechte beraubt und anschließend unschuldig medial hingerichtet.

Ich soll also dem Reichbürgermilieu angehören und ich kann juristisch vorgehen. Danke für den Hinweis aus der Zeitung.
Nach dem Artikel, lässt man mir auch keine andere Wahl.

Nach dieser medial inszenierten, existenzgefährdenden Hetzkampagne, habe ich keine Wahl als meine Ehre als Frau gesetzestreue Bürgerin zu verteidigen. Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet.

Derjenige, der dazu aufruft, sich an das Grundgesetz zu halten und an die geltenden Gesetze ist als nicht verfassungstreu.

“Wer die Verfassung ehrt, braucht ein schnelles Pferd”

Ich schätze, die meinen diese ominöse 8 Seiten Akte.

Die Akte zum selbst prüfen:

3 C 196 24 Schriftsatz Antragsgegner 28 08 2024 A 4da66462 9734 4d3b 878f 808dedb29c15
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Hier noch einmal meine Erklärung von September 2024

Am 6. Juni 2022 hatte ich einen Post in einen Datensammelkanal einer Anwältin weitergeleitet. Diese sammelte die Informationen zu Reichsbürgerposts, weil das Team, das ihr dabei half, zudem ich auch gehörte, damals viele Hilfesuchende hatten, die unwissentlich mit Formularen von Reichsbürgern versucht hatten, ihre Kinder vor der Maskenplicht und Tests zu bewahren bzw. aus den Schulen heraushalten zu können, um diese zu schützen. Diese Eltern waren verzweifelt. Man hatte ihnen versichert, mit diesen Informationen und auf die Art der Reichsbürger, würden sie ihre Kinder schützen können.

Das hat natürlich nicht geklappt.

Die Jugendämter drohten vielen Eltern mit Sorgerechtsentzug.

Das war der Punkt, wo diese Eltern bei dem Team um diese Anwältin aufschlugen, bei dem ich damals ehrenamtlich mithalf und auch die Hotline einmal in der Woche betreute. Da kamen Anrufe rein von Familien, deren Tür gerade von der Polizei eingeschlagen wurde wegen Maskenattesten oder „Reichsbürgerverdacht“. Diese verzweifelten Familien stellte ich dann an diese Anwältin durch, damit sie die Polizei telefonisch unter Kontrolle brachte.

Um zu verstehen, wie Reichsbürger argumentieren und um zu verstehen, was da läuft, muss man natürlich Recherche betreiben, Daten sammeln und sichten. Dazu gehört es, die zu diesem Zeitpunkt kursierenden Daten zusammenzustellen, damit man weiß, was im nächsten Zoom bei einem aufschlagen wird an Argumenten. Und die Zooms damals waren gut besucht.

Demensprechend habe ich Reichsbürgerposts in diesen Datensammelkanal weitergeleitet.

Wenn jemand vor einem sitzt im Zoom und von Constellis redet oder SHAEF Gesetzen, sollte man halbwegs wissen, was der Klient da eigentlich sagt, sonst macht man sich unglaubwürdig.

Mittlerweile gibt es entsprechende Infos sogar bei Mimikama: https://www.mimikama.org/constellis-nicht-arbeitgeber-deutscher-polizisten/

Damals nicht.

Weil ich also entsprechende damals kursierende Dokumente und Posts in den Kanal, wo das Team Informationen gebündelt hat, weitergeleitet habe, zur Sichtung und Recherche, bin ich laut Verfassungsschutz nun ein Reichsbürger.

Zu dem Zeitpunkt habe ich mir aber auch juristische Bücher zum Thema Staatsrecht gebraucht besorgt, die noch immer im Regal stehen, nur so nebenbei. Bin ich dadurch zum Juristen mit Schwerpunkt Staatsrecht geworden? Wohl kaum.

[…]

Das heißt nicht, dass ich deren Meinung bin. Aber ich schaue über den Tellerrand und bleibe nicht im erlaubten engen Diskussionskorridor.

Ich schaue aus meiner Blase.

Ich weiß exakt aus welchem öffentlichen Kanal die Bilder stammen.

Ich weiß, dass der Kanal auch Anwälte als Mitglieder hat, die diese Sammlung sichten, damit sie wissen, welchen Argumenten sie sich gegenüber sehen, wenn sie Klienten aus dem Reichsbürger- Milieu haben. So wissen diese Anwälte, wie sie diese Menschen da abholen können, wo sie augenblicklich stehen bzw. wo sie schauen können, was der Klient meinen könnte.

Und das alleine reicht, dass ich nun als Reichsbürger gelte.

Interessant an der Akte ist, dass die verwendeten Bilder aus dem Kanal aus einer Zeit vor 2023 stammen, als ich noch das Bild meines Demoeinhornkostüms nutzte.

Man hatte also beim Verfassungsschutz die Zeit und Muße Bildschirmfotos von öffentlichen Telegramkanälen zu machen und zu archivieren, wenn Jahre später eine Anfrage kommt. Man hätte einfach in den entsprechenden Kanal schauen können und hätte gesehen, dass ich das war/bin, weil sich der Avatar angepasst hat zu meinem aktuellen Bild. Aber nein, man macht eine Herleitung, dass der alte Avatar zu mir gehörte. D.h. der Verfassungsschutz hat die Quelle nicht gespeichert und weiß nicht einmal mehr aus welchem Kanal und von wann die Bildschirmfotos sind. Peinlich, peinlich, peinlich.

Insgesamt geht man vor, wie beim Corona Test. Man sucht nur das, was in den Kram passt, testet nur auf Corona und ignoriert das Influenza-Signal bzw. ignoriert, dass der entsprechende Nutzer hauptsächlich auch staatliche Quellen geteilt hat und mit einer Anwältin arbeitete, die versuchte, Menschen aus dem Reichsbürgermilieu wieder rauszuhelfen bzw. die Probleme zu beheben, die sich solche Menschen aufgrund dieser Verbindungen eingebrockt hatten.

[…]

Natürlich redet man auch mit den Anwälten über die Theorien der Reichsbürger. Man wird immer wieder damit konfrontiert, dass solche Klienten sich in die Bredouille gebracht haben, weil sie nicht wussten, was sie da tun und die Nase voll hatten von der aktuellen Politik und so ihren Unmut kundtun wollten. Einige dieser Menschen werden nun auch zu den 1600 zählen, bei denen das Innenministerium sinnlos Geld verbrät und Beschäftigungstherapie bezahlt, bei welcher gelangweilte Beamte Bildschirmfotos archivieren, aber vergessen die Quelle mit zu notieren. Kleiner Hinweis, um euch die Arbeit zu erleichtern: Man kann Kanäle auch einfach archivieren. Da gibt es eine Funktion dafür, nur so als Tipp.

Das, was der Verfassungsschutz da gemacht hat ist, als würde man einem Sozialarbeiter, der Junkies betreut unterstellen, er wäre selbst drogensüchtig, weil er mit einem Dealer geredet hat. Das kann durchaus mal der Fall sein, ist aber im Normalfall nicht so.

Das passiert also mit unseren Steuergeldern.

[..]

Lieber Verfassungsschutz,

dafür gibt es bei Telegram geschlossene Gruppen wo man nur über einen Admin hinein kommt. Solche Gruppen kenne ich aus Wissenschaftlerkreisen, wo man Untersuchungsdaten der modRNA-Produkte untereinander austauschte und Publikationen schreibt. Diese Kanäle werdet ihr mit euren Methoden nie finden und nie betreten. Und ich schätze, das ist bei den Reichsbürgern, die echte Reichsbürger sind, ganz ähnlich.

Das passiert aktuell bei 1600, höchstwahrscheinlich mehrheitlich vollkommen unbescholtenen Bürgern, die sich einfach mal informieren wollen und dabei über den Tellerrand schauen, weil sie wissen wollen, was ein Reichsbürger überhaupt ist, vor dem die Tagesschau so eindringlich warnt.

Die staatlichen Medien erklären einem das nicht. Die werfen nur mit dem Begriff um sich und hoffen, dass das Wort alleine verfängt und Angst und Schrecken verbreitet.

Recherchiert man dann und versucht zu verstehen, wie diese Menschen ticken, wird man automatisch zu einem von ihnen erklärt.

Steuergelder bei der Arbeit kann ich nur sagen.

Die könnte man sinnvoller einsetzen.

[..]

Der Verfassungsschutz darf sich nicht politisch instrumentalisieren lassen.


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