Was im Abkommen zwischen den USA und dem Iran steht, und warum es eine bedingungslose Kapitulation der USA ist
Das Abkommen zwischen den USA und dem Iran wurde veröffentlicht. Ich habe es komplett übersetzt und erkläre, was die einzelnen Punkte bedeuten. Bei der Lektüre wird jedem klar, dass die USA vor dem Iran de facto kapituliert haben, denn die USA haben nichts gewonnen, mussten dem Iran aber Zugeständnisse machen, die dem entsprechen, was früher schon im Atomabkommen von 2015 vereinbart war, das Trump 2018 gebrochen hat. In einigen Punkten machen die USA sogar Zugeständnisse, zu denen sie seit fast 50 Jahren nicht bereit waren.
Den Text des Abkommens hebe ich in Fettdruck hervor, meine Erläuterungen füge ich in normaler Schrift ein.
Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran haben am [__ Datum] in gutem Glauben Folgendes vereinbart:
1 – Die Vereinigten Staaten von Amerika, die Islamische Republik Iran und ihre Verbündeten im gegenwärtigen Krieg unterzeichnen diese Absichtserklärung zur sofortigen und endgültigen Beendigung der Militäroperationen an allen Fronten, einschließlich im Libanon, und verpflichten sich, künftig keinen Krieg oder keine Militäroperation gegeneinander zu beginnen, keine Gewalt gegeneinander anzudrohen oder anzuwenden und die territoriale Integrität und Souveränität des Libanon zu gewährleisten. Das endgültige Abkommen wird die endgültige Beendigung des Krieges an allen Fronten, einschließlich im Libanon, sowie die weiteren Bestimmungen dieses Absatzes bestätigen.
Hierzu ist nicht viel zu sagen. Das nun unterzeichnete Abkommen ist kein Abkommen, sondern nur eine Absichtserklärung, innerhalb von 60 Tagen ein endgültiges Abkommen abzuschließen und bis dahin Frieden zu halten. Gleiches gilt für die Punkte 2 und 3.
Wichtig ist allerdings, dass das auch für alle Verbündeten, also Israel, und ausdrücklich den Libanon gelten soll. Damit ist Israel nicht einverstanden. Israel dürfte also versuchen, den Friedensprozess zu sabotieren.
2 – Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen zu achten und sich nicht in die inneren Angelegenheiten des anderen einzumischen.
3 – Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, innerhalb von maximal 60 Tagen ein endgültiges Abkommen auszuhandeln und zu erzielen. Diese Frist kann im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.
4 – Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung werden die Vereinigten Staaten von Amerika mit der Aufhebung ihrer Seeblockade und aller Störungen und Behinderungen gegen die Islamischen Republik Iran beginnen und die Seeblockade innerhalb von 30 Tagen vollständig beenden. Während dieses Zeitraums wird der Schiffsverkehr von der Islamischen Republik Iran proportional zu dem vor dem Krieg wiederhergestellt sein. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich ferner, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des endgültigen Abkommens aus der Nähe der Islamischen Republik Iran abzuziehen.
Das bedeutet die Aufhebung der Seeblockade, die die USA gegen den Iran verhängt haben, und das Ende der Sperrung der Straße von Hormus durch den Iran. Dass dort eine Frist von 30 Tagen festgelegt ist, interpretiere ich so, dass die vollständige Wiederherstellung der Schifffahrt wegen ausgebrachter Minen nicht kurzfristig möglich ist, aber das beide Seiten sich bemühen, das so schnell wie möglich zu erreichen.
Außerdem verpflichten sich die USA, ihre Streitkräfte nach der endgültigen Einigung aus der Nähe des Iran abzuziehen. Hier wird es interessant, was man unter “Nähe zum Iran” versteht. Verpflichten sich die USA hier etwa, ihr Kontingent in der Golfregion zu reduzieren? Das wäre ein sehr großer Sieg für den Iran.
5 – Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran nach besten Kräften Vorkehrungen treffen, um, nur für 60 Tage, die kostenlose Durchfahrt von Handelsschiffen vom Persischen Golf zum Golf von Oman und umgekehrt zu gewährleisten. Der Schiffsverkehr wird unverzüglich aufgenommen und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die technischen und militärischen Hindernisse zu beseitigen, wird die Minenräumung durch die Islamische Republik Iran innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Die Islamische Republik Iran wird mit dem Sultanat Oman in Dialog treten, um die künftige Verwaltung und die maritimen Dienste in der Straße von Hormus in Abstimmung mit anderen Anrainerstaaten des Persischen Golfs und unter Berücksichtigung des geltenden Völkerrechts sowie der Souveränitätsrechte der Anrainerstaaten der Straße von Hormus festzulegen.
Das ist ein interessanter Punkt. Der Iran verzichtet für 60 Tage darauf, Geld für die Passage der Straße von Hormus zu nehmen. Aber es wird ausdrücklich nicht ausgeschlossen, dass der Iran für die Passage in Zukunft eine Gebühr erheben kann.
Diese soll aber offenbar nicht nur dem Iran zu Gute kommen, sondern zumindest auch dem Oman als Anrainerstaat der Straße von Hormus, denn das dürfte mit der Formulierung über einen Dialog zwischen Iran und Oman über die „künftige Verwaltung und die maritimen Dienste in der Straße von Hormus“ gemeint sein. Das soll mit den anderen Golfstaaten abgestimmt werden. Vielleicht werden auch die einen Teil der Gebühren erhalten.
In jedem Fall ist das ein Sieg für den Iran, dem die USA de facto zugestehen, wenn auch zusammen mit dem Oman und den Golfstaaten, den Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus zu regeln und dafür möglicherweise eine Durchfahrtsgebühr zu nehmen.
6 – Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, gemeinsam mit regionalen Partnern einen verbindlichen, einvernehmlich festgelegten Plan mit einem Volumen von mindestens 300 Milliarden US-Dollar für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran zu erarbeiten. Der Umsetzungsmechanismus dieses Plans wird innerhalb von 60 Tagen im Rahmen einer endgültigen Vereinbarung finalisiert. Alle für die entsprechenden Finanztransaktionen erforderlichen Lizenzen, Ausnahmegenehmigungen und Genehmigungen werden von den Vereinigten Staaten von Amerika erteilt.
Das bedeutet die totale Kapitulation der USA, denn deren Linie war es seit fast 50 Jahren, dem Iran die Einnahmen zu beschneiden und dessen Regierung zu bekämpfen und am besten zu stürzen.
In diesem Punkt stimmen die USA de facto zu, dem Iran Reparationen im Höhe von 300 Milliarden Dollar zu bezahlen. Es wird sehr interessant, hier auf das endgültige Abkommen zu warten, denn dann werden wir erfahren, woher das Geld kommen soll und welche „regionalen Partner“ sich daran beteiligen sollen.
7 – Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, alle Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran, einschließlich der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der Resolutionen des Gouverneursrats der IAEA sowie aller einseitigen US-Sanktionen (primäre und sekundäre), gemäß einem in der endgültigen Vereinbarung festgelegten Zeitplan aufzuheben. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika erkennen die entscheidende Bedeutung der oben genannten Frage der Aufhebung der Sanktionen an und bekunden ihre Absicht, diese Fragen unverzüglich in den Verhandlungen anzugehen, um eine gegenseitige Einigung darüber zu erzielen.
Das bestätigt die Kapitulation der USA, denn die Sanktionen gelten teilweise seit fast 50 Jahren. Dass die USA nun bereit sind, alle Sanktionen gegen den Iran aufzuheben, zeigt, wie krachend die USA den Krieg verloren haben. Aber warten wir mal ab, wie die Details im endgültigen Abkommen geregelt werden.
8 – Die Islamische Republik Iran bekräftigt, dass sie keine Atomwaffen beschaffen oder entwickeln wird. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran haben vereinbart, die Entsorgung des gelagerten angereicherten Materials gemäß einem Mechanismus zu regeln, der im Einklang mit dem in Absatz 7 genannten Zeitplan einvernehmlich festgelegt wird, mit einer minimalen Methode, die die Vor-Ort-Entmischung unter Aufsicht der IAEA vorsieht. Beide Parteien vereinbarten außerdem, die Frage der Anreicherung und andere einvernehmlich festgelegte Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem nuklearen Bedarf der Islamischen Republik Iran auf der Grundlage eines zufriedenstellenden Rahmens zu erörtern, der im endgültigen Abkommen vereinbart wird. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Absatzes bestätigen. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran erkennen die entscheidende Bedeutung der oben genannten Nuklearfragen an. Sie beabsichtigen, diese Fragen unverzüglich in den Verhandlungen zu behandeln, um eine Einigung zu erzielen.
Dass der Iran hier offiziell auf Atomwaffen und sein angereichertes Iran verzichtet, wird Trump versuchen, als Sieg zu verkaufen. Aber das ist es nicht, im Gegenteil.
Der Iran hat immer erklärt, er strebe nicht nach Atomwaffen und hat sogar eine Fatwa herausgebracht, die Atomwaffen ausdrücklich verbietet. Der Iran wiederholt mit diesem Verzicht auf Atomwaffen also nur, was er ohnehin immer gesagt hat.
Und auch die Herausgabe des angereicherten Uran, oder dessen Verdünnung unter Kontrolle der IAEA im Iran, ist kein Sieg von Trump. Im Atomabkommen von 2015 hatte der Iran sich bereits dazu verpflichtet und das auch eingehalten. Erst als Trump das Atomabkommen in seiner ersten Amtszeit gebrochen und neue Sanktionen gegen den Iran verhängt hat, hat der Iran wieder mit der Anreicherung von Uran begonnen. Das nun abzugeben, wenn dafür die Sanktionen aufgehoben werden, stellt eine Rückkehr zur Situation vor Trumps Bruch der Atomabkommen dar.
Mit anderen Worten: Trump hat beim Thema Atomwaffen und Uran nur das erreicht, was bereits 2015 erreicht war und dann 2018 von Trump zunichte gemacht wurde.
9 – Bis zum Abschluss des endgültigen Abkommens vereinbaren die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran, den Status quo beizubehalten. Die Islamische Republik Iran wird den Status quo ihres Atomprogramms beibehalten, und die Vereinigten Staaten von Amerika werden keine neuen Sanktionen verhängen und keine zusätzlichen Streitkräfte in der Region stationieren.
10 – Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, dass das US-Finanzministerium unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zur Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, Erdölprodukten und Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich Bankgeschäfte, Versicherungen, Transport etc., erteilen wird.
Auch hier ein klarer Sieg für den Iran, denn bisher standen iranische Ölexporte unter US-Sanktionen, die mit dem endgültigen Abkommen aufgehoben werden sollen. Aber sie werden de facto schon ab jetzt aufgehoben, auch wenn das formal durch Ausnahmeregelungen geschieht.
11 – Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, die eingefrorenen oder beschränkten Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran nach Inkrafttreten dieser Absichtserklärung uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran werden die Verfahren zur Freigabe dieser Gelder während der Verhandlungen einvernehmlich festlegen. Diese Gelder, unabhängig davon, ob sie auf dem ursprünglichen Konto verbleiben oder überwiesen werden, stehen uneingeschränkt für Zahlungen an jeden von der Zentralbank der Islamischen Republik Iran benannten Endbegünstigten zur Verfügung. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen entsprechend zu erteilen.
Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass die USA fast schon bedingungslos kapituliert haben, denn die USA haben die iranischen Gelder vor fast 50 Jahren eingefroren und wollten sie eigentlich nur nach einem Regimechange freigeben. Dass der Iran seine Gelder nun bekommen soll, zeigt einmal mehr die vernichtende Niederlage, die die USA kassiert haben.
Allerdings müssen wir auch hier abwarten, wie das im endgültigen Abkommen im Detail geregelt wird.
12 – Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran vereinbaren die Einrichtung eines Exekutivmechanismus zur Überwachung der erfolgreichen Umsetzung dieser Absichtserklärung und der künftigen Einhaltung des endgültigen Abkommens.
13 – Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und vorbehaltlich des Beginns der Umsetzung der Absätze 1, 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung sowie der fortlaufenden Umsetzung dieser Maßnahmen werden die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran Verhandlungen über das endgültige Abkommen ausschließlich zu den übrigen Absätzen aufnehmen.
14 – Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des UN-Sicherheitsrates bestätigt.
Das dürfte dem Iran wichtig gewesen sein, denn erstens würde die Welt es nur schwer ignorieren können, wenn die USA später wieder dagegen verstoßen. Aber der zweite Punkt ist wichtiger: Indem das durch den UN-Sicherheitsrat bestätigt wird, dürfte die Aufhebung der UN-Sanktionen gegen den Iran mit der gleichen Resolution erfolgen, wie die Bestätigung des endgültigen Abkommens.
Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.
Nächster Beitrag: Rutte bestätigte die US-Pläne zur sofortigen Reduzierung der US-Truppen in Europa