Was für eine peinliche Blamage – Rebellion gegen ein neues Bürokratiemonster

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Fast alle EU-Mitgliedsländer bescheinigen den Richtlinien zur Lohntransparenz „kafkaeske“ Züge

paz.de📅 18.07.2026

Bereits im Juni sollte eine neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt sein. Doch ausgerechnet bei dem Prestigeprojekt der Europäischen Union verweigern sich die meisten Regierungen dem Brüsseler Zeitplan. Gelegentlich haben die Mitgliedstaaten der EU auch bei anderen umstrittenen Richtlinien die Umsetzungsfristen gerissen. Ungewöhnlich ist diesmal jedoch das Ausmaß: Nur vier der 27 EU-Mitglieder, nämlich Italien, Malta, Litauen und die Slowakei, haben die Lohntransparenz-Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt.

Ziel der Richtlinie ist es, den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ stärker durchzusetzen. Unternehmen werden künftig unter anderem verpflichtet, Bewerbern bereits im Stellenangebot oder vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das vorgesehene Gehalt zu geben. Größere Arbeitgeber werden zudem verpflichtet, regelmäßig über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu berichten.

Die Umsetzung ist für Unternehmen mit umfangreichen Dokumentations- und Berichtspflichten verbunden. Der Aufwand ist dabei so groß, dass der Präsident der österreichischen Industriellenvereinigung, Georg Knill, die Richtlinie bereits als „Bürokratiemonster“ bezeichnete und von „150 Seiten und zwei Kilo Bürokratie“ sprach. Steffen Kampeter, Chef des Arbeitgeberverbandes BDA, warnte wiederum, man habe es mit einer „kafkaesken Bürokratiemaschinerie“ zu tun: „Berichtspflichten, Dokumentationsanforderungen, Prüfprozesse – all das bindet Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen.“ Insbesondere mittelständische Unternehmen werden nach Einschätzung des Arbeitgeberverbandes dauerhaft mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand belastet. Der BDA warnte zudem, das Entgelttransparenzgesetz könne „ein brachialer Angriff auf die Tarifautonomie werden“.

Die neue Regelung hat in Deutschland entschiedene Befürworter: Gewerkschaften, Frauenverbände sowie SPD, Grüne und Linkspartei sind für die Regelung. Die IG-Metall-Vorsitzende Christiane Benner bezeichnete Entgeltgleichheit sogar als ein „Grundrecht und kein Nice-to-have“. Bereits 2017 führte Deutschland mit dem von der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beschlossenen Entgelttransparenzgesetz einen Auskunftsanspruch für Beschäftigte ein. Maßgeblich vorangetrieben hatte das Gesetz die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Die Unionsparteien hatten seinerzeit erhebliche Vorbehalte und sorgten dafür, dass das Gesetz deutlich abgeschwächt wurde. Die nun von der EU vorgegebene Richtlinie geht jedoch deutlich weiter als die deutsche Regelung. Sie sieht unter anderem umfangreichere Berichtspflichten für Unternehmen, neue Vorgaben für Stellenausschreibungen und deutlich strengere Transparenzpflichten vor. Damit besteht auch für die derzeitige schwarz-rote Bundesregierung ein erhebliches Konfliktpotenzial.

Gewerkschaften fordern Umsetzung

Die ursprüngliche Umsetzungsfrist zum 7. Juni 2026 hat Deutschland bewusst verstreichen lassen. Die Bundesregierung strebt nun eine Umsetzung bis Anfang 2027 an. Allerdings drängen CDU und CSU weiterhin auf Nachverhandlungen mit der EU und wollen die Richtlinie deutlich bürokratieärmer umsetzen. SPD und Gewerkschaften drängen wiederum auf eine rasche und möglichst vollständige Umsetzung. Sollte die EU-Kommission auf einer vollständigen Umsetzung bestehen und Deutschland wegen der Fristüberschreitung unter Druck setzen, etwa durch ein Vertragsverletzungsverfahren, dürfte die Debatte innerhalb der Koalition zusätzlich an Schärfe gewinnen.

Familienministerin Karin Prien (CDU) bezeichnete die Entgeltgleichheit zwar als ein „anstrebenswertes Ziel“, kritisierte die EU-Vorgaben jedoch als übermäßig bürokratisch. Die Richtlinie bringe „ohne jeden Zweifel deutlich mehr Bürokratie“ und passe „so gar nicht in die Landschaft“, sagte die Ministerin mit Blick auf den von der Bundesregierung angekündigten Bürokratieabbau. Deutschland sei zwar an europäische Vereinbarungen gebunden und werde die Richtlinie grundsätzlich umsetzen müssen. Prien kündigte allerdings an, gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten über Änderungen der Inhalte und Umsetzungsfristen verhandeln zu wollen, um eine möglichst „bürokratiearme Umsetzung“ zu erreichen.

Bei den Verhandlungen in Brüssel gilt vor allem Schweden als potenzieller Verbündeter. Während viele EU-Mitgliedstaaten mit der Umsetzung der Richtlinie schlicht in Verzug geraten sind, stellt die schwedische Regierung die Richtlinie politisch infrage und will Nachverhandlungen. Die bürgerliche Regierung in Stockholm hat angekündigt, die Richtlinie in ihrer jetzigen Form zunächst nicht umzusetzen und stattdessen auf Nachverhandlungen in Brüssel zu drängen. Zwar unterstütze man das Ziel gleicher Bezahlung von Frauen und Männern, erklärte die schwedische Gleichstellungsministerin Nina Larsson. Zugleich sei jedoch deutlich geworden, „wie groß die Herausforderungen bei der Umsetzung der Richtlinie in einem nationalen Kontext sind“. Die Regierung warnt vor einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand und befürchtet sogar, dass die komplexen Vorgaben den eigentlichen Zweck der Richtlinie untergraben könnten. Stockholm fordert deshalb wie Berlin eine Vereinfachung der Vorschriften und eine Überarbeitung der Richtlinie auf europäischer Ebene.

Anders als bei vielen verspätet umgesetzten Richtlinien geht es Berlin diesmal offenbar nicht allein um Zeitgewinn. Die Bundesregierung stellt Teile einer bereits beschlossenen Regelung grundsätzlich infrage und sucht dafür Verbündete. Für die EU-Kommission bedeutet der Ruf nach Nachverhandlungen einen erheblichen Gesichtsverlust.

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