
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 26.02.2026 dem Eilantrag der AfD größtenteils stattgegeben und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagt, die Partei bis zum Hauptsacheurteil als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen oder öffentlich so zu bezeichnen.
Das Gericht erkennt einen starken Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen an, etwa durch Programmpunkte wie Minarettverbot, Muezzinrufverbot oder Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen, die die Religionsfreiheit (Art. 4 GG) und Menschenwürde (Art. 1 GG) tangieren könnten.
Die AfD klagte seit Mai 2025 gegen die BfV-Hochstufung; das BfV hatte die Einstufung bereits ruhen lassen. AfD-Chefin Alice Weidel feiert einen „großen Sieg“ gegen „Verbotsfanatiker“.
Das Urteil gilt einstweilig; Beschwerde ans OVG NRW ist möglich, Hauptsacheverfahren mit umfangreicher Beweisaufnahme (über 7.000 Seiten Akten) steht aus.
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