Verarmung von (fast) allen in Deutschland beschlossen, der Spiegel fabuliert vom „schwarz-roten Sommermärchen“

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Wenn die Regierung in Deutschland Reformen ankündigt, ist das längst negativ besetzt, denn all die Renten-, Gesundheits-...

anti-spiegel.ru📅 01.07.2026
Die Reformen der Regierung

Verarmung von (fast) allen in Deutschland beschlossen, der Spiegel fabuliert vom „schwarz-roten Sommermärchen“

Inzwischen ist absehbar, wie sehr die Bundesregierung die Reste des Sozialstaates rupfen will. Vor allem die Rentenreform macht Schlagzeilen, aber die Liste der Streichungen und Kürzungen ist noch viel länger.

Wenn die Regierung in Deutschland Reformen ankündigt, ist das längst negativ besetzt, denn all die Renten-, Gesundheits-, Arbeitsmarkt- oder Sozialreformen der letzten 40 Jahre hatten immer nur zwei Folgen: Die Kosten für die Menschen sind gestiegen, dafür wurden die Leistungen des Staates zusammengestrichen.

Als die Bundesregierung unter Merz einen „Herbst der Reformen“ ankündigte, klang das für die Menschen in Deutschland wie eine Drohung. Zwar wurde nichts daraus, die Reformen schon im letzten Herbst zu beschließen, aber jetzt scheinen die Reformen im Kern beschlossen zu sein – und was da beschlossen wurde, ist nicht bloß eine Drohung, es ist eine so radikale Streichung von Sozialleistungen, wie es sie in der deutschen Geschichte wohl noch nie gegeben hat.

Dass die Medien das nicht thematisieren, sondern dass die Medien diesen Sozialabbau, also Diebstahl bei einfachen Menschen, sogar feiern, zeigt einmal mehr, dass es in Deutschland keine objektiven und kritischen Medien gibt, sondern dass die Medien sich als Helfer und Regierung verstehen, die die sie dabei unterstützen, asoziale und unpopuläre Entscheidungen umzusetzen, ohne dass der Protest dagegen in Deutschland allzu groß wird.

Der Spiegel hat in den letzten Tagen in vielen Artikeln für diese Abholzung des Sozialstaates geworben. Darunter waren so absurde Überschriften wie „Debatte über Achtstundentag – »Viele Leute werden gegen ihren Willen durch das Arbeitszeitgesetz geschützt«“. Natürlich durften die üblichen „Experten“ nicht fehlen, die den Spiegel-Lesern unter Überschriften wie „Wirtschaftsweise Schnitzer zur Reformdebatte – »Vielen ist nicht bewusst, dass wir eigentlich von der Substanz leben«“ erzählen, dass das alles mal wieder alternativlos ist. Sogar für die offensichtliche Lobbyarbeit von Kanzler Merz für seinen alten Arbeitgeber BlackRock fand der Spiegel positiv klingende Überschriften wie „Kapitalgedeckte Altersvorsorge – »Mit Aktien ist eine Rendite von sieben Prozent vor Inflation langfristig möglich«“. Mein persönlicher Favorit in dieser Propaganda-Kampagne des Spiegel für die asozialen Maßnahmen der Regierung war übrigens „Koalition und Reformen – Das schwarz-rote Sommermärchen ist möglich“.

Mit anderen Worten: Hurra, die Armen werden noch ärmer – und das ist auch gut so!

Diese Propaganda hat übrigens den lustigen Nebeneffekt, dass die deutsche Öffentlichkeit anscheinend eine gespaltete Persönlichkeit hat. Das zumindest legt eine aktuelle Umfrage des Politbarometers nahe, in der 87 Prozent angeben, „grundlegende Reformen, die auch zu Belastungen führen“ seien wichtig. Hier wirkt also die Propaganda, mit der die Menschen berieselt werden, aber bei der Frage, ob sie auch selbst bereit sind, Belastungen zu tragen, kommen die Realität und das eigene Erleben der Menschen in Deutschland durch, denn dazu sind 78 Prozent nicht bereit. Wie können die gleichen Leute sagen, Reformen mit Belastungen seien wichtig, aber selbst wollen sie keine Belastungen tragen? Darum sage ich, die Propaganda hat in der deutschen Öffentlichkeit zu einer gespaltenen Persönlichkeit geführt.

Aber schauen wir uns mal an, was alles auf die Menschen in Deutschland zukommt. Meine Auflistung erhebt übrigens keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weil noch mehr Grausamkeiten auf die Menschen in Deutschland zukommen, denn auf geplante Kürzungen beim Wohngeld, bei der Jugend- und Behindertenhilfe, dem Elterngeld und anderem gehe ich hier gar nicht ein, sondern konzentriere mich auf Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Krankenversicherung

Bei gesetzlichen Krankenversicherung sollen die Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und weitere Leistungen werden um 50 Prozent erhöht werden. Bisher zahlten Versicherte mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro verschriebenem Medikament. Künftig soll die Untergrenze bei 7,50 Euro und die Obergrenze bei 15 Euro liegen. Durch die Hintertür wird eine weitere Belastung für die Zukunft eingeplant, denn die Zuzahlungen sollen künftig „dynamisiert“ werden, das bedeutet, dass sie in den Folgejahren automatisch weiter steigen können, ohne dass es ein neues Gesetz braucht.

Wohl noch einschneidender ist eine Änderung, die Millionen von Familien betrifft, denn die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ohne eigenes Einkommen soll ab 2028 entfallen. Bisher konnten nicht berufstätige Ehepartner kostenlos mitversichert werden. Künftig soll für sie 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des beschäftigten Partners fällig werden. Bei einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro entspricht das einer Mehrbelastung von etwa 73 Euro pro Monat. Bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze (69.750 Euro pro Jahr) wären es sogar rund 146 Euro monatlich. Ausnahmen sind lediglich für Rentner, pflegende Ehepartner sowie Familien mit Kindern unter sieben Jahren vorgesehen.

Die Logik solcher Reformen ist in Deutschland bekanntlich, „wer mehr bezahlen muss, der soll auch weniger bekommen“. Daher kommen zu diesen Mehrkosten auch eine Reihe von Leistungskürzungen hinzu. Homöopathische Behandlungen sollen vollständig aus dem Leistungskatalog gestrichen werden. Das Hautkrebsscreening für die Allgemeinbevölkerung soll ausgesetzt werden, aber für Risikogruppen wie Bauarbeiter erhalten bleiben. Bei Zahnersatz soll die Erstattungsquote von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung sinken, nur wer ein lückenloses Bonusheft vorweist, erhält weiterhin 60 bzw. 65 Prozent. Auch bei der Kieferorthopädie soll stärker „gesteuert“ werden, um „Überbehandlungen“ zu vermeiden.

Pflegeversicherung

Bei der Pflege sieht es nicht besser aus. Auch hier soll die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ohne eigenes Einkommen ab 2028 entfallen und der beschäftigte Partner soll in Zukunft einen Sonderbeitrag von 0,52 Prozentpunkten entrichten. Um bei den obigen Beispielen zu bleiben: Bei einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro käme einer Mehrbelastung von etwa 15 Euro pro Monat hinzu, bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze wären es zusätzlich noch einmal fast 30 Euro monatlich. Und der für Kinderlose schon fällige Sonderbeitrag soll um 0,1 Prozent angehoben werden, womit der sogenannte „Kinderlosenzuschlag“ von bislang 0,6 auf 0,7 Prozent ansteigt.

Außerdem soll die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Pflege gezahlt werden müssen, deutlich angehoben werden und künftig der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Im Jahr 2027 würde sie also von derzeit 5.812,50 Euro im Monat voraussichtlich auf 6.975,75 Euro steigen.

Da das vor allem Besserverdiener treffen würde, wäre das immerhin mal ein halbwegs sozialer Ansatz. Allerdings, und darauf habe ich oft hingewiesen, könnte man dabei viel weiter gehen, indem man die unsinnige Beitragsbemessungsgrenze ganz abschafft und die Beitragspflicht auf das gesamte zu versteuernde Einkommen wirklich aller Menschen in Deutschland ausdehnt. Dann müssten auch Leute mit einem Einkommen von Millionen Euro pro Monat den vollen Satz in die Kasse einzahlen, womit sich der Beitragssatz für alle Sozialversicherungen um sicher die Hälfte senken ließe, wie Beispiele aus Ländern wie der Schweiz zeigen, wo es vergleichbare Regelungen gibt.

Der Sinn der Beitragsbemessungsgrenze ist einzig und alleine der, die wirklich gut verdienenden Menschen aus der Solidargemeinschaft herauszuhalten. Und daran will die Bundesregierung nichts ändern, obwohl sich dank der damit verbundenen Mehreinnahmen die Höhe der Beitragssätze verringern und das Maß der Versorgung erhalten ließe.

Wie schon bei der Krankenversicherung werden auch bei der Pflegeversicherung Leistungen gekürzt. Bislang hat die Pflegeversicherung Beiträge für die Rentenversicherung von Angehörigen bezahlt, die Menschen zu Hause pflegen, damit pflegende Angehörige nicht auch noch durch geringere Renten im Alter bestraft werden. Um ab kommendem Jahr Geld zu sparen, sollen diese Zahlungen an die Rentenkasse wegfallen, was das Risiko für Altersarmut der Pflegenden erhöht.

Außerdem sollen die sogenannten Leistungszuschläge für die Pflege-Eigenanteile bei den teuren Heimplätzen stark erhöht werden. Derzeit liegt der Gesamteigenteil heute bei 2.710 Euro pro Monat. Er dürfte bis 2030 auf 3.203 Euro ansteigen und bis 2035 auf 4.176 Euro. Mit der geplanten Änderung werden im Jahr 2030 schon 3.369 Euro Zuzahlung fällig, 2035 sogar 4.508 Euro.

Heimplätze könnten noch teurer werden, denn in einem „separaten Verfahren“ soll die „Rücknahme der im Zuge des Angehörigenentlastungsgesetzes von 2020 eingeführten Regelungen zur Begrenzung der Anrechnung von Einkommen Angehöriger“ angestrebt werden. Gemeint ist offenbar die Einkommensgrenze von 100.000 Euro, denn erst wer mehr verdient, muss unter Umständen die Heimkosten pflegebedürftiger Eltern mittragen, wenn die nicht genug Geld haben.

Außerdem soll es in Zukunft schwieriger werden, einen der fünf Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen zu bekommen.

Und es wird von der Anhebung der Pflegeleistungen gesprochen, was ja erst einmal nett klingt, aber tatsächlich ist damit gemeint, dass diese Erhöhung künftig geringer ausfallen soll. Bislang galt, dass die Leistungen, die alle drei Jahre angehoben werden, also zuletzt 2025, ab Januar 2028 erneut steigen, und zwar um die kumulierte Kerninflation des Dreijahreszeitraums. Das wäre also ein Inflationsausgleich für die drei Jahre.

Stattdessen sollen die Leistungen nun erst ab Juli 2028 erhöht werden, und zwar nur um die durchschnittliche Kerninflation der letzten drei Jahre. Dabei geht es um viel Geld, denn nach der bisherigen Rechenmethode ergäbe sich eine Erhöhung der Leistungen um insgesamt 8,2 Prozent. Wenn nun noch mit dem Durchschnitt gerechnet wird, gibt es lediglich eine Erhöhung um 2,73 Prozent.

Arbeitszeit

Ein besonders heftiger Eingriff soll bei der Arbeitszeit kommen, was der Spiegel mit der absurden Überschrift, viele Leute würden „gegen ihren Willen durch das Arbeitszeitgesetz geschützt“ propagiert hat. In dem Artikel durfte ein „Experte“ dann erklären, warum die Begrenzung der Arbeitszeit angeblich den Arbeitnehmern schade.

Gesetzlich soll weiterhin der Achtstundentag gelten, aber in Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 24 Wochen im Schnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Hierzu muss allerdings erwähnt werden, dass eine Arbeitswoche in Deutschland laut Gesetz sechs Arbeitstage hat, auch wenn in den Arbeitsverträgen meist eine Fünf-Tage-Woche festgelegt ist.

Daher gibt es Pläne, den strikten Acht-Stunden-Tag aufzulockern und stattdessen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit (z. B. 48 Stunden, weil sechs Arbeitstage und nicht fünf) festzulegen. In der Praxis könnte das bedeuten, dass die tägliche Arbeitszeit bei Fünf-Tage-Wochen dann auf über 9,5 Stunden steigt. Dadurch, so wird das propagiert, könnten die Stunden flexibler auf einzelne Werktage verteilt werden.

Und auch damit nicht genug, denn in Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 24 Wochen im Schnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden, wobei zwischen den Arbeitseinsätzen aber immerhin zwingend elf Stunden Ruhezeit liegen müssen. Wenn man den Arbeitsweg einrechnet, sollen die Menschen also nur noch arbeiten und schlafen, für etwas anderes wäre dann keine Zeit mehr.

Diese Regelungen werden in der Praxis sicher nicht über Nacht umgesetzt, aber dass die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird, zeigt, wohin die Reise bei der Arbeitszeit in den kommenden Jahren gehen dürfte: Im Grunde zurück zu Sklavenarbeit oder Leibeigenschaft.

Rentenversicherung

Die umfangreichste und auch wohl schwerwiegendste Reform trifft mal wieder die Rente. Da die Rentenkommission ganze 33 Vorschläge herausgegeben hat, die die Bundesregierung auch umsetzen will, kann ich hier nur auf die in meinen Augen wichtigsten Punkte eingehen.

Ab 2031, wenn die alte Rentenreform aus der Schröder-Ära ihre volle Wirkung entfaltet hat und das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren angekommen ist, soll das Renteneintrittsalter weiter steigen. Dabei soll es nach der Formel 2:1 an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Das bedeutet, wenn die Lebenserwartung um 3 Monate steigt, muss man 2 Monate länger arbeiten und bekommt einen Monat länger Rente. Bis 2041 wird ein Renteneintrittsalter von 67,5 Jahren erwartet.

Wie alle Teile dieser Reformen geht auch die Rentenreform auf Kosten der Ärmsten im Land. Die Ärmsten im Land haben eine um viele Jahre geringere Lebenserwartung als die Wohlhabenden. Die Lebenserwartung steigt fast ausschließlich in den wohlhabenden Schichten, während Ärmere bis zu zehn Jahre früher sterben. Viele Menschen, insbesondere in körperlich anstrengenden Berufen, schaffen es schon jetzt nicht mehr, bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter zu arbeiten. Zuletzt haben nur etwa 40 Prozent der Neurentner bis zum regulären Rentenbeginn durchgehalten, Tendenz sinkend. Wer aber früher in die Rente geht, muss hohe Abschläge hinnehmen, bekommt also deutlich weniger Rente.

Bisher gilt, wer 45 Jahre gearbeitet hat, kann ab 63 ohne Abschläge in Rente gegen. Das soll abgeschafft werden.

Die Witwenrente soll „an heutige Lebensformen angepasst“ werden. Laut dem Handelsblatt sehen die Kommissionsmitglieder in der aktuellen Witwenrente „einen Fehlanreiz“, weil die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten Frauen davon abhalte, „eigene Rentenansprüche aufzubauen“. Daher sollen die Rentenpunkte zwischen Ehepartnern aufgeteilt werden, denn das könne die Verzerrung beseitigen „und Arbeitsanreize für Zweitverdiener erhöhen – ein wichtiger Schritt gegen den Fachkräftemangel“. Wie allerdings ein bisher nicht arbeitender Ehepartner zu einer Fachkraft werden soll, wird nicht erklärt.

Außerdem soll die Altersgrenze für Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre angehoben und künftig an die Regelaltersgrenze gekoppelt werden, also weiter steigen.

Die Kommission will alle Erwerbstätigen – also neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften – in eine gemeinsame Rentenversicherung einbeziehen. Das ist zwar ein vernünftiger Vorschlag, aber nach allem, was man hört, wird daraus, zumindest bei den Beamten, so schnell nichts. Ob und wie das umgesetzt wird, steht in den Sternen.

Minijobs sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, Minijobber sollen also voll in die Rente einzahlen. Das würde 6,8 Millionen Menschen in Deutschland betreffen, die de facto eine Kürzung ihrer Einkommen hinnehmen müssten. Der Effekt für sie wäre allerdings gleich Null, denn bei den geringen Beiträgen, die sie einzahlen, erwartet sie im Alter trotzdem Altersarmut. Sie bekommen dadurch also im Alter nicht mehr ausbezahlt.

Quasi nebenbei werden damit auch die sogenannten Midijobs abgeschafft. Midijobs sind der Übergang von Minijobs zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Wer zwischen 603 und 2.000 Euro verdient, zahlt zwar Sozialabgaben, bekommt aber darauf Rabatt. Auch diesen Geringverdienern wird damit das Nettoeinkommen gekürzt.

Kapitaldeckung

Der letzte Punkt bei der Rentenversicherung ist, dass eine Kapitaldeckung eingeführt werden soll. Das ist nicht überraschend, Merz hat seine Verpflichtungen gegenüber BlackRock also erfüllt.

Das war ihm offenbar so wichtig, dass er bereitwillig eine Erhöhung der Lohnnebenkosten in Kauf nimmt, denn dazu sollen mit der Zeit zusätzliche zwei Prozent auf die Beiträge zur Rentenversicherung aufgeschlagen werden. Diese Milliarden gehen dann an Investmentfonds wie BlackRock.

Medien wie der Spiegel feiern dieses Geschenk an die Finanzindustrie regelrecht und verweisen auf das schwedische Modell, wo das ganz gut funktioniert.

Ich bin, das ist meinem früheren Beruf geschuldet, nicht einmal ein Gegner davon, einen Teil der Rente über eine Kapitaldeckung zu finanzieren, allerdings bin ich bei der Umsetzung skeptisch, weil Deutschland in den letzten Jahren und Jahrzehnten gezeigt hat, dass es bei solchen Modellen allen Forderungen der Banken, Versicherungen und Fonds nachgibt, was dazu führt, dass diese Modelle für die Menschen unrentabel werden. Es sei nur an die Riester-Rente erinnert, an der nur die Banken und Versicherungen verdient haben, die den Anlegern aber nichts gebracht hat. Oder an die Bankenrettung, bei der der Staat den Banken mindestens 60 Milliarden Euro geschenkt hat. Die Liste ist lang.

Da Merz zuvor bei BlackRock war, war klar, dass er die Kapitaldeckung der Rente einführen wird, wovon die Branche schon seit Jahren träumt. Dass mit Merz ein Lobbyist Kanzler geworden ist, lässt für die Umsetzung nichts Gutes erwarten. Ich weiß aus der Erfahrung meines alten Berufes, wie leicht sich dabei Gewinne machen lassen, indem man Gelder der Sparer als Provisionen und (viel zu hoch angesetzte) Verwaltungskosten deklarieren und so direkt zu Gewinnen für die Banken, Versicherungen und Fonds machen kann.

Fazit: Weiteres Wachstum der (Alters-)Armut beschlossen

Darum scheint es bei all den Reformen zu gehen: Die Regierung nimmt den Menschen noch mehr Geld ab und schaufelt es in die Kassen der Konzerne. Schon jetzt sind über 40 Prozent der Neurentner von Altersarmut betroffen, weil das Rentenniveau der Neurentner jedes Jahr abgesenkt wird. Das wurde in der Rentenreform von Schröder beschlossen, und dieser Prozess hat sein Ende noch gar nicht erreicht, sondern das geht noch bis 2031 weiter.

Und danach wird dann die neue Rentenreform in Kraft treten, die den Prozess fortsetzt.

Früher sollte Rente mal der verdiente Lohn für ein langes Arbeitsleben sein, heute wird die Rente eher als soziales Geschenk dargestellt, für das die Rentner auch dann dankbar sein sollen, wenn sie von der Rente gar nicht mehr leben können.

Dabei ist die Rente in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten schon jetzt sehr niedrig. In Deutschland erhalten Rentner heute nur rund 55 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens, während Rentner in den Niederlanden etwa 93 Prozent von ihrem letzten Nettogehalt bekommen, in Österreich sind es gut 87 Prozent, in Spanien rund 86 Prozent. Das liegt unter anderem an viel höheren Beiträgen, allerdings nicht für die Beschäftigten, denn während in Deutschland das Prinzip Hälfte-Hälfte gilt, müssen die Unternehmen in vielen anderen EU-Staaten einen sehr viel größeren Anteil des Beitrags übernehmen als die Beschäftigten.

Es gäbe übrigens noch eine weitere Möglichkeit, bei der Rente nicht zu kürzen, nämlich die systematische Plünderung der Kassen durch die Regierung abzuschaffen. Wie die Rentenkommission in ihrem Bericht selbst darlegt, fließen jährlich rund 124 Milliarden Euro in versicherungsfremde Leistungen, während der Bundeszuschuss nur 84 Milliarden Euro beträgt. Diese Finanzierungslücke von derzeit etwa 40 Milliarden Euro könnte man abschaffen, aber das wird nicht vorgeschlagen.

Und während wir von Regierung und Medien nun täglich überall hören, dass der Sozialstaat zu teuer ist, werden 500 Milliarden über Sonderkredite in die Rüstung gepumpt und Dutzende Milliarden an die korrupte Ukraine verschenkt.

Zynisch könnte man sagen, dass die Reformen bedeuten, dass die Deutschen für die Ukraine verarmen sollen.

Sind das die vielbeschworenen „westlichen Werte“? Ist das „unsere Demokratie“?

Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

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