Tichys juristischer Sieg gegen die Schlapphüte und was das für den Fall Hüseyin Dogru bedeutet

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31. 05. 2026 | Das oft regierungskritische Magazin Tichys Einblick hat gegen das Bayerische Landesamt für Verfassun...

norberthaering.de📅 31.05.2026

31. 05. 2026 | Das oft regierungskritische Magazin Tichys Einblick hat gegen das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz vor Gericht gewonnen. Tichys Einblick als putintreue Postille zu framen, nur weil russische Medien die dortigen Beiträge manchmal weiterverbreiten, war rechtswidrig. Wenn das schon für einfache Nennung in einem Bericht gilt, wie rechtswidrig ist dann gleichermaßen schwach begründeter Bürgerrechtsentzug für Publizisten?

Das Bayerische Verwaltungsgericht hat nach zwei Jahren Rechtsstreit dem Magazin des ehemaligen Wirtschaftswoche Chefredakteurs Roland Tichy Recht gegeben. Der Bayerische Verfassungsschutz hatte in einem Bericht zur sogenannten „Doppelgänger-Kampagne“ Russlands Tichys Einblick zusammen mit einigen anderen Publikationen erwähnt. Und zwar in der Kategorie „Webseiten, die Nachrichten passend zum russischen Narrativ verbreiten“.

Das Gericht urteilte, das sei ruf- und geschäftsschädigend gewesen. Tichys Einblick und die anderen Publikationen könnten weder etwas dafür noch etwas daran ändern, dass russische Medien gelegentlich ihre Berichte weiterverbreiten. Laut Randnummer 62 des Urteils stellt die Nennung von Tichys Einblick einen unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte dar.

Die EU hat mit deutscher Mitwirkung im Mai 2025 den deutschen Publizisten Hüseyin Dogru mit ziemlich genau den gleichen Argumenten auf eine Sanktionsliste gesetzt, mit denen die bayerischen „Verfassungsschützer“ den Ruf von Publikationen beschmutzten. Während aber diese „nur“ einen gewissen Ruf- und Geldschaden erleiden mussten, ist Dogru seither der meisten seiner Grundrechte entkleidet. Er genießt keine Meinungs-, Berufs- und Reisefreiheit und keine Eigentumsrechte mehr. Das alles ohne Anklage, Verteidigung und rechtsstaatliches Verfahren und ohne dass Beweise vorgelegt worden wären. Sein „Vergehen“ besteht darin, Meinungen zu vertreten und Informationen zu verbreiten, die immer wieder der russischen Regierung gefallen.

Wenn die öffentliche Nennung von Tichys Einblick auf Basis solcher Vorwürfe unverhältnismäßig und damit rechtswidrig war, wie muss man dann wohl den Umgang mit Dogru und anderen sanktionierten Publizisten nennen? Ein Gebilde wie die EU, das so handelt, mag sein eklatant verfassungswidriges Tun gegen gerichtliche Überprüfung abschirmen können. Aber es kann nicht darauf hoffen, im Urteil seiner Bürger bestehen zu können. Es kann weg.

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