Staatsfunk im Nebel: Wie «SRF» beim «Zensurgesetz» versagt

📰 transition-news.org

Die Debatte um das Schweizer Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) (siehe hier und hier)...

transition-news.org📅

Die Debatte um das Schweizer Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) (siehe hier und hier) zeigt nicht nur Schwächen, sondern vor allem ein Problem im medialen Umgang damit. Besonders das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) trägt zur begrifflichen Verwirrung bei, statt sie aufzulösen.

Angesichts der Abstimmung über die Initiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (siehe zum Beispiel hier und hier) im März erhält dies besondere Brisanz. Im Zentrum steht ein unscheinbarer Ausdruck: «mutmasslich rechtswidrig». Was technisch klingt, ist politisch brisant. Denn «mutmasslich rechtswidrig» bedeutet gerade nicht, dass ein Inhalt rechtswidrig ist. Er ist es eben nicht – sonst würde das Strafrecht greifen. Es handelt sich um legale Inhalte, die entfernt werden sollen, ohne je von einem Gericht als illegal eingestuft worden zu sein.

Genau hier hätte ein öffentlich-rechtlicher Sender präzise sein müssen. Stattdessen übernimmt SRF weitgehend die Formel des Gesetzgebers und spricht von «problematischen» oder «mutmasslich strafrechtlich relevanten» Inhalten. Diese Wortwahl erzeugt den Eindruck, es gehe um klar strafbare Inhalte – also um Hassrede oder andere Delikte. Doch das ist eine Verkürzung.

Wenn Inhalte tatsächlich strafbar sind, braucht es kein neues Kommunikationsgesetz, sondern die Anwendung bestehenden Rechts. Das KomPG setzt früher an: bei Inhalten, die rechtlich zulässig sind, aber politisch oder gesellschaftlich als unerwünscht gelten könnten. Dass SRF diesen Unterschied nicht konsequent herausarbeitet, sondern im Duktus des Bundesrats bleibt, ist kein Detail – es ist eine journalistische Weichenstellung.

Kritiker des Gesetzes argumentieren, dass hier eine Verschiebung stattfinde: Nicht das Verbotene werde sanktioniert, sondern das Erlaubte werde administrativ entfernt. Dieser Kern der Kritik verdient eine klare, analytische Auseinandersetzung. Stattdessen dominiert in vielen Beiträgen eine technokratische Perspektive: Plattformregulierung, Meldeverfahren, internationale Standards. Das Grundsätzliche – die Frage nach der Grenze zwischen Recht und politischem Ermessen – gerät in den Hintergrund.

Damit fügt sich die Berichterstattung zum KomPG in ein größeres Bild. SRF versteht sich als Garant für Einordnung und Stabilität. Doch genau dieses Selbstverständnis führt oft zu einer Nähe zum offiziellen Diskurs. Die Perspektive der Exekutive erhält breiten Raum, während systemkritische Argumente eher als parteipolitische Zuspitzung erscheinen.

Diese Haltung wird verstärkt durch die besondere Stellung des Senders. Als gebührenfinanzierter Anbieter mit milliardenschwerem Budget ist SRF strukturell anders aufgestellt als private Medienhäuser. Die Abhängigkeit vom politischen System, das die Rahmenbedingungen festlegt, ist unübersehbar. Gerade deshalb wäre besondere Distanz geboten.

Hinzu kommt ein programmatischer Vorwurf, der seit Jahren im Raum steht: inhaltliche Berechenbarkeit. Internationale Konflikte, innenpolitische Routinegeschäfte, Umfragewerte – vieles wirkt standardisiert. Eigenrecherchen, konfrontative Interviews oder sprachliche Präzision in heiklen Grundsatzfragen treten dahinter zurück. Kritiker sehen darin weniger Ausgewogenheit als Vorsicht.

Auch die Kommunikationspolitik der SRG-Führung trägt nicht zur Vertrauensbildung bei. Interviews werden selektiv vergeben, kritische Stimmen fühlen sich ausgegrenzt. Das verstärkt den Eindruck eines abgeschotteten Apparats, der sich als unverzichtbar versteht – und als moralische Instanz über dem politischen Streit.

Dabei steht viel auf dem Spiel. Ein öffentlich-rechtlicher Sender hat nicht die Aufgabe, politische Vorhaben reflexhaft zu bekämpfen. Aber er hat die Pflicht, Begriffe zu klären und Machtverschiebungen offenzulegen – gerade wenn sie technisch daherkommen. Beim KomPG hätte dies bedeutet, klar zu sagen: Es geht um die Regulierung legaler Inhalte, die ohne richterliches Urteil entfernt werden können.

Ob man das für notwendig oder gefährlich hält, ist eine politische Frage. Doch sie lässt sich nur sauber beantworten, wenn die Begriffe stimmen. Wenn selbst der «Staatsfunk» hier im Nebel operiert, wird aus Einordnung Vernebelung – und aus Service public ein Service für die Verwaltung.

👁 2 Aufrufe 👤 2 Leser

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert