Die Bundesregierung steht in der Rentenpolitik unter Zugzwang. Während die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach aus dem Erwerbsleben ausscheiden, wächst die Belastung für die gesetzliche Rentenversicherung. Zusätzliche Altersvorsorge gewinnt deshalb an Bedeutung.
Doch ausgerechnet bei der Betriebsrente hat Deutschland erheblichen Nachholbedarf. In anderen europäischen Ländern gehört sie längst zum Standard. Hierzulande wird daher inzwischen sogar über eine Pflicht-Betriebsrente diskutiert. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wird lediglich für 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betrieblich für das Alter vorgesorgt. Besonders verbreitet sind entsprechende Modelle in großen Unternehmen.
In kleineren Betrieben sieht es deutlich schlechter aus. Und ausgerechnet Geringverdiener verfügen häufig über keine zusätzlichen Ansprüche. Dabei wären gerade sie im Ruhestand auf ergänzende Einkünfte angewiesen. Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, hält eine stärkere Verbreitung für dringend erforderlich: „Betriebsrenten sind unverzichtbar, um ein stabiles, solidarisches und tragfähiges Altersvorsorgesystem sicherzustellen.“
Ein Blick ins europäische Ausland verdeutlicht den Rückstand. In den Niederlanden sind rund neun von zehn Arbeitnehmern über betriebliche Versorgungssysteme abgesichert. Auch in Dänemark und Schweden gehören Betriebsrenten zum Standard. Der wesentliche Unterschied liegt in der Organisation. Während die Zusatzversorgung hierzulande häufig vom einzelnen Arbeitgeber abhängt, sind entsprechende Systeme anderswo vielfach tarifvertraglich geregelt.
Betriebe scheuen hohe Kosten
Auch Peter Schwark vom Deutschen Institut für Altersvorsorge verweist auf die deutlich höhere Verbreitung im Ausland: „Über Tarifverträge, über tarifvertragliche Versorgungseinrichtungen gibt es zum Teil Verbreitungsquoten von 90 oder 95 Prozent.“ In Deutschland ist die Ausgangslage eine andere. Zwar können Arbeitnehmer grundsätzlich verlangen, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln. Eine vollständig vom Arbeitgeber finanzierte Zusatzversorgung ist dagegen keineswegs selbstverständlich.
Gerade kleinere Unternehmen scheuen zusätzliche Kosten, bürokratischen Aufwand und mögliche Haftungsrisiken. Hinzu kommt die sinkende Tarifbindung. Wo entsprechende Vereinbarungen fehlen, bleibt die Betriebsrente häufig eine freiwillige Leistung. Die Bundesregierung versucht seit einiger Zeit, gegenzusteuern. Seit Januar gilt das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz. Es sieht unter anderem eine bessere Förderung für Geringverdiener und Erleichterungen für kleinere Unternehmen vor.
Zudem sollen bestehende Versorgungssysteme leichter für weitere Betriebe geöffnet werden. Der DGB fordert inzwischen eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) unterstützt den Vorstoß. Auch der Arbeitnehmerflügel der Union zeigt sich aufgeschlossen. Die Mittelstandsunion warnt dagegen vor zusätzlichen Belastungen für die Wirtschaft. Noch weiter gehen die Grünen. Sie verlangen eine Betriebsrente für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Arbeitgeber sollen sich mit bis zu vier Prozent des beitragspflichtigen Gehalts, mindestens jedoch zur Hälfte, an der Finanzierung beteiligen. Die bisherige Verbreitung bezeichnet die Fraktion im europäischen Vergleich als einen „sehr geringen Wert“.
Der Staat langt kräftig zu
Eine allgemeine Verpflichtung hätte allerdings ihren Preis. Gerade kleinere Betriebe kämpfen bereits mit hohen Arbeitskosten. Zusätzliche Arbeitgeberbeiträge könnten die Beschäftigung weiter verteuern. Andererseits lässt sich kaum bestreiten, dass die bisherigen freiwilligen Regelungen nicht ausreichen, um die Betriebsrente flächendeckend zu etablieren. Als möglicher Ausweg gilt das sogenannte Opt-out-Modell. Dabei werden Beschäftigte automatisch in eine betriebliche Altersversorgung aufgenommen, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen.
Großbritannien hat damit seit 2012 Erfahrungen gesammelt. Die Zahl der Arbeitnehmer mit entsprechender Zusatzvorsorge ist dort erheblich gestiegen. Auch Experten wie Schwark können sich eine solche Lösung für Deutschland vorstellen. Allerdings garantiert eine größere Verbreitung noch keine bessere Versorgung. Entscheidend ist, wie viel Geld nach jahrzehntelanger Einzahlung tatsächlich übrig bleibt.
Hohe Verwaltungskosten, geringe Renditen und komplizierte Vertragsbedingungen können den Ertrag erheblich schmälern. Hinzu kommt die Behandlung der Betriebsrenten im Alter. Die Leistungen müssen grundsätzlich versteuert werden. Für gesetzlich krankenversicherte Rentner können außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Die Erfahrungen anderer Länder zeigen, dass eine breite betriebliche Altersversorgung möglich ist. Deutschland hat die Betriebsrente lange vernachlässigt. Angesichts der demografischen Entwicklung lässt sich das kaum noch rechtfertigen. Allerdings könnte sich auch hier herausstellen, dass der Standort Deutschland einfach zu teuer ist.