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(Peter Hemmelrath) Im Prozess gegen den Bielefelder Messer-Attentäter Mahmoud M. wurde dessen mutmaßlicher IS-Personalbogen ausgiebig begutachtet. In Deutschland wurde der Syrer anfänglich „allgemein religiös“ wahrgenommen. 2025 aber postete er vermehrt jihadistische Inhalte und schrie nachts „Allahu Akbar“.
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