IP-Protokollierung genügt nicht: Gericht fordert E-Mail-Nachweis bei Werbemails

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Reine IP-Adressen und Zeitstempel reichen nicht aus, um ein gültiges ...

heise.de📅 2026-08-24
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Reine IP-Adressen und Zeitstempel reichen nicht aus, um ein gültiges Double-Opt-In-Verfahren nachzuweisen.
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