Gericht stoppt Einstufung der AfD als «gesichert rechtsextrem» – Parteiverbotsdebatte damit «mausetot»

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Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig untersagt, die Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen. Nach intensiver Prüfung umfangreicher Akten sehen die Richter die Beweise des Verfassungsschutzes als nicht ausreichend an. Das Urteil ist ein Rückschlag für Befürworter einer harten Linie gegen die Partei und wirft Fragen zur politischen Instrumentalisierung des Geheimdienstes auf.

Mathias Brodkorb, Cicero-Autor und als SPD-Mitglied ehemals Kultus- und Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, kommentiert heute dazu:

«Jahrelang galt es als ausgemacht, die AfD sei ‹eindeutig rechtsextremistisch›. Nun weisen die Richter – nach Auswertung von 7.000 Seiten Akten – genau das zurück. Für Haldenwang, Faeser & Co. ist das eine herbe Niederlage, für viele Medien ein Offenbarungseid. Für den Rechtsstaat allerdings ein guter Tag.»

Tatsächlich hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren einen klaren Etappensieg für die AfD erzielt. Mit Beschluss vom gestrigen Donnerstag untersagte es dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die Bundespartei der AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» einzustufen oder öffentlich so zu bezeichnen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die vom Verfassungsschutz vorgelegten Belege nicht ausreichen, um eine solche Hochstufung zu rechtfertigen – trotz eines Aktenumfangs von über 7.000 Seiten sowie zusätzlichem Datenmaterial in Höhe von rund 1,5 Terabyte.

Das BfV hatte die AfD im Mai 2025 vom «Verdachtsfall» zur «gesichert extremistischen Bestrebung» hochgestuft. Zur Begründung führte die Behörde unter anderem ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis an, das zur Abwertung ganzer Bevölkerungsgruppen – vor allem von Migranten und Muslimen – führe und deren Menschenwürde verletze.

Das Gericht erkannte zwar verfassungsfeindliche Tendenzen in der Partei, darunter einzelne Forderungen aus dem Bundestagswahlprogramm 2025 wie das Verbot von Minaretten, dem Muezzinruf oder ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen. Diese berührten die verfassungsrechtlich geschützte Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens. Dennoch fehle es an einer prägenden verfassungsfeindlichen Grundtendenz für die Gesamtpartei.

Die Entscheidung ist vorläufig und gilt nur bis zur endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren. Dennoch hat sie weitreichende Konsequenzen: Sie schwächt die Grundlage für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD erheblich. Experten sehen darin einen Hinweis, dass die Schwelle für eine erfolgreiche Verbotsklage vor dem Bundesverfassungsgericht kaum erreicht werden dürfte.

Das Gericht betonte zudem das Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten»: Eine Partei ist nicht automatisch verfassungsfeindlich, nur weil Extremisten in ihren Reihen vertreten sind – solche finden sich in allen Parteien. Entscheidend sei, ob diese die Gesamtpartei bestimmen.

Das Urteil gilt als herbe Niederlage für frühere Protagonisten einer harten Gangart gegen die AfD. Der ehemalige BfV-Präsident Thomas Haldenwang (CDU) hatte die Partei wiederholt als unzweifelhaft rechtsextremistisch bezeichnet und Kritiker schnell in die Nähe der AfD gerückt. Die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Hochstufung kurz vor Ende ihrer Amtszeit öffentlich gemacht, ohne die Akten selbst intensiv geprüft zu haben – ein Vorgang, der nun als Beispiel für mangelnde Sorgfalt kritisiert wird.

Auch etablierte Medien geraten in die Kritik: Viele hatten die Einschätzungen von Verfassungsschutz und Politikern als unumstößliche Fakten übernommen, ohne eigene tiefergehende Prüfung. Das Gerichtsurteil zwingt nun zu einer Neubewertung: Entweder ist die AfD als Gesamtpartei nicht eindeutig verfassungsfeindlich, oder die Behörde hat trotz enormen Aufwands keine wasserdichten Beweise geliefert.

Für die AfD wiederum ist der Beschluss ein willkommener Erfolg, der von Parteichefin Alice Weidel als «großer Sieg» gefeiert wurde. Gleichzeitig mahnen Beobachter, die Partei dürfe sich nicht zu früh freuen – interne Skandale um Vetternwirtschaft und Familienstellen würden sie weiterhin schwer belasten.

Unabhängig vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens hat das Verwaltungsgericht Köln dem Rechtsstaat einen Dienst erwiesen. Es demonstrierte Unabhängigkeit gegenüber politischem und medialem Druck und bestätigte: In einem Rechtsstaat muss Schuld zweifelsfrei bewiesen werden – nicht unterstellt. «Die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren sei mausetot», schlussfolgert Brodkorb in seinem Cicero-Kommentar.

An dieser Stelle sei auch nochmal betont, dass es umgekehrt naiv wäre, in der AfD einen politischen Heilsbringer zu sehen, wie ich in meinem Artikel «Alice Schwarzer zu Weidel als Kanzlerin: ‹Trotz allem ermutigend für Frauen›» schreibe. So möge man nur daran denken, wie die Grünen und die Linke, sobald sie in Regierungsverantwortung gekommen sind, eingeordnet wurden (siehe dazu etwa meinen Newsletter «Als die Grünen noch systemkritisch und lustig waren»). Vergessen wir auch nicht, dass die AfD, so Corona-kritisch sie sich gibt, zunächst Einschnitte lautstark gefordert hatte. Das «Nichtstun der Bundesregierung gefährdet Leib und Leben der Menschen», warnte etwa Fraktionschefin Weidel noch im März 2020.

Auch gibt es einschneidende Kritik an der AfD. So meinte Hansjörg Müller, innerhalb der AfD-Bundestagsfraktion von 2017 bis 2019 parlamentarischer Geschäftsführer, Anfang des Jahres, Weidel sei eine von den Eliten ausgesuchte Repräsentantin der AfD. Die AfD sei an vielen Stellen von Geheimdienstlern unterwandert und nur noch linientreue AfDler seien auf den Listen zu finden.

Auch Schwarzer betonte, obwohl sie eine Kanzlerin Weidel als «ermutigend für Frauen» bezeichnete, dass die AfD für sie eine Katastrophe sei und sie die Partei insgesamt ablehne, vor allem wegen ihrer Positionen zu Frauenrechten, Migration und rechter Ideologie.

Zugleich wird der Umgang mit der Partei selbst von Leuten kritisiert, die in etablierten Kreisen Anerkennung genießen. So beklagte Spiegel-Erbe Jakob Augstein im Podcast von Bild-Vize Paul Ronzheimer den Realitätsverlust der vermeintlich «linken» SPD, die «woke» Verengung öffentlicher Debatten und den Einfluss prominenter Meinungsmacher wie Jan Böhmermann. Die SPD «hat fertig», so der 58-Jährige, und der AfD-Umgang sei eine «Vollkatastrophe».

In ähnlicher Weise äußerte sich Bild-Kolumnist Harald Martenstein, der kürzlich zur Debatte über ein AfD-Verbot schrieb:

«Sind die Begriffe ‹rechts› und ‹rechtsradikal› mehr oder weniger bedeutungsgleich? Ich frage das, weil beide Begriffe in den linken Debattenräumen meist wie Synonyme verwendet werden. ‹Kampf gegen Rechts› – so soll also ein Kampf für die Demokratie heißen. Es ist ein Kampf gegen die Demokratie.»

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