Von den größeren Medien kaum beachtet, wurde aktuell ein Urteil bekannt, das das Verwaltungsgericht in Potsdam bereits im März 2026 gefällt hatte. Es ging um die Frage, ob der Bürgermeister von Rheinsberg mit dem Verbreiten von Videos, in denen er sich auf Vorgänge rund um den Betrieb des Übergangswohnheims für Asylbewerber in der Gemarkung seines Zuständigkeitsbereiches bezog, gegen das Sachlichkeitsgebot für Beamte verstößt. Die Kammer verneinte dies, kam zu dem Entschluss, dass sich der Amtsträger im Rahmen der ihm zustehenden Befugnis bewege, kommunale Angelegenheiten gegebenenfalls auch zuspitzend zu äußern.
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