Das Amsterdamer Berufungsgericht war am 9. März 2026 Schauplatz einer ganztägigen Verhandlung im Zivilprozess gegen den vermeintlichen «Philanthropen» Bill Gates, den Pfizer-CEO Albert Bourla, den aktuellen NATO-Generalsekretär Mark Rutte sowie niederländische Staatsbeamte und staatlich kontrollierte Medien.
Die Klage wurde ursprünglich im Juli 2023 von den niederländischen Anwälten Peter Stassen und Arno van Kessel im Namen von sieben niederländischen Staatsbürgern eingereicht, die durch mRNA-COVID-19-«Impfungen» geschädigt wurden. Einer der Kläger ist inzwischen verstorben.
Das zentrale Argument der Kläger lautet, dass COVID-19 keine natürlich entstandene «Pandemie», sondern ein koordiniertes Projekt war. Dies wird in den Schriftsätzen speziell als «COVID-19: The Great Reset» bezeichnet. Zudem wird angeprangert, dass die Beklagten die Öffentlichkeit getäuscht hätten, indem sie sie dazu brachten, sich Injektionen verabreichen zu lassen, «die nach ehrlichem rechtlichem oder wissenschaftlichem Standard keine Impfstoffe sind».
Wie Interest of Justice berichtet, sind für diesen Fall fünf hochkarätige Sachverständige nominiert worden: Das sind die Pharma-Expertin Sasha Latypova, Dr. Michael Yeadon, ehemaliger Vizepräsident und Chefwissenschaftler der Forschungsabteilung für Allergien und Atemwegserkrankungen beim Arzneimittelhersteller Pfizer, Katherine Watt, Rechtsassistentin und Schriftstellerin, Catherine Austin Fitts, ehemalige Investmentbankerin und stellvertretende US-Ministerin für Wohnungsbau und Stadtentwicklung, sowie der Psychologe Dr. Joseph Sansone.
Ein sechster Sachverständiger war Dr. Francis Boyle, der den US-amerikanischen Biowaffen- und Antiterrorgesetzentwurf von 1989 verfasste und sich zur Aussage bereit erklärt hatte, dass die mRNA-Injektionen gemäß seinem eigenen Gesetzentwurf die rechtliche Definition von Biowaffen erfüllen. Boyle verstarb jedoch Anfang 2025.
«Sein Beitrag zu diesem Kampf ist unvergessen – auch er hatte sich bereit erklärt, in unseren Fällen auszusagen, und sein Tod ist ein großer Verlust», schreibt Interest of Justice.
Das Urteil des Gerichts über die Zulassung der Sachverständigen wird am 9. April 2026 verkündet. Sollte das Amsterdamer Berufungsgericht dem Antrag stattgeben, werden Latypova, Yeadon, Watt, Austin Fitts und Sansone im Rahmen einer Beweisaufnahme vor dem Hauptverfahren, das derzeit für Mai bis Oktober 2026 angesetzt ist, formell aussagen.
Gates und Bourla haben laut Interest of Justice bereits eine persönliche Vorladung erhalten. Laut dem Portal nahm Anwalt Stassen bei der Gerichtsverhandlung kein Blatt vor den Mund. So erklärte er, dass Gates in den Epstein-Akten als «Satanist» bezeichnet und «von schwarzen Mänteln geschützt» werde. Zudem forderte er, Gates als Kriminellen anzuklagen.
Stassen argumentierte mit der globalen Bedeutung des Falls und machte deutlich, dass er alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen werde, bis die Sachverständigenaussagen formell protokolliert seien. Abschließend sagte er zu den Richtern:
«Sie, Eure Ehren, müssen entscheiden, wer in diesem Saal die Kinder Gottes und wer die Kinder des Teufels sind.»
Hintergrundinformationen: Bill Gates hatte zunächst argumentiert, das niederländische Gericht sei nicht zuständig. Das Gericht wies dies zurück und ordnete seine Vorladung an. Im Juni 2025, einen Tag nachdem Anwalt Arno van Kessel wichtige Prozessdokumente eingereicht hatte, wurde er von einem paramilitärischen Einsatzteam in seinem Haus verhaftet, mit verbundenen Augen abgeführt und in das Hochsicherheitsgefängnis der Niederlande gebracht – seine Frau und seine Tochter wurden während der Razzia kurzzeitig mit vorgehaltener Waffe festgehalten.
Die niederländische Anwaltskammer entzog ihm die Zulassung, noch bevor er formell angeklagt wurde. Die Staatsanwaltschaft räumte später ein, die Behauptungen über eine unmittelbare Bedrohung nicht belegen zu können. Anwalt Peter Stassen führte den Fall allein weiter. Im Juli 2025 erschien er zu einer Anhörung, in der er acht Verteidigern gegenüberstand, die Gates, Bourla, Rutte und die niederländischen Staatsmedien vertraten – und laut Interest of Justice war er all diesen Anwälten überlegen.
Nach dieser Anhörung hatte das Gericht in erster Instanz den Antrag auf Zulassung von Sachverständigen abgelehnt. Stassen legte Berufung ein. Aufgrund von Interessenkonflikten mit der Verteidigung wurde die Berufung nach Amsterdam verlegt. Im Januar 2026 gab das Amsterdamer Berufungsgericht dem Antrag statt – Zeugen wurden neben den Anwälten zugelassen, öffentliche und unabhängige Medienvertreter durften im Gerichtssaal anwesend sein, und eine Live-Übertragung wurde angeordnet. Diese Aufhebung sei von Bedeutung, urteilt Interest of Justice.
Ein vollständiges englisches Protokoll der Verhandlung wird erwartet. Hier können Sie eine Pressekonferenz der Stiftung «Recht Oprecht» mit Peter Stassen vom Dezember 2025 hören (mit englischen Untertiteln).
Über den Prozess und die Argumente der Sachverständigen hatten wir bereits hier und hier berichtet.