Die Förderung von Photovoltaikanlagen auf wiedervernässten Moorböden, die zuvor für landwirtschaftliche Zwecke entwässert wurden, wird seit 2023 im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes besonders gefördert und soll auch im EEG 2027 weiter unterstützt werden. Der Referentenentwurf, der am Freitag in die Verbändeanhörung gegeben wurde, sieht einen Aufschlag von 0,5 Cent je Kilowattstunde auf die reguläre Vergütung vor.
Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE hat nun gemeinsam mit dem Greifswald Moor Centrum, der Humboldt-Universität zu Berlin, dem Institut für Landwirtschaftsrecht der Georg-August-Universität Göttingen und der Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte (BBH) eine Handreichung zum Stand der Technik der Moor-PV sowie zu offenen Fragen veröffentlicht. Das 38-seitige Papier enthält Empfehlungen für Planung, Umsetzung, Wartung und Rückbau von Moor-PV-Anlagen. Darüber hinaus werden Potenziale, technische Herausforderungen und der aktuelle rechtliche Rahmen erörtert. Zielgruppe sind landwirtschaftliche Betriebe, Solarunternehmen, Akteure der öffentlichen Verwaltung sowie die interessierte Öffentlichkeit.
»Aktuell sind rund 70 Prozent aller ehemals intakten Moore in Deutschland für landwirtschaftliche Nutzung trockengelegt, sie verursachen knapp sieben Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands«, sagt Agnes Katharina Wilke, Projektleiterin des Forschungsvorhabens MoorPower am Fraunhofer ISE. Um die nationalen Klimaziele zu erreichen, wird eine Wiedervernässung von 50.000 Hektar degradierter Moorfläche pro Jahr angestrebt. Die Entwicklung von Moor-PV könnte nach Einschätzung des Fraunhofer ISE die Attraktivität der Wiedervernässung in der Landwirtschaft erheblich steigern und den Flächendruck beim Photovoltaik-Ausbau abmildern.
»Wichtig ist, für die Doppelnutzung aus Moorböden und Photovoltaik nur entwässerte und stark degradierte Flächen zu erschließen«, sagt Franziska Tanneberger, Leiterin des Greifswald Moor Centrum und Wissenschaftlerin an der Universität Greifswald: »Naturschutzfachlich wertvolle Moore und Moorböden innerhalb gesetzlicher Schutzgebiete sollten ausgenommen sein.« Auch so bleibt das Potenzial laut Fraunhofer ISE groß: Allein die degradierten, landwirtschaftlich genutzten Moorböden ohne naturschutzrechtlich einschränkende Schutzauflagen in Mecklenburg-Vorpommern ergeben demnach zusammen über 85.000 Hektar.
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