Fehl- und Falschinformationen gefährden die Demokratie. Beispielsweise wenn Parlamentarier durch vorenthaltene, unzureichende oder irreführende Informationen getäuscht werden. Eine derartige Vorgehensweise ist ausgerechnet dem Wissenschaftlichen Dienst (WD) des Bundestages anzulasten. Rechtzeitig vor der Abstimmung über das EEG 2021 am 18. Dezember 2020 im Bundestag hätte den Abgeordneten die schmale, 13-seitige Ausarbeitung des WD mit dem Titel „Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder“ vorliegen müssen, was aber nicht der Fall war. Die Gesetzesnovelle legt exponentiell steigende Ausbauziele für die sogenannten erneuerbaren Energien auf Jahrzehnte hinaus fest.
Das EEG 2021 schreibt eine „Treibhausgasneutralität“ bis 2050 vor, bis 2030 ein 65-Prozent-Ausbauziel für erneuerbare Energien sowie verbindliche Ausbaupfade für Wind- und Solaranlagen. Da es sich um massive und regional laufend steigende Eingriffe in die Dynamik der Atmosphäre und damit in unsere „Wetterküche“ handelt, wäre hier das staatliche Vorsorgeprinzip anzuwenden gewesen. Windenergie ist de facto nicht „erneuerbar“! Und Eingriffe in die Natur hat ihre Konsequenzen. Parallel zum verstärkten Ausbau der Wind- und Solarenergie hätte die Regierung daher langfristig angelegte meteorologische Studien veranlassen müssen. Das ist aber nicht geschehen.
Ferner hat das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu verantworten, dass die Abgeordneten vor der Abstimmung am 18. Dezember 2020 nicht auf die Erkenntnisse der internationalen Forschung zu Veränderungen von regionalen Windsystemen und Wasserkreisläufen durch den Einfluss von Windpark-Clustern aufmerksam gemacht wurden. Stattdessen erstellte der WD nur jenes dürftige „Gutachten“, das zudem ursprünglich vom 21. Dezember 2020 datierte, als die Abstimmung bereits erfolgt war und die Abgeordneten ihren Weihnachtsurlaub angetreten hatten. Ferner wurde im Frühjahr 2021 die Bundestagsverwaltung von privater Seite auf den Regelverstoß aufmerksam gemacht. Eine Stellungnahme erfolgte daraufhin nicht, jedoch wurde die Ausarbeitung auf den 17. Dezember 2020 rückdatiert. An diesem Tag fand aber schon die 2. und 3. Lesung der Gesetzesnovelle statt.
Es kommt noch schlimmer. Die – von wem auch immer – bestellte Schrift des WD ist bei Kenntnis der Materie unschwer als Gefälligkeitsgutachten zu identifizieren. Das beginnt mit dem Titel, der von vornherein nur geringfügige und lokale klimatische Veränderungen durch Windparks impliziert, mutmaßlich um aufkommende Bedenken der Abgeordneten zu zerstreuen. Anstatt einen Überblick über die Erkenntnisse aus den wichtigsten internationalen Studien zu bieten, befasst sich das Papier eingangs umständlich über sieben Seiten mit der sattsam bekannten Simulationsstudie von Lee Miller und David Keith „Climate Impacts of Wind Power“ („Auswirkungen der Windenergienutzung auf das Klima“) von 2018. Die Studie fand heraus, dass mit einem deutlichen Temperaturanstieg in den USA infolge einer stark ausgebauten Windenergie zu rechnen ist. Das Fazit des WD lautet gleichwohl: „Das Papier liefert keine eindeutigen Belege für die möglichen Auswirkungen des großflächigen Einsatzes von Windkraftanlagen auf der Welt insgesamt.“ Zitiert wird hier Robert Lowe, Physiker am UCL Energy Institute des University College London und bekannt als Windkraft-Lobbyist. Von den Arbeiten der US-Professorin Cristina L. Archer aus dem Bundesstaat Delaware wurde deren groß angelegte Untersuchung „Precipitation reduction during Hurricane Harvey with simulated offshore wind farms“ („Reduzierte Niederschläge des Hurricans Harvey mit simulierten Offshore-Windparks“) von 2018 bewusst nicht berücksichtigt. Damit wurde der Nachweis für eine bis zu 30-prozentige Abschwächung von Hurrikans im Golf von Mexiko durch großräumig verteilte Offshore-Windparks erbracht. Stattdessen bezieht man sich auf einen kaum aussagekräftigen Aufsatz von Archer mit einem einzelnen Windrad als Studienobjekt.
Speziell fällt die sonderbare Besprechung des Aufsatzes von Lee Miller „The warmth of wind power“ („Wärme durch Windenergienutzung“) von 2020 auf. Die Feststellung Millers „Alle erneuerbaren Technologien wirken sich auf das Klima aus, da sie bei der Stromerzeugung Wärme, Strömungsmuster und Feuchtigkeit umverteilen und verändern“ bleibt unberücksichtigt. Ohne die angeführten Messergebnisse zu den Auswirkungen der Turbinen-Atmosphäre-Interaktionen in fast einem Dutzend US-Bundesstaaten aufzugreifen, liest sich die Quintessenz der alarmierenden Erkenntnisse aus den USA in dem WD-Papier eher harmlos: „In dieser Kurzstudie geht Miller auf den derzeitigen (hier fehlt: auf Satellitenmessungen beruhenden) Kenntnisstand hinsichtlich der Temperaturauswirkungen von Windkraftanlagen ein.“
Insgesamt ist zu konstatieren, dass der WD die komplexe Thematik offenbar vorsätzlich geschrumpft und zerredet hat. Eine Aufarbeitung sowie die Bekanntgabe dieses Versagens von staatlicher wissenschaftlicher Beratung ist somit überfällig.