Die Protokolle des Corona Krisenstabs des Landkreises Emmendingen

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Teil 1: Zusammenfassung der Emmendinger Aktenlage ohne Bewertung

drbine.substack.com📅 30.09.2026

Der Emmendinger IFG-Antrag mit Vorkasse ist nun auch online:

Alle Protokolle des Corona Krisenstabs des Landkreises Emmendingen – FragDenStaat

Vielen, herzlichen Dank an all jene, die mir bei der Kostenübernahme geholfen haben. Es hat sich gelohnt.

Ich habe bereits in einem Artikel erklärt, wie ich die Analysen durchführe.

Schritt 1: Sage der KI, woher die Daten stammen, lasse sie die Quelle selbst prüfen.

Schritt 2: Lasse sie die Daten chronologisch sortieren und zusammenfassen. So lernt die KI den Inhalt der Dokumente. Chronologisch sortieren und zusammenfassen sind Arbeitsaufträge des Anforderungsbereiches 1. Die KI denkt nicht selbst und fällt keine Urteile. Da die Quelle seriös und sauber ist, schwurbelt sie auch nicht, wird aber die Behörde immer zu entlasten versuchen.

Schritt 3: Nun lasse ich die KI mit bereits gelerntem vergleichen. Vergleichen ist auch Anforderungsbereich 1. Die KI denkt nicht, sie sortiert nur gelerntes in Tabellen.

Erst, wenn sie die Tabelle erstellt hat, erstellt sie daraufhin ein narratives Review, weil es langweilig ist, Tabellen zu lesen.

Meine KI weiß, wie ich es mag, das hat sie gelernt. Jedes Dokument, jedes Zitat muss eindeutig identifizierbar sein. Obwohl ich ihr die Dateien hochgeladen habe, referenziert sie auf die Originalquelle FragdenStaat.

Die KI weiß aus den vorherigen Projekten, dass alle Daten saubere staatliche Quellen oder juristische Schriftätze sind. Sie schwurbelt daher nicht, weil sie nur vergleichen und als narratives Review zusammenfassen darf. Eigene Meinungen, Analysen oder Bewertungen sind ihr untersagt, weil nicht Teil des Arbeitsauftrags. Auch das weiß sie.

Damit der Artikel nicht zu lang wird, habe ich die Analyse auf drei Artikel verteilt.

Teil 1: Zusammenfassung der Emmendinger Aktenlage: Vom Verwaltungsstab zum Kreisimpfzentrum. Hier wird nicht gewertet, hier wird einfach nur der damalige Ist-Zustand anhand der Dokumente rekonstruiert. Die Bewertung kommt in Teil 2 durch die Kontrastierung mit dem, was man hätte wissen müssen.

Teil 2: Kontrastierung des offiziellen Aktenstandes von BfArM, RKI und Sicherheitsblatt mit den Handlungen des Landratsamtes.

Teil 3: Pfizers Sicherheitsdatenblatt und die arbeitsrechtlichen Folgen für das vom Landratsamt verwaltete Kreisimpfzentrum.

Teil 4: IFGs, die Betroffene an das Landratsamt stellen könnten.


Landkreis Emmendingen: Vom Verwaltungsstab zum Kreisimpfzentrum

Chronologisches narratives Review der Emmendinger Coronaakten von März 2020 bis September 2021

Die freigegebenen Emmendinger Unterlagen dokumentieren einen Wandel der lokalen Krisensteuerung: Im März 2020 standen die Funktionsfähigkeit der Verwaltung, die Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie der Mangel an Schutzausrüstung im Vordergrund.[1] Im Dezember verlagerte sich die organisatorische Arbeit auf den Aufbau eines Kreisimpfzentrums, bevor 2021 zunächst knapper Impfstoff, später nachlassende Nachfrage und schließlich Auffrischungsimpfungen bei gleichzeitig geplantem Rückbau die Sitzungen bestimmten.[2] Die Akten zeigen damit vor allem, wie eine Kreisverwaltung wechselnde Vorgaben, begrenzte Ressourcen und lokale Versorgungsprobleme in konkrete Arbeitsaufträge übersetzte.[3]

Besonders aufschlussreich sind jene Stellen, an denen diese organisatorische Praxis mit Wissensgrenzen zusammentrifft: der pauschale Ausschluss einer Ansteckungsgefahr bei Geimpften im April 2021, die Unterscheidung zwischen Impfempfehlung und individueller Impfung von Jugendlichen im Juni, die Vorbereitung von Auffrischungen ohne bereits vorliegende schriftliche Vorgaben im August und die ausdrücklich festgehaltene Unmöglichkeit einer lokalen Inzidenzberechnung für Ungeimpfte im September.[4] Das Review trennt dabei zwischen dokumentierter Aussage, analytischer Einordnung und offenbleibender Frage. Die Niederschriften belegen den festgehaltenen Beratungsstand, aber nicht automatisch die Motive einzelner Personen oder die tatsächliche Durchführung jeder besprochenen Maßnahme.

Herkunft, Umfang und Lesart der Quellen

Amtlicher Bestand und Informationszugang

Der Bescheid des Landratsamts Emmendingen vom 14. September 2026 gibt dem präzisierten Informationsantrag vom 23. Mai 2026 statt, der die Protokolle des Corona Krisenstabs beziehungsweise der entsprechenden zentralen Koordinierungsgruppe für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 betrifft.[5] Als einschlägige Gremien identifiziert das Landratsamt den bis zum 7. Dezember 2020 bestehenden Verwaltungsstab und die ab diesem Tag bestehende AG Aufbau und Betrieb Kreisimpfzentrum.[6] Es handelt sich somit um behördlich herausgegebene Verwaltungsunterlagen und nicht um eine nachträgliche private Zusammenstellung von Erinnerungen.[7]

Nach dem Bescheid wurden keine Schwärzungen zum Schutz öffentlicher Belange nach § 4 LIFG vorgenommen, weil dies nach Prüfung nicht erforderlich gewesen sei.[8] Geschwärzt wurden personenbezogene Daten nach zuvor erteiltem Einverständnis, wodurch ein Beteiligungsverfahren gegenüber Dritten entfallen konnte.[9] Die Gebühr beträgt 500 Euro, während die Behörde einen rechnerischen Arbeitsaufwand von zwölf Stunden beziehungsweise 1.020 Euro darlegt und ausdrücklich darauf hinweist, dass die Protokolle nicht zentral gesammelt waren.[10] Die Freigabe erschließt daher nicht nur die damalige Krisenarbeit, sondern gibt zugleich einen Hinweis auf deren dezentrale Aktenführung.

Dokumentkennungen und Seitenzählung

Das Review verwendet drei eindeutige Kurzzeichen. Alle Seitenangaben beziehen sich auf die fortlaufende Seite der jeweiligen PDF, nicht auf eine gegebenenfalls abweichende gedruckte Seitenzahl.

Ausgewertet wurden beide Sammlungen einschließlich der handschriftlichen Tafeln. Die maschinenschriftlichen Seiten wurden mit Texterkennung erschlossen, die fotografierten Tafeln visuell gelesen und die besonders gewichtigen Zitate zu Ansteckung, Jugendimpfung, Auffrischungen und Inzidenzberechnung am Seitenbild kontrolliert. Unleserliche oder geschwärzte Namen werden nicht rekonstruiert.

Der Bescheid nennt 82 Protokolle.[14] Im vorliegenden Material lassen sich demgegenüber 77 datierte maschinenschriftliche Einheiten und sieben datierte Gruppen fotografierter Tafeln unterscheiden, zusammen 84 dokumentarische Einheiten, wobei die früheste Gruppe als „DL“ und nicht ausdrücklich als Verwaltungsstab bezeichnet ist.[15] Diese eigene Erschließungszählung ist nicht mit der behördlichen Protokollzählung gleichzusetzen. Die Abweichung bleibt klärungsbedürftig und wird nicht als Beweis für fehlende oder doppelt übermittelte Akten behandelt.

Die Dateireihenfolge ist außerdem nicht überall chronologisch: Die Tafeln zum 17. März stehen vor denjenigen zum 16. März.[16] Zwischen dem 20. Juli und dem 19. Oktober 2020 liegt eine Überlieferungslücke in der vorliegenden Sitzungsfolge, obwohl für den 7. September ein nächster Termin angekündigt worden war.[17] Auch für die am 28. Juni 2021 angekündigte Sitzung vom 5. Juli folgt kein eigener Eintrag, sondern unmittelbar die Niederschrift vom 12. Juli.[18] Ob diese angekündigten Sitzungen ausfielen, anders dokumentiert wurden oder in der Freigabe fehlen, lässt sich aus den Dateien nicht entscheiden.

Was ein amtliches Protokoll beweist

Die amtliche Herkunft belegt die institutionelle Provenienz. Sie macht jedoch nicht jede medizinische, statistische oder rechtliche Aussage innerhalb eines Protokolls sachlich richtig. Ebenso ist eine notierte Absicht noch kein Nachweis ihrer Umsetzung, eine Bestellung noch keine geprüfte Endausgabe und eine geplante Bettenkapazität noch keine tatsächlich belegte oder personell betreibbare Kapazität.

Die folgende Darstellung verwendet deshalb Formulierungen wie „das Protokoll hält fest“, „vorgesehen war“ und „die Arbeitsgruppe plante“. Sie rekonstruiert die örtliche Verwaltungspraxis, nicht die gesamte Pandemiegeschichte oder eine vollständige wissenschaftliche Nutzenbewertung der Maßnahmen. Ein zeitgenössischer externer Vergleich wird gesondert kenntlich gemacht, wo die auffällige Aussage zur Ansteckungsgefahr eine sachliche Einordnung erfordert.

März 2020: Die Verwaltung organisiert ihre Handlungsfähigkeit

Vom 13. bis 18. März: Personal, Grenzen und Versorgung

Die erste datierte Tafel trägt die Überschrift „DL am 13.03. 11:30 Uhr“ und nennt die Zusammensetzung des Verwaltungsstabs, die Funktionsfähigkeit des Landratsamts, Termine, Grenzübergänge, Kinderbetreuung, Beschaffung für Krankenhaus und Heime sowie die Entschädigung Ehrenamtlicher.[19] Hurth und Ohlenroth erscheinen auf der Tafel zur Zusammensetzung ausdrücklich, ebenso das Gesundheitsamt, während weitere Angaben geschwärzt sind.[20] Schon diese frühe Agenda verbindet gesundheitliche Vorsorge mit der Frage, ob Verwaltung und Versorgungsdienste unter veränderten Bedingungen weiterarbeiten können.[21]

Die Notizen vom 16. März behandeln unter anderem die Beschränkung von Vorsprachen auf telefonische oder elektronische Anmeldung, technisch geeignete Laptops und flexible Arbeitszeiten.[22] Die Grenzsituation wird anhand des geschlossenen Übergangs Sasbach (Deutsch-Französische Grenze), anderer Übergangsmöglichkeiten und von Passierscheinen für Firmenpendler erörtert.[23] Für Kontaktpersonen sollen Mustertexte und Verfügungen vorbereitet werden, wobei auch Auszubildende als Bearbeitungskapazität erscheinen.[24] Der Aufbau des Krisenmanagements war somit zugleich ein Aufbau administrativer Massenverfahren.

Am 17. März stehen wiederum die Erreichbarkeit der Leitung, die Verstärkung des Gesundheitsamts, Schutzmaterial und Kinderbetreuung für kritische Infrastruktur auf den Tafeln.[25] Für das Kreiskrankenhaus wird das Hochfahren der Beatmungsplätze mit der Zielgröße 15 notiert.[26]

Diese Zahl beschreibt eine Planungsrichtung und darf nicht als bereits verfügbare oder belegte Kapazität gelesen werden.

Die maschinenschriftliche Stabsbesprechung vom 18. März nennt 67 Fälle und den ersten Todesfall im Landkreis, einen 81 Jahre alten Mann.[27] Besonders konkret wird die Versorgungskrise bei der Sozialstation St. Franziskus in Herbolzheim beschrieben: Von 49 Beschäftigten seien wegen Infektionen und Kontaktpersonenstatus nur noch zehn einsatzfähig.[28] Der Prüfauftrag lautet, Pflegedienste gegebenenfalls zu koordinieren und Hilfsstrukturen aufzubauen.[29] Die Akte dokumentiert hier nicht nur eine abstrakte epidemiologische Bedrohung, sondern ein bestimmtes örtliches Personalproblem.

Vom 19. bis 23. März: Mobilisierung unter Zeitdruck

Am 19. März wird die Rahmenarbeitszeit der Verwaltung auf Montag bis Sonntag von 6 bis 22 Uhr ausgeweitet, und der Bürgerinformationsdienst soll pro Schicht mit drei Personen und einer Vermittlungskraft arbeiten.[30] Die Rekrutierung zusätzlicher Mitarbeitender für das Gesundheitsamt wird mit Schulung, Netzanschluss, Datenschutz und geeigneten Arbeitsräumen verknüpft.[31] Dass eine Person grundsätzlich verfügbar war, bedeutete nach diesen Niederschriften also noch nicht, dass sie sofort sicher und sinnvoll eingesetzt werden konnte.

Das Protokoll vom 20. März formuliert, die Lage verschärfe sich „stündlich“, und schätzt, dass bereits ein Prozent der Landkreisbevölkerung infiziert sei.[32] Eine Berechnung oder empirische Herleitung dieser Schätzung wird dort nicht mitgeteilt.[33] Sie ist deshalb als damalige Lageeinschätzung zu behandeln und nicht als nachgewiesene Infektionsprävalenz.

Parallel wird eine Fieberambulanz in der Turnhalle des Berufsschulzentrums vorbereitet.[34] Für das Hermann Brehmer Haus werden am 21. März 116 Betten und die Möglichkeit von 32 Beatmungsplätzen mit Sauerstoffanschluss am Bett notiert, während Gerätesuche, Gebäudestruktur und Personal noch zu klären sind.[35] Die aufgeführten Möglichkeiten ergeben somit gerade keinen Beleg dafür, dass 32 zusätzliche Intensivplätze bereits betriebsbereit waren.

Am 23. März verschärft sich die Materialfrage: Wegen eines erwarteten Engpasses könne der notwendige Standard beim Krankentransport bis Mittwoch nicht mehr eingehalten werden, weshalb eine vorübergehende Einstellung zu prüfen sei.[36] Zugleich erscheinen drohende Insolvenzen von Schülerbeförderungsunternehmen, Liquiditätshilfen und die wirtschaftlichen Folgen von Leistungsausfällen auf der Tagesordnung.[37] Gesundheitsschutz, Aufrechterhaltung der Versorgung und wirtschaftliche Folgeschäden wurden im Verwaltungsstab also nebeneinander bearbeitet, wenn auch nicht in Form einer systematischen vergleichenden Folgenabschätzung.

Vom 24. bis 31. März: Reserven aufbauen, Zuständigkeiten begrenzen

Am 24. März wird die Ertüchtigung des Zentrums für Psychiatrie für den Katastrophenfall zunächst als nicht notwendig bezeichnet, weil eine zentrale Steuerung durch das Land vorgesehen sei.[38] Gleichzeitig hält die Niederschrift fest, eine klassische Katastrophenschutzlage liege derzeit nicht vor, und verweist auf die Empfehlung des Landkreistags, auf einen Katastrophenalarm zu verzichten.[39] Auch am 25. und 26. März wird eine entsprechende Ausrufung nicht für erforderlich gehalten.[40] Die intensive Krisenorganisation war damit nicht gleichbedeutend mit der Feststellung einer rechtlichen Katastrophenlage.

Ein zweiter wiederkehrender Konflikt betrifft Patientendaten und die Rolle der Gemeinden: Am 23. März wird die Schweigepflicht angesprochen, am 24. und 27. März die Weitergabe der Namen infizierter Personen an Gemeinden zunächst verneint.[41] Die Akten zeigen an dieser Stelle, dass der Wunsch nach kommunaler Kontrollfähigkeit nicht ohne Weiteres jede personenbezogene Informationsweitergabe rechtfertigte.[42] Ein pauschales Bild schrankenloser Datenweitergabe würde diesen dokumentierten Vorbehalten nicht gerecht.

Bei medizinischem und pflegerischem Personal wird am 27. März zwischen Infizierten und Kontaktpersonen unterschieden: Für Infizierte sei kein Einsatz möglich, bei Kontaktpersonen der Kategorie 1 könne er nach ärztlicher Entscheidung möglich sein.[43] Dies folgt auf die bereits am 25. März protokollierte Erörterung erleichterter Regeln für Pflegekräfte und des möglichen Arbeitseinsatzes während häuslicher Absonderung.[44] Hier wird ein praktischer Zielkonflikt sichtbar: Der Schutz vor Übertragung musste mit dem Erhalt personell bedrohter Versorgungsstrukturen vereinbart werden.

Die zentrale Materialverteilung des Landes deckt laut Protokoll vom 28. März den Bedarf nicht, und am 30. März bleiben Schutzkittel ein ausdrückliches Problem.[45] Die fotografierten Tafeln vom 31. März ergänzen diese Lage um Medikamentenengpässe und ein Sonderkontingent des Landes.[46]

Zugleich werden 20 Rückmeldungen auf den Freiwilligenaufruf festgehalten.[47] Die letzten Märztage erscheinen damit als Phase der improvisierten Verstärkung und nicht als bereits stabilisierter Regelbetrieb.

April 2020: Pflegeeinrichtungen, Materialbeschaffung und die ersten Entlastungssignale

Anfang April: Knappheit wird konkret beziffert

Am 1. April halten die Tafeln eine Reichweite der Schutzausrüstung von ein bis zwei Wochen und als Ziel drei bis vier Wochen fest.[48]

Einen Tag später lautet die maschinenschriftliche Niederschrift einerseits „Reichweite 2 Wochen“, andererseits ausdrücklich „Schutzkittel sind aufgebraucht“.[49] Diese Angaben müssen nach Materialart unterschieden werden. Sie lassen sich nicht zu einer einheitlichen Versorgungslage für sämtliche Schutzprodukte verdichten.

Am 3. April sind 6.000 Schutzkittel eingetroffen, deren Reichweite mit einer Woche angegeben wird, während weitere 50.000 erwartet werden.[50] Am 4. April werden bereits aufgegebene Bestellungen von ungefähr 1,2 Millionen Euro genannt.[51] Das ist ein dokumentiertes Bestellvolumen, keine abschließend geprüfte Gesamtausgabe der Pandemie.

Die Krankenhauslage ist am 2. April mit 14 Patienten und neun Verdachtsfällen auf der Isolierstation sowie sechs Intensivpatienten, darunter vier Beatmete, konkretisiert.[52] Zugleich werden viele infizierte Beschäftigte im Kreiskrankenhaus und betroffene Pflegeheime genannt.[53] Diese Angaben beschreiben den damaligen lokalen Belastungsstand, erlauben aber ohne weitere Zeitreihen und Kapazitätsdaten keine abschließende Bewertung der gesamten regionalen Überlastung.

Vom 6. bis 17. April: Ein Ausweichheim und die Grenzen der Testung

Die Planung eines zentralen Hauses für erkrankte Pflegebedürftige wird Anfang April zunehmend konkret, bleibt aber an Personal, Trägerschaft und rechtliche Fragen gebunden.[54] Am 6. April wird ausdrücklich gefragt, wie eine Verlegung oder Unterbringung von Heimbewohnern gegen ihren Willen zu behandeln wäre.[55] Am 8. April ist die Übernahme der Trägerschaft durch das Zentrum für Psychiatrie protokolliert, während die Reinigung des vierten Obergeschosses und die Renovierung einer weiteren Etage als Ersatzkrankenhaus vorgesehen sind.[56]

Am 11. April wird der Personalbedarf mit zwölf Stellen beschrieben, von denen zwei durch das Zentrum für Psychiatrie gestellt werden könnten.[57] Der Betriebsstart soll erfolgen, wenn eine Unterbringung im Kreiskrankenhaus nicht mehr möglich ist.[58] Damit bleibt das Haus in der protokollierten Planung eine Rückfallebene und ist nicht schon durch seine Vorbereitung als tatsächlich genutztes Ausweichheim belegt.

Die Teststrategie richtet sich nun stärker auf Pflegeheimbewohner, Krankenhauspatienten und Personal, und am 13. April wird der Austausch mit Tübingen und dem Zollernalbkreis vermerkt.[59] Am 15. und 17. April stehen fehlende Laborkapazitäten ausdrücklich als Problem im Protokoll.[60] Das ist eine wichtige Grenze der damaligen Steuerungsmöglichkeiten: Eine gewünschte Testausweitung war nicht allein durch einen örtlichen Beschluss umsetzbar.

Am 15. April werden zwölf bestätigte Fälle auf Normalstation, fünf bis neun isolierte Verdachtsfälle und vier beatmete Intensivpatienten genannt, zugleich aber noch keine Verlegung in die Rehaklinik.[61] Am 17. April werden Ausbrüche und Todesfälle in Pflegeeinrichtungen einzeln verfolgt.[62] Der Rückgang einzelner Belastungsindikatoren im weiteren Monatsverlauf darf daher nicht rückwirkend mit einer durchgehend unbelasteten Versorgungslage gleichgesetzt werden.

Vom 20. bis 29. April: Öffnung, Maskenregeln und Qualitätsprobleme

Am 20. April heißt es zu Schutzmasken im Landratsamt noch „Keine Pflicht, Einzelfallabhängig“.[63] Die Tafeln vom 24. April nehmen dann eine Schutzmaskenpflicht in die Öffnungsplanung auf, und am 27. April werden eine entsprechende Dienstvereinbarung, die Beteiligung des Personalrats und die Bestellung von 2.000 Baumwollmasken genannt.[64] Am 29. April wird festgehalten, dass der Personalrat dahinterstehe und die Masken verteilt würden.[65] Der Bestand erlaubt somit, den Übergang von einer einzelfallbezogenen Regelung zu einer allgemeinen Hausregel zeitlich einzugrenzen.

Gleichzeitig sinken die im Protokoll genannten Krankenhauszahlen: Am 27. April stehen zehn bestätigte Fälle auf Normalstation und vier Intensivpatienten, darunter zwei Beatmete, in der Niederschrift.[66] Am 29. April werden unter der Krankenhausbelegung zwei bestätigte Fälle und weiterhin vier Intensivpatienten, davon zwei Beatmete, genannt.[67] Weil die zweite Niederschrift die Zuordnung der beiden bestätigten Fälle knapper formuliert, sollten die Angaben nicht ohne Weiteres als methodisch identische tägliche Statistik behandelt werden.

Besonders bemerkenswert sind am 29. April zwei kurze Qualitätsvermerke: „Rückruf von Masken (Entsprechen nicht der erforderlichen Norm)“ und „Antikörpertest: keine Validität“.[68]

Der erste belegt einen konkreten Normkonflikt bei beschafften Masken, ohne Hersteller, Stückzahl oder Rückrufumfang zu nennen.[69] Der zweite enthält eine negative Bewertung eines nicht näher bestimmten Antikörpertests, nennt aber weder Produkt noch Prüfverfahren oder Datengrundlage.[70]

Mai bis Juli 2020: Rückbau mit Bereitschaft zur erneuten Aktivierung

Anfang Mai wandelt sich die Materiallage: Die Reichweite der Schutzausrüstung wird mit acht Wochen angegeben, und für Schutzkittel liegt die Zusage einer dauerhaften Lieferung vor.[71] Zugleich wird Zurückhaltung bei weiteren Bestellungen erwogen, wenn der Markt wieder genügend anbietet.[72] Am 11. Mai steht die Einstellung des zentralen Ressourcenmanagements bis Ende Juni auf der Tagesordnung.[73] Das Protokollbild wechselt damit von unmittelbarer Beschaffungsnot zu Bestandsplanung und Rückführung von Sonderstrukturen.

Ein im Krankenhaus bereits vorhandenes Testgerät mit einer Ergebniszeit von 45 Minuten kann am 5. Mai noch nicht eingesetzt werden, weil die Arbeitsschutzvoraussetzungen für Mitarbeitende fehlen.[74] Die Akte beschreibt damit einen Unterschied zwischen technischer Verfügbarkeit und praktischer Einsatzfähigkeit. Eine Aussage über die diagnostische Genauigkeit dieses Geräts ist damit nicht verbunden.

Die Reihentestungen in Pflegeheimen werden im Mai mit Einwilligungen, Kostenübernahme und Personalplanung verknüpft und sollen laut Sitzung vom 15. Juni in derselben Woche abgeschlossen werden.[75] Für Kontaktpersonen wird am 11. und 18. Mai festgehalten, dass eine frühe Testung die Quarantäne auch bei negativem Ergebnis nicht aufhebe.[76] Ein negatives Testergebnis wird hier also nicht als uneingeschränkte Entwarnung behandelt.

Am 25. Mai wird eine regionale Rückfalloption mit einer Vorwarnstufe von 35 und einem Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen beschrieben.[77] Gleichzeitig erscheinen die Fortschreibung des Pandemieplans und künftige Materialbevorratung als Arbeitsaufträge.[78] Die Schließung der Fieberambulanz wird am 15. Juni mit einer Lagerlösung verbunden, die eine rasche Reaktivierung ermöglichen soll.[79] Rückbau und Vorsorge stehen damit ausdrücklich nebeneinander.

Im Juli richtet sich der Blick auf die nächste Phase: Die Sitzung behandelt Warnmeldungen der Corona Warn App, Urlaubsrückkehr aus Risikogebieten, Atemwegserkrankungen im Herbst und Winter sowie Betreuungsschwierigkeiten von Beschäftigten.[80] Die Nutzung der App auf Diensttelefonen wird geduldet, aber nicht verpflichtend gemacht.[81] Nach dieser Sitzung setzt die überlieferte Folge erst am 19. Oktober wieder ein, weshalb aus dem Bestand keine lückenlose Darstellung des Spätsommers gewonnen werden kann.[82]

Oktober und November 2020: Erneute Ausweitung, Testengpässe und neue Impfplanung

Am 19. Oktober protokolliert der Verwaltungsstab die Überschreitung der Inzidenzwerte 35 und 50 und das Ablösen einer kreisbezogenen Verfügung durch weitergehende Landesregelungen.[83] Zusätzliche Beschränkungen auf Kreisebene werden zunächst nicht für hilfreich gehalten, weil bestehende Regeln vielfach nicht eingehalten würden.[84] Stattdessen werden Zuständigkeiten, Bußgelder und der Kontakt zum Sportbund angesprochen.[85] Die Niederschrift dokumentiert hier eine bewusste Unterscheidung zwischen neuen Regeln und der Durchsetzung vorhandener Regeln.

Ende Oktober sollen 24 Helferinnen und Helfer aus der Verwaltung das Kontaktmanagement unterstützen, während zusätzliche Unterstützung durch das DRK und Medizinstudierende geprüft wird.[86] Die Testkapazitäten seien ausgeschöpft, und eine Lösung in Form einer neuen Teststrategie solle vom Land kommen.[87] Für Pflegeheime wird zugleich auf einen Erlass des Sozialministeriums hingewiesen, bei dem ausdrücklich „kein Besuchsverbot“ vermerkt ist.[88] Auch in der erneuten Verschärfung enthält der Bestand also Hinweise auf Begrenzungen und Differenzierungen, nicht nur auf eine Ausweitung von Einschränkungen.

Anfang November beginnt die Beschaffung von Schnelltests, wobei die Niederschriften wechselnde geplante, bestellte und erwartete Mengen nennen.[89] Am 9. November wird zwischen einer Fieberambulanz für Patienten mit Symptomen und einer Teststation für symptomlose Kontaktpersonen unterschieden.[90] Für Schnelltests in Heimen werden Schulungen zur richtigen Anwendung vorgesehen.[91] Eine örtliche Validierungsstudie oder eine detaillierte Diskussion von Sensitivität und Spezifität ist in diesen Beschaffungspassagen jedoch nicht enthalten.[92]

Die Impfplanung erscheint am 16. November zunächst als Standortfrage, mit dem Toom Baumarkt in Emmendingen als Überlegung.[93] Am 23. November werden mehrere Liegenschaften geprüft und die zentralen Impfstationen in Freiburg und Offenburg genannt.[94] Für die Impfaufklärung wird eine Dauer von 30 Minuten notiert.[95] Am 30. November fällt die Standortentscheidung auf den ehemaligen Aldi Markt im Industriegebiet Kenzingen.[96] Aus einer neuen politischen und medizinischen Aufgabe entsteht damit in wenigen Wochen ein konkretes örtliches Organisationsprojekt.

Dezember 2020: Der Verwaltungsstab geht in die Impfzentrumorganisation über

Der 7. Dezember markiert einen klaren institutionellen Schnitt: Der Verwaltungsstab tagt von 9.30 bis 10 Uhr und vermerkt, dass vorerst keine weitere Sitzung geplant sei.[97] Um 10 Uhr beginnt die Sitzung der AG Aufbau und Betrieb Kreisimpfzentrum unter Vorsitz von Landrat Hurth.[98] Der spätere Bescheid ordnet beide Gremien als den gesuchten Krisenstab beziehungsweise dessen Äquivalent ein.[99] Der Übergang ist damit sowohl zeitgenössisch in den Niederschriften als auch in der behördlichen Freigabebegründung dokumentiert.

Die neue Arbeitsgruppe verteilt Zuständigkeiten für Ärzte, medizinisches Fachpersonal, mobile Teams, Registrierung, Dokumentation, Sicherheit, Dolmetschen und Reinigung.[100] Am 7. Dezember sind 14 Ärzte und zwölf Vollzeitkräfte des medizinischen Fachpersonals vorgesehen, während deren genaue Aufgaben noch auf Rückmeldung des Sozialministeriums warten.[101] Am 14. Dezember werden Stellenanzeigen, Anfragen an Bundeswehr und Gemeinden sowie beschleunigte Personalverfahren besprochen.[102] Das Impfzentrum wird nicht lediglich eröffnet, sondern zunächst als neue arbeitsteilige Organisation geschaffen.

Am 21. Dezember unterscheidet die Niederschrift zwischen ärztlichen Verträgen mit Land beziehungsweise Kassenärztlicher Vereinigung und Verträgen für medizinisches Fachpersonal über das Landratsamt.[103] Eine übertarifliche Bezahlung soll durch andere Verteilung der bereitgestellten Mittel möglich werden.[104] Die Personalsoftware des Landes fehlt weiterhin, weshalb vorläufig Excel genutzt wird.[105] Die Verwaltung arbeitet hier mit Übergangslösungen, während zentrale technische Voraussetzungen noch nicht vollständig bereitstehen.

Am 28. Dezember ist der Start des Impfzentrums für den 15. Januar vorgesehen, möglicherweise zunächst nur im Einschichtbetrieb wegen begrenzten Impfstoffs.[106] Die Unterlagen unterscheiden zwischen mobilen Personen über 80 Jahren, die im Zentrum geimpft werden sollen, und Heimbewohnern, die mobile Teams erreichen sollen.[107] Dieser Eintrag ist ein Planungsbeleg, kein selbständiger Nachweis dafür, an welchem Tag der reguläre Publikumsbetrieb tatsächlich begann.

Januar und Februar 2021: Impfstoffmangel, Terminsoftware und Priorisierung

Im Januar prägen Lieferverzug und Lagerung die Arbeitsgruppe: Am 11. Januar werden verspätete Tiefkühlschränke und eine mögliche Zwischenlagerung an der Uniklinik Freiburg besprochen.[108] Am 18. Januar ist eine Übergangslösung mit Thermoboxen und vom Land bereitgestelltem Trockeneis protokolliert.[109] Auch der Zugang älterer Menschen zum Impfangebot wird erörtert, etwa durch Hilfen bei der Terminbuchung und kommunal organisierten Transport.[110] Ein Shuttle vom Bahnhof Kenzingen gilt bei zunächst nur einer Schicht allerdings als nicht lohnend.[111]

Am 25. Januar fordert das Land laut Protokoll die Vergabe von Terminen für die folgenden zehn Wochen, während ab Februar Ersttermin und Zweittermin zwingend gemeinsam gebucht werden sollen.[112] Am 8. Februar zeigt sich ein konkretes Softwareproblem: Nicht gebuchte Zweittermine werden als frei angezeigt, weshalb die Terminvergabe vorsichtig zurückgestellt werden soll.[113] Für rechtzeitige Zweitimpfungen wird notfalls eine Samstagsöffnung erwogen.[114] Digitale Terminverwaltung erscheint damit nicht nur als Hilfsmittel, sondern selbst als mögliche Fehlerquelle.

Die Priorisierung erzeugt zahlreiche Abgrenzungsfragen: Am 25. Januar werden direkte Anfragen an Landrat Hurth zu Dialyse und Hospizgruppen behandelt, die nach damaliger Protokolldarstellung nicht unter die erste Priorität fallen.[115] Am 8. Februar geht es um Berufsgruppen mit regelmäßigem Patientenkontakt in Heimen und die dafür benötigten Bescheinigungen.[116] Die Arbeitsgruppe entscheidet damit nicht nur über Verfügbarkeit, sondern übersetzt allgemeine Berechtigungsregeln in konkrete örtliche Fallgruppen.

Am 1. Februar wird für betreute Heimbewohner ausdrücklich gefragt, ob die Einwilligung zur ersten Impfung auch für die zweite ausreiche, wobei die Tendenz zu einer erneuten Einwilligung geht.[117] Gleichzeitig bleibt die Arbeitsgruppe für Themen zuständig, die über das Impfzentrum hinausreichen, etwa Quarantänedauern bei Virusvarianten, mögliche Kindergartenschließungen und Tests für Grenzpendler.[118] Der Name des Gremiums beschreibt somit einen Schwerpunkt, nicht die vollständige Breite seiner Beratungen.

Mit AstraZeneca verändert sich im Februar die Planung: Am 15. Februar werden Mengen von ungefähr 1.000 Dosen BioNTech und 2.000 Dosen AstraZeneca, ein geplanter Betrieb an sieben Tagen sowie Fragen zum Übergang in die zweite Priorität besprochen.[119] Am 22. Februar soll eine Pressemitteilung auf freie AstraZeneca Termine hinweisen, damit nicht zu viel Impfstoff übrig bleibt.[120] Zur selben Zeit wird eine zentrale Bearbeitung von Anfragen, Anregungen und Kritik am Impfgeschehen gefordert und deren personelle Untersetzung erörtert.[121] Knappheit insgesamt und mangelnde Nachfrage nach einem bestimmten Produkt konnten nach dieser Aktenlage gleichzeitig auftreten.

März 2021: Die Ausweitung der Berechtigung trifft auf begrenzte Versorgung

Anfang März werden Schnelltests als zusätzliche Verwaltungsaufgabe konkretisiert: Das Protokoll vom 1. März beschreibt Meldewege positiver Ergebnisse, Absonderung und die Möglichkeit einer Aufhebung nach negativem PCR Ergebnis.[122] Eine Woche später werden kostenlose Schnelltests in Malterdingen und einem weiteren Standort sowie Zeitfenster für PCR und Schnelltests geplant.[123] Diese Passagen dokumentieren einen administrativen Bestätigungsweg für positive Schnelltests, aber keine eigene Untersuchung der Testgüte.

Am 8. März hält die Arbeitsgruppe fest, die STIKO empfehle AstraZeneca nun für alle Altersgruppen, und verbindet dies mit Fragen der Terminsoftware und der bisherigen örtlichen Praxis.[124] Der Ausdruck „alle Altersgruppen“ ist eine verkürzte Protokollformulierung und darf nicht ohne Prüfung als Aussage über sämtliche Kinder und Erwachsenen verstanden werden. Am 15. März wird sodann festgehalten, dass die zweite Priorität eröffnet sei, obwohl noch nicht alle Personen der ersten Priorität geimpft seien und für diese wegen belegter Termine und geringerer Impfstoffverfügbarkeit keine Termine vergeben werden könnten.[125]

Die Niederschrift vom 22. März führt unter „Sachstand AstraZeneca“ abgesagte Termine bis zum 22. März und Ersatztermine bis zum 6. April auf.[126] Zugleich sollen Menschen über 80 Jahren versorgt, BioNTech eingesetzt und eine Warteliste abgearbeitet werden.[127] Eine medizinische Darstellung des Hintergrunds der AstraZeneca Unterbrechung oder eine Diskussion konkreter Sicherheitsereignisse enthält diese Passage nicht.[128] Sie belegt daher vor allem die örtlichen organisatorischen Folgen und nicht die vollständige Sicherheitsbewertung des Impfstoffs.

Auch die mobilen Teams werden durch Knappheit gebremst: Für die Kalenderwoche 13 ist eine Pause vorgesehen, weil Impfstoff zurückgehalten werden müsse und die Organisation stagniere.[129] Am 29. März werden nicht wahrgenommene Termine mit zehn bis zwanzig Prozent beziffert, und Restdosen sollen für Wartelisten einschließlich der über 80 Jahre alten Personen genutzt werden.[130] Das Nebeneinander von Mangel, nicht wahrgenommenen Terminen und Wartelisten zeigt, dass Versorgung nicht allein durch die insgesamt gelieferte Dosenmenge bestimmt war.

April 2021: Eine absolute Aussage zur Ansteckung und fortdauernde Zuteilungskonflikte

Der Eintrag vom 12. April

Unter „2.4 Sonstiges“ enthält das Protokoll vom 12. April den Satz: „Bei geimpften Personen ist die Ansteckungsgefahr ausgeschlossen“.[131] Es nennt hierzu weder eine Studie noch einen Impfstoff, einen vollständigen Impfstatus, einen zeitlichen Abstand zur Impfung oder eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen eigener Infektion und Weitergabe an andere.[132] Ebenso ist der Satz keiner einzelnen sprechenden Person zugeordnet.[133]

Die Formulierung ist deshalb ein besonders gewichtiger Aktenbefund: Eine absolute medizinische Aussage steht ohne dokumentierte Einschränkung in der Niederschrift einer amtlichen Arbeitsgruppe.[134] Belegt ist damit ihr protokollierter Inhalt, nicht aber, wer sie ursprünglich formulierte, ob darüber diskutiert wurde oder welche konkrete Einzelmaßnahme unmittelbar daraus abgeleitet wurde.[135] Der Vorsitz Hurths rechtfertigt für sich genommen nicht, den Satz als wörtliche persönliche Äußerung des Landrats auszugeben.

Zeitgenössische Einordnung, getrennt vom örtlichen Aktenbefund

Bereits am 8. April 2021 berichtete das Deutsche Ärzteblatt über eine Einschätzung des RKI und zitierte die Wahrscheinlichkeit einer Infektion trotz vollständiger Impfung als „niedrig, aber nicht Null“.[136] Der Beitrag unterschied eine erhebliche Verringerung des Übertragungsrisikos ausdrücklich von einer hundertprozentigen Gewähr gegen Infektion und Weitergabe.[137] Der absolute Ausschluss im Emmendinger Protokoll war somit bereits gegenüber einer öffentlich verfügbaren zeitgenössischen Darstellung zu weitgehend.

Auch die hier eingesehene Fassung der vierten Aktualisierung der STIKO Empfehlung hält fest, dass Menschen trotz Impfung symptomatisch oder asymptomatisch infiziert werden und Virus ausscheiden können, und empfiehlt weiterhin allgemeine Schutzmaßnahmen.[138] Bei der zeitlichen Verwendung dieser Quelle ist allerdings zu beachten, dass die eingesehene Fassung eine Änderung vom 16. April ausweist, weshalb sie nicht unbesehen als identische Dokumentfassung vom 12. April behandelt werden darf.[139] Der unmittelbare zeitgenössische Vergleich vor der Sitzung stützt sich daher auf den datierten Bericht vom 8. April.

Impfberechtigung bleibt eine knappe Ressource

Die übrigen Aprilprotokolle handeln weiter von Impfstoffzuteilung: Am 12. April werden geringe Mengen in Hausarztpraxen und geplante Impfungen in Einrichtungen thematisiert.[140] Am 19. April sollen dezentrale Impfaktionen vorerst nicht publiziert werden, weil Impfstoff fehle und zunächst Hausärzte versorgt werden sollten.[141] Eine Anfrage nach betriebseigenen Impfungen wird unter derselben Knappheitsbedingung abgelehnt, zugleich aber bei zusätzlichem, nicht aus dem Zentrum entnommenem Impfstoff grundsätzlich offengehalten.[142]

Am 26. April wird eine Anfrage von Bürgermeister Schlatterer nach Impfungen für Landratsamt, Stadtverwaltung, Finanzamt und Stadtwerke mit dem Hinweis beantwortet, das Sozialministerium sehe dies derzeit nicht vor.[143] Der Eintrag dokumentiert damit einen konkreten Zugangswunsch und seine damalige Begrenzung durch übergeordnete Vorgaben.[144] Anfrage, Entscheidung und tatsächliche Impfung sind bei der weiteren Auswertung getrennt zu verfolgen.

Mai und Juni 2021: Knappheit, Restdosen und die Impfung Minderjähriger

Mehr Angebote geplant, Erstimpfungen zeitweise eingeschränkt

Am 3. Mai rechnet die Arbeitsgruppe mit einer Verdopplung der Impfstoffmenge ab Juni und plant ungefähr 7.000 Impfungen pro Woche im Zentrum sowie 500 durch mobile Teams in dezentralen Stationen.[145] Eine Woche später werden jedoch geringe BioNTech Lieferungen und gefährdete Zweittermine an das Sozialministerium zurückgemeldet.[146] Am 17. Mai heißt es, ab Kalenderwoche 21 sollten nur Zweitimpfungen durchgeführt werden, und Ende Mai bleiben zusätzliche Impfstationen wegen Mangels zurückgestellt.[147] Die hohe Ausbauplanung und die eingeschränkte Terminvergabe sind damit als aufeinanderfolgende Planungsstände zu lesen, nicht als gleichzeitig erreichte Leistung.

Für Restdosen soll Ende Mai eine Liste kurzfristig verfügbarer Personen aufgebaut werden.[148] Am 7. Juni werden ausdrücklich „prioritäre Personen des Landratsamtes“ als anzuschreibende Gruppe genannt, die innerhalb von 15 Minuten im Impfzentrum sein könnten.[149] Die Stelle belegt eine konkrete örtliche Restdosenregelung, lässt aber offen, welche Personen tatsächlich geimpft wurden, welche Prioritätsmerkmale vorlagen und ob weitere Gruppen Zugang zu vergleichbaren Listen hatten.[150] Eine abschließende Bewertung der Gleichbehandlung würde die zugrunde liegenden Listen und Auswahlregeln benötigen.

Jugendliche: Empfehlung, individuelle Entscheidung und Verfahren

Am 17. Mai wird eine erwartete Zulassung von BioNTech ab zwölf Jahren besprochen, und am 31. Mai heißt es, nun könnten auch Kinder ab zwölf Jahren geimpft werden.[151] Für die Einordnung ist der Wechsel zwischen angekündigter und als verfügbar beschriebener Möglichkeit wichtig. Die Protokolle sind keine vollständige Chronik des arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens.

Am 14. Juni unterscheidet die Arbeitsgruppe ausdrücklich zwischen der im Protokoll verkürzt wiedergegebenen STIKO Empfehlung für vorerkrankte Jugendliche und einer Impfung anderer Jugendlicher nach individueller Aufklärung.[152] Zugleich fehle noch eine offizielle Rückmeldung des Sozialministeriums zum Vorgehen im Kreisimpfzentrum.[153] Am 21. Juni wird für unter 16 Jahre alte Jugendliche ohne die zuvor genannte Vorerkrankung eine Impfung auf Wunsch der Eltern beschrieben und die Erstellung eines Aufklärungsblatts vorgesehen.[154]

Diese Folge ist aufschlussreich, weil sie die Differenz zwischen einer allgemeinen Empfehlung und der Möglichkeit einer individuellen Impfung erkennbar macht.[155] Offen bleibt, wie die vorgesehenen Aufklärungsblätter ausgestaltet waren und wie die individuelle Entscheidung dokumentiert wurde. Hierfür wären die Verfahrensunterlagen und nicht allein die organisatorischen Niederschriften auszuwerten.

Parallel werden Testangebote zurückgenommen: Anfang Juni sollen die Betriebszeiten für PCR Tests in Malterdingen wegen sinkender Nachfrage und nicht wahrgenommener Termine eingeschränkt werden.[156] Am 28. Juni heißt es, die Kassenärztliche Vereinigung werde dort keine PCR Tests mehr anbieten, und eine Lösung für Wochenendlücken müsse noch gefunden werden.[157] Die Verwaltung dokumentiert damit selbst, dass der Übergang von Sonderstrukturen zu regulären Arztpraxen Versorgungslücken erzeugen konnte.

Juli und August 2021: Vom Verwalten der Knappheit zur aktiven Ansprache

Ende Juni steigen die erwarteten Liefermengen, während sich die Planung stärker auf AstraZeneca und zusätzliche Impfstationen richtet.[158] Am 12. Juli erwägt die Arbeitsgruppe bereits eine Einschränkung des Personals wegen sinkender Impfbereitschaft und diskutiert Impfungen im Stadion sowie Angebote nach Feierabend.[159] Die Aufgabe verschiebt sich: Nicht mehr nur der Zugang zu einer knappen Leistung, sondern auch die Gewinnung zusätzlicher Interessenten steht im Zentrum.

Am 19. Juli werden Aktionen beim Bahlinger SC, an Schulen und vor einem Supermarkt genannt.[160] Eine Woche später hält das Protokoll fest, bei der Aktion am REWE seien ungefähr 50 Personen geimpft worden, die meisten nach direkter Ansprache.[161] Für diese konkrete Aktion erscheint persönliche Ansprache somit als wesentlicher Bestandteil der Organisation.[162] Wie Ansprache, Aufklärung und individuelle Entscheidung im Einzelnen abliefen, geht aus der knappen Niederschrift nicht hervor.

Am 2. August wird der Umgang mit Moderna ausdrücklich logistisch begründet: Der Impfstoff wird an das zentrale Impfzentrum Freiburg abgegeben, weil sein „Handling“ kompliziert sei und genügend BioNTech zur Verfügung stehe.[163] Eine medizinische Minderwertigkeit von Moderna wird an dieser Stelle nicht behauptet.[164] Die Unterscheidung zwischen logistischer Präferenz und medizinischer Bewertung ist für die Interpretation der Produktwahl wesentlich.

Die spätere Ablehnung eines Impfbusses zeigt zugleich eine Kostenabwägung innerhalb der Impfkampagne: Am 9. August werden monatlich ungefähr 13.000 bis 16.000 Euro zuzüglich Überführung, Fahrer und Kraftstoff geschätzt.[165] Die Arbeitsgruppe sieht keinen Bedarf, weil Kosten und Nutzen nicht im Verhältnis stünden, vorhandene dezentrale Angebote funktionierten und die mobilen Teams ab dem 16. August nicht mehr in der bisherigen Weise vom Land finanziert würden.[166] Es handelt sich hier um die begründete Ablehnung eines zusätzlichen Angebots, nicht um eine ausgeführte Ausgabe.

August und September 2021: Auffrischungen beginnen, während das Zentrum abgewickelt wird

Ankündigungen vor vollständiger Verfahrensklarheit

Am 9. August berichtet die Arbeitsgruppe, das Sozialministerium habe Auffrischungsimpfungen ab dem 1. September angekündigt, wobei widersprüchliche Altersangaben von über 70 oder über 80 Jahren im Umlauf seien.[167] Zugleich seien Aufklärung und Einwilligung älterer Pflegebedürftiger, gegebenenfalls unter Beteiligung rechtlicher Betreuer, noch ungeklärt.[168] Auf der Folgeseite steht ausdrücklich: „Zu Auffrischungsimpfung gibt es derzeit noch keine Äußerung von der STIKO.“[169]

Die Niederschrift fordert deshalb, die noch nicht schriftlich vorliegenden Ankündigungen, das Protokoll der landesweiten Arbeitsgruppe und gegebenenfalls den Impfgipfel abzuwarten.[170] Sie erwartet außerdem eine mögliche hohe Belastung des Kreisimpfzentrums im September, obwohl dessen Betrieb zum 30. September enden solle.[171] Der Konflikt liegt hier offen auf dem Tisch: Zusätzliche Aufgaben werden angekündigt, während Finanzierung und institutionelle Infrastruktur bereits auf Beendigung ausgerichtet sind.

Am 16. August wird festgehalten, mangels offizieller Mitteilung des Sozialministeriums solle noch keine Auffrischungsaktion geplant werden, und Landrat Hurth werde Kontakt aufnehmen.[172] Am 23. August sind die Pflegeheime gleichwohl bereits angeschrieben, fünf bis sechs hätten Interesse gemeldet, und ein Aufklärungsbogen liege vor, während ein offizielles Schreiben des Landes weiterhin fehle.[173] Diese Abfolge dokumentiert vorbereitende Aktivität unter fortbestehender formaler Unklarheit.[174] Für die weitere Prüfung wäre entscheidend, wann welche schriftlichen Vorgaben eintrafen und welche Fassung der Aufklärung tatsächlich verwendet wurde.

Am 30. August beruft sich die Arbeitsgruppe ausdrücklich auf den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz und die Empfehlung des Sozialministeriums.[175] Für das Kreisimpfzentrum sind Auffrischungen ab dem 1. September für über 80 Jahre alte Personen beschrieben, mit BioNTech als Erstimpfstoff und mindestens sechs Monaten Abstand zur Zweitimpfung, außerdem Termine mit zwölf Pflegeheimen zwischen dem 13. und 27. September.[176] Die politische und administrative Bezugsebene ist damit in dieser Niederschrift klar erkennbar, während eine eigenständige örtliche Auswertung klinischer Studiendaten dort nicht dargelegt wird.[177]

Jugendimpfungen, neue Statusregeln und offene Zuständigkeiten

Bei den Jugendimpfungen hält die Sitzung vom 23. August nun fest, die STIKO erkenne Impfungen ab zwölf Jahren an und das Sozialministerium habe das entsprechende Aufklärungsmerkblatt bereitgestellt.[178] Die zuvor erwogenen Impfaktionen an Schulen sollen dennoch nicht stattfinden: Genannt werden die erforderliche Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person bei unter 16 Jahre alten Jugendlichen, die erwartete Auslastung des Zentrums im September und eine laut Protokoll bereits hohe Impfquote bei Jugendlichen.[179] Stattdessen wird eine erneute Impfaktion in Denzlingen erwogen.[180] Die Entwicklung von Juni bis August zeigt damit nicht nur eine Veränderung der protokollierten Empfehlungslage, sondern auch, dass zusätzliche medizinische Berechtigungen nicht automatisch in jedes zunächst erwogene örtliche Angebot mündeten.

Am 16. August wird die neue Verordnung dahingehend zusammengefasst, dass nicht mehr Inzidenzen ausschlaggebend seien, sondern ob eine Person genesen, geimpft oder getestet sei.[181] Am 13. September folgt die Darstellung eines weiteren Wechsels hin zur Belastung der Intensivstationen statt des bisherigen Inzidenzwerts über 50.[182] Diese Angaben werden hier als protokollierte Zusammenfassungen damaliger Regelungen wiedergegeben und ersetzen keine Prüfung ihres genauen rechtlichen Wortlauts.

Bei privaten Teststellen bleiben im August mehrere Fragen offen: die Zuständigkeit für nicht beauftragte, weiterarbeitende Stellen, deren Abrechnung und die Pflicht zur Testung asymptomatischer Personen.[183] Am 13. September hält das Protokoll fest, nicht beauftragte Teststellen könnten weiterhin testen, diese Tests aber nicht abrechnen.[184] Die administrative Regelklärung folgt damit nicht stets einem einmaligen abschließenden Beschluss, sondern entwickelt sich über mehrere Sitzungen.

September 2021: Eine ausdrücklich dokumentierte Datenlücke und das Ende der Sitzungsreihe

Die Niederschrift vom 13. September enthält einen zweiten besonders gewichtigen Befund: „Der Inzidenzwert von nichtgeimpften Personen kann nicht festgestellt werden“, weil viele Menschen durch Hausärzte geimpft worden seien und die Zahl der Geimpften deshalb nicht nachvollzogen werden könne.[185] Die Arbeitsgruppe benennt damit eine lokale Grenze der Datengrundlage, statt eine getrennte Inzidenz einfach als vorhanden vorauszusetzen.[186] Für eine gruppenbezogene Rate wird neben der Zahl der Fälle auch die Größe der betreffenden Bevölkerungsgruppe benötigt. Der protokollierte Mangel betrifft gerade diese lokale Zuordnung und Vollständigkeit.

Daraus folgt jedoch nicht, dass sämtliche landesweiten oder bundesweiten Vergleiche zwischen Geimpften und Ungeimpften unmöglich oder falsch gewesen seien. Der Eintrag betrifft die in Emmendingen verfügbare Kenntnis über die Geimpftenzahl und sagt nichts Abschließendes über andere Datensätze, Erhebungsmethoden oder räumliche Ebenen aus.[187] Eine weitergehende Bewertung müsste die jeweiligen Nenner, Meldewege, Altersstrukturen und Testbedingungen gesondert untersuchen.

Parallel ist die Abwicklung weit fortgeschritten: Ende August sollen Unterlagen und Tabellen auf dem Server des Landkreises gesichert bleiben, während Abbaubeauftragte benannt werden.[188] Am 13. September werden die Abholung des Tiefkühlschranks und die Übernahme von Auffrischungen durch Hausärzte sowie zusätzliche mobile Standorte besprochen.[189] Zweitimpfungen nach der Schließung des Kreisimpfzentrums sollen bei Hausärzten möglich sein.[190] Die Übergabe ist damit vorgesehen, aber nicht durch diese Sitzungsprotokolle als in jedem Einzelfall gelungen nachgewiesen.

Die letzte Niederschrift vom 20. September kündigt keine weiteren Sitzungen der Arbeitsgruppe an und behandelt Lagerung, Inventarisierung und finanzielle Abwicklung des Bestands.[191] Gleichzeitig werden weiterhin Quarantäne für positiv getestetes Pflegepersonal und regelmäßige Tests in Kindergärten besprochen.[192] Das Ende des Gremiums bedeutete folglich nicht das Ende sämtlicher pandemiebezogenen Verwaltungsaufgaben. Die beantragte Zeit bis zum 31. Dezember 2021 wird durch die vorliegende Sitzungsreihe nicht bis Jahresende abgedeckt.[193]

Zusammenschau: Was diese Akten über die lokale Krisensteuerung zeigen

Eine operative Verwaltung, keine örtliche Zulassungsbehörde

Die dichteste Überlieferung betrifft die Organisation: Personal gewinnen, Räume sichern, Material beschaffen, Termine vergeben, Einrichtungen kontaktieren, Landesvorgaben abwarten und Zuständigkeiten klären.[194] Wissenschaftliche Begründungen erscheinen demgegenüber überwiegend indirekt, etwa als Hinweis auf RKI oder STIKO, als knappe medizinische Aussage oder als Verweis auf ein Ministerium.[195] Das spricht für den Charakter der Unterlagen als operative Ergebnisprotokolle. Es beweist nicht, dass außerhalb dieser Sitzungen keinerlei wissenschaftliche Unterlagen vorlagen.

Die wiederkehrende Formel des Abwartens ist dabei ein substanzieller Befund: Schon 2020 werden Erlasse, Kostenzusagen und Zuständigkeiten erwartet, und 2021 betrifft dies Berechtigungen, Software, Laufzeiten und Auffrischungen.[196] Der Landkreis handelt nicht als isolierter Entscheider, sondern innerhalb einer mehrstufigen Verwaltungsordnung. Diese Einbettung hebt die Verantwortung für die örtliche Umsetzung nicht auf, verhindert aber eine undifferenzierte Zuschreibung sämtlicher Vorgaben an die Kreisleitung.

Anpassung und problematische Verkürzung bestehen nebeneinander

Die Akten enthalten nachvollziehbare Anpassungen an veränderte Bedingungen: den Rückbau nach sinkender Belastung, Vorbereitungen zur Reaktivierung, die Ablehnung zusätzlicher Regeln im Oktober 2020 und die Kostenabwägung gegen einen Impfbus im August 2021.[197] Zugleich zeigen sie Qualitätsprobleme bei Masken, technische Hindernisse, Engpässe bei Tests und Impfstoff sowie eine medizinisch zu absolute Protokollformulierung zur Ansteckung.[198] Ein seriöses Review muss beide Seiten erhalten, statt die Verwaltung entweder als durchgehend fehlerfrei oder als durchgehend sachwidrig handelnd darzustellen.

Für die kritischste medizinische Passage ist die Schlussfolgerung eng, aber deutlich: Am 12. April 2021 wurde in einem offiziellen Protokoll ein Ausschluss von Ansteckungsgefahr festgehalten, den die angeführten zeitgenössischen Informationen nicht tragen.[199] Für September ist ebenso klar, dass die Arbeitsgruppe eine fehlende lokale Datengrundlage zur getrennten Inzidenzberechnung selbst dokumentierte.[200] Weder aus dem ersten noch aus dem zweiten Befund lässt sich ohne weitere Akten eine bewusste Täuschungsabsicht ableiten.

Die wichtigsten Anschlussfragen

Aus der Auswertung ergeben sich mehrere gezielte Anschlussfragen. Sie dienen der weiteren Aufklärung und sind keine vorweggenommenen Feststellungen eines Fehlverhaltens.

• Provenienz der Aussage vom 12. April 2021: Welche Vorlage, Mitteilung oder Wortmeldung liegt dem Satz zur ausgeschlossenen Ansteckungsgefahr zugrunde, und wurde er später berichtigt oder in Bürgerinformationen übernommen?[201]

• Vollständigkeit des Bestands: Wie erklärt sich die Differenz zwischen 82 behördlich gezählten Protokollen und den 84 hier getrennt erschlossenen Einheiten, und was wurde aus den angekündigten Terminen vom 7. September 2020 und 5. Juli 2021?[202]

• Auffrischungen und Einwilligung: Welche schriftlichen ministeriellen Vorgaben, Aufklärungsbögen und Handlungsanweisungen gingen zwischen dem 9. und 30. August ein, und wie wurden sie vor den Septemberterminen umgesetzt?[203]

• Restdosen und Gleichbehandlung: Welche Kriterien galten für die kurzfristig verfügbaren Personen auf den Restdosenlisten, und wie wurde die Auswahl dokumentiert?[204]

• Datenqualität: Welche lokalen Impfzahlen lagen im September tatsächlich vor, welche Hausarztdaten fehlten, und wurden dennoch örtliche Vergleiche nach Impfstatus veröffentlicht?[205]

• Qualität und Beschaffung: Welche Masken wurden Ende April 2020 zurückgerufen, welcher Antikörpertest wurde als nicht valide bewertet, und welche Unterlagen begründeten diese Bewertungen?[206]

Fazit

Die Emmendinger Akten erzählen die Geschichte einer Verwaltung, die zunächst drohende Versorgungsengpässe auffangen musste, dann Sonderstrukturen zurücknahm, sie bei erneuter Belastung ausweitete und schließlich einen großen Teil ihrer Koordinationsarbeit auf das Impfen konzentrierte.[207] Im Verlauf des Jahres 2021 verschob sich das praktische Problem vom Zugang zu knappen Dosen über die gezielte Ansprache weiterer Impfwilliger hin zur Organisation von Auffrischungen bei bereits beschlossenem Ende des Impfzentrums.[208] Diese Entwicklung lässt sich aus den amtlichen Niederschriften mit hoher örtlicher und zeitlicher Präzision rekonstruieren.

Der kritischste Ertrag liegt nicht in einer pauschalen Anklage, sondern in identifizierbaren Stellen, an denen Wissen, Annahmen und administrative Umsetzung auseinandergehalten werden müssen. Die absolute Aussage zur Ansteckungsgefahr, die offenen Verfahren bei Auffrischungen und die ausdrücklich eingestandene lokale Datenlücke sind dafür die deutlichsten Beispiele.[209] Gerade weil es sich um amtliche Primärquellen handelt, verdienen diese Aussagen eine genaue Prüfung ihres Wortlauts, ihrer Herkunft und ihrer Folgen. Ebenso verdienen dokumentierte Begrenzungen, Korrekturen und Abwägungen eine ebenso genaue Darstellung.

Erstellt am 21. September 2026. Grundlage sind die drei bezeichneten Dateien und der öffentlich dokumentierte Informationsfreiheitsvorgang bei FragDenStaat[210].


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[1] Landratsamt Emmendingen. V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 1–43. Online: https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-protokolle-des-corona-krisenstabs-des-landkreises-emmendingen/1154274/anhang/protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf#page=1

[2] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 118–130.

Landratsamt Emmendingen. I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 20–24, 31–57. Online: https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-protokolle-des-corona-krisenstabs-des-landkreises-emmendingen/1154274/anhang/protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf#page=20

[3] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 24–43, 110–130.

I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 1–57.

[4] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 26, 38–40, 48–56.

[5] Landratsamt Emmendingen. B: 14092026-bescheid-stebel_geschwaerzt.pdf, PDF S. 1. Online: https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-protokolle-des-corona-krisenstabs-des-landkreises-emmendingen/1154274/anhang/14092026-bescheid-stebel_geschwaerzt.pdf#page=1

[6] B: 14092026-bescheid-stebel_geschwaerzt.pdf, PDF S. 2.

[7] B: 14092026-bescheid-stebel_geschwaerzt.pdf, PDF S. 1–2.

[8] B: 14092026-bescheid-stebel_geschwaerzt.pdf, PDF S. 2.

[9] B: 14092026-bescheid-stebel_geschwaerzt.pdf, PDF S. 2.

[10] B: 14092026-bescheid-stebel_geschwaerzt.pdf, PDF S. 2.

[11] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 1–130.

[12] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 1–57.

[13] B: 14092026-bescheid-stebel_geschwaerzt.pdf, PDF S. 1–3.

[14] B: 14092026-bescheid-stebel_geschwaerzt.pdf, PDF S. 2.

[15] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 1–130.

I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 1–57.

[16] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 7–18.

[17] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 109–110.

[18] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 41–43.

[19] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 1.

[20] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 2.

[21] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 1–6.

[22] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 14.

[23] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 15.

[24] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 17.

[25] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 7–9.

[26] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 10.

[27] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 19.

[28] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 20.

[29] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 20.

[30] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 22.

[31] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 21–24.

[32] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 24.

[33] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 24.

[34] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 25.

[35] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 27.

[36] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 30.

[37] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 25, 27, 30.

[38] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 32.

[39] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 33.

[40] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 35–36.

[41] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 31–32, 33, 39.

[42] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 31–33, 39.

[43] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 39.

[44] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 35.

[45] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 40, 42.

[46] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 44.

[47] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 44.

[48] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 50.

[49] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 58.

[50] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 60.

[51] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 62.

[52] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 58.

[53] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 58.

[54] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 62, 64, 66.

[55] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 64.

[56] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 69.

[57] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 73.

[58] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 73.

[59] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 75.

[60] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 77, 79.

[61] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 77.

[62] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 79.

[63] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 82.

[64] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 93, 96.

[65] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 98.

[66] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 95.

[67] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 97.

[68] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 97.

[69] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 97.

[70] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 97.

[71] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 99.

[72] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 99.

[73] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 101.

[74] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 99.

[75] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 101, 103, 105, 107.

[76] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 101, 103.

[77] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 106.

[78] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 106.

[79] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 107.

[80] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 109.

[81] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 109.

[82] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 109–110.

[83] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 110.

[84] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 110.

[85] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 110.

[86] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 112.

[87] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 113.

[88] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 113.

[89] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 114, 116, 118.

[90] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 117.

[91] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 116, 118.

[92] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 114–118.

[93] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 118.

[94] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 119.

[95] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 120.

[96] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 121.

[97] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 123.

[98] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 124.

[99] B: 14092026-bescheid-stebel_geschwaerzt.pdf, PDF S. 2.

[100] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 124–125.

[101] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 124.

[102] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 126.

[103] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 127.

[104] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 127.

[105] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 128.

[106] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 129.

[107] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 129.

[108] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 2.

[109] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 4.

[110] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 3–4.

[111] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 4.

[112] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 6.

[113] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 10.

[114] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 10.

[115] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 6.

[116] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 10.

[117] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 8.

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[126] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 22.

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[129] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 22.

[130] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 23–24.

[131] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 26.

[132] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 26.

[133] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 25–26.

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[135] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 25–26.

[136] Deutsches Ärzteblatt, 8. April 2021. Online: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/122713/RKI-Virusuebertragung-durch-geimpfte-Personen-unwahrscheinlich

[137] Deutsches Ärzteblatt, 8. April 2021.

[138] STIKO, Epidemiologisches Bulletin 16/2021, gedruckte S. 6. Online: https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/8071.2/EB-16-2021_STIKO-Empfehlung%20zur%20COVID-19-Impfung_Vierte-Aktualisierung_AUSTAUSCH.pdf?sequence=4&isAllowed=yf

[139] STIKO, Epidemiologisches Bulletin 16/2021, Versionsangaben.

[140] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 25.

[141] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 27.

[142] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 27.

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[149] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 36.

[150] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 34, 36.

[151] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 32, 35.

[152] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 38.

[153] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 38.

[154] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 40.

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[156] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 36.

[157] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 41.

[158] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 41.

[159] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 43.

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[163] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 47.

[164] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 47.

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[170] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 49.

[171] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 49.

[172] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 50.

[173] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 51.

[174] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 50–51.

[175] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 53.

[176] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 53.

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[178] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 51.

[179] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 51.

[180] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 51.

[181] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 50.

[182] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 55.

[183] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 50, 54.

[184] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 55.

[185] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 56.

[186] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 56.

[187] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 56.

[188] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 53.

[189] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 55.

[190] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 56.

[191] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 57.

[192] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 57.

[193] B: 14092026-bescheid-stebel_geschwaerzt.pdf, PDF S. 1.

I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 57.

[194] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 19–43, 58–82, 118–130.

I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 1–24, 30–57.

[195] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 35, 81, 97.

I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 19, 26, 38, 49, 53.

[196] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 33–37, 65–67, 124–128.

I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 10, 29–31, 38, 48–53.

[197] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 99–110.

I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 48.

[198] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 77, 97, 113.

I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 10, 20–24, 26, 31–36.

[199] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 26.

Deutsches Ärzteblatt, 8. April 2021.

[200] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 56.

[201] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 25–26.

[202] B: 14092026-bescheid-stebel_geschwaerzt.pdf, PDF S. 2.

V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 1–130.

I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 1–57.

[203] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 48–53.

[204] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 34, 36.

[205] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 56.

[206] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 97.

[207] V20: protokolle-verwaltungsstab-und-ag-impfzentrum-2020.pdf, PDF S. 19–43, 99–130.

I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 1–57.

[208] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 20–24, 31–36, 43–57.

[209] I21: protokolle-ag-impfzentrum-2021.pdf, PDF S. 26, 48–53, 56.

[210] Informationsfreiheitsvorgang bei FragDenStaat. Online: https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-protokolle-des-corona-krisenstabs-des-landkreises-emmendingen/#nachricht-1154274

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