Da die KI gerade auf das Thema trainiert ist und ich bereits im Artikel über Manuela Schwesig geschrieben habe, dass ich diesen Abgleich der Datensätze mit jedem Politiker mach kann, dachte ich mir, ich wende meine Quellen (BfArM IFG, RKI-Files, Mascolo – “Der Ausbruch”, Prof Martin Schwabs Schriftsätze im Julia Neigel Prozess 12) mit denen ich die KI trainiert habe, auf Jens Spahn an und schaue, was dabei herauskommt.
Vorab: Spahn war vorsichtiger als Schwesig. Ihm ist schwerer etwas vorzuwerfen. Er kennt sich mit Graubereichen deutlich besser aus, hatte bessere Berater oder einfach mehr Einfluss auf die Staatsanwaltschaften.
Am 9. März 2026 wurde berichtet, dass die Staatsanwaltschaft nach Prüfung der Anzeigen gegen Jens Spahn keinen ausreichenden Anfangsverdacht gesehen und keine Ermittlungen aufgenommen hat. Dabei wurden auch ein Sachverständigenbericht und Berichte des Bundesrechnungshofs ausgewertet (beck aktuell).
Diese Entscheidung nur eine staatsanwaltschaftliche Prüfung und kein gerichtlicher Freispruch. Staatsanwaltschaften unterliegen in Deutschland einem gesetzlichen Weisungsrecht, das auch die jeweilige Landesjustizverwaltung einschließt. Ob bei dieser konkreten Entscheidung eine Weisung oder sonstige Einflussnahme vorlag, ist nicht belegt.
Für die Aufarbeitung sollte deshalb auch die staatsanwaltschaftliche Entscheidung selbst überprüft werden. Anzufordern wären ihre vollständige Begründung, die Übersicht der ausgewerteten Unterlagen sowie etwaige Weisungen, Berichtsanordnungen und entscheidungsbezogene Kommunikation mit der Justizverwaltung. Zu untersuchen wäre, ob die Ablehnung eines Anfangsverdachts sachlich und rechtlich nachvollziehbar war. Der gesetzliche Maßstab bleibt die Pflicht, bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten wegen verfolgbarer Straftaten einzuschreiten.
Eine kritische Prüfung könnte auch untersuchen, ob bereits vorhandene Beweise unvollständig berücksichtigt oder rechtlich fehlerhaft bewertet wurden. Die staatsanwaltschaftliche Entscheidung sollte deshalb nicht Unschuld bewertet werden.
Zwischen Januar 2020 und Dezember 2021 war Jens Spahn der wohl mächtigste deutsche Gesundheitsminister der Nachkriegsgeschichte. Kein anderer Ressortchef hatte in so kurzer Zeit so weitreichende Sondervollmachten. Der Bundestag hatte sie ihm mit drei Bevölkerungsschutzgesetzen und der Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite” übertragen. Spahn konnte Verordnungen erlassen, ohne den Bundesrat zu fragen. Er konnte Rechtsgrundlagen für Impfstoffe und Medizinprodukte an EU-Verfahren vorbei setzen. Und er konnte Milliardenbeträge für Masken, Tests und Impfstoffe binden, ohne die üblichen vergaberechtlichen Bindungen abwarten zu müssen.
Aus heutiger Sicht steht ein doppelter Befund im Raum.
Erstens: Viele der Entscheidungen, die Spahn öffentlich als „rein fachlich” verkauft hat, waren in Wahrheit politisch getrieben, teils gegen den Rat der eigenen Bundesoberbehörden, teils an ihnen vorbei.
Zweitens: Aus dem Ministerium heraus wurden Aufträge über 5,9 Milliarden Euro für 5,7 Milliarden Masken erteilt, „ohne jegliche Mengensteuerung”, so der Bundesrechnungshof. Ein Vorgang, der bis heute Gerichte, den Bundestag und einen möglichen Untersuchungsausschuss beschäftigt.
Dieser Artikel geht die zentralen Entscheidungen Spahns Schritt für Schritt durch. Er stützt sich einerseits auf offen zugängliche Quellen:
Verordnungen
Bundesrechnungshof-Berichte
Gerichtsentscheidungen
journalistische Aufarbeitungen.
Andererseits, und darauf liegt der Schwerpunkt, zieht er Belege aus zwei bislang wenig ausgewerteten Aktenbeständen heran:
die Krisenstabs-Protokollen des Robert Koch-Instituts (RKI 2020–2023)
die per Informationsfreiheitsgesetz erlangten Unterlagen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), insbesondere aus der Ref. 93, die für Corona-Themen zuständig war.
Ein Minister, der schon vor der WHO die Meldepflicht bringt
Am 30. Januar 2020, zwei Tage bevor die WHO die „Public Health Emergency of International Concern” ausrief und einen Tag nach dem ersten deutschen Fall in Webasto bei München, unterzeichnete Spahn die Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 und § 7 Infektionsschutzgesetz. Die Verordnung trat am 1. Februar in Kraft. Es war die erste Corona-Rechtsverordnung Deutschlands. Die Kosten für Tests bei Verdacht übernahmen ab sofort die Krankenkassen (BR24).
Bereits zu diesem Zeitpunkt zeigt sie das Muster, das die nächsten zwei Jahre prägt: Der Minister setzt die politische Ansage und die Behörden hinken hinterher.
Ein Beispiel: Am 29. Januar 2020 sprach sich Spahn in der Bundespressekonferenz „eindeutig gegen die Implementierung von ENTRY-Screening an deutschen Flughäfen” aus [RKI 2020 S. 49, Krisenstab 30.01.2020]. Kurz darauf ordnete er dann selbst „Aussteigekarten” auch für Flugreisende aus anderen Ländern als China an, ohne vorherige Rücksprache. Die Fachgruppe der IGV-benannten Flughäfen und das RKI seien „nicht einverstanden und alle fachlich der Meinung, dass dies infektionsepidemiologisch nicht sinnvoll und logistisch nicht umsetzbar ist”, heißt es im internen Krisenstabs-Protokoll; die Anordnung sei aber „in Tagesschau von Spahn angekündigt” worden [RKI 2020 S. 226].
Der Präsident des RKI, Lothar Wieler, versuchte den Bruch zu kitten: „Herr Wieler wird Herrn Spahn die Strategie erläutern”, notiert das Protokoll wenige Tage später [RKI 2020 S. 311]. Es war nicht das letzte Mal, dass die Fachbehörden dem Minister nachträglich seine Öffentlichkeitsansagen erklären mussten.
Der Sündenfall: das Open-House-Verfahren für Masken
Am 27. März 2020 veröffentlichte das BMG eine Bekanntmachung, mit der jeder gegen einen Festpreis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske an den Bund liefern konnte. Binnen weniger Tage gingen über 700 Lieferzusagen im Wert von 6,4 Milliarden Euro ein, bei ursprünglich vorgesehenen 500 Millionen Euro Haushaltsmitteln. Der Vorgang ist als „Open-House-Verfahren” in die Geschichte eingegangen.
Der Bundesrechnungshof rechnete 2024 nüchtern nach: Das BMG beschaffte am Ende 5,7 Milliarden Schutzmasken (1,7 Milliarden FFP2 und 4 Milliarden OP-Masken) im Wert von 5,9 Milliarden Euro, bei einem geschätzten Drei-Monats-Bedarf von 75 Millionen FFP2 und 200 Millionen OP-Masken. „Es fehlte jegliche Mengensteuerung”, so der BRH; „mehr als zwei Drittel der Masken wurden nie verwendet, mehr als die Hälfte ist bereits vernichtet oder dafür vorgesehen”. Allein 2023 wurden 1,2 Milliarden Masken vernichtet. Die Lager- und Vernichtungskosten des BMG summierten sich bis Ende 2023 auf 460 Millionen Euro, für 2024 waren weitere 534 Millionen Euro veranschlagt.
Zusätzlich läuft dem Bund ein juristisches Erbe hinterher, das seinesgleichen sucht. Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung klagen inzwischen Dutzende Firmen mit einem Gesamtstreitwert von rund 2,3 Milliarden Euro gegen das Ministerium, „zum allergrößten Teil um Fälle, in denen keine Anlieferung von Masken erfolgte”. Die Ausstiegsklauseln, die die Ressortleitung damals einbauen ließ, hielten vor Gericht nicht: Das Oberlandesgericht Köln entschied, der Bund hätte den Lieferanten Nachfristen setzen müssen, ein normaler zivilrechtlicher Standard, der dem Ministerium entging.
Die interne BfArM-Aktenlage bestätigt indirekt, dass die Fachbehörden bei diesem Verfahren nicht federführend eingebunden waren. Die Maskenzulassung nach § 11 MPG und MedBVSV, also die Frage, welche Masken überhaupt sicher waren, lief parallel bei Ref. 93 des BfArM, wurde aber vom politischen Beschaffungsvorgang entkoppelt. Wie belastbar diese Trennung war, wurde spätestens sichtbar, als das BMG im Sommer 2020 zunehmend auch Masken einlagerte, die nicht den geforderten Prüfnormen genügten. Der Bundesrechnungshof beschrieb 2024 die Folgen: Nach Behördenprüfungen mussten große Bestände vernichtet werden.
Ministerielle Sondervollmachten: drei Bevölkerungsschutzgesetze in acht Monaten
Ein Kernmerkmal der Ära Spahn war der schnelle Umbau des Infektionsschutzgesetzes. Am 25. März 2020 verabschiedete der Bundestag das erste Bevölkerungsschutzgesetz. Es räumte dem BMG die Kompetenz ein, per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Meldepflichten anzupassen und über die neue Verordnungsermächtigung in Art. 3 die Kernnorm der späteren „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung” (MedBVSV) zu schaffen. Auf dieser Basis konnte Spahn Ausnahmen vom Medizinproduktegesetz und vom Arzneimittelgesetz genehmigen.
Das zweite Bevölkerungsschutzgesetz vom 14. Mai 2020 brachte den Streit um den Immunitätspass und die Meldepflicht der Krankenhäuser für Intensivbetten über das DIVI-Register.
Das dritte Bevölkerungsschutzgesetz vom 18. November 2020 fügte den zentralen § 28a IfSG in das Gesetz ein, die Norm, mit der Länder Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote und Maskenpflichten begründeten. § 28a war rechtssystematisch bemerkenswert, weil er zum ersten Mal Grundrechtseingriffe „auf Vorrat” ermöglichte, ohne dass die betroffene Bevölkerung im Einzelfall Ansteckungsgefährdungen aufweisen musste. Er stützte in der Folge fast alle Corona-Verordnungen der Länder, auch die, die inzwischen vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichten wegen fehlender Verhältnismäßigkeit angegriffen werden.
Der Immunitätspass – das eine Mal, dass Spahn nachgab
Im Referentenentwurf des zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes vom April 2020 stand die Einführung eines „Immunitätsausweises”. Wer eine SARS-CoV-2-Infektion überstanden hätte, sollte ein amtliches Dokument darüber erhalten. „Andere Staaten planten, die Einreise künftig von einem derartigen Immunitätsnachweis abhängig zu machen”, sagte Spahn damals (Ärzteblatt).
Am 7. Mai 2020 zog Spahn den Vorschlag „kurzfristig” aus dem Gesetzentwurf zurück, wie die Pharmazeutische Zeitung an diesem Tag um 09:58 Uhr berichtete. Kritiker hatten vor einer „Spaltung der Gesellschaft” und einer „Stigmatisierung von Menschen, die ihre Immunität nicht nachweisen können”, gewarnt. Der Ethikrat sollte gefragt werden. Der Bundestag beriet das Gesetz denselben Tag in erster Lesung. Beschlossen wurde es am 14. Mai 2020 – ohne den Immunitätsausweis.
Der Deutsche Ethikrat lehnte die Idee dann Ende September 2020 mehrheitlich ab. Erst mit Blick auf die Impfkampagne kehrte die Debatte über einen „digitalen Impfnachweis” ab Sommer 2021 zurück, und wurde in Form der EU-weit koordinierten „COVID Impf-App” umgesetzt, die im RKI-Krisenstab explizit als Nachfolgeprojekt zu Spahns ursprünglichem Immunitätspass diskutiert wurde [RKI 2021 S. 596].
Impfverordnungen: politische Priorisierung und der Antikörper-Wunsch des Ministers
Am 8. Februar 2021 unterzeichnete Spahn die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV). Sie legte über die STIKO-Priorisierung eine juristisch verbindliche Priorisierungsordnung – „Höchste Priorität” für über 80-Jährige und Beschäftigte in bestimmten medizinischen Bereichen, danach zwei weitere Prioritätsstufen. Formal folgte die Verordnung der wissenschaftlichen Empfehlung, die politische Verantwortung für die Reihenfolge blieb aber beim Minister.
Wo Spahns Politik von den Fachbehörden abwich, ist das RKI-Krisenstabsprotokoll deutlich. Am 26. Mai 2021 notierte das Protokoll: „Wunsch von Hr. Spahn Antikörpergabe zu promoten wurde gestern berichtet” [RKI 2021 S. 632]. Zu diesem Zeitpunkt war die Wirksamkeit der monoklonalen Antikörper Casirivimab/Imdevimab (Regeneron) und Bamlanivimab (Lilly) hoch umstritten, das BfArM hatte sie unter enger Indikationsstellung im Rahmen eines Sonderprogramms zugelassen. Der öffentliche Vorstoß des Ministers stand im auffälligen Kontrast zur zurückhaltenden Verordnungspraxis der Kliniken.
Auch beim Impfabstand wich Spahn von den Fachlinien ab. Nachdem die STIKO für Vaxzevria (AstraZeneca) einen Abstand von 12 Wochen empfahl, um die Wirksamkeit zu maximieren, votierte der Minister öffentlich für eine Verkürzung: „fehlende Zweitimpfung vor Reisen ggf. auch negativ, dann besser kürzerer Abstand”, steht im Krisenstabs-Protokoll [RKI 2021 S. 619]. Auch bei der Impfung von Kindern nahm Spahn eine politisch aktivere Rolle ein, als die STIKO empfahl: „Auch wenn STIKO die Impfung für Kinder nicht empfohlen wird, BM Spahn plant trotzdem ein Impfprogramm” [RKI 2021 S. 619].
Der Bürgertest – das Testregime für alle
Mit der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 8. März 2021 räumte Spahn allen Menschen in Deutschland einen Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche ein. Der Bund vergütete diese Tests mit bis zu 18 Euro pro Vorgang. Die politische Ansage kam bereits eine gute Woche zuvor: „Ab 1. März sollen alle Bürger kostenlos von geschultem Personal mit Antigen-Schnelltests getestet werden können”, kündigte Spahn Ende Februar an (DW).
Das BfArM hatte dem BMG eine Liste mit Stand vom 7. September 2020 übermittelt. In einem weiteren Schreiben stellte die Behörde klar, dass diese nicht mit der für die Testverordnung vorgesehenen Liste gleichzusetzen war. Für diese wurden Herstellerangaben zu Sensitivität, Spezifität, Kreuzreaktionen und Interferenzen gesondert abgefragt. Der Rücklauf hatte nach Angaben des BfArM bereits begonnen.
[Emails von 93 an oder cc BMG, geschwärzt, PDF Seite 2, ergänzender Schriftwechsel auf PDF Seite 3]
Diese fachliche Basis der Testverordnung ist bislang öffentlich kaum diskutiert worden. Umso wichtiger ist der Befund: Die im BfArM zusammengetragenen Daten wiesen bei einem nennenswerten Teil der Tests deutlich schwächere Sensitivitäten aus, als die politische Kommunikation vermuten ließ. Der interne Umgang mit dieser Diskrepanz wird in dem Vergleichsreview „BfArM-Homepage öffentlich vs. Aktenlage” ausführlich dargestellt.
Interessant ist auch die Nachlaufwirkung: 2022, als das Gesundheitsministerium unter Karl Lauterbach über die Beendigung der kostenlosen Bürgertests debattierte, notierte das RKI zu einer Besprechung: „Minister ist generell stark für Testungen, Bürgertestungen werden vorerst weitergeführt” [RKI 2022 S. 421]. Die von Spahn geschaffene Testinfrastruktur lief also über den Regierungswechsel hinaus.
Der AstraZeneca-Impfstopp am 12. März 2021 – „rein fachlich” oder politisch?
Am 12. März 2021 setzte das BMG die Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff Vaxzevria „vorerst aus”. Auslöser waren sieben zunächst gemeldete Fälle schwerwiegender Hirnvenenthrombosen mit Thrombozytopenie, bei überwiegend jungen Frauen (Alter 20–50), drei mit tödlichem Ausgang. Grundlage war eine Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI): Bei rund 1,6 Millionen Geimpften wäre statistisch ein Fall zu erwarten gewesen, gemeldet wurden sieben. Am 17. März 2021 waren es bereits acht Fälle [PEI-Bericht, 15.03.2021].
Wie fachlich diese Entscheidung wirklich war, zeigt der RKI-Krisenstab am selben Tag: „Thromboembolien nach AstraZeneca-Impfungen: Dänemark hat Impfprogramm für AstraZeneca ausgesetzt, andere Länder nachgezogen (…), in DEU 11 Verdachtsfälle, davon 3 verstorben, v.a. Frauen betroffen. 11 Fälle auf 1,2 Mio. Geimpfte, war zu erwarten; Hintergrund-Inzidenz eigentlich sogar höher als das, was bei Geimpften zu sehen” [RKI 2021 S. 379]. Das RKI hielt die Aussetzung fachlich für nicht zwingend geboten, die politische Entscheidung, europäisch nach dem Vorstoß Dänemarks und Norwegens nicht als einziger großer EU-Staat weiterzuimpfen, kam aus dem BMG.
Am 18. März 2021 erklärte die EMA, der Nutzen überwiege die Risiken „weiterhin deutlich”. Am 19. März 2021 gab die STIKO auf Basis neuer Daten des PEI eine ergänzende Stellungnahme ab (STIKO 19.03.2021). Die Impfungen wurden freigegeben. Am 30. März 2021 folgte die auf Basis weiterer Daten getroffene STIKO-Empfehlung, Vaxzevria nur noch für Menschen über 60 Jahre einzusetzen. Die Nebenwirkung trete „4 bis 16 Tage nach der Impfung ganz überwiegend bei Personen im Alter von unter 60 Jahren auf”, so die STIKO.
Spahn selbst beschrieb die Entscheidung vom 12. März in einer Bundestags-Beantwortung als „rein fachlich”. Die Aktenlage zeigt: Fachlich war die PEI-Empfehlung selbst nach eigener Aussage des RKI im Grenzbereich, politisch war die Ausrichtung an den europäischen Nachbarn eindeutig.
Die Maskenaffäre der eigenen Fraktion
Parallel zum AstraZeneca-Stopp erschütterte die Maskenaffäre die eigene Fraktion des Ministers. Anfang März 2021 wurde über Recherchen des Spiegel öffentlich, dass mehrere Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU an Corona-Maskengeschäften mitverdient hatten – teils in Größenordnungen, die im politischen System der Bundesrepublik ohne Beispiel waren (Wikipedia-Übersicht):
· Der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein soll 660.000 Euro Provision über seine Beraterfirma Tectum Holding kassiert haben; Ende Februar 2021 wurde seine Immunität aufgehoben. Am 12. März 2021 trat er aus der CSU aus.
· Der CDU-Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel gab an, 250.000 Euro Provision für die Vermittlung von Schutzmasken erhalten zu haben – bei einer Provisionsspanne von 0,12 Euro pro Maske. Am 8. März 2021 legte er sein Mandat nieder.
· Der CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter soll insgesamt 11,5 Millionen Euro Provision im Zusammenspiel mit Nüßlein erhalten haben; 1,2 Millionen Euro flossen über eine Familienfirma. Am 3. April 2021 wurde eine weitere Zahlung von 300.000 Euro durch den Antigen-Schnelltest-Hersteller GNA Biosolutions bekannt – für den Sauter anschließend im Büro des bayerischen Ministerpräsidenten Söder eine Sonderzulassung erwirkte.
· Der thüringische CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann trat am 11. März 2021 zurück; am 25. März 2021 kam es zu Durchsuchungen wegen Verdachts der Bestechlichkeit.
Der juristische Schwerpunkt der Aufarbeitung liegt bis heute bei den Landesstaatsanwaltschaften. Das Ministerium unter Spahn wies eine institutionelle Verantwortung von sich – die eigenen Vertriebskanäle des BMG (die zentrale Maskenbeschaffung über die Generalzolldirektion) seien nicht identisch mit den Nebengeschäften einzelner Abgeordneter. Politisch bleibt der Kontrast bemerkenswert: Während die Fraktion des Ministers Millionenprovisionen kassierte, klagen heute Firmen dem Bund 2,3 Milliarden Euro nicht erfüllter Maskenverträge aus demselben Open-House-Verfahren hinterher, das das Ministerium unter Spahn 2020 aufgesetzt hatte.
Das Ende der Priorisierung und die Moderna-Kontingentierung
Am 7. Juni 2021 hob Spahn die Impfpriorisierung bundesweit auf. Auch Betriebs- und Privatärzte durften ohne Priorisierung impfen und sollten pro Woche 800 Dosen Impfstoff bestellen können. Zu diesem Zeitpunkt waren rund 40 Millionen Impfdosen verabreicht. Spahn sagte: „Die Impfkampagne wird wie angekündigt bis zum Ende des Sommers fortgesetzt werden müssen.”
Die Freigabe traf zeitlich mit der Debatte über die Impfung von 12- bis 17-Jährigen zusammen. Die STIKO bewertete die Datenlage bis August 2021 zurückhaltend. Die Ministerpräsidenten forderten dennoch am 2. August 2021 in einer GMK-Sitzung ausdrücklich, die Impfungen für Jugendliche zu ermöglichen. Spahn selbst „plant trotzdem ein Impfprogramm”, heißt es im RKI-Krisenstabsprotokoll für Kinder unter 12 [RKI 2021 S. 619].
Der letzte große Konflikt vor der Amtsübergabe an Karl Lauterbach war die Moderna-Kontingentierung. Ab dem 22. November 2021 sollten Hausarztpraxen nur noch maximal 30 Dosen BioNTech pro Woche bestellen können, Impfzentren maximal 1020. Für Moderna sollte es keine Obergrenze geben. Der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen sprach von einer Regelung, die „das Impftempo verlangsamt”. Der Bayerische GMK-Vorsitzende Klaus Holetschek nannte den Vorstoß „inakzeptabel”. Aus dem BMG wurde, teils widersprüchlich, begründet, das Lager laufe leer, es müssten 6 Millionen Dosen BioNTech „allein ab morgen” ausgeliefert werden. Bis Jahresende sollten 24 Millionen Dosen BioNTech und 26 Millionen Dosen Moderna zur Verfügung stehen.
Die Entscheidung fiel in die Anfangsphase der Booster-Kampagne und in die Übergangszeit zwischen Spahn und Lauterbach. Sie zeigt, wie eng die Impfstoffverteilung an Beschaffungsentscheidungen einer früheren Phase gebunden war. Wer 2020 zu viel Moderna bestellt hatte, musste 2021 auf Absatz drängen. Der Bundesrechnungshof hat dieses Muster in einem zweiten Bericht auch für die Impfstoffbeschaffung angeführt: „Mehr als 100 Milliarden Euro hat allein das Gesundheitsministerium in der Pandemie ausgegeben.”
Was heute vor Gericht und im Untersuchungsausschuss steht
Aus der zweijährigen Amtszeit Spahns läuft heute eine Serie von Verfahren:
· Die Maskenklagen mit einem Streitwert von rund 2,3 Milliarden Euro – zum ganz überwiegenden Teil aus dem Open-House-Verfahren – liegen bei mehreren Landgerichten, das Oberlandesgericht Köln entschied 2024 gegen den Bund (Tagesschau).
· Der Bundesrechnungshof legte 2024 einen zweiten Prüfbericht vor, der die „massive Überbeschaffung” von Schutzausrüstung durch Spahns Ministerium detailliert beziffert. Der Haushaltsausschuss des Bundestages, dessen Mitglied Jens Spahn seit September 2026 ist, tagte dazu nichtöffentlich.
· Einzelne Grundrechtseingriffe der Länder, die auf § 28a IfSG basierten, etwa Maskenpflichten in Schulen, Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, werden vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichten weiterhin auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft. Das Weimarer Familiengerichtsverfahren zu Schulmasken (AG Weimar, 9 F 148/21 EAO) und der Schwab-Schriftsatz beim OVG Bautzen (13.01.2026) benennen die BfArM-Ref.-93-Ebene inzwischen ausdrücklich als bislang übersehene Prüfschicht.
Die BfArM-Akten der Ref. 93 zeigen eine bislang unterbelichtete Ebene: Was die Fachbehörden dem Ministerium tatsächlich sagten, was das Ministerium daraus öffentlich machte, und wo ministerielle Ansagen und behördliche Fachbewertungen auseinanderfielen. Für den Vorwurf des institutionellen Fehlverhaltens ist das die entscheidende Aktenschicht.
Fazit
Jens Spahn war kein Alleintäter. Er handelte innerhalb eines Rahmens, den ihm das Parlament über drei Bevölkerungsschutzgesetze weit gefasst hatte, unter einer Bundeskanzlerin, die die Kabinettsrichtung mittrug, und mit der Rückendeckung von 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, die die Länderverordnungen erließen. Er war aber der Minister, in dessen Ressort die zentralen Entscheidungen über Maskenbeschaffung, Impfverordnung, Testverordnung, Impfstopp, Priorisierung fielen.
Der Kontrast zwischen der öffentlichen Erzählung von „rein fachlich”, „bestens vorbereitet”, „nach Empfehlung der Experten” und den heute vorliegenden Akten ist an mehreren Stellen deutlich. Der Bundesrechnungshof hat die Milliarden-Überbeschaffung dokumentiert. Die RKI-Krisenstabsprotokolle belegen, dass Fachbehörden ministerielle Ansagen oft im Nachhinein einzuholen hatten. Die BfArM-Ref.-93-Akten zeigen, dass Erlasse aus dem BMG die Fachbewertungen in engste Zeitkorsette pressten – bei Tests, bei Medikamenten, bei Masken.
Das ist keine Anklage gegen den einzelnen Minister, das ist die Erinnerung an eine Grundregel eines demokratischen Rechtsstaates: Politische Verantwortung liegt bei politischen Amtsträgern. Fachliche Bewertung liegt bei den Fachbehörden. Wo beide Ebenen vermischt oder nachgereicht werden, entstehen die Fehlentscheidungen, die uns heute Milliarden kosten und die die Gerichte nun aufarbeiten.
Jens Spahn: Politische Entscheidungen im Vergleich mit der Aktenlage
Verwendete Quellen
Primärakten (Informationsfreiheitsgesetz)
· BfArM-Herausgabe „Covid-Berichte” (2020–2021) – Berichte an das BMG mit Direktanfragen des Ministers, insbesondere GESCHZ 10-2020-108114 „Bild-Online zu Blutverdünnung bei COVID-19 – Anfrage BM Spahn” (BfArM-Bericht 12.11.2020); MedBVSV § 3 Abs. 2/3-Prüfungen (Lagevrio 22./24.11.2021); Cystus-Beratungsgespräch (BfArM VP-2021-7007, 08.03.2021).
· BfArM Ref. 93 – E-Mail-Bestände „Emails-an-93-COVID-von-BMG” (Teile 1–3) und „Emails-von-93-an-oder-cc-BMG” – Referentenentwürfe TestV/ImpfV vom 30.11.2021; fortlaufende BfArM-Antigentest-Listen (Herstellerabfragen zu Sensitivität und Spezifität, Stand 07.09.2020 dem BMG mitgeteilt, Präzisierung 08.09.2020).
· RKI-Krisenstabsprotokolle 2020–2023 – insbesondere Krisenstab 30.01.2020 (Aussteigekarten), März 2020 (Strategieerläuterung Wieler an Spahn), 12.03.2021 (AstraZeneca-Thromboembolien), 20.05.2021 (Antikörper-Wunsch Spahn), Juni/Juli 2021 (Impfabstand und Kinderimpfung), November 2021 (Booster/Moderna).
Amtliche und juristische Quellen
· Bundesrechnungshof: Bericht zur Maskenbeschaffung des BMG (2024)
· Bundesrechnungshof: Volltext-Prüfbericht Corona-Schutzmasken 2021
· BMG: Coronavirus-Testverordnung – TestV vom 8. März 2021
· BMG: Verordnung Ausdehnung der Meldepflicht Coronavirus
· Bundestagsdrucksache 19/28454 (Kleine Anfrage Maskenaffäre)
· Bundestagsdrucksache 19/28918 (Antwort zur AstraZeneca-Aussetzung)
· PEI: Bericht 15.03.2021 „Thromboembolische Ereignisse Impfstoff AstraZeneca”
· STIKO: Stellungnahme AstraZeneca 19.03.2021
· STIKO: Empfehlung AstraZeneca ≥ 60 Jahre 30.03.2021
· AkdÄ: Drug-Safety-Mail 2021-16 (PEI-Empfehlung AstraZeneca)
· Amtsgericht Weimar, 9 F 148/21 EAO, Beschluss 08.04.2021 (Masken- und Testpflicht Schulen)
Journalistische Quellen
· Tagesschau/NDR/WDR: Corona-Masken-Klagen 2,3 Mrd. Euro Streitwert
· Spiegel: BRH-Bericht zur chaotischen Maskenbeschaffung
· Spiegel: Hersteller fordern 2,3 Milliarden für offene Maskenbestellungen
· Tagesschau: Neues Urteil im Streit über Corona-Masken-Geschäfte
· Riffreporter: AstraZeneca-Impfstopp – Chronik und PEI-Daten
· Ärzteblatt: Kritik am Impfmanagement (Moderna-Kontingentierung, 22.11.2021)
· Pharmazeutische Zeitung: Immunitätsausweis aus 2. BevSchG gestrichen (07.05.2020)
· Ärzteblatt: Spahn hält Immunitätsausweis weiterhin für erforderlich (Mai 2020)
· Apotheke Adhoc: Ethikrat lehnt Immunitätsausweis ab
· Zeit: Nüßlein tritt aus CSU aus
· Zeit: Kritik an Moderna-Deckelung
· RND: Spahn – Impfpriorisierung ab 7. Juni bundesweit aufgehoben
· DW: Kostenlose Schnelltests ab 1. März 2021
· Wikipedia: Maskenaffäre (CDU/CSU) – Chronologie und Provisionen
· SZ: Sauter-Provisionen im CSU-Umfeld
· BR24: Meldepflicht Coronavirus 28.01.2020
· Wikipedia: COVID-19-Pandemie in Deutschland – Chronologie










