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(Gastautor) Roland Stöbe/ Es spricht viel dafür, dass Weisungen zur Anwendung „gendergerechter“ Sprache die Belange der Mitarbeiterschaft unzureichend berücksichtigen und rechtswidrig sind, unabhängig davon, ob sie nur die Innenkommunikation betreffen oder auch die Außenkommunikation.
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