BioNTech Patent WO2020182869A1

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Ein juristisch potentiell nützliches BioNTech Patent?

drbine.substack.com📅 30.04.2026

BioNTech entwickelt derzeit nach eigener Aussage innovative mRNA-basierte Therapien gegen Prostatakrebs, wobei der Fokus auf der Aktivierung des körpereigenen Immunsystems liegt, um Tumorzellen gezielt zu bekämpfen. Das am weitesten fortgeschrittene Programm ist der Impfstoffkandidat BNT112.

In solchen Fällen wird natürlich auch alles abpatentiert, um Konkurrenz zu vermeiden.

Der japanische Patentanwalt hat ein TRON/BioNTech Patent gefunden, aber leider noch nicht auf Substack bearbeitet.

Das Patent ist von 2020, datiert also vor die Produkteinführung von BNT162B2. Ugur Sahin steht persönlich auf dem Patent und trägt somit den Inhalt mit.

Was hat man bei diesem Produkt untersucht, weil man bei BioNTech durchaus vermutete, dass Plasmidrückstände ein Problem sein könnten? Man bedenke, das, was im Patent behandelt wird ist wahrscheinlich eine sehr saubere Kleinserie und keine große Verfahren 2 Charge. Das, was in diesem Patent untersucht wird, entspricht dem sauberen Verfahren 1 aus der Zulassungsstudie von BNT162B2

Abschnitt 5: Pharmakokinetik

Obwohl bei der Entwicklung von Krebsimpfstoffen in der Regel keine pharmakokinetischen Studien durchgeführt werden, haben wir In-vivo-Studien durchgeführt, um die Biodistribution intravenös injizierter RNA-Lipoplexe sowie das Vorhandensein oder die Persistenz von Plasmidrückständen aufgrund von Verunreinigungen im Arzneimittel zu bestimmen.

Bei BNT162B2 hat man sich die Pharmakokinetik übrigens gespart, weil es ja nur eine Impfung war und keine Gentherapie gegen Krebs. Da diese Produkte aber von der Funktionsweise sehr ähnlich sind, weiß man bei BioNTech durchaus, dass man es hätte machen müssen.

Plasmid-Restverunreinigungen: Es wurde eine quantitative Analysemethode zum Nachweis von Plasmid-Restverunreinigungen entwickelt, und Gonadenproben wurden bei der BioNTech IMFS GmbH gemäß GLP analysiert. Die Methode basierte auf einer qPCR-Methode zum Nachweis des Kanamycin-Resistenzgens auf dem Plasmid.

Verbleibende Plasmidverunreinigungen wurden nicht nachgewiesen oder lagen nur geringfügig über der unteren Nachweisgrenze. Die Signale waren nach der 1. oder 8. Verabreichung ähnlich, was darauf hindeutet, dass sich weder RNA- noch verbleibende DNA-Verunreinigungen in den untersuchten Organen anreichern oder dort verbleiben.

Was nun, nicht nachgewiesen oder über der Nachweisgrenze? Manchmal über der Nachweisgrenze aber manchmal nicht. Wie genau ist der Nachweis überhaupt und wo liegen die Limitierungen dieser Nachweismethode? Heißt über der Nachweisgrenze, dass Plasmidrückstände in den Gonaden nachweisbar waren oder nicht?

Man vermutete bei BioNTech bereits 2020, dass Plasmidrückstände in die Gonaden behandelter Lebewesen (gehen könnten) und hatte Signale über der Nachweisgrenze.

Gonaden ist nur der biologisch medizinische Begriff für Hoden und Eierstöcke. Die Gonaden sind ganz genau die Keimdrüsen/Geschlechtsdrüsen in welchem die Keimzellen (Gameten= Eizellen und Sperien) und Sexualhormone gebildet werden. Beim Mann sind das die Hoden (Testikel), bei der Frau die Eierstöcke (Ovarien).

Die Biodistribution von verbleibenden Plasmidverunreinigungen aus der RNA(LIP)-Impfung wurde anhand von Proben aus der GLP-Toxizitätsstudie mit wiederholter Verabreichung (LPT Nr. 28864) untersucht. Bei der BioNTech IMFS GmbH, Idar-Oberstein, Deutschland, wurde unter Einhaltung der GLP-Richtlinien eine Methode zur Analyse der verbleibenden Plasmidverunreinigungen in Organproben entwickelt. Alle getesteten Proben lagen entweder unterhalb oder geringfügig oberhalb der unteren Nachweisgrenze (LLOD), was darauf hindeutet, dass sich Plasmid-DNA nicht in den Gonaden anreichert oder dort verbleibt (Studien-ID: 36X130313).

Wie geringfügig über der Nachweisgrenze ein Indikator ist, dass das Plasmid nicht in den Gonaden verbleibt, erschließt sich mir nicht wirklich. Es wurde doch nachgewiesen?

Man wusste aber vor allem mit Sicherheit, dass ein derartiges Produkt nicht an der Einstichstelle verbleibt.

Offensichtlich wurde DOTMA vorwiegend in Milz und Leber nachgewiesen, wobei sich eine leicht abweichende Akkumulationskinetik abzeichnete. In allen anderen untersuchten Organen/Geweben (Lunge, Herz, Nieren, Lymphknoten, Fettgewebe, Knochenmark, Gehirn) lagen die Werte um das 10- bis 50-fache darunter. Anhand der Daten aus Leber und Milz konnte die Pharmakokinetik von DOTMA abgeschätzt werden: Die maximale Konzentration wurde einige Tage nach der Verabreichung festgestellt. Innerhalb von 20 Tagen sank die DOTMA-Konzentration auf etwa 50 % der Maximalwerte. Diese Befunde stützen die Annahme, dass DOTMA innerhalb akzeptabler Zeiträume aus den Organen ausgeschieden wird, und es gibt keine Anzeichen für ein Risiko einer dauerhaften Anreicherung in irgendeinem Organ.

Das Produkt wurde als in Milz, Leber, Lunge, Herz, Nieren, Lymphknoten, Fettgewebe, Knochenmark und Gehirn nachgewiesen und das mindestens 20 Tage. Nach 20 Tagen waren 50% abgebaut, man hat also eine Halbwertszeit von 20 Tagen.

Bei einer Halbwertszeit von 20 Tagen ergibt sich folgender Zeitplan:

  • Nach 20 Tagen (1 HWZ): 50 % sind noch vorhanden.

  • Nach 40 Tagen (2 HWZ): 25 % sind noch vorhanden.

  • Nach 60 Tagen (3 HWZ): 12,5 % sind noch vorhanden.

  • Nach 100 Tagen (5 HWZ): ca. 3 % sind noch vorhanden (häufiger Richtwert für “abgebaut”).

Man wusste also bereits zu diesen Zeitpunkt, dass auch BNT162B2 erst nach 100 Tagen abgebaut sein würde, also nach über 3 Monaten.

Das Schlusswort hat Patent Sun:

2

ClinicalTrials.gov. (n.d.-c). https://clinicaltrials.gov/study/NCT04382898

3

(2) Patent SUN auf X: „@d8OJM63EMtss8BN それはBNT162b2のオミクロン株対応のプラスミドマップですが、本特許はBNT162b2とは異なる発明に属します。この特許の問題は、BioNTechが残留DNAが生殖細胞のゲノムに組み込まれる可能性を認識し、それを前提として記述している点です。“ / X

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