Hat das PEI der BfArM den AZA Abschlussbericht eingereicht?

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Falscher Bericht oder falsche Behörde?

drbine.substack.com📅 29.03.2026

Grundlagen:

AZA:

AZA steht für Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Zuwendungsbasis auf Ausgabenbasis. Dies ist ein standardisiertes Formularset für Institutionen (oft Hochschulen oder Forschungseinrichtungen), die ihre Projekte nach tatsächlichen Ausgaben (statt nach Kosten) abrechnen. Diese Anträge werden meist über das elektronische System easy-Online (oft als “easy-AZA”) eingereicht.

Den AZA Antrag des PEI habe ich hier besprochen:

Im Öffentlichen Dienst und an Unis sind die Standardlaufzeiten eines Projektes 3+2, also drei Jahre mit Option auf Verlängerung um zwei Jahre.

Jedes Jahr ist ein Zwischenbericht fällig und zum Ende einer Förderperiode (also nach 3 und nach 5 Jahren) ist ein Abschlussbericht über den Stand des Projektes abzugeben.

BfArM:

“Das BfArM steht für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Es ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mit Sitz in Bonn. Die Kernaufgaben des BfArM umfassen die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, die Risikoerfassung und -bewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs sowie die Herausgabe medizinischer Kodiersysteme für das Gesundheitswesen.

Auch EU-weit und International leistet das BfArM einen wesentlichen Beitrag für die Versorgung mit sicheren und wirksamen Arzneimitteln. Darüber hinaus gehört das BfArM zu den Ressortforschungseinrichtungen des Bundes und betreibt zur Erfüllung seiner Aufgaben unabhängige wissenschaftliche Forschung.

Weitere Aufgaben basieren auf gesetzlichen Aufträgen, damit verbundenen Verordnungen sowie Einzelaufträgen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).”

Was für Berichte sind wo einzureichen?

Wenn man Geld beantragt, muss man dem Geldgeber etwas über den Stand des Projektes schreiben und dabei die Differenz zwischen Antrag und Ergebnis ausarbeiten. DAS müsste an den Geldgeber.

Beim BfArM würde man natürlich eher pharmazeutische Daten erwarten.

Für mich sieht es aber so aus, dass das PEI den AZA Zwischenbericht beim BfArM hochgeladen hat.

Bericht Safevac 2
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Wie komme ich zu meiner Hypothese?

  1. Der Zwischenbericht ist sehr kurz und strikt strukturiert, wie man das von easyAZA kennt.

  2. Es wird die Stellenbesetzung diskutiert unter “Stand der Personaleinstellung und Personaleinarbeitung” und wann die Vorstellungsgespräche waren. So was interessiert BfArM überhaupt nicht. Das ist aber Pflicht im Dreijahresbericht.
    Antragsdokument:

    Berichtsdokument:

  3. Stand der Einhaltung des im Antrag vorgegebenen Zeitplans hinsichtlich zu erreichender Meilensteine. Der Klassiker beim AZA. Vor allem auch die Überschrift sagt schon alles: Im “BMG-Antrag festgelegte Meilensteine”. Das ist der Bericht, der an den Geldgeber BMG basierend auf dem AZA ging. Wer die Meilensteine gesetzt hat, ob Antragsteller oder BMG, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden.

  4. Hierzu muss man wissen, wie ein Bericht in EasyAZA erstellt wird. EasyAZA ist eine Eingabemaske mit festgelegter Zeichenzahl, das habe ich im Bericht zum AZA Dokument, der oben verlinkt ist bereits erklärt. Man gibt die Daten in die Eingabemaske ein und das Programm erstellt ein finales PDF ähnlich wie bei Elster für die Steuer. Es gibt somit keine modifizierbare Vorlage. Es gibt nur ein PDF. Will man dieses PDF nachträglich modifizieren, kann man das nur in einem PDF-Editor, und das sieht man.
    Man hätte, ohne händisch nachträgliche Modifikationen des AZA PDF sagen können, dass aus versehen, das falsche Dokument hochgeladen wurde. Die händischen, nachträglichen Modifikationen des von EasyAZA generierten PDF belegen jedoch den Betrugsversuch. Im Literaturverzeichnis muss man händisch noch eine Publikation nachträglich eingetragen haben, die von der Schriftart her eindeutig nicht passt.

    Man könnte nun argumentieren, der AZA war schon finalisiert, daher hat man das bei der abgezeichneten Version nachgetragen, ABER die Referenz (2) ist vom 17 September 2024, das automatisiert erstelle AZA Deckblatt vom 31.10.2023. Referenz (2) kann im AZA Zwischenbericht Original somit nicht enthalten gewesen sein.
    Diese nachträgliche Manipulation des Dokuments widerlegt ein mögliches versehentliches Hochladen eines falschen Dokuments.

Zum Vergleich bei der BfArM eingereichte Abschlussberichte von Pharmafirmen. Da geht es um Studiendaten und nicht um Stellenbesetzungen.

2016 01 27 Protect Csr 1 0 Final
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Beobachtungsplan Extend Amendment2 140716 Gmü 140717 Sas Tc Geschwärzt
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Oder ein andere Abschlussbericht des PEI, der eher wie die der Pharma aussieht.

Abschlussbericht Awb Pei Sars Cov 2 Pregvac Geschwärzt
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Der eigentliche Endbericht des PEI zu SafeVac 2.0 wurde bei der BfArM als Q2/2026 angegeben. Im Endbericht zu diesem Projekt, wo eigentlich die Studiendaten drinnen stehen müssten, genau zu dem Zeitpunkt, wo der AZA Dreijahresbericht fällig ist.

Der AZA Antrag ist am 02. Oktober 2020 eingereicht worden.

Der BfArM Zwischenbericht ist auf den 31.10.2023 datiert. Auch das deutet darauf hin, dass hier der AZA Dreijahresbericht vorliegt.

Es sieht mir persönlich schwer danach aus, als hätte das PEI am 10.03.2026, den AZA Dreijahresbericht vom 31.10.2023 bei der BfArM hochgeladen, nachdem dieser AZA Bericht noch händisch um eine Fußnote modifiziert wurde.

Liest irgendwer bei der BfArM überhaupt die eingereichten Abschlussberichte oder sind das alles Karteileichen?

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Veröffentlichte Anzeigen zu Anwendungsbeobachtungen (AWB) https://awbdb.bfarm.de/ords/r/awb/awb/home

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FMH auf X: „Das Versteckspiel mit SafeVac hat jetzt mit einem ominösen „Abschlussbericht“ die nächste Runde erreicht … https://t.co/arucS36rCw“ / X

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