Die Cottbusser Corona Protokolle

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Um die Protokolle der verschiedenen Städte einordnen zu können, muss man die Protokolle verschiedener Stä...

drbine.substack.com📅 28.09.2026

Um die Protokolle der verschiedenen Städte einordnen zu können, muss man die Protokolle verschiedener Städte analysieren. Aktuell sind einige wenige Protokolle Verfügbar, die ich mir nach und nach vornehme.

Ich habe aktuell die Protokolle von Cottbus, Heidelberg, Köln, Berlin und dem Landkreis Emmendingen.

Ich beginne diese Reihe mit den bisher eher unbekannten Cottbusser Corona Protokollen.

Die Ursprüngliche Quelle ist: Spreegeflüster

Es handelt sich jeweils um zip Dateien mit einzelnen pdf-Dateien für jedes Protokoll.

Der Einfachheit halber habe ich die Protokolle jedes Jahres in ein pdf zusammengefasst und mit diesen drei pdfs gearbeitet.

Cottbus Protokolle 022020 122020
36.9MB ∙ PDF file
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Cottbus Protokolle 2021
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Cottbus Protokolle 2022
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Ich habe die KI Perplexity auf die Protokolle losgelassen und sie mit den BfArM und RKI-Protokollen abgleichen lassen.

Die KI sollte nach Auffälligkeiten suchen und mit den Protokollen, mit denen sie bereits trainiert ist, abgleichen.

Die KI übersieht durchaus spannende Stellen. Dieser Artikel ist eine erste Übersicht, die eine vertiefte Untersuchung erleichtern soll. Die vertiefte Aufarbeitung ist jedoch Aufgabe der Menschen vor Ort.

Cottbus in der Coronazeit

Chronologisches Review vom 27. Februar 2020 bis zum 1. Juni 2022

Die Cottbuser Verwaltungsprotokolle der Jahre 2020 bis 2022 erzählen von wechselnden Gefahren, tatsächlichen Versorgungskrisen und einer Verwaltung, die unter Unsicherheit entscheidet. Sie erzählen aber auch von Menschen, deren Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, von ausgeschlossenen Kindern und von Regeln, die später ausdrücklich zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden. Im Verlauf der Pandemie werden aus frühen Fragen nach der Verhältnismäßigkeit teilweise gerichtlich bestätigte Beanstandungen. Aus dem Wissen um die Grenzen von Tests und Impfungen entsteht die Frage, ob dieses Wissen bei den jeweiligen Eingriffen ausreichend berücksichtigt wurde.[1]

Quellen, Zeitgrenzen und Maßstab der Prüfung

Grundlage sind drei bereitgestellte Sammlungen mit insgesamt 1.752 PDF Seiten.

Die erste enthält 864 Seiten aus dem Zeitraum vom 27. Februar bis zum 31. Dezember 2020.

Die zweite umfasst 720 Seiten für 2021.

Die dritte enthält 168 Seiten vom 3. Januar bis zum 1. Juni 2022.

Trotz ihres Dateinamens deckt die dritte Datei somit nicht das gesamte Jahr 2022 ab. Zwischen dem 16. Juni und dem 17. August 2021 enthält die zweite Sammlung keine weiteren Sitzungsprotokolle. Daraus folgt nicht automatisch, dass in dieser Zeit keine Besprechungen stattfanden.

Die Seitenangaben in den Endnoten beziehen sich stets auf die fortlaufende Seite der jeweils benannten PDF Datei, nicht auf die in jedem Einzelprotokoll neu beginnende Formularzählung. Hinzu kommen Sitzungsdatum, Tagesordnungspunkt oder ein kurzer Prüfwortlaut. Die Veröffentlichungsseite Spreegeflüster und ihre Downloadangebote werden als Fundweg angegeben.

Die BfArM Vergleichsquellen sind überwiegend E Mails, Anlagen und Lagebeiträge aus veröffentlichten Behördenakten, nicht ein einheitlicher Bestand von Sitzungsprotokollen.

Bei den RKI Quellen handelt es sich um interne Krisenstabsprotokolle. Ein dort protokollierter Diskussionsbeitrag ist nicht automatisch eine verabschiedete Empfehlung. Erst recht beweist seine Existenz nicht, dass die betreffende Passage damals in Cottbus bekannt war. Wo der örtliche Stab eine RKI Information selbst wiedergibt, ist dagegen ein konkreter Wissenstransfer belegt. Diese Unterscheidung zieht sich durch die gesamte Untersuchung.[2]

Ein Verwaltungsprotokoll hält fest, was berichtet, erwogen oder vereinbart wurde. Es ist weder eine vollständige Krankenakte noch ein lückenloser Vollzugsbericht. Fehlende Angaben beweisen nicht, dass eine Prüfung außerhalb der Sitzung unterblieb. Umgekehrt darf ein vorgeschlagener Eingriff nicht als vollzogen und ein angekündigtes Bußgeld nicht als rechtskräftige Sanktion behandelt werden. Die begleitende Beweismatrix hält diese Unterschiede ausdrücklich fest.

Auch die Zahlen verlangen Sorgfalt. Bestätigte Fälle seit Beginn, aktuelle Krankenhauspatienten, Kontaktpersonen in Quarantäne und gemeldete Todesfälle sind verschiedene Größen. Das Carl Thiem Klinikum, in den Protokollen CTK genannt, behandelt zudem Menschen aus der gesamten Region. Seine Patientenzahl ist nicht mit der Zahl erkrankter Cottbuser Einwohner gleichzusetzen. Bereits die Protokolle des Frühjahrs 2020 machen diese Unterschiede sichtbar.[3][4]

Ende Februar 2020: Vorbereitung vor dem ersten bestätigten Fall

Am 27. Februar steht die Vorbereitung im Mittelpunkt. Die Stadt meldet noch keinen bestätigten Fall. Das Klinikum nennt eine mögliche Laborleistung von höchstens 100 Untersuchungen innerhalb von 24 Stunden und beschreibt Räume, in denen Patienten getrennt von anderen untergebracht werden könnten. Gleichzeitig ist die Linie beim Testen eng gefasst. Menschen ohne Symptome sollen nicht getestet werden. Für die Bevölkerung wird eine beruhigende Botschaft vorbereitet. Die Stadt sei vorbereitet, und Atemschutzmasken seien nicht notwendig. Eine vorgesehene Formulierung lautet sogar: „Atemschutzmasken helfen nichts“. Das ist eine damalige Kommunikationsaussage, keine medizinische Schlussfolgerung dieses Reviews.[5]

Schon in diesen ersten Besprechungen wird sichtbar, dass Vorbereitung nicht nur aus Betten und Laborgeräten besteht. Arztpraxen fehlen nach den Berichten Masken, Schutzanzüge und Schulungen. Eine telefonische Anlaufstelle für Bürger wird eingerichtet. Meldungen, Transporte und die Weitergabe von Informationen müssen abgestimmt werden. Am 28. Februar erweist sich ein Formular für die Übermittlung von Angaben als zu lang und wird auf eine Seite mit fünf Fragen verkürzt. Auch eine nicht funktionierende Alarmierung der Polizei wird angesprochen und korrigiert. Die Krise beginnt damit auf sehr praktische Weise: Wer nimmt einen Anruf entgegen, wer erhält welche Information, und wer fährt zu einem möglichen Patienten?[6]

Anfang März 2020: Materialmangel und Streit um Zuständigkeiten

In den ersten Märztagen verschärfen sich organisatorische Probleme, noch bevor eine größere Zahl örtlicher Erkrankungen vorliegt. Es fehlt an Material für Abstriche. Arztpraxen verweisen Menschen an das Krankenhaus, und es ist umstritten, wer die Proben nehmen soll. Gesundheitsamt und Kassenärztliche Vereinigung, also die Organisation der an der gesetzlichen Versorgung beteiligten niedergelassenen Ärzte, werden mit unterschiedlichen Vorstellungen wiedergegeben. Am 5. März fasst ein Eintrag die Unzufriedenheit deutlich zusammen: Land, Kassenärztliche Vereinigung und niedergelassene Ärzte schieben nach dieser Darstellung „Verantwortlichkeiten hin und her“. Die Unterlagen belegen damit einen wahrgenommenen Zuständigkeitskonflikt. Sie ersetzen keine vollständige Prüfung der Verantwortung jeder beteiligten Stelle.[7]

Die Antwort ist eine örtliche Lösung. Eine zentrale Stelle für Abstriche außerhalb des normalen Krankenhausbetriebs wird vorbereitet. Sie soll nicht beliebig aufgesucht werden, sondern nach Zuweisung durch Ärzte oder Gesundheitsamt arbeiten. Am 10. März läuft der Betrieb im Zelt. Parallel begrenzt das Klinikum Besuche auf eine Person in einem festgelegten Zeitfenster. Noch steht nicht eine flächendeckende Überlastung im Vordergrund, sondern die möglichst geordnete Trennung von Verdachtsfällen und übriger Versorgung.[8]

Mitte März 2020: Die ersten Fälle verändern den Alltag

Am 11. März verzeichnet das Protokoll drei bestätigte Fälle in Cottbus. Zwei Tage später sind es elf. Darunter ist ein zweijähriges Kind ohne Symptome, dessen Eltern und Geschwister zunächst negativ getestet worden sind. Solche Konstellationen erzeugen unmittelbar zahlreiche Fragen zur Betreuung und zu möglichen Kontakten. Am 13. März hält die Besprechung fest, dass mehr Abstriche vorliegen als Untersuchungskapazitäten verfügbar sind. Die Arbeit verlagert sich deshalb auf dringliche Untersuchungen und die Anordnung von Quarantäne. Nicht jede Kontaktperson kann sofort getestet werden.[9]

Innerhalb weniger Tage greifen die Entscheidungen tief in den Alltag ein. Die Stadt bereitet die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten zum 18. März vor. Eine Notbetreuung soll für Kinder bestimmter beruflich besonders benötigter Eltern bestehen bleiben. Städtische Gebäude werden für den gewöhnlichen Publikumsverkehr geschlossen, ebenso Einrichtungen für Kultur, Sport und Freizeit. Aus einem zunächst vor allem medizinisch und organisatorisch bearbeiteten Problem wird eine umfassende Veränderung des öffentlichen Lebens.[10]

Am 18. März stehen 17 bestätigte Fälle und 180 Menschen in Quarantäne nebeneinander. Diese beiden Zahlen beschreiben unterschiedliche Dinge. Die Quarantäne betrifft nicht nur bereits nachgewiesene Infektionen, sondern auch Menschen, bei denen wegen ihrer Kontakte eine Ansteckung befürchtet wird. Zugleich plant das Klinikum zusätzliche Möglichkeiten zur Beatmung. Solche Ausbauangaben dokumentieren Vorsorge und erwarteten Bedarf, nicht bereits belegte Betten oder tatsächlich beatmete Patienten.[11]

Die Protokolle enthalten dabei auch erkennbare Korrekturen. Ein zunächst als Beschädigung des Abstrichzeltes behandelter Vorgang wird am 17. März anders erklärt. Nicht mutwillige Zerstörung, sondern Wind habe das Zelt angehoben. Diese kleine Episode ist für die Quellenlektüre aufschlussreich. Ein früher Eintrag kann einen vorläufigen Kenntnisstand wiedergeben, den eine spätere Besprechung berichtigt.[12]

Ende März 2020: Testregeln, knappe Schutzmittel und eine bewusste Grenze

Im weiteren März bleiben die örtlichen Fallzahlen vergleichsweise niedrig, während der organisatorische Aufwand wächst. Am 25. März werden veränderte Empfehlungen des Robert Koch Instituts zum Testen besprochen. Beschäftigte im Gesundheitswesen und Menschen mit erhöhtem Risiko sollen stärker berücksichtigt werden. Gleichzeitig gibt es Kritik, dass zu wenig getestet werde. Die Protokolle zeigen damit keinen einfachen Gegensatz zwischen einem festen Testplan und seiner Umsetzung. Sie zeigen vielmehr, wie Empfehlungen, örtliche Erfahrungen und begrenztes Material immer wieder zusammengebracht werden müssen.[13]

Schutzmittel bleiben ein Engpass. Am 26. März wird festgehalten, dass Ausrüstung und Desinfektionsmittel vom Land weiterhin nicht lieferbar seien. Arztpraxen erhalten nur kleine Mengen. Zugleich wird das Nähen von Masken öffentlich angeregt. Ende des Monats geht es auch um selbst genähte Masken und die Versorgung von Pflegeeinrichtungen. Zwischen den beruhigenden Aussagen vom Februar und der Suche nach jeder verfügbaren Schutzmöglichkeit liegt damit nur ein Monat.[14]

Am 31. März meldet Cottbus insgesamt 31 bestätigte Fälle, 15 genesene Personen und 177 Menschen in Quarantäne. Im Klinikum werden drei bestätigte Patienten behandelt, zwei davon auf der Intensivstation. Es wäre irreführend, die 31 seit Beginn erfassten Fälle als 31 gleichzeitig schwer erkrankte Menschen zu lesen. Ebenso wenig sagt die Zahl der Menschen in Quarantäne aus, wie viele von ihnen infiziert sind.[15]

Eine besonders bemerkenswerte Entscheidung fällt am selben Tag. Nach dem Protokoll war in einer Telefonkonferenz mit Landkreisen, kreisfreien Städten und dem Ministerpräsidenten empfohlen worden, Menschen, die eine Quarantäne verweigerten, „medienwirksam“ festzunehmen. Wer diese Empfehlung aussprach, steht in der Passage nicht. Der Cottbuser Verwaltungsstab hält ausdrücklich als gemeinsame Entscheidung fest, dass solche Personen nicht festgenommen werden. Ob das nur daran lag, dass die Polizei “keine Liste mit Quarantänepersonen hatte” oder man den Vorschlag generell aus Prinzip verwarf, kann man nicht genau sagen. [16]

Anfang April 2020: Tests werden eingesetzt, während Vergleichsmaßstäbe entstehen

Für die spätere Frage nach einer Lücke von 16 Monaten beginnt die relevante Spur Anfang April. In einem BfArM Beitrag vom 6. April 2020 für das Lagebild des Bundeskanzleramtes werden mit Stand vom 31. März 76 beim damaligen DIMDI angezeigte Tests genannt. (BfArM hat das ehemalige DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) im Mai 2020 als Dienstsitz in Köln übernommen.) Davon entfallen 38 auf Antikörper und 38 auf den Nachweis von Erbmaterial. Zugleich werden zwei bereits beschiedene Anträge auf Sonderzulassung von Qiagen und Cepheid erwähnt. Ob diese Bescheide positiv ausfielen, wird an dieser Stelle nicht ausdrücklich gesagt. Bereits diese Unterscheidung ist wichtig. Eine Anzeige, eine reguläre Markteinführung und eine Sonderzulassung sind nicht dasselbe. Aus dem Eintrag folgt nicht, dass sämtliche verwendeten PCR Tests nur aufgrund einer Ausnahme verfügbar waren.[17]

Am 15. April erläutert die Europäische Kommission die damals bestehenden Anforderungen. Hersteller müssen bereits Leistungsmerkmale ihrer Tests belegen. Gleichzeitig verlangt die Kommission zusätzliche klinische Überprüfungen und beschreibt Probleme durch fehlende gemeinsame Vergleichsmaterialien sowie begrenzte Vergleichsdaten. Damit ist ein reales Problem der Vereinheitlichung und unabhängigen Überprüfung dokumentiert. [18]

Für Menschen, deren Alltag von einem Befund abhing, liegt die entscheidende Frage deshalb auf der Ebene des konkret verwendeten Verfahrens. Welcher Test wurde in welchem Labor eingesetzt, wie wurde sein Ergebnis geprüft und was durfte daraus über die betreffende Person geschlossen werden? Die Cottbuser Akten beantworten diese Fragen nicht für jeden Einzelfall. Sie zeigen jedoch schon im April eine Grenze, die auch ein technisch richtiger Nachweis nicht beseitigt: Nachgewiesenes Erbmaterial und fortbestehende Ansteckungsfähigkeit sind nicht automatisch identisch.[19]

April 2020: Wenige Fälle und weitreichende Deutungen

Im April ist die gemeldete örtliche Belastung weiterhin gering. Am 15. April stehen 39 bestätigte Fälle seit Beginn, 28 genesene Personen und 74 Menschen in Quarantäne im Lagebericht. Im Klinikum werden drei bestätigte Patienten behandelt, einer davon auf der Intensivstation. In derselben Besprechung geht es um die Frage, warum die Zahlen so niedrig seien. Auf die Vermutung, Materialmangel könne zu wenigen Tests führen, folgt die Erklärung, die Zahlen seien wegen der frühzeitigen Maßnahmen gering. Außerdem wird aus einem offenbar unauffälligen Vergleich der Todesfallzahlen mit früheren Jahren geschlossen, eine hohe Zahl unerkannter Infektionen sei nicht möglich.[20]

Diese Passage macht sichtbar, wie schnell eine Verwaltung ihre Lage auch als Erfolg der eigenen Arbeit deutet. Die dort dokumentierte Begründung enthält aber weder eine ausgearbeitete Untersuchung zur Wirkung einzelner Maßnahmen noch die Daten und Berechnungen, die den Schluss über unerkannte Infektionen tragen müssten. Als Quelle ist die Passage deshalb stark für die damalige Einschätzung des Stabes, aber schwach als eigenständiger Beweis für deren Richtigkeit. Niedrige Fallzahlen sind hier dokumentiert. Warum sie niedrig waren, ist damit noch nicht abschließend geklärt.

Mitte April 2020: Ein positiver Test und die Frage der Ansteckungsfähigkeit

Am 17. April wird eine medizinisch und administrativ besonders aufschlussreiche Frage besprochen. Das Klinikum und das Gesundheitsamt verfolgen für die Entlassung beziehungsweise weitere Quarantäne einen Weg, bei dem zusätzliche Untersuchungen von Stuhlproben und der Nachweis bestimmter Antikörper eine Rolle spielen. Der Eintrag beschreibt diese örtliche Vorgehensweise als sicher und grenzt sie zugleich von Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und des Robert Koch Instituts ab. Diese Wertung stammt aus der Besprechung. Die dafür behauptete wissenschaftliche Grundlage wird an dieser Stelle nicht ausführlich dargelegt.

Entscheidend ist der anschließende Satz. Ein Patient müsse bei weiterhin positivem Nachweis in Abstrich oder Stuhl zunächst in Quarantäne bleiben, obwohl der Nachweis nach drei bis vier Wochen ohne entsprechende Krankheitszeichen „sehr wahrscheinlich NICHT mehr auf Infektiösität hindeutet“. Im Protokoll wird also ausdrücklich zwischen einem positiven Laborbefund und der Wahrscheinlichkeit weiterer Ansteckung unterschieden. Trotzdem bleibt die Quarantäne in der beschriebenen Situation bestehen. Darin liegt ein dokumentiertes Spannungsverhältnis zwischen medizinischer Einschätzung und der praktischen Entscheidung, wann eine Einschränkung aufgehoben wird.

Der Vergleich mit dem RKI vom selben Tag verschärft die Frage, ohne einen einfachen Gegensatz zwischen Bund und Stadt zu ergeben. Am 17. April hält auch der RKI Krisenstab fest, dass ein positiver PCR Befund bei Genesenen nicht zwangsläufig Ansteckungsfähigkeit bedeutet. Auf derselben Seite stehen jedoch zwei negative PCR Ergebnisse als Entlasskriterium. Fachliche Einschränkung und operative Regel stehen somit auch dort nebeneinander. [21]

Der örtliche Befund bleibt dennoch gewichtig. Cottbus dokumentiert selbst, dass eine fortgesetzte Quarantäne in der beschriebenen Situation wahrscheinlich nicht durch fortbestehende Ansteckungsfähigkeit erklärt werden kann. Für die Aufarbeitung müssen deshalb die damaligen Anordnungen, Ausnahmen und tatsächlichen Quarantänedauern geprüft werden. Die Begründungslast verschwindet nicht dadurch, dass auch Bundesdokumente Spannungen enthielten.

Während diese Fragen beraten werden, fehlen andernorts elementare Schutzmittel. Dasselbe Protokoll hält fest, das Pflegeheim Sanzeberg solle noch am selben Tag Ausrüstung erhalten, weil dort gar keine mehr vorhanden sei. Wissenschaftliche Bewertungen und ganz grundlegende Versorgungsprobleme stehen damit unmittelbar nebeneinander. Die spätere Geschichte der Pflegeheime darf allerdings nicht allein aus diesem frühen Mangel erklärt werden. Die Protokolle liefern dafür keinen durchgehenden Ursachennachweis.[22]

Ende April 2020: Lockerungen, Masken und erste öffentliche Auseinandersetzungen

Zum Monatsende gehen die Berichte zunehmend auf Lockerungen und deren Grenzen ein. Ende April behandelt das Klinikum zeitweise keinen bestätigten Coronapatienten mehr. Zugleich beschäftigt die Verwaltung, warum trotz geringer örtlicher Zahlen nicht schneller gelockert werde. Auch friedliche Versammlungen gegen Einschränkungen werden registriert. Diese Einträge zeigen, dass die Frage nach dem Verhältnis zwischen beobachteter Belastung und fortbestehenden Regeln bereits damals Teil des örtlichen Geschehens war.[23]

Das Protokoll bestätigt für dem 21.04.2020 auch einen Patienten mit Kopfverletzung, der jedoch nach Einlieferung als COVID Verdachtsfall in die Statistik aufgenommen wurde.

Bei Masken tritt ein weiteres Problem hervor: Regeln müssen nicht nur erlassen, sondern auch verständlich erklärt werden. Am 26. April wird eine Abweichung zwischen der Darstellung von Ausnahmen in der Landeskommunikation und der Verordnung angesprochen. Die Stadt plant eine eigene Mitteilung zu Ausnahmen, unter anderem für kleine Kinder, Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen und Menschen, die auf das Ablesen von den Lippen angewiesen sind. Am folgenden Tag werden Fragen nach Nachweisen für solche Ausnahmen sowie Meldungen über Personen ohne Maske besprochen. Aus einer allgemeinen Schutzempfehlung ist eine Regel geworden, die im Alltag erklärt, kontrolliert und im Einzelfall abgegrenzt werden muss.[24]

Ende April erhält das Gesundheitsamt personelle Unterstützung durch Soldaten. Zugleich werden weiterhin größere Mengen an Material für Abstriche benötigt. Die geringe Zahl behandelter Patienten bedeutet also nicht, dass die gesamte Krisenarbeit eingestellt werden könnte. Viel Aufwand liegt außerhalb des Krankenhauses, vor allem in Organisation, Beratung und Vorsorge.[25]

Mai 2020: Entspannung und die Deutung des eigenen Erfolgs

Anfang Mai meldet Cottbus 39 bestätigte Fälle und ebenso viele genesene Personen. Dennoch befinden sich weiter Menschen in Quarantäne. Am 6. Mai wird ausdrücklich erklärt, dass die noch erfassten 16 Personen Reiserückkehrer und keine Kontaktpersonen seien. Dieses Beispiel zeigt besonders deutlich, warum Quarantänezahlen nicht als Zahl der aktuell Erkrankten gelesen werden dürfen. Gleichzeitig bereitet das Klinikum die Rückkehr zu planbaren Behandlungen vor.[26]

Auch die öffentliche Kommunikation bleibt ein Thema. Am 1. Mai werden Auseinandersetzungen über den Nutzen von Masken und eine Erklärung ihrer Schutzfunktion besprochen. Am 2. Mai beschreibt der Stab die niedrigen Zahlen mit dem Bild, man ernte nun, was in den vorangegangenen Wochen gesät worden sei. Wieder erscheint die eigene Arbeit als Ursache der günstigen Lage. Als Rückblick auf die Verwaltung ist diese Selbstdeutung wichtig. Als Wirksamkeitsnachweis reicht sie allein nicht aus.[27]

Am 6. Mai bespricht das RKI erneut positive Befunde bei bereits genesenen Menschen in Südkorea. In der untersuchten Gruppe waren noch RNA Fragmente nachweisbar, aber kein lebendes Virus in Kultur. Die PCR wird in diesem Zusammenhang als ungeeignet zur Verlaufskontrolle bezeichnet. Zugleich warnt das Protokoll davor, einen bestimmten Ct Wert ohne Rücksicht auf das verwendete Verfahren mit fehlender Ansteckungsfähigkeit gleichzusetzen. Die sachgerechte Forderung lautet daher nicht, alle positiven Befunde zu verwerfen. Erforderlich ist eine zum Verfahren und zur klinischen Situation passende Bewertung.[28]

Mit der Entspannung wird die Arbeitsweise verändert. Die Zahl der Besprechungen soll sinken, die ständige Besetzung wird zurückgenommen, eine erneute Aktivierung bleibt möglich. Mitte Mai berichtet das Klinikum wieder über planbare Behandlungen und Besucher. Das Frühjahr endet damit nicht in einem dauerhaften Ausnahmebetrieb gleicher Intensität. Die Strukturen werden dem als günstiger eingeschätzten Verlauf angepasst.[29]

Konflikte um Versammlungen bleiben bestehen. Das Protokoll vom 13. Mai schildert eine Veranstaltung vom Vortag, bei der ein anfängliches Verbot, eine gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren und das anschließende Vorgehen der Polizei eine Rolle spielen. Etwa 200 Menschen werden genannt. Nach der Auflösung der Versammlung werden 63 festgestellte Personalien zur Bearbeitung möglicher Ordnungswidrigkeiten weitergegeben. Diese Zahl darf nicht ohne weitere Belege in 63 rechtskräftige Bußgelder umgedeutet werden. Dokumentiert ist zunächst der Beginn beziehungsweise die Vorbereitung weiterer Verfahren.[30]

Juni und Juli 2020: Ein ruhiger Sommer, aber kein Ende der Arbeit

Im Juni wird die besondere Verwaltungsstruktur weiter zurückgefahren. Am 12. Juni hält das Protokoll fest, dass die Arbeit des Verwaltungsstabes ab dem 15. Juni ruhen soll. Ein kleinerer Kreis bleibt über regelmäßige Telefonbesprechungen verbunden und soll bei Bedarf wieder reagieren können. Zu diesem Zeitpunkt meldet Cottbus weiterhin 39 bestätigte und genesene Fälle. Im Klinikum liegt kein bestätigter Coronapatient.[31]

Die verbliebenen Besprechungen zeigen dennoch offene Fragen. Dazu gehören die ärztliche Versorgung am Wochenende, die Finanzierung gewünschter Tests und die Beschaffung von Material. Im Juli werden außerdem andere Atemwegsviren in Betreuungseinrichtungen und Familien erwähnt. Das ist eine wichtige Erinnerung daran, dass nicht jede Erkältung und nicht jede Erkrankung eines Kindes mit Corona gleichgesetzt wird. Auch in einer auf Corona konzentrierten Verwaltungsakte bleibt die übrige medizinische Wirklichkeit sichtbar.[32]

Am 10. Juli bezeichnet der RKI Krisenstab seine eigenen Dokumente zu Diagnostik, Ct Werten und Entlasskriterien als nicht konsistent. Der Widerspruch müsse behoben werden. Das ist eine zeitgenössisch dokumentierte Abstimmungslücke auf Bundesebene. Sie beweist nicht, wie lange sie bestand oder welche überarbeitete Fassung später nach Cottbus gelangte. [33]

Bis Mitte Juli bleiben die Fallzahlen auf dem Stand des Frühjahrs. Am 22. Juli steigt die Zahl der seit Beginn bestätigten Fälle auf 43. Das Protokoll weist darauf hin, dass die vier neuen Fälle noch nicht in den Angaben des Landes enthalten seien. Bereits in dieser ruhigen Phase werden damit zeitliche Unterschiede zwischen örtlicher Erfassung und übergeordneten Zahlen sichtbar. Ende Juli meldet das Klinikum weiterhin keine bestätigten Coronapatienten.[34]

August und September 2020: Der Alltag kehrt zurück, Zuständigkeitsfragen bleiben

Im August beschäftigen die Besprechungen besonders Schulen, Kindertagesstätten und Tests für die Aufnahme in Pflegeeinrichtungen. Für Kinder mit leichten Erkältungszeichen werden unterschiedliche Vorgaben aus dem Gesundheitsbereich und dem Bildungsbereich beschrieben. Während eine breit gefasste Empfehlung zum Testen im Raum steht, erlaubt die andere Linie unter bestimmten Umständen weiter den Besuch der Einrichtung. Die örtliche Antwort ist zunächst Beobachtung und ärztliche Entscheidung im Einzelfall. Das zeigt keinen reibungslosen Übergang zu einer einheitlichen Dauerregel, sondern das Nebeneinander verschiedener fachlicher Zuständigkeiten.[35]

Ähnlich praktisch ist der Streit darüber, wer einen verlangten negativen Test vor der Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung bezahlt. Angehörige haben nach dem Bericht teilweise selbst bezahlt, weil eine Übernahme durch die Versicherung nicht gesichert gewesen sei. Das Problem bleibt über mehrere Besprechungen hinweg bestehen. Anfang September wird als mögliche Lösung beschrieben, den Test in der Einrichtung durch Pflegepersonal vornehmen zu lassen und die Unterlagen über das Gesundheitsamt zu führen. Auch hier ist entscheidend, was die Quelle tatsächlich sagt: Sie dokumentiert ein Finanzierungsproblem und einen Lösungsvorschlag, nicht bereits eine überall funktionierende Regelung.[36]

Im September bleiben die Zahlen zunächst niedrig. Am 16. September nennt der Bericht 48 bestätigte Fälle seit Beginn und keinen bestätigten Coronapatienten im Klinikum. Dennoch verhindern Hygieneregeln nach den Besprechungen eine vollständige Nutzung der üblichen Krankenhauskapazität. Gleichzeitig werden Personalreserven für die Kontaktnachverfolgung vorbereitet und Fragen zur weiteren Unterstützung durch die Bundeswehr geklärt. Ende September steht die Stadt damit zwischen einem noch ruhigen eigenen Lagebild und der Vorbereitung auf steigende Zahlen.[37]

Anfang Oktober 2020: Aus einzelnen Fällen werden schwer überschaubare Kontakte

Anfang Oktober verändert sich die Lage deutlich. Infektionen im Umfeld des Klinikums und der medizinischen Ausbildung führen zu zahlreichen Kontaktpersonen. Am 5. Oktober stehen 61 bestätigte Fälle seit Beginn und weit über 100 Menschen in Quarantäne im Protokoll. Die medizinische Schule wird vorübergehend geschlossen. Für das Klinikum werden ein Besuchsverbot, Einschränkungen planbarer Behandlungen und strengere Schutzvorkehrungen für Beschäftigte berichtet. Anders als im Sommer greifen Infektionsgeschehen und Arbeitsfähigkeit einer zentralen Versorgungseinrichtung jetzt unmittelbar ineinander.[38]

Schon am 7. Oktober wird festgehalten, dass die Kontaktnachverfolgung nicht mehr vollständig geleistet werden könne. Wechselnde Lerngruppen erschweren die Suche nach Kontakten. Fehlende Anwesenheitslisten aus der Gastronomie schaffen zusätzliche Probleme. Diese Stelle ist ein wichtiger Wendepunkt. Der Engpass besteht nicht nur darin, wie viele Menschen im Krankenhaus liegen. Er liegt bereits früher in der Fähigkeit, Informationen rechtzeitig zusammenzutragen und Kontakte zu erreichen.[39]

Hinzu kommt ein Problem der amtlichen Zahlen. Mitte Oktober werden Unterschiede zwischen örtlichen Berechnungen und den Angaben des Robert Koch Instituts besprochen. Dabei geht es um die Zahl neu gemeldeter Fälle innerhalb von sieben Tagen je 100.000 Einwohner und um Schwellenwerte, an die Regeln geknüpft werden. Im Stab wird befürchtet, Verzögerungen könnten die rechtliche Durchsetzung von Maßnahmen erschweren. Gleichzeitig fehlen für zusätzliches Personal ganz handfeste Voraussetzungen wie Computer, Telefone und Arbeitsplätze.[40]

Ende Oktober 2020: Mehr Personal hilft, löst aber nicht jedes Problem

Im weiteren Oktober erhält das Gesundheitsamt zusätzliche Unterstützung aus Bundeswehr, Jobcenter und Landesverwaltung. Der Eintrag vom 20. Oktober zeigt jedoch, dass neue Mitarbeiter erst eingearbeitet und technisch ausgestattet werden müssen. Zusätzliche Köpfe bedeuten nicht automatisch sofort zusätzliche Leistung. Die Grenzen des Systems liegen ebenso in Räumen, Geräten, Abläufen und der Zeit erfahrener Beschäftigter.[41]

Parallel steigt die Belastung des Klinikums. Ende Oktober nennt das Protokoll Ausbruchsgeschehen unter anderem im Bereich der Behandlung von Blutkrankheiten und Krebs. Am 30. Oktober werden 38 bestätigte Coronapatienten im Haus gemeldet, davon fünf auf der Intensivstation und vier beatmet. In der Stadt sind seit Beginn 359 bestätigte Fälle erfasst. Aus dem über Monate niedrigen örtlichen Stand ist innerhalb weniger Wochen eine deutlich andere Lage geworden.[42]

Anfang November 2020: Quarantäne schützt und entzieht zugleich Personal

Am 1. November wird eine besonders weitreichende Vorgehensweise für Schulen beschrieben. Bei einem positiven Schüler in den Klassen eins bis sechs sollen nicht nur die betroffenen Mitschüler, sondern auch deren Eltern und Geschwister für 14 Tage in Quarantäne. Für die höheren Klassen wird enger auf Kontaktpersonen abgestellt. Die Besprechung beschreibt damit eine Ausweitung über die unmittelbar betroffenen Kinder hinaus. Für Familien bedeutet das, dass eine schulische Kontaktlage auch Erwachsene ohne eigenen nachgewiesenen Kontakt vom Arbeitsplatz fernhalten kann.[43]

Wenige Tage später werden die Folgen für die Versorgung ausdrücklich sichtbar. Am 4. November warnt das Gesundheitsamt, die Arbeitsfähigkeit könne verloren gehen. Es spricht sich für eine vorübergehende Schließung aller städtischen Schulen aus. Zugleich wird berichtet, dass die Quarantäne von Eltern Personal im Klinikum und im Herzzentrum fehlen lasse. Hinzu kommt, dass ambulante Pflegedienste die Versorgung infizierter Menschen teilweise ablehnten. Dadurch können Patienten nicht ohne Weiteres aus dem Krankenhaus nach Hause entlassen werden. Die Belastung entsteht also nicht allein durch neue Aufnahmen, sondern auch dadurch, dass der Weg aus dem Krankenhaus versperrt ist. Das Problem ist durch die Quarantäneregeln selbst erzeugt und hat nichts mit einem übermäßigen Infektionsgeschehen zu tun.[44]

Der Vorschlag einer allgemeinen Schulschließung darf dabei nicht als Nachweis verstanden werden, dass die Stadt an diesem Tag tatsächlich alle Schulen geschlossen hätte. Die Quelle dokumentiert zunächst eine Forderung des Gesundheitsamtes und weitere Beratungen. Auch die Wortwahl ist umstritten. Bei einer betroffenen Schule soll eher von der Aussetzung des Schulbetriebs als von einer Schulschließung gesprochen werden, weil die Lehrkräfte in Quarantäne sind. Die Verwaltung ringt also nicht nur um das Vorgehen, sondern auch darum, wie es öffentlich bezeichnet wird.[45]

Am 4. November berichtet der örtliche Stab, dass das CTK Ct Werte überprüfe, ein anderes, in der Datei nicht identifizierbares Labor hingegen noch nicht. Diese Passage ist angesichts der möglichen Quarantänefolgen auffällig. Sie sagt allerdings nicht, dass das andere Labor keinerlei Qualitätskontrolle betrieb. Offen bleibt, welche Prüfung gemeint war und ob die unterschiedliche Praxis tatsächlich zu abweichenden Anordnungen führte.[46]

Am 6. November wird eine Ausnahme für Eltern aus besonders wichtigen Versorgungsberufen beschrieben. Wenn die gesamte Familie zu Beginn negativ getestet wird, dürfen diese Eltern die Quarantäne verlassen und arbeiten. Die übrige Familie bleibt in Quarantäne. Für das als Kontaktperson betroffene Kind ist ein weiterer Test am fünften Tag vorgesehen. Diese Regel ist eine erkennbare Korrektur des zuvor beschriebenen Vorgehens. Die Verwaltung versucht, Infektionsschutz und die Aufrechterhaltung wichtiger Dienste wieder miteinander zu vereinbaren. Ob damit jedes Personalproblem gelöst wurde, sagt die Passage nicht.[47]

Am 10. November sind nach dem Bericht mehr als 1.000 Schüler aus 14 Schulen in Quarantäne, etwa ein Zehntel der Schülerschaft. Auch diese Zahl bezeichnet nicht 1.000 nachgewiesene Infektionen. Sie beschreibt den Umfang der Einschränkungen durch die damalige Kontaktverfolgung und Quarantänepraxis. Für den Alltag von Familien und Einrichtungen ist sie gerade deshalb bedeutsam.[48]

November 2020: Die Belastung von Kindern und die Begründung von Maskenregeln

Auch bei den Regeln für Schüler zeigen die Akten mehr als einen rein medizinischen Entscheidungsweg. Am 10. und 11. November wird eine Ausnahme von der Maskenpflicht auf Schulhöfen bei ausreichendem Abstand beraten. Petitionen, Belastungen der Kinder, Verständlichkeit der Regeln und die Signalwirkung gegenüber Eltern spielen eine Rolle. Das Rechtsamt empfiehlt, eine gerichtliche Entscheidung abzuwarten. Die Protokolle belegen damit eine Abwägung verschiedener Gesichtspunkte, aber noch nicht allein das wirksame Inkrafttreten einer bestimmten Ausnahme.[49]

Ein oft verwendeter Vergleich mit dem RKI muss hier begrenzt bleiben. Die dortige Diskussion vom 30. Oktober betrifft den breiten Einsatz von FFP2 Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, unter anderem ihre sachgerechte Anpassung. Daraus lässt sich nicht ohne Weiteres eine Aussage über jede einfache Mund Nasen Bedeckung oder gerade die Cottbuser Schulhofregel ableiten. [50]

Mitte November 2020: Die Grenzen der Versorgung werden konkret

Mitte November berichten die Protokolle nicht mehr nur über mögliche künftige Engpässe. Am 16. November werden 43 bestätigte Coronapatienten im Klinikum genannt, elf davon auf der Intensivstation und sieben beatmet. Zugleich fehlen Mitarbeiter wegen Quarantäne. Der Rettungsdienst schildert Verzögerungen bei der Übergabe von Patienten. In einem Fall verschlechtert sich der Zustand eines Patienten, während die Aufnahme schwierig ist, sodass ein Notarzt unterstützend eingreifen muss. Diese Beschreibung ist ein konkreter Hinweis auf Versorgungsprobleme, nicht bloß eine vorsorgliche Warnung.[51]

Die Pflegeeinrichtungen werden nun zu einem wiederkehrenden Schwerpunkt. In den Besprechungen erscheinen größere Gruppen betroffener Bewohner und Beschäftigter. Auch Todesfälle müssen nachgetragen und zugeordnet werden. Das Protokoll vom 18. November nennt unter anderem eine Häufung im Wichernhaus und betroffene Bewohner einer Einrichtung in der Feldstraße. Die Unterlagen machen damit sichtbar, dass die Belastung sich nicht gleichmäßig über die Bevölkerung verteilt, sondern bestimmte Einrichtungen und die dort lebenden Menschen besonders trifft.[52] Genau das, hat man Schweden vorgeworfen. Es passierte in Cottbus aber trotz der Maßnahmen.

Ende November 2020: Eine Befundkorrektur und ihre unmittelbaren Folgen

Am 24. November meldet die Stadt 1.011 bestätigte Fälle seit Beginn und etwa 2.503 Menschen in Quarantäne. Im Klinikum werden 51 bestätigte Patienten behandelt, 15 davon auf der Intensivstation. Das Protokoll dieses Tages zeigt an einem einzelnen Vorgang besonders anschaulich, wie stark organisatorische Entscheidungen von einem Laborbefund abhängen. In einem Nachtrag zum 22. November wird ein zunächst positiver Befund bei einem Kind in der Betreuungseinrichtung Carl und Carla beschrieben, der Maßnahmen für mehrere Gruppen auslöst. Zugleich wird befürchtet, dass dadurch erneut Personal des Klinikums ausfällt.[53]

Noch im selben Protokoll folgt eine ausdrücklich markierte Änderungsmeldung. Der Befund wird korrigiert, das Kind ist demnach negativ. Alle darauf gestützten Maßnahmen sollen zurückgenommen werden. Die Eltern werden noch am Abend informiert, und die Betreuung soll am folgenden Morgen wieder beginnen. Das ist ein klar dokumentierter Fall einer Befundkorrektur mit weitreichenden Folgen. Die Passage erklärt aber weder die technische Ursache noch erlaubt sie eine Aussage darüber, wie häufig solche Fehler insgesamt auftraten.53

Ein beim BfArM veröffentlichter Herstellerhinweis zu TaqPath beschreibt bereits im August 2020 konkrete Fehlerquellen bei Abläufen und Auswertungssoftware. Solche Hinweise sind für die Untersuchung korrigierter Befunde relevant. Sie dürfen aber nicht zur Erklärung des Cottbuser Kita Falles erklärt werden, solange weder das verwendete Produkt noch die Ursache der Korrektur bekannt ist. Der Zusammenhang ist ein Ansatz für weitere Akteneinsicht, kein bereits geführter Ursachennachweis.[54]

Daneben bleibt die Durchsetzung von Regeln Teil des Alltags. Am 24. November werden seit Beginn der aktuellen Regelung 77 Bußgelder wegen fehlender Masken genannt. Hinzu kommen elf Anhörungen, überwiegend wegen falscher oder fehlender Kontaktdaten in der Gastronomie. Diese Angaben sind keine Jahresgesamtwerte. Ende November wird zugleich berichtet, dass umliegende Krankenhäuser die Übernahme von Coronapatienten ablehnten und die Versorgung gefährdet sei. Die Verwaltung bearbeitet nun parallel die Einhaltung von Regeln im öffentlichen Raum und erhebliche Schwierigkeiten in der medizinischen Versorgung.[55]

Anfang Dezember 2020: Todesfallmeldungen und tatsächliche Sterbedaten

Anfang Dezember steigen die gemeldeten Todesfallzahlen deutlich. Am 1. Dezember nennt das Protokoll 36 Todesfälle, sieben mehr als am Vortag. Dabei werden vor allem Fälle aus Pflegeeinrichtungen angesprochen. Am 2. Dezember stehen bereits 48 Todesfälle im Lagebericht. Entscheidend ist die Erläuterung: Ein erheblicher Teil sind nachträglich eingegangene Meldungen. Elf dieser Nachmeldungen betreffen Todesfälle aus dem Zeitraum vom 11. bis zum 26. November. Der Sprung im Bericht vom 2. Dezember darf deshalb nicht als zwölf Todesfälle an einem einzigen Tag erzählt werden.[56]

Diese Unterscheidung ist mehr als eine statistische Feinheit. Sie betrifft die Frage, wie ein zeitlicher Verlauf überhaupt verstanden wird. Die Protokolle dokumentieren den jeweiligen Stand der Verwaltung. Dieser Stand kann sich durch verspätete Informationen verändern, ohne dass alle neu hinzugekommenen Ereignisse gerade erst stattgefunden haben. Die Angaben zeigen außerdem nicht für jeden einzelnen Menschen eine ausführliche Prüfung der Todesursache. Ein Review muss deshalb bei der Formulierung „gemeldete Todesfälle“ bleiben, wo die Quelle keine weitergehende Klärung liefert.56

Gleichzeitig verdichten sich Berichte über die Belastung der Pflege. In der Feldstraße werden Bewohner und Mitarbeiter als an ihren Grenzen beschrieben. Unterstützung durch die Notfallseelsorge wird organisiert. Damit treten neben Zahlen auch menschliche Folgen hervor, wenn auch nur in knapper Verwaltungssprache. Wie Bewohner, Angehörige und Beschäftigte diese Zeit persönlich erlebt haben, lässt sich aus solchen Einträgen nur ausschnittweise erschließen.[57]

Dezember 2020: Wenn Schutzregeln und Personalnot aufeinanderstoßen

Am 4. Dezember berichtet das Klinikum, dass Grenzen bei Betten und Personal erreicht seien. Patienten sollen in andere Häuser verlegt werden. Am folgenden Tag werden tatsächlich erfolgte Transporte nach Forst und Strausberg genannt. Damit lässt sich hier zwischen Planung und Umsetzung unterscheiden. Die Verlegung ist nicht nur eine Absicht geblieben, sondern wird in der nächsten Besprechung als erfolgt berichtet.[58]

Am 5. Dezember hält das Protokoll zudem eine besonders schwierige Überlegung fest. Angesichts zahlreicher betroffener Stationen und Beschäftigter müssten möglicherweise positiv getestete Mitarbeiter ohne Symptome weiter auf Station arbeiten. Dafür sei Rücksprache mit dem Gesundheitsamt nötig. Die Passage belegt eine erwogene Ausnahmelösung unter erheblichem Druck. Sie belegt nicht, dass diese Möglichkeit an diesem Tag tatsächlich umgesetzt wurde. Gerade diese Unterscheidung verhindert, dass aus einem bedingten Vorschlag im Nachhinein eine gesicherte Praxis wird.[59]

Auch in Pflegeeinrichtungen bleiben grundlegende Fragen offen. Anfang Dezember werden für eine Einrichtung nicht verwendete Schutzausrüstung bei der Versorgung der Bewohner und ausgebliebene Tests bei Beschäftigten berichtet. Solche Angaben sind als Berichte innerhalb der Besprechung zu lesen, nicht als abschließend untersuchte Feststellung persönlichen Fehlverhaltens. Die Verwaltung versucht, die Abläufe zu prüfen und den Bedarf zu klären. Ende Dezember wird bei einer Kontrolle derselben Einrichtung wiederum vorbildliches Tragen der Masken durch das Personal vermerkt. Eine einzelne frühe Meldung beschreibt also nicht notwendig den Zustand über den gesamten Zeitraum.[60]

Für die PCR Chronologie ist ein weiterer Zeitpunkt wichtig. Im Dezember 2020 wird bei der WHO der erste internationale Standard für den RNA Nachweis von SARS CoV 2 eingerichtet. Ein solches Referenzmaterial hilft, Messleistungen vergleichbarer zu machen. Es ist jedoch weder die Zulassung jedes einzelnen Tests noch eine automatische Bestätigung, dass ein positiver Befund bei einer bestimmten Person Ansteckungsfähigkeit beweist.[61]

Mitte Dezember 2020: Versorgung außerhalb des üblichen Ablaufs

Am 14. Dezember steht im Protokoll zum Klinikum knapp: „Haus 41 ist voll“, gefolgt von dem Wort „Notlage“. Patienten müssen verlegt werden, zahlreiche Mitarbeiter fehlen wegen Krankheit oder Quarantäne. Zugleich wird befürchtet, dass die anstehenden Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten weitere Personalprobleme verursachen. Der Widerspruch, der Anfang November bei der Familienquarantäne sichtbar wurde, kehrt damit in anderer Form zurück. Maßnahmen außerhalb des Krankenhauses wirken unmittelbar darauf zurück, wer dort arbeiten kann.[62]

Am 16. Dezember warnt der Bericht aus dem benachbarten Rettungsdienst vor einem Zusammenbruch des Versorgungssystems in Südbrandenburg. Das Protokoll des folgenden Tages schildert einen konkreten Ausnahmefall: Drei Menschen in einer Pflegeeinrichtung hätten eigentlich auf eine Normalstation aufgenommen werden müssen. Der Rettungsdienst beginnt vor Ort eine Behandlung mit Infusionen und bei zwei Patienten mit Sauerstoff und schaut am Abend nochmals nach ihnen. Hier lässt sich die Veränderung des üblichen Versorgungswegs unmittelbar erkennen.[63]

In der zweiten Dezemberhälfte werden größere Verlegungen über die Region hinaus organisiert. Am 22. Dezember beschreibt der Cottbuser Rettungsdienst seine Kapazitäten als nicht mehr ausreichend. Zusätzliche Fahrzeuge von Deutschem Rotem Kreuz und Johannitern sollen helfen. Am 24. Dezember berichtet das Protokoll von 45 bereits erfolgten Verlegungen aus Südbrandenburg nach Berlin und in andere Teile Brandenburgs. Diese Zahl bezieht sich auf die Region und darf nicht vollständig dem Cottbuser Klinikum zugerechnet werden.[64]

Weihnachten und Jahresende 2020: Entlastung bleibt brüchig

Die Verlegungen beenden die Belastung nicht. Am 25. Dezember heißt es, trotz der Transporte gebe es im Klinikum keine Entspannung. In den beiden vorausgegangenen Tagen seien 14 Patienten neu hinzugekommen. Zugleich werden zusätzliche ärztliche Hilfen vorbereitet, um Menschen möglichst vor Ort zu behandeln und unnötige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden. Die Akten zeigen hier keine einfache Lösung, sondern eine Folge von Maßnahmen, die jeweils etwas Luft schaffen sollen.[65]

Zum Jahresende kommt die Organisation der Impfungen hinzu. Am 27. Dezember wird festgehalten, dass die mobilen Teams in Cottbus von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz gestellt werden sollen. Die niedergelassenen Ärzte werden für die Messehalle eingeplant. Zwei Tage später berichtet die Bürgerhotline über zahlreiche, teilweise ungehaltene Anrufe von Menschen, die einen Impftermin möchten. Damit beginnt ein neuer organisatorischer Abschnitt. Die Protokolle des folgenden Jahres werden zeigen, wie aus dem zunächst knappen Angebot auch eine neue Voraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe wird.[66]

Am 29. Dezember wird im Cottbuser Stab berichtet, dass Patienten vermehrt zunächst im Schnelltest negativ und anschließend in der PCR positiv seien. Das Wissen um abweichende Ergebnisse ist damit vor Ort dokumentiert. Eine Fehlerquote lässt sich nicht berechnen, weil Produkte, Testzeitpunkte und Fallzahlen fehlen. Für die Aufarbeitung ist aber entscheidend, welche Folgen die Beobachtung für Freigaben, Wiederholungstests und Ausnahmen hatte. Diese Folgeregel wird in der betreffenden Passage nicht dokumentiert.[67]

Am 31. Dezember steht die Stadt bei 2.759 bestätigten Fällen seit Beginn der Erfassung, 86 gemeldeten Todesfällen und 3.354 Menschen in Quarantäne. Das Klinikum meldet 67 bestätigte Coronapatienten, davon 17 auf der Intensivstation und acht beatmet. Daneben werden 19 Patienten auf der Verdachtsstation gesondert genannt. Auch am Jahresende ist die Trennung dieser Kategorien notwendig, um die Lage nicht größer oder kleiner darzustellen, als sie im Protokoll beschrieben wird.[68]

Eine letzte Passage verdichtet die Schwierigkeiten der regionalen Versorgung. Am Vorabend sei aus Bad Saarow um die Verlegung eines Intensivpatienten gebeten worden. Während der Bemühungen um die Verlegung sei der Patient verstorben. Das Protokoll belegt diesen zeitlichen Ablauf. [69]

Januar 2021: Genesene, Impfaufklärung und die Macht einzelner Befunde

Das neue Jahr beginnt nicht mit einer unbelasteten Versorgung. Am 15. Januar meldet das CTK weiterhin volle Belegung auch außerhalb der Coronastationen und hohen Personalausfall. Zugleich wird die Impfung zu einem neuen organisatorischen Schwerpunkt. Der Stab übernimmt ausführlich eine RKI Information zu Genesenen. Darin wird ein zumindest vorübergehender Schutz nach durchgemachter Infektion anerkannt. Wegen knappen Impfstoffs sollen nachweislich Genesene zunächst zurückgestellt werden. Für Heime wird aus logistischen Gründen zugleich die Möglichkeit beschrieben, auch Genesenen ein Angebot zu machen. Hier ist die Übernahme einer konkreten RKI Information in Cottbus unmittelbar belegt.[70]

In derselben Sitzung findet sich eine deutlich problematischere Formulierung. Bei der Frage, wer Zweifelsfälle im Aufklärungsbogen beurteilen solle, heißt es, es gebe für die Impfung „keine Kontraindikationen“. Gemeint sind medizinische Gründe, die gegen eine Impfung sprechen. Als allgemeine Aussage ist das schon nach damaligem Stand falsch. Die EMA nennt in ihrer Information vom 21. Dezember 2020 bekannte Allergien gegen Bestandteile als Ausschlussgrund. Auch die Produktinformation vom 8. Januar 2021 enthält ausdrücklich einen Abschnitt zu Gegenanzeigen. Die Cottbuser Passage belegt eine sachlich zu weit gehende Aussage in der Beratung. [71]

Wenige Tage später kehrt die Unsicherheit bei Laborbefunden zurück. Am 18. Januar werden öffentliche Fragen nach einem eindeutigen Ct Grenzwert besprochen. Am 19. Januar folgt ein konkreter Fall. Auf einen positiven PCR Befund mit einem Ct Wert von 18 oder 19 folgt am nächsten Tag in einem anderen Labor ein negativer Befund. Nach erneuter Befassung mit den Abstrichen wird der zweite Test als schwach positiv beschrieben. Das Protokoll hebt Sorgfalt und Materialqualität hervor. Der Vorgang belegt einen klärungsbedürftigen Befundwechsel, nicht dessen technische Ursache und auch nicht eine allgemeine Fehlerquote.[72]

Parallel zeigen die Akten, wie weit der Vollzug reichen kann. Eine Ärztin, die als Kontaktperson unter Quarantäne gestellt worden war, praktiziert nach dem Bericht weiter. Nachdem zunächst Unklarheit über die Kenntnis der Anordnung besteht, wird eine Kopie übergeben. Am 20. Januar ist die Versiegelung der Praxis dokumentiert. Kontrollen vor Praxis und Privatwohnung sowie die Verfolgung von vier Bußgeldtatbeständen mit vorgesehenem Höchstmaß werden genannt. Hier geht es nicht mehr nur um eine erwogene Maßnahme. Der Eingriff in die Berufsausübung wird als erfolgt berichtet. Ob die Voraussetzungen und Sanktionen rechtmäßig waren, ist anhand der betreffenden Anordnungen und gerichtlichen Entscheidungen zu prüfen. Aus dem Protokoll allein folgt weder eine Bestrafung wegen einer Meinung noch ein rechtskräftiger Abschluss der Verfahren.[73]

Februar 2021: Eine gerichtlich beanstandete Familienquarantäne

Die im November 2020 beschriebene Ausweitung der Quarantäne auf ganze Haushalte erhält im Februar 2021 eine entscheidende Fortsetzung. Am 22. Februar hält der Verwaltungsstab fest, das Verwaltungsgericht habe die Cottbuser Familienquarantäne gekippt. Für Familienmitglieder eines Kindes, das lediglich Kontaktperson ist, dürfe danach nicht allein deshalb Quarantäne angeordnet werden. Das Gesundheitsamt soll Bescheide anpassen und eine Erklärung für die Öffentlichkeit liefern. Statt der erweiterten Familienquarantäne sollen Kinder häufiger getestet werden.[74]

Der dazu passende veröffentlichte Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus trägt das Datum 18. Februar 2021 und das Aktenzeichen 8 L 70/21. Er betrifft vier Mitglieder eines Haushalts. Für drei von ihnen bezeichnet das Gericht die Anordnungen bei der vorläufigen Prüfung im Eilverfahren als „offensichtlich rechtswidrig“. Es fehlten konkrete Anhaltspunkte für einen eigenen ansteckungsrelevanten Kontakt. Allein das Zusammenleben mit einem Kind, das seinerseits Kontaktperson und nicht positiv getestet war, genügte nicht. Der Stab nennt dagegen den 19. Februar als Tag der gerichtlichen Korrektur. Ob damit der Eingang oder ein anderer Verfahrensschritt gemeint ist, lässt sich aus der Sammlung nicht klären.[75]

Diese Stelle ist stärker als eine nachträgliche Vermutung. Ein Gericht beanstandet konkrete Freiheitsbeschränkungen, und der Verwaltungsstab dokumentiert anschließend eine Änderung der Praxis. Es handelt sich um eine Entscheidung im Eilverfahren, nicht um ein abschließendes Urteil über jede Cottbuser Quarantäne. Die Quarantäne des unmittelbar betroffenen Kindes hielt das Gericht bei seiner vorläufigen Prüfung für rechtmäßig. Es verwarf außerdem einen allgemeinen Angriff auf die Eignung der PCR Diagnostik. Wer den Beschluss für die Aufarbeitung verwendet, muss beide Seiten nennen.

Der Beschluss stützt sich dabei ausdrücklich auf die damaligen RKI Empfehlungen zur Kontaktverfolgung. Hier liegt somit nicht nur eine später aufgefundene interne Bundesdiskussion neben einer örtlichen Entscheidung. Es gibt eine gerichtliche Prüfung anhand öffentlich zugänglicher Maßstäbe. Offen bleibt, wie viele andere Familien von derselben Praxis betroffen waren, wie lange ihre Einschränkungen dauerten und ob bereits erlassene Anordnungen systematisch überprüft wurden. Gerade diese Lücke betrifft die Aufarbeitung des erlittenen Eingriffs, nicht nur die Verbesserung künftiger Abläufe.

Februar und März 2021: Schnelltests und eine fehlende Ergebniskontrolle

Am 12. Februar wird in den BfArM Akten ein Entwurf zur Änderung der Mindestkriterien für Antigentests übersandt. Er erläutert die deutlich geringere analytische Empfindlichkeit gegenüber der PCR und die eingeschränkte Vergleichbarkeit von Ct Werten unterschiedlicher Verfahren. Für die Prüfung der diagnostischen Empfindlichkeit wird eine Gruppe von mindestens 100 Menschen mit Symptomen innerhalb von sieben Tagen nach Symptombeginn beschrieben. Das ist nicht dasselbe wie eine umfassende Prüfung beliebiger Reihenuntersuchungen beschwerdefreier Menschen. Es ist aber auch kein pauschales Verbot solcher Untersuchungen.[76]

Am 26. März steht das Problem der tatsächlichen Testleistung unmittelbar auf der Cottbuser Tagesordnung. Es soll ausgewertet werden, wie viele Schnelltests durchgeführt werden, wie viele positiv sind und wie viele positive Ergebnisse sich in der PCR bestätigen. Das Gesundheitsamt kann die Zahl der bestätigten positiven Schnelltests nach dem Protokoll nicht ermitteln. Das CTK hat sie ebenfalls noch nicht ausgewertet, könnte sie aber ermitteln. Direkt anschließend steht: „die meisten positiven PoC Antigentests sind falsch positiv“, im Original mit abweichender Schreibweise.[77]

Gerade die Verbindung dieser Aussagen ist auffällig. Einer weitreichenden Behauptung über die Verlässlichkeit positiver Ergebnisse fehlt in derselben Passage die vollständige Auswertung. Sie darf deshalb nicht als berechnete Fehlerquote übernommen werden. Außerdem betrifft der Satz nur die positiven Schnelltests, nicht alle durchgeführten Tests. Für eine Verwaltung, die aus Ergebnissen erhebliche Folgen ableitet, bleibt dennoch die Frage, weshalb eine verknüpfte Übersicht über Erstbefund, Bestätigung und aufgehobene Maßnahmen nicht bereits verfügbar war.

Ende März geht es außerdem erneut um die zeitliche Reichweite der Kontaktverfolgung. Am 30. März berichtet der Stab über eine gerichtliche Begrenzung auf 48 Stunden vor Symptombeginn beziehungsweise Testung. Das öffentlich archivierte RKI Schema vom 5. März nennt dieses Zeitfenster bereits als Ausgangspunkt. Der örtliche Eintrag lässt sich somit an einem datierten öffentlichen Maßstab prüfen. Ohne Aktenzeichen und vollständigen Beschluss bleibt aber offen, welche konkrete Anordnung in diesem weiteren Verfahren beanstandet wurde.[78]

April 2021: Ungetestete Kinder und bekannte Infektionen nach Impfung

Am 16. April schildern Schulleitungen ein erwartetes Problem. Einige Eltern hätten angekündigt, ihre Kinder ohne Test in die Schule zu schicken. Die Beratung kreist nun um die Frage, was mit diesen Kindern geschehen soll. Genannt werden die Trennung von anderen Schülern, eine Betreuung durch vollständig geimpfte Aufsichtspersonen, Kontrollen am Eingang und sogar die Möglichkeit, Kinder durch den Vollzugsdienst zum Allgemeinen Sozialen Dienst bringen zu lassen. Die Passage endet ausdrücklich ohne abschließende Klärung.[79]

Ein Hoch auf die Unbekannten Rebellen. Es gab in Cottbus anscheinend einiges an Widerstand.

Für die Perspektive der Ausgegrenzten ist diese Beratung bedeutsam. Ein Konflikt mit Eltern wird zu einer Frage nach der Separierung oder Verbringung der Kinder. Die Akten belegen jedoch nicht, dass die erwähnte Verbringung tatsächlich stattfand.

Nur vier Tage später zeigt sich eine andere Grenze der neuen Statusregeln. Die Verordnung nimmt nach dem örtlichen Bericht vollständig geimpfte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen von Tests aus. Im Rettungsdienst wird trotzdem empfohlen, Geimpfte weiter zu testen, weil es Infektionen trotz Impfung gibt. Das CTK und der Rettungsdienst des Nachbarlandkreises testen nach derselben Sitzung weiterhin alle Mitarbeiter. Dieses Wissen muss nicht erst aus später veröffentlichten RKI Akten nach Cottbus zurückgerechnet werden. Es ist am 20. April ausdrücklich vor Ort dokumentiert.[80]

Darin liegt zugleich ein entlastender und ein kritischer Befund. Die örtlichen Einrichtungen reagieren vorsichtig und setzen den Impfstatus nicht vollständig mit fehlendem Infektionsrisiko gleich. Spätere pauschale Unterscheidungen zwischen Geimpften und Ungeimpften müssen sich aber an diesem bereits vorhandenen Wissen messen lassen. Aus möglichen Infektionen nach Impfung folgt nicht, dass die Risiken beider Gruppen in jeder Situation gleich waren. Es folgt, dass ein Impfnachweis allein keine Garantie für fehlende Ansteckungsfähigkeit war.

Mai bis August 2021: Impfanreize und medizinische Ausnahmen

Anfang Mai berichten die Besprechungen von jungen Menschen, die sich wegen geplanter Reisen impfen lassen wollen und nach früheren zweiten Terminen fragen. Damit erscheint die Impfung nicht mehr nur als medizinisches Angebot, sondern auch als Voraussetzung oder Erleichterung für gewünschte Lebensgestaltung. Dieser beobachtete Anreiz ist noch kein Nachweis eines rechtswidrigen Zwangs. Er gehört aber zur Geschichte einer Entscheidung, die unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen getroffen wurde.[81]

Nach den Juni Sitzungen folgt in der Sammlung eine Pause bis zum 17. August. Am 25. August wird über zunehmende Nachfragen nach Bescheinigungen für Menschen berichtet, die nicht geimpft werden dürfen. Die Regularien fehlten, heißt es im Protokoll. Dieser knappe Eintrag zeigt eine praktische Lücke gerade für Personen, deren fehlende Impfung einen medizinischen Grund haben konnte. [82]

In denselben Monat fällt der zweite Endpunkt der angesprochenen PCR Zeitspanne. Am 3. August veröffentlicht die Europäische Kommission die Anleitung MDCG 2021 21 zur Leistungsbewertung von Tests zum Nachweis von SARS CoV 2. Die Augustfassung liegt auch in den BfArM Akten vor. Zwischen dem Lagebeitrag vom April 2020 und dieser speziellen Anleitung liegen rund 16 Monate. [83]

Für Betroffene ist diese präzise Frage keineswegs harmlos. Wenn ein Laborbefund über Quarantäne, Schulbesuch oder die Anerkennung einer Genesung entscheidet, müssen seine Qualität und seine rechtliche Bedeutung nachvollziehbar sein. Aus einer zeitlichen Standardisierungslücke folgt aber nicht automatisch die Fehlerhaftigkeit jedes Befundes. Ebenso wenig kann eine spätere Anleitung frühere Einzelentscheidungen ohne Prüfung ihrer tatsächlichen Grundlagen nachträglich rechtfertigen.

Ende August und September 2021: 2G und die Veröffentlichung des Impfstatus

Am 27. August diskutiert der RKI Krisenstab ausdrücklich, ob 2G bei Veranstaltungen einen besseren Schutz anderer Menschen bietet als 3G. Bei 2G haben grundsätzlich Geimpfte und Genesene Zugang, während bei 3G auch ein Test den Zugang ermöglichen kann. Im Protokoll steht: „Der eigentliche Effekt von 2G ist nicht ein größerer Fremdschutz, sondern ein größerer Selbstschutz.“ Die Beteiligten halten es für unklar, ob von nur getesteten Personen ein größeres Risiko für andere ausgeht. Als Vorteil von 2G wird besonders der Schutz vor schweren Erkrankungen angesprochen. Auch die rechtliche Frage nach einem bevormundenden Eingriff und einer möglichen Krankenhausüberlastung wird ausdrücklich benannt.[84]

Diese interne Diskussion ist kein Beweis, dass die Cottbuser Verantwortlichen sie damals kannten. Sie ist aber ein wichtiger zeitgenössischer Gegenbeleg gegen die Vorstellung, 2G habe fachlich eindeutig und ausschließlich dem besseren Schutz anderer gedient. Wenn später Menschen trotz negativen Tests ausgeschlossen wurden, musste geklärt werden, ob Infektionen, schwere Krankheitsverläufe oder eine Überlastung der Versorgung verhindert werden sollten. Diese Ziele sind nicht austauschbar. Je nach Ziel verändert sich die Begründung dafür, weshalb der Impfstatus entscheidend sein sollte.

Am 1. September richtet sich der örtliche Blick auf die öffentliche Kommunikation. Das CTK möchte den Impfstatus der stationären Patienten in die tägliche städtische Lagemeldung aufnehmen lassen. In der Sitzung wird ausdrücklich gefragt, ob bei so wenigen Patienten Rückschlüsse auf Einzelne möglich seien. Der Lagebericht zählt an diesem Tag nur vier bestätigte Patienten im Klinikum. Die Antwort bejaht ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse und verweist auch auf die Impfkampagnen von Bund und Ländern. Eine getrennte Veröffentlichung nach Normalstation und Intensivstation soll vermieden werden.[85]

Die Passage belegt eine bewusste Verbindung von Krankenhausdaten und Impfkommunikation sowie ein erkanntes Datenschutzrisiko. Sie belegt noch keine tatsächlich erfolgte Identifizierung eines Patienten. Für die Prüfung wären die veröffentlichten Tagesmeldungen und die zugrunde liegende Datenschutzabwägung erforderlich. Ebenso wichtig ist die statistische Grenze: Kleine Tageszahlen nach Impfstatus erlauben ohne Altersstruktur, Bevölkerungsbezug und Angaben zur Vorerkrankung keine verlässliche Berechnung der Impfwirksamkeit.

November 2021: Ausschluss nach Impfstatus trotz eines differenzierteren Wissens

Am 5. November formuliert der RKI Krisenstab einen weiteren bemerkenswerten Einwand. Die Bezeichnung „Pandemie der Ungeimpften“ sei fachlich nicht korrekt, weil die gesamte Bevölkerung beitrage. Im selben Gespräch wird festgehalten, dass der Minister diese Formulierung vermutlich bewusst verwende und sie eher nicht korrigiert werden könne. Zugleich betont die Diskussion den Nutzen der Impfung und die Notwendigkeit, Schutzregeln auch an Geimpfte zu richten. Die Quelle widerlegt somit eine pauschale Schuldzuweisung an eine Bevölkerungsgruppe, nicht den Nutzen jeder Impfung.[86]

In Cottbus werden im November dennoch ausdrücklich nach Impfstatus unterscheidende Zugangsbeschränkungen umgesetzt. Am 12. November behandelt der Stab die neue Verordnung mit 2G Regeln ab dem 15. November. Am 19. November geht es bereits um polizeiliche Unterstützung bei Kontrollen, 2G beim Fußball und die Regeln für den Weihnachtsmarkt. Der Ausschluss ungeimpfter Menschen von bestimmten Lebensbereichen ist hier kein bloßes Gesprächsthema mehr. Die Akten dokumentieren die Vorbereitung und Organisation seiner Durchsetzung.[87]

Die damalige Versorgungslage darf dabei nicht aus der Darstellung verschwinden. Am 15. November werden im CTK acht Intensivpatienten genannt und alle acht als ungeimpft erfasst. Am 29. November sind es 13 Intensivpatienten, davon acht als ungeimpft erfasst. Diese Momentaufnahmen sind mit einer höheren Belastung Ungeimpfter vereinbar. Sie genügen aber ohne geeignete Vergleichsdaten weder zur Berechnung dieses Risikos noch dazu, jede Zugangsregel oder jeden einzelnen Ausschluss zu rechtfertigen.[88]

Das Wissen um Infektionen nach Impfung bleibt parallel präsent. Am 17. November meldet die Bundespolizei vier positiv getestete Mitarbeiter, die jeweils zweimal geimpft seien. Am 29. November berichtet die ambulante Versorgung über „viele Impfdurchbrüche“. Gerade diese Gleichzeitigkeit ist für die Aufarbeitung wichtig. Ungleichbehandlung wird organisiert, während die örtliche Verwaltung weiß, dass auch Geimpfte infiziert sein können. Die tragfähige Frage lautet daher, welche Risikounterschiede für die konkrete Maßnahme angenommen und geprüft wurden, nicht ob überhaupt ein Unterschied denkbar war.[89]

Am 29. November sind seit dem Vortag geltende Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte ausdrücklich protokolliert. Polizei und Stadt stimmen Kontrollen ab. Gleichzeitig ist noch zu prüfen, wie Ausnahmetatbestände kontrolliert werden sollen. Digitale Impfausweise können nach dem Eintrag in der damaligen Kontrollpraxis nicht geprüft werden. Damit stehen eine erhebliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit und offene Vollzugsfragen unmittelbar nebeneinander. Das Protokoll belegt die Geltung und Kontrollplanung, aber nicht die vollständige Rechtsgrundlage, alle Ausnahmen oder die Rechtmäßigkeit jedes einzelnen Eingriffs.[90]

Auch Grenzen behördlicher Befugnisse werden sichtbar. In derselben Sitzung wird der Wunsch nach weiteren örtlichen Kontaktbeschränkungen mit dem Hinweis beantwortet, die derzeitige Rechtslage erlaube dies nicht. Der Verwaltungsstab ist also nicht in jeder Frage zu einer beliebigen Verschärfung bereit.

November und Dezember 2021: Testqualität, Zahlenbrüche und Genesenenstatus

Am 19. November findet sich in den BfArM Akten die Aussage, es gebe keine belastbaren Daten zur Qualität von patientennaher PCR. Gemeint ist dort die als PoC PCR bezeichnete Anwendung, nicht die gesamte PCR Diagnostik. Das Schreiben verweist selbst auf eine frühere systematische Auswertung mit unterschiedlichen Ergebnissen verschiedener Systeme. In der benachbarten Korrespondenz wird hervorgehoben, dass nicht nur das Gerät, sondern auch Probenvorbereitung, Material und Qualifikation der Anwender entscheidend seien. [91]

Am 8. Dezember meldet Cottbus die Schließung eines PCR Testzentrums wegen hygienischer Mängel. Das CTK soll zusätzliche Termine übernehmen. Das ist ein konkret dokumentiertes örtliches Qualitätsproblem.

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Die Krankenhauszahlen weisen zugleich erkennbare Unstimmigkeiten auf. Am 17. Dezember werden 72 Patienten insgesamt und 17 auf der Intensivstation genannt. Die Angaben zum Impfstatus beziehen sich jedoch auf 71 beziehungsweise 18 Personen. Am 27. Dezember stehen 16 Intensivpatienten neben der Angabe, 13 von 14 seien ungeimpft. Unterschiedliche Erhebungszeitpunkte oder Übertragungsfehler sind mögliche Erklärungen, aber in diesen Passagen nicht aufgelöst. Solche Zahlen dürfen nicht ohne Bereinigung in eine genaue Vergleichsrechnung eingehen.[93]

Der Impfstatus wird damit zu einem politisch und gesellschaftlich wichtigen Unterscheidungsmerkmal, während die Protokollzahlen nicht immer einen einheitlichen Bezugsstand erkennen lassen. Das beweist keine absichtliche Manipulation. Es zeigt jedoch, warum die ursprünglichen Meldungen, Zeitstempel und Definitionen nötig sind, wenn aus diesen Angaben eine Rechtfertigung für unterschiedliche Behandlung gewonnen werden soll.

Am 24. Dezember wird außerdem festgehalten, dass ein positiver Antigentest für den Genesenenstatus nicht ausreiche. Dafür werde ein positiver PCR Befund benötigt. Der Laborzugang hat damit nicht nur medizinische Bedeutung. Er entscheidet auch darüber, ob eine durchgemachte Infektion in einer rechtlich relevanten Form anerkannt wird.[94]

Januar 2022: Omikron verändert die Begründungsfrage

Am 3. Januar beschreibt das CTK die Lage als sehr gut beherrschbar, während es weiterhin bestätigte Patienten und intensivmedizinische Behandlungen gibt. Die Verwaltung befindet sich also weder in einer beendeten Krise noch in einer unverändert aus dem Dezember fortgeschriebenen Notlage. Jede weitere Einschränkung muss vor dem jeweiligen Zeitpunkt und der konkreten Lage gelesen werden.[95]

Die Durchsetzung der Ausgangsbeschränkungen hat inzwischen die Ebene konkreter Kontrollen erreicht. Dieselbe Sitzung berichtet über sieben festgestellte Verstöße gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung bei Einsätzen an Silvester und Neujahr. Zusammen mit Verstößen gegen das Böllerverbot werden Bußgelder von 100 und 250 Euro genannt. Welcher Betrag welchem einzelnen Tatbestand zugeordnet wurde und ob die Bescheide später bestandskräftig wurden, geht daraus nicht hervor. Die Stelle ist dennoch ein weitergehender Vollzugsbeleg als die bloße Kontrollplanung vom November.

Am 12. Januar hält der RKI Krisenstab zur Omikronvariante fest, die Verminderung der Übertragung durch Impfung sei gering, der Schutz vor schweren Verläufen dagegen weiterhin sehr gut. In der Diskussion um eine Impfpflicht werden Schwierigkeiten der Kontrolle, der bevormundende Charakter eines Schutzes gegen den eigenen Willen und die Erwartung transparenter Entscheidungsgrundlagen angesprochen. Das Datum auf dem Deckblatt enthält offenbar einen Jahresfehler. Sitzungstag, Wochentag, Ablage und Inhalt ordnen die Besprechung dem Januar 2022 zu, nicht dem Januar 2021.[96]

Die Unterscheidung zwischen Schutz vor Ansteckung und Schutz vor schwerer Krankheit wird damit noch wichtiger. Sie ist nicht erst eine nachträgliche Kritik. Sie steht in der zeitgenössischen internen Beratung.

Wurde bei fortbestehender Ungleichbehandlung noch derselbe Zweck verfolgt, und trugen die veränderten Erkenntnisse die konkrete Maßnahme weiterhin? Eine dokumentierte Übermittlung gerade dieser internen Passage liegt nicht vor.

Februar 2022: Geänderte Tests verändern auch das sichtbare Lagebild

Anfang Februar wird im Cottbuser Stab erwogen, PCR Untersuchungen künftig zurückzunehmen und bei vollständig Geimpften stärker auf Schnelltests abzustellen. Am 9. Februar wird zugleich festgehalten, dass die neue Testverordnung noch nicht vorliege und bei vorhandener örtlicher Kapazität zunächst weiter wie bisher verfahren werden solle. [97]

Am 14. Februar entfällt nach dem Lagebericht die gesonderte Angabe der Omikronfälle, weil aufgrund der neuen Teststrategie keine Sequenzierung mehr stattfinde. Zwei Tage später wird klargestellt, dass symptomatische Patienten weiterhin regulär behandelt und zur PCR geschickt werden könnten. Ein Rückgang oder eine Änderung einzelner Meldegrößen kann somit auch durch veränderte Untersuchung und Erfassung entstehen. [98]

Am 25. Februar erklärt der Stab einen Teil der hohen Zahl neu gemeldeter Fälle mit Änderungen der Befundauswertung und Dateneingabe. Das Gesundheitsamt liegt nach derselben Sitzung bei der Bearbeitung sieben Tage zurück. Für die zeitliche Beurteilung von Maßnahmen ist das wesentlich. Der veröffentlichte oder protokollierte Tagesstand bildet dann nicht ausschließlich das Infektionsgeschehen dieses Tages ab. Er enthält auch die Folgen der Bearbeitung und Nachmeldung.[99]

Gleichzeitig verändert sich die Bedeutung der Krankenhauszahlen. Das CTK berichtet nun ausdrücklich von zunehmenden Aufnahmen „mit Corona anstatt wegen Corona“. Der Nachweis des Virus und der Anlass der Krankenhausaufnahme fallen also häufiger auseinander. [100]

März 2022: Hohe Fallzahlen, andere Aufnahmegründe und fehlendes Personal

Am 9. März meldet das CTK bei Ausbrüchen und zahlreichen Personalausfällen ein erneutes absolutes Besuchsverbot. Für Patienten und Angehörige bedeutet eine solche Regel den Verlust unmittelbarer Begegnung, unabhängig davon, ob der einzelne Patient wegen Corona aufgenommen wurde. Die Protokolle beschreiben vor allem die organisatorische Seite.[101]

Am 16. März meldet das CTK 78 bestätigte Patienten, davon acht auf der Intensivstation, und hält gleichzeitig fest, es seien mehr Patienten mit als wegen Corona. Eine weitere Station wird geöffnet, planbare Behandlungen werden eingeschränkt und hohe Personalausfälle werden genannt. Am 21. März sind mehr als 160 Personalausfälle dokumentiert. Die Lage wird weiterhin als gerade noch beziehungsweise weitestgehend noch beherrschbar beschrieben.[102]

Diese Kombination widerspricht zwei vereinfachenden Erzählungen. Die Zahl positiv getesteter Krankenhauspatienten ist nicht gleichbedeutend mit ebenso vielen wegen Corona aufgenommenen Menschen.

Auch Infektionen unter Geimpften bleiben sichtbar. Am 14. März meldet die Bundespolizei neun positiv getestete Mitarbeiter, die vollständig geimpft seien. Dieser konkrete Befund widerspricht einer Gleichsetzung von vollständiger Impfung und fehlendem Infektionsrisiko. Er erlaubt ohne Vergleichsgruppe aber keine Berechnung eines höheren oder niedrigeren Risikos Geimpfter. Der Wert der Stelle liegt im nachgewiesenen örtlichen Kenntnisstand.[103]

Für die Aufarbeitung des Drucks auf ungeimpfte Beschäftigte ist hier Zurückhaltung bei unbewiesenen Einzelheiten erforderlich. Die Sammlung enthält keine vollständige Übersicht über tatsächlich erlassene Tätigkeitsverbote, Entlassungen oder die Zahl deswegen ausgefallener Beschäftigter. Dass solche Folgen in den Protokollen nicht umfassend aufgeschlüsselt werden, beweist nicht, dass es sie nicht gab. Um sie belastbar zu beschreiben, müssen die Vollzugsakten zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht hinzugezogen werden.[104]

April und Mai 2022: Rechtliche Bestätigung und fortbestehender Prüfbedarf

Am 27. April weist das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Nachweispflicht zurück. Das Gericht erkennt den erheblichen Druck auf die Impfentscheidung ausdrücklich an. Es hält ihn zum damaligen Zeitpunkt dennoch zum Schutz besonders gefährdeter Menschen für gerechtfertigt. Dabei werden auch Omikron, verringerter Schutz und verbleibende Unsicherheiten behandelt. [105]

Die gerichtliche Beurteilung und die interne RKI Formulierung vom Januar sind nicht wortgleich. Das Gericht stützt seine Bewertung auf mehrere Stellungnahmen und eine verbleibende, wenn auch verringerte Schutzwirkung. Der Unterschied eröffnet eine konkrete Frage nach Endpunkten, Zeitabständen seit der Impfung und den berücksichtigten Studien. Er beweist für sich genommen weder eine Täuschung des Gerichts noch die pauschale Rechtswidrigkeit der Nachweispflicht. Der Beschluss betont zugleich, dass sich die rechtliche Bewertung bei veränderten tatsächlichen Grundlagen für die Zukunft ändern kann.

In Cottbus meldet die Sitzung vom 4. Mai technische Probleme mit dem Programm für die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Der Eintrag zeigt einen laufenden Verwaltungsvorgang, nicht dessen vollständige Folgen für Beschäftigte. In derselben Sitzung wird eine deutliche Entspannung im CTK und eine verbesserte Personallage berichtet. Für die weitere Aufarbeitung bleibt deshalb besonders wichtig, wann welche Maßnahme überprüft, beendet oder im Einzelfall trotzdem fortgesetzt wurde.

Juni 2022: Der Stab ruht, die offenen Fragen bleiben

Am 1. Juni nennt das CTK neun bestätigte Patienten, davon drei auf der Intensivstation. Unmittelbar anschließend steht, alle seien „mit Corona“ und nicht „wegen“ Corona im Haus. Zwei der drei Intensivpatienten werden als ungeimpft erfasst. Gerade die Verbindung dieser Angaben zeigt, warum eine Zahl ungeimpfter positiv getesteter Intensivpatienten nicht ohne weitere Prüfung als Zahl schwerer, durch Corona verursachter Verläufe erzählt werden darf. Für diesen Sitzungstag ist die Unterscheidung ausdrücklich dokumentiert.[106]

Die Lage stabilisiert sich, die telefonische Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes wird reduziert und die ärztliche Rufbereitschaft eingestellt. Der Verwaltungsstab geht in Bereitschaft und soll nur bei Bedarf erneut einberufen werden. Hier endet die vorliegende dritte Sammlung.

Der spätere Streit um den Zugang zu den Protokollen

Die öffentlichen Quellen zum Aktenzugang betreffen den späteren Umgang mit der Dokumentation. Dieser Zugang ist eine Voraussetzung für die Aufarbeitung. Der Artikel der Lausitzer Rundschau vom 29. Januar 2026 trägt die Überschrift, der geheime Status der Protokolle im Rathaus sei vom Tisch. Im zugänglichen Vorspann heißt es, die Stadt wolle den Streit mit Stadtverordneten um den Zugang zu internen Unterlagen beenden. Für dieses Review waren jedoch nur Überschrift, Vorspann und Seitenmetadaten überprüfbar.[107]

Die öffentliche Niederschrift des Hauptausschusses vom 22. April 2026 zeigt, dass mehrere Fragen auseinanderzuhalten sind. Ein dort behandelter Antrag verlangt eine ergänzende Prüfung, ob und in welchem Umfang die Protokolle der Jahre 2020 bis 2023 über die bereits praktizierte Einsichtnahme hinaus an Stadtverordnete herausgegeben werden können. Auch der Zugang sachkundiger Einwohner, die beratend im Ausschuss mitwirken, soll geprüft werden. Dokumentiert sind die Empfehlung zur direkten Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung und die Aufnahme auf deren Tagesordnung, nicht bereits eine abschließende Herausgabeentscheidung.[108]

Der verlinkte Antrag vom 8. September 2026 geht seinem Titel nach ausdrücklich auf die Aushändigung an alle Stadtverordneten ohne Schwärzung ein. Die städtische Seite führt ihn beim Abruf am 24. September 2026 unter der Nummer „AT-55/26“ mit dem Status „verwiesen“. Für die Behandlung am 23. September steht dort „verwiesen in Fachausschüsse“. Ein bereits gefasster Beschluss zur vollständigen ungeschwärzten Aushändigung ist damit nicht belegt. Einsichtnahme, Besitz einer Kopie und Zugang zu ungeschwärzten Angaben sind unterschiedliche Fragen.[109]

Was die Chronologie für die Aufarbeitung ergibt

Der stärkste unmittelbar rechtlich bewertete Befund ist die im Februar 2021 beanstandete Quarantäne dreier Haushaltsmitglieder. Das Gericht sah bei seiner vorläufigen Prüfung offensichtliche Rechtswidrigkeit, und der Verwaltungsstab dokumentierte eine Anpassung seiner Praxis. Hier geht es nicht nur um eine theoretische Diskussion über Freiheit. Es geht um konkrete Anordnungen gegen Menschen, bei denen die erforderlichen Voraussetzungen nach der gerichtlichen Prüfung nicht dargelegt waren.

Daneben stehen deutliche Spannungen zwischen Wissen und Regel. Dazu gehören die Fortsetzung der Quarantäne trotz wahrscheinlich fehlender Ansteckungsfähigkeit im April 2020, die unzureichend aufgeschlüsselte Schnelltestbestätigung im März 2021, die erwogene Separierung ungetesteter Kinder und die späteren Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte bei gleichzeitig dokumentierten Infektionen nach Impfung. Das sind unterschiedliche Arten von Befunden. Nicht jede Spannung beweist bereits einen rechtswidrigen Einzelfall. Jede benennt jedoch einen konkreten Vorgang, dessen Begründung und Folgen überprüft werden können.

Die Bundesakten verschärfen die Fragen dort, wo sie zeigen, dass die fachliche Lage schon damals differenzierter war als eine einfache Trennung zwischen gefährlichen Ungeimpften und ungefährlichen Geimpften. Die RKI Diskussionen über 2G, über die Bezeichnung einer Pandemie der Ungeimpften und über Omikron sind hierfür besonders relevant. Sie dürfen jedoch nicht so verwendet werden, als seien interne Diskussionssätze automatisch verbindliche Regeln oder nachweislich in jeder Kommune bekannt gewesen.

Die PCR Frage verlangt ebenfalls eine genaue Formulierung. Belegt sind unterschiedliche Befundpraktiken, konkrete Korrekturen, nachlaufende Standardisierung und die bekannte Grenze zwischen Erbmaterialnachweis und Ansteckungsfähigkeit. Die schärfste belastbare Kritik richtet sich deshalb auf den Weg vom konkreten Befund zur konkreten Freiheitsbeschränkung.

Aufarbeitung ist mit der Feststellung einer späteren Korrektur nicht abgeschlossen. Es bleibt zu klären, welche Betroffenen zuvor wie lange belastet wurden, ob bestehende Anordnungen überprüft wurden und ob ihnen ein wirksamer Weg zur Korrektur oder Wiedergutmachung offenstand. Die Protokolle erzählen diese Betroffenenperspektive nur ausschnittweise.


[1] Stadt Cottbus, Verwaltungsstab „Corona“, drei bereitgestellte Sammeldateien. Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf, 864 Seiten,

27.02. bis 31.12.2020, SHA256 0d386814339fbe5d4881744bc941906405ceba4580b16e96f0b24f9179bf316a. Cottbus-Protokolle-2021.pdf,

720 Seiten, 01.01. bis 31.12.2021, SHA256 1adba2c3d68440400f643aaf61c1bdcb148f96ea9298eb8861f7540d94cbb966. Cottbus-Protokolle-2022.pdf, 168 Seiten, 03.01. bis 01.06.2022, SHA256 0f6c873cd78cd38c6c9cdf57d12db6b2709e931dbb96d08960db09aae9b73247.

Dateigrenzen jeweils anhand erster und letzter Sitzung. Die Lücke 2021 liegt zwischen den Seiten 557 bis 560 vom 16.06. und Seite 561 vom 17.08. Öffentlich auffindbar über Spreegeflüster:

https://www.xn--spreegeflster-4ob.de/

Dort am 27.09.2026 verlinkte Archive:

Protokolle 2021: https://www.xn--spreegeflster-4ob.de/.cm4all/uproc.php/0/Protokolle_012021_122021.zip?cdp=a&_=19f62ca2366 und Protokolle Januar bis Juni 2022: https://www.xn--spreegeflster-4ob.de/.cm4all/uproc.php/0/Protokolle%2003012022_01062022.zip?cdp=a&_=19f62cde683. Die Archivangebote dienen als Fundweg. Die fortlaufenden Seiten und Prüfsummen beziehen sich ausschließlich auf die bereitgestellten Sammeldateien. Die zusammenfassenden Aussagen der Einleitung werden durch die nachfolgenden datierten Einzelnachweise belegt.

[2] RKI, Interne COVID 19 Krisenstabsprotokolle: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/C/COVID-19-Pandemie/Protokolle/COVID-19-Krisenstabsprotokolle.html, Erläuterungen zum Charakter der internen Arbeitsdokumente und öffentliche Sammelfassungen Januar 2020 bis April 2021 sowie Mai 2021 bis Juli 2023. Für diese Untersuchung zusätzlich die bereits vorliegenden jahresweisen Dateien RKI_Protokolle_2020_gesamt.pdf, RKI_Protokolle_2021_gesamt.pdf und RKI_Protokolle_2022_gesamt.pdf. Deren fortlaufende Seitenzahlen sind nicht mit denen der amtlichen Sammelfassungen identisch. Deshalb werden stets Sitzungsdatum und interne Seite ergänzt. BfArM Bestand: Veröffentlichte Behördenkorrespondenz bei FragDenStaat: https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-des-bfarm-bezueglich-covid-assoziierter-themen-mit-who-bmg-und-kanzleramt/1151564/anhang/teil1v3-emails-an-93-covid-von-bmg-geschwaerzt.pdf. Die einzelnen geprüften Dateien und Fundstellen folgen in den Sachnachweisen.

[3] Stadt Cottbus, Verwaltungsstab „Corona“, bereitgestellte Datei „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, 864 Seiten. Beginn: Besprechung vom 27.02.2020, Seiten 1 bis 6. Ende: Besprechung vom 31.12.2020, Seiten 861 bis 864. Die Schwärzungen sind unter anderem auf Seite 209 sichtbar. Beispiel für die getrennte Darstellung von bestätigten Fällen, Genesenen, Quarantäne und Krankenhausbehandlung: Seite 862. Die einleitende Gesamtschau wird durch die im chronologischen Haupttext einzeln nachgewiesenen Stationen begründet.

[4] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 21.04.2020, Seite 225, Angaben zum verstorbenen Intensivpatienten aus Bad Liebenwerda. Zum gesonderten Bericht für den Nachbarlandkreis beispielsweise Besprechung vom 31.12.2020, Seite 862.

[5] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 27.02.2020, Seiten 2 bis 4. Seite 2: „Es sollen keine Leute getestet werden, die keine Symptome haben!“ Seite 4 enthält die vorgesehene Botschaft „keine Fälle in Cottbus bisher, wir sind vorbereitet, Atemschutzmasken helfen nichts“. Laborleistung und Isolierungsmöglichkeiten auf Seite 2. Die genannten Isolierungsmöglichkeiten sind keine Gesamtzählung sämtlicher Krankenhausbetten.

[6] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 27.02.2020, Seiten 5 bis 6, Bürgertelefon und fehlende Ausstattung der Praxen. Besprechung vom 28.02.2020, Seiten 8 bis 9, Verkürzung des Übermittlungsformulars und Probleme der Alarmierung.

[7] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechungen vom 29.02.2020, Seite 13, vom 02.03.2020, Seiten 19 bis 21, vom 03.03.2020, Seite 24, und vom 05.03.2020, Seite 30. Dort die Formulierung: „Land, KV und niedergelassene Ärzte schieben Verantwortlichkeiten hin und her“.

[8] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 09.03.2020, Seite 51, geregelte Zuweisung zum Abstrichzelt. Besprechung vom 10.03.2020, Seiten 53 bis 54, Betrieb des Zeltes und Beschränkung der Besuche im Klinikum.

[9] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 11.03.2020, Seiten 58 bis 59, drei bestätigte Fälle. Besprechung vom 13.03.2020, Seiten 66 bis 67, elf Fälle, symptomloses Kind und Testpriorisierung. Seite 66: „derzeit mehr Abstriche als Testkapazitäten“.

[10] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 14.03.2020, Seiten 71 bis 75, Vorbereitung der Schließungen und Notbetreuung. Besprechung vom 15.03.2020, Seiten 79 bis 82, Verwaltungsgebäude, Kultur, Freizeit, Schulen und Betreuung.

[11] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 18.03.2020, Seiten 90 bis 92. Seite 90 nennt 17 bestätigte Fälle und 180 Personen in Quarantäne sowie den geplanten Ausbau von Beatmungsmöglichkeiten.

[12] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 17.03.2020, Seite 88, Berichtigung der Darstellung zur vermeintlichen Beschädigung des Abstrichzeltes.

[13] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 25.03.2020, Seiten 123 bis 124, veränderte Empfehlungen und örtliche Testpraxis.

[14] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 26.03.2020, Seiten 127 bis 128, weiterhin nicht lieferbare Schutzmittel, geringe Mengen für Praxen und Aufruf zum Nähen. Besprechung vom 31.03.2020, Seite 150, Versorgung der Pflegeeinrichtungen und Verteilung selbst genähter Masken.

[15] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 31.03.2020, Seite 148, Lagezahlen und Krankenhausbelegung.

[16] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 31.03.2020, Seite 149. Die Passage berichtet, in einer Telefonkonferenz mit Landkreisen, kreisfreien Städten und Ministerpräsident sei empfohlen worden, „medienwirksam Quarantäneverweigerer festzunehmen“. Danach: „gemeinsame Entscheidung des Verwaltungsstabs: Quarantäneverweigerer werden nicht festgenommen“. Die empfehlende Person wird nicht benannt.

[17] BfArM, Beitrag vom 06.04.2020 zum Lagebild des Bundeskanzleramtes, Geschäftszeichen 4-2020-61695, überliefert in covid-berichte-geschwaerzt.pdf, PDF Seiten 931 bis 933. Seite 931 enthält die Übersendung an das BMG am 06.04.2020, 13:14 Uhr. Seite 933 nennt den Stand 31.03.2020 mit 76 angezeigten Tests, je 38 für Antikörper und RNA beziehungsweise DNA, zwei bereits beschiedenen Anträgen auf Sonderzulassung und drei weiteren Verfahren. Der Wortlaut „beschieden“ bezeichnet hier nicht ausdrücklich die Erteilung einer Zulassung. Veröffentlichte Originaldatei: https://fragdenstaat.de/files/foi/1151564/covid-berichte-geschwaerzt.pdf?download.

[18] Europäische Kommission, Mitteilung 2020/C 122 I/01 vom 15.04.2020, Leitlinien zu diagnostischen Tests für COVID 19 und ihrer Leistung, insbesondere Abschnitte 3 und 4. Bestehende Anforderungen der Richtlinie 98/79/EG, Angaben zu Leistungsmerkmalen und technischer Dokumentation, Unterschiede zwischen professioneller Anwendung und Selbsttests, Bedarf an zusätzlicher klinischer Validierung und gemeinsamen Referenzmaterialien. Amtlicher Text im Amtsblatt: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=oj:JOC_2020_122_I_0001. Die Leitlinie ist von der späteren MDCG Anleitung zu unterscheiden.

[19] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 17.04.2020, Seiten 208 bis 209. Seite 209 beschreibt zusätzliche Untersuchungen, die örtliche Begründung und die fortdauernde Quarantäne bei positivem Nachweis. Originalausschnitt: „obwohl nach 3-4 Wochen Krankheitsverlauf dieser PCR-Nachweis bei fehlender Klinik sehr wahrscheinlich NICHT mehr auf Infektiösität hindeutet“. Die Schreibweisen „PCR-Nachweis“ und „Infektiösität“ folgen dem Original.

[20] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 15.04.2020, Seiten 201 bis 202. Lagezahlen auf Seite 201. In der Diskussion über die geringe Fallzahl stehen die Aussagen „Zahlen aufgrund unserer frühzeitigen Maßnahmen so gering“ und „keine große Steigerung ggü. Vorjahren“ mit dem anschließenden Schluss „keine hohe Dunkelziffer möglich“. Die Bewertung der Belegstärke im Haupttext ist eine quellenkritische Einordnung dieser Passage.

[21] RKI, Krisenstabssitzung vom 17.04.2020, Tagesordnungspunkt 4 „Kommunikation“, Abschnitte BZgA und Presse. RKI_Protokolle_2020_gesamt.pdf, PDF Seite 591, interne Seite 7 von 11. Prüfwortlaut: „ein positiver PCR-Nachweis bei einem Genesen nicht zwangsläufig mit einer Infektiösität einhergehen muss“. Auf derselben Seite: „Entlasskriterien fordern zwei negative PCR.“ Amtlicher Zugang: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/C/COVID-19-Pandemie/Protokolle/COVID-19-Krisenstabsprotokolle.html.

[22] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 17.04.2020, Seite 209, Tagesordnungspunkt „Schutzausrüstung in Pflegeheimen“. Dort wird die Lieferung an Sanzeberg angekündigt, „weil dort gar keine Schutzausrüstung mehr vorhanden ist“.

[23] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 21.04.2020, Seiten 225 bis 226, Diskussion über Lockerungen. Besprechung vom 26.04.2020, Seiten 247 bis 248, Lage und Versammlung vom Vortag. Besprechung vom 29.04.2020, Seite 258, kein bestätigter Coronapatient im Klinikum.

[24] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 26.04.2020, Seite 249, Unterschiede zwischen Landeskommunikation und Verordnung sowie geplante örtliche Mitteilung zu Ausnahmen. Besprechung vom 27.04.2020, Seite 252, Fragen zu Nachweisen und Meldungen wegen fehlender Masken. Die Passage ist kein Ersatz für den Wortlaut der damals geltenden Verordnung.

[25] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 28.04.2020, Seiten 255 bis 256, Unterstützung durch fünf Soldaten und Bedarf an Abstrichmaterial.

[26] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 02.05.2020, Seite 270, 39 bestätigte und 39 genesene Fälle sowie geplante Wiederaufnahme planbarer Behandlungen. Besprechung vom 06.05.2020, Seite 283, 16 Personen in Quarantäne, ausschließlich Reiserückkehrer.

[27] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 01.05.2020, Seite 267, Diskussion zum Nutzen von Masken und zur Erklärung ihrer Funktion. Besprechung vom 02.05.2020, Seite 271: „wir ernten jetzt, was wir in den letzten Wochen gesät haben“, anschließend „unsere Maßnahmen greifen“.

[28] RKI, Krisenstabssitzung vom 06.05.2020, Tagesordnungspunkt 1, erneut positive Befunde bei Genesenen aus Südkorea. RKI_Protokolle_2020_gesamt.pdf, PDF Seite 744, interne Seite 3 von 11. Fundstellen zu RNA Fragmenten, fehlendem kulturellem Nachweis lebenden Virus in der besprochenen Gruppe, Verlaufskontrolle und testabhängigen Ct Werten. Amtlicher Zugang: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/C/COVID-19-Pandemie/Protokolle/COVID-19-Krisenstabsprotokolle.html.

[29] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 06.05.2020, Seite 285, Reduzierung der Besprechungen und ständigen Besetzung. Besprechung vom 13.05.2020, Seite 297, planbare Behandlungen und Besucher.

[30] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 13.05.2020, Seite 298, Bericht zur Versammlung vom 12.05.2020. Genannt werden etwa 200 Teilnehmer und 63 festgestellte Personalien zur weiteren Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten.

[31] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 12.06.2020, Seiten 330 bis 331, Lagezahlen und Ruhen der Stabsarbeit ab 15.06.2020 bei fortgesetzten Telefonbesprechungen eines kleineren Kreises.

[32] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 17.06.2020, Seiten 333 bis 335, unter anderem Versorgung am Wochenende. Besprechung vom 24.06.2020, Seiten 337 bis 339, Abstrichmaterial und gewünschte Untersuchungen. Besprechung vom 08.07.2020, Seite 345, andere Atemwegsviren bei Kindern und Eltern.

[33] RKI, Krisenstabssitzung vom 10.07.2020, Abschnitt „Diagnostik Papier“. RKI_Protokolle_2020_gesamt.pdf, PDF Seite 1096, interne Seite 13 von 14. Prüfwortlaut: „RKI-Dokumente sind aktuell nicht konsistent“ und „Widerspruch zwischen RKI-Dokumenten muss behoben werden“. Amtlicher Zugang: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/C/COVID-19-Pandemie/Protokolle/COVID-19-Krisenstabsprotokolle.html.

[34] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 15.07.2020, Seite 348, weiterhin 39 Fälle. Besprechung vom 22.07.2020, Seite 351, 43 Fälle und vier noch nicht in den Landeszahlen enthaltene Meldungen. Besprechung vom 29.07.2020, Seite 354, kein bestätigter Coronapatient im Klinikum.

[35] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 12.08.2020, Seiten 362 bis 363, unterschiedliche Vorgaben zum Umgang mit leichten Erkältungszeichen und Entscheidung über weiteres Vorgehen.

[36] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 12.08.2020, Seite 363, Finanzierung von Tests vor Aufnahme in Pflegeeinrichtungen. Weitere Behandlung am 19.08.2020, Seiten 367 bis 368, und am 02.09.2020, Seite 373. Lösungsvorschlag am 09.09.2020, Seite 375.

[37] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 16.09.2020, Seite 378, Lagezahlen. Besprechung vom 23.09.2020, Seiten 380 bis 381, eingeschränkte Nutzung der Krankenhauskapazität. Besprechung vom 24.09.2020, Seiten 384 bis 386, Vorbereitung von Personalreserven. Besprechung vom 30.09.2020, Seiten 388 bis 390, Lage und Vorbereitung.

[38] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 05.10.2020, Seiten 398 bis 400, Fälle, Quarantäne, medizinische Schule und Maßnahmen des Klinikums. Seite 398 stellt außerdem klar, dass Besprechungen am 02.10. und 03.10. nicht im üblichen Kreis des Verwaltungsstabes stattgefunden hatten.

[39] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 07.10.2020, Seiten 407 bis 410. Seite 409 enthält die Aussage, die Kontaktnachverfolgung sei „nicht mehr vollumfänglich leistbar“. Die umliegenden Passagen behandeln Lerngruppen, Anwesenheitslisten und zusätzliche Arbeitsplätze.

[40] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 13.10.2020, Seiten 452 bis 453, unterschiedliche zeitliche Stände der Meldungen, Schwellenwerte, rechtliche Bedenken und fehlende technische Ausstattung. Die dortige Sorge um die Durchsetzbarkeit ist keine dokumentierte Gerichtsentscheidung.

[41] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 20.10.2020, Seiten 490 bis 491, zusätzliche Kräfte aus Bundeswehr, Jobcenter und Landesverwaltung sowie Einarbeitung und Ausstattung.

[42] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 23.10.2020, Seiten 503 bis 507, Ausbruchsgeschehen im Klinikum. Besprechung vom 30.10.2020, Seiten 543 bis 548, insbesondere Seite 543 mit 359 bestätigten Fällen und 38 bestätigten Patienten im Klinikum, davon fünf auf der Intensivstation und vier beatmet.

[43] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 01.11.2020, Seiten 557 bis 558, Ausweitung der Quarantäne bei Fällen in den Klassen eins bis sechs auf Eltern und Geschwister sowie abweichende Behandlung der höheren Klassen.

[44] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 04.11.2020, Seiten 575 bis 577. Die Begründung für die vorgeschlagene Schulschließung lautet, man müsse „weiter handlungsfähig“ bleiben, andernfalls drohe ein Kontrollverlust. Seite 576 behandelt Personalausfälle durch Elternquarantäne und Probleme bei der häuslichen Weiterversorgung.

[45] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 04.11.2020, Seiten 579 bis 581, Wortwahl zur Nevoigt Grundschule und weitere Beratung zur Betreuung. Die im Haupttext vorgenommene Unterscheidung zwischen Vorschlag und Vollzug folgt dem Beratungscharakter dieser Einträge.

[46] Stadt Cottbus, Protokoll vom 04.11.2020, Version 2.0, Tagesordnungspunkt 7 „Anfrage ambulanter Ärzte zum Thema Quarantäne“. Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf, PDF Seite 577, interne Seite 4 von 8. Überprüfung der Ct Werte im CTK und abweichende Praxis eines geschwärzten Labors.

[47] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 06.11.2020, Seiten 594 bis 595, Tagesordnungspunkt „Quarantäneanordnungen bei Mitarbeitern der kritischen Infrastruktur“. Beschrieben werden Tests der gesamten Familie am ersten Tag, die Freistellung bestimmter Eltern von Quarantäne bei negativen Befunden und ein weiterer Test des betroffenen Kindes am fünften Tag.

[48] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 10.11.2020, Seite 616, mehr als 1.000 Schüler aus 14 Schulen in Quarantäne, ungefähr zehn Prozent der Schülerschaft.

[49] Stadt Cottbus, Protokolle vom 10. und 11.11.2020, Tagesordnungspunkte „Maskenpflicht an Schulen“ und „Änderung der Allgemeinverfügung“. Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf, PDF Seiten 619 bis 620 und 627 bis 628. Beratung über Schulhöfe, Abstand, Belastungen, Petitionen, psychiatrische Einschätzung, Empfehlung des Rechtsamtes und erforderliche Abstimmung mit dem Landesministerium.

[50] RKI, Krisenstabssitzung vom 30.10.2020, Tagesordnungspunkt 12, „Sprachregelung zur Verwendung von FFP2-Masken im privaten Bereich“. RKI_Protokolle_2020_gesamt.pdf, PDF Seite 1575, interne Seite 11 von 12. Der Gegenstand ist ausdrücklich FFP2, nicht jede Form von Mund Nasen Bedeckung. Amtlicher Zugang: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/C/COVID-19-Pandemie/Protokolle/COVID-19-Krisenstabsprotokolle.html.

[51] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 16.11.2020, Seiten 653 bis 654. Seite 653 nennt die Krankenhauszahlen. Seite 654 beschreibt verzögerte Übergaben und den Einsatz eines Notarztes bei einem sich verschlechternden Patienten.

[52] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 18.11.2020, Seiten 662 bis 663, Fälle in Pflegeeinrichtungen und verzögerte Informationen über Todesfälle.

[53] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 24.11.2020, Seiten 689 bis 690. Seite 689 nennt die Lagezahlen. Der Vorgang zur Betreuungseinrichtung enthält eine „Änderungsmeldung“ und die Angaben „Befundkorrektur“, „Kind ist negativ!“ sowie „Rücknahme aller Maßnahmen“. Die Information der Eltern und die Wiederaufnahme der Betreuung sind auf Seite 690 dokumentiert.

[54] Thermo Fisher Scientific, Sicherheitshinweis vom 05.08.2020 und Ergänzung vom 25.08.2020 zum TaqPath Verfahren. Original beim BfArM: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Kundeninfos/DE/08/2020/10921-20_kundeninfo_de.pdf?__blob=publicationFile, PDF Seite 1 Ergänzung vom 25.08., PDF Seiten 2 bis 4 Schreiben vom 05.08. Hinweise zu interner Kontrolle, Software und Durchmischung. Veröffentlichungsseite beim BfArM vom 17.11.2020: Sicherheitshinweis 10921/20: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Kundeninfos/DE/08/2020/10921-20_kundeninfo_de.html. Kein belegter Produktbezug zum Cottbuser Kita Fall.

[55] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 24.11.2020, Seite 691, 77 Bußgelder wegen fehlender Masken und elf Anhörungen, überwiegend wegen falscher oder fehlender Kontaktdaten in der Gastronomie. Besprechung vom 28.11.2020, Seite 708, Schwierigkeiten bei der Übernahme von Patienten und gefährdete Versorgungsfähigkeit.

[56] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 01.12.2020, Seite 719, 36 gemeldete Todesfälle und Erläuterungen zu neuen Meldungen. Besprechung vom 02.12.2020, Seite 724, 48 Todesfälle und „eingegangene Nachmeldungen“, darunter elf aus dem Zeitraum 11.11. bis 26.11.2020.

[57] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 01.12.2020, Seite 722, Belastung in der Pflegeeinrichtung Feldstraße und angekündigte Unterstützung durch Notfallseelsorge.

[58] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 04.12.2020, Seiten 734 bis 735, geplante Verlegungen und erreichte Kapazitätsgrenzen. Besprechung vom 05.12.2020, Seite 740, Bericht über zehn Verlegungen nach Forst und acht nach Strausberg am Vortag. Das Protokoll schreibt den zweiten Ortsnamen „Straußberg“.

[59] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 05.12.2020, Seiten 739 bis 740. Die Formulierung lautet: „möglicherweise müssen positiv getestete, aber asymptomatische Mitarbeiter auf den Stationen weiterarbeiten“, anschließend wird die Rücksprache mit dem Gesundheitsamt genannt.

[60] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 07.12.2020, Seite 748, Bericht über Probleme in der Einrichtung M.E.D. und Klärungsbedarf. Besprechung vom 31.12.2020, Seite 863, Bericht über die Kontrolle vom Vortag: „das Personal trug die Masken vorbildlich“. Die unterschiedlichen Einträge betreffen unterschiedliche Zeitpunkte und ersetzen keine vollständige Untersuchung der Einrichtung.

[61] WHO, Informationen zur Standardisierung von COVID 19 Diagnostik und Impfstoffen, Abschnitt zu den Entscheidungen des Expert Committee on Biological Standardization vom 09. und 10.12.2020. Erster internationaler Standard für SARS CoV 2 RNA zur Anwendung in Nukleinsäuretests, NIBSC Code 20/146. WHO Dokumentation: https://www.who.int/teams/health-product-policy-and-standards/standards-and-specifications/norms-and-standards/vaccine-standardization/coronavirus-disease-(covid-19). Ein RNA Referenzstandard ist weder mit einem Antigenstandard noch mit einer rechtsverbindlichen Leistungsleitlinie oder der Zulassung einzelner Produkte gleichzusetzen.

[62] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 14.12.2020, Seiten 782 bis 783. Seite 782: „Haus 41 ist voll“, „Notlage“, Ausfall zahlreicher Mitarbeiter und erwartete Personalprobleme durch Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten.

[63] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 16.12.2020, Seite 794, Warnung zur Versorgung in Südbrandenburg. Im Original steht erkennbar fehlerhaft „droht komplett zu kollaborieren“. Der Haupttext gibt den aus dem Zusammenhang ersichtlichen Sinn als Warnung vor einem Zusammenbruch wieder. Besprechung vom 17.12.2020, Seite 799, Behandlung von drei eigentlich einweisungspflichtigen Patienten in einer Pflegeeinrichtung mit Infusionen und teilweise Sauerstoff.

[64] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 22.12.2020, Seiten 822 bis 823, nicht mehr ausreichende Kapazitäten des Rettungsdienstes und zusätzliche Fahrzeuge. Besprechung vom 24.12.2020, Seiten 830 bis 831, 45 erfolgte Verlegungen aus Südbrandenburg nach Berlin und in andere Teile Brandenburgs.

[65] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 25.12.2020, Seite 835: „trotz Verlegungen keine Entspannung der Lage im CTK“ und 14 Zugänge in zwei Tagen. Zu zusätzlicher ärztlicher Betreuung und dem Ziel, Krankenhauseinweisungen zu verringern, Besprechung vom 24.12.2020, Seite 831.

[66] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 27.12.2020, Seite 845, Organisation mobiler Impfteams und der Messehalle. Besprechung vom 29.12.2020, Seite 855, starke Nachfrage nach Impfterminen an der Bürgerhotline.

[67] Stadt Cottbus, Protokoll vom 29.12.2020, Version 2.0, Tagesordnungspunkt 7 „Ambulanz“. Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf, PDF Seite 853. Prüfwortlaut: „es kommt vermehrt vor, dass Patienten im Schnelltest negativ getestet wurden und im PCR-Test anschließend positiv waren“.

[68] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 31.12.2020, Seite 862. Lagebericht mit 2.759 bestätigten Fällen seit Beginn, 86 Todesfällen, 3.354 Personen in Quarantäne, 67 bestätigten Patienten im Klinikum, 17 davon auf der Intensivstation und acht beatmet. 19 Patienten auf der Verdachtsstation werden separat ausgewiesen.

[69] „Cottbus-Protokolle-022020-122020.pdf“, Besprechung vom 31.12.2020, Seiten 862 bis 863, Tagesordnungspunkt „ZKS“. Bericht über eine Verlegungsanfrage von der Intensivstation Bad Saarow am Abend des 30.12.2020 und den Tod des Patienten während der Bemühungen. Eine medizinische Ursachenbewertung enthält die Passage nicht.

[70] Stadt Cottbus, Protokoll vom 15.01.2021, Tagesordnungspunkte 3 und 6. Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seiten 70 bis 71. Das Protokoll übernimmt den damaligen Wortlaut einer RKI Information zu Genesenen einschließlich der Aussagen zur vorläufigen Zurückstellung und zur logistischen Ausnahme in Heimen. Als historische Fassung wird hier die datierte Übernahme im örtlichen Protokoll belegt, nicht der heutige Inhalt einer veränderlichen FAQ Seite.

[71] Stadt Cottbus, Protokoll vom 15.01.2021, Tagesordnungspunkt 7 „Aufklärungsbogen Impfung“. Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seite 72. Prüfwortlaut: „da es für die Impfung keine Kontraindikationen gibt“. Zeitgenössischer Vergleich: EMA, „Comirnaty“, EMA/660602/2020, 21.12.2020, Abschnitt zur Impfung von Menschen mit Allergien, Information zur ersten positiven Zulassungsempfehlung: https://www.ema.europa.eu/en/documents/smop-initial/chmp-summary-positive-opinion-comirnaty_en.pdf. Zusätzlich EMA, „Product Information as approved by the CHMP on 8 January 2021, pending endorsement by the European Commission“, Abschnitt 4.3 „Contraindications“, Produktinformation vom 08.01.2021: https://www.ema.europa.eu/system/files/documents/other/comirnaty_updated_pi_en.pdf. Nicht auf eine heutige Produktinformation zurückdatiert.

[72] Stadt Cottbus, Protokolle vom 18. und 19.01.2021. Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seite 90, Fragen zu Ct Werten, und Seite 94, Tagesordnungspunkt 9 „Ambulanz“. Seite 94 schildert einen Fall vom 18.01. mit positivem Befund, anschließend negativem Befund und nach erneuter Befassung schwach positivem zweitem Test. Die vollständige Passage wurde am Seitenbild kontrolliert, da die bereinigte Textextraktion einen Teil des Satzes nicht erfasst.

[73] Stadt Cottbus, Protokolle vom 19. und 20.01.2021. Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seiten 92 bis 93 und 100 bis 101. Kontaktpersonenquarantäne, Übergabe einer Anordnungskopie, beschlossene und erlassene Schließungsanordnung, Versiegelung der Praxis und Kontrollen. Die Aussage zu vier mit Maximalbußgeld zu verfolgenden Tatbeständen steht auf Seite 100. Ein angekündigtes Eilverfahren wird genannt, sein vollständiger Ausgang mit diesen Stellen nicht belegt.

[74] Stadt Cottbus, Protokoll vom 22.02.2021, Version 2.0, Tagesordnungspunkt 7 „Änderung zu Quarantänemaßnahmen“. Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seite 242, interne Seite 4 von 4. Das Protokoll nennt den 19.02.2021 als Tag der gerichtlichen Korrektur. Anpassung der Bescheide, Zuarbeit für das Pressebüro und verstärkte Tests bei Kindern. Am Seitenbild geprüft.

[75] Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 18.02.2021, 8 L 70/21, ECLI:DE:VGCOTTB:2021:0218.8L70.21.00. Volltext in der öffentlichen Entscheidungswiedergabe bei nu:legal: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-cottbus/2021-02-18/8-l-70-21. Tenor und Gründe, Abschnitt 1 zum Kind, Abschnitt 2 zu den drei weiteren Haushaltsmitgliedern. Dort: „bei summarischer Prüfung vielmehr als offensichtlich rechtswidrig“. Anordnung der aufschiebenden Wirkung noch einzulegender Widersprüche, im Übrigen Ablehnung. Der Beschluss verweist auf RKI Empfehlungen mit Stand 16.02.2021 und behandelt auch die grundsätzliche Eignung der PCR. Eine amtlich signierte Ausfertigung wurde nicht beigezogen. Datum und ECLI sind der Entscheidungswiedergabe beziehungsweise deren Metadaten zu entnehmen.

[76] BMG Nachricht vom 12.02.2021, 16:50 Uhr, in den BfArM Akten, Betreff 210209_Anpassung_Mindestkriterien_Antigenschnelltests_Antigenlabortests.docx. teil2v3-emails-an-93-covid-von-bmg-geschwaerzt.pdf, PDF Seite 429 Anschreiben, Seiten 430 bis 432 Entwurf. Seite 431 nennt die Untersuchungsgruppe mit Symptomen, die eingeschränkte Vergleichbarkeit von Ct Werten und die Aussage zum fehlenden RNA oder Antigenstandard. Seite 430 nennt den wissenschaftlichen Stand Ende Oktober 2020. Direkter Download der Originalakte: https://fragdenstaat.de/files/foi/1151564/teil2v3-emails-an-93-covid-von-bmg-geschwaerzt.pdf?download. Der Entwurfsstatus und das Übersendungsdatum dürfen nicht durch den älteren im Text genannten Wissensstand ersetzt werden.

[77] Stadt Cottbus, Protokoll vom 26.03.2021, Tagesordnungspunkt 3 „Auswertung der PoC-Antigen-Testungen“. Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seite 357. Originalwortlaut: „es ist durch das Gesundheitsamt nicht ermittelbar, wie viele positive PoC-Antigenteste im PCR-Test bestätigt wurden“, anschließend noch fehlende Auswertung im CTK und „die meisten positiven PoC-Antigentests sind falsch positiv“. Die letzte Aussage ist als protokollierte Behauptung, nicht als unabhängig berechnete Fehlerquote verwendet.

[78] Stadt Cottbus, Protokoll vom 30.03.2021, Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seite 374, Bericht über die Begrenzung der Rückverfolgung auf 48 Stunden. Vergleich: RKI, „Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen“, Schema mit Stand 05.03.2021, historisch archivierte Originalfassung: https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/6585.8/KoNa_Allgemein_2021-03-05.pdf?sequence=18&isAllowed=y. Das örtlich erwähnte weitere Gerichtsverfahren konnte anhand dieser Passage nicht eindeutig einem Aktenzeichen zugeordnet werden.

[79] Stadt Cottbus, Protokoll vom 16.04.2021, Tagesordnungspunkt 8 „Staatliches Schulamt“. Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seiten 432 bis 433. Unter „Mögliche Maßnahmen“ stehen Separierung, geimpfte Aufsichtspersonen, Verbringung zum ASD, Eingangskontrollen und Sensibilisierung der Eltern. Abschließend: „keine abschließende Klärung“. Kein Vollzugsnachweis für die Verbringung von Kindern.

[80] Stadt Cottbus, Protokoll vom 20.04.2021, Tagesordnungspunkte 5, 6 und 11. Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seiten 443 bis 444. Empfehlung weiterer Tests wegen Impfdurchbrüchen, fortgesetzte Tests aller Mitarbeiter im CTK und im Rettungsdienst SPN, daneben die berichtete Testbefreiung vollständig Geimpfter nach der Verordnungsänderung. Die zusätzlich protokollierte Prozentangabe zur Antikörperbildung wird im Review nicht als überprüfte medizinische Kennzahl übernommen.

[81] Stadt Cottbus, Protokoll vom 04.05.2021, Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seite 490. Bericht über Impfwünsche jüngerer Menschen im Zusammenhang mit Reisen und Nachfragen nach früheren zweiten Impfterminen.

[82] Stadt Cottbus, Protokoll vom 25.08.2021, Tagesordnungspunkt 6 „Ambulanz“. Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seite 566. Prüfwortlaut: „vermehrt Nachfrage nach Zertifikaten, wenn Personen nicht geimpft werden dürfen, fehlen die Regularien“. Zur Lücke in der Sammlung siehe die Datumsgrenzen auf den PDF Seiten 557 bis 561.

[83] Medical Device Coordination Group, „MDCG 2021-21. Guidance on performance evaluation of SARS-CoV-2 in vitro diagnostic medical devices“, August 2021. Historische Augustfassung in teil1v3-emails-an-93-covid-von-bmg-geschwaerzt.pdf, PDF Seiten 8 bis 24, interne Seiten 1 bis 17. Nichtverbindlichkeit ausdrücklich auf der ersten Seite. Originalakte mit der damaligen Fassung: https://fragdenstaat.de/files/foi/1151564/teil1v3-emails-an-93-covid-von-bmg-geschwaerzt.pdf?download. Veröffentlichungsdatum 03.08.2021: Mitteilung der Europäischen Kommission: https://health.ec.europa.eu/latest-updates/mdcg-2021-21-guidance-performance-evaluation-sars-cov-2-vitro-diagnostic-medical-devices-2021-08-03_en. Spätere Revisionen werden nicht als die damalige Fassung behandelt.

[84] RKI, Krisenstabssitzung vom 27.08.2021, RKI_Protokolle_2021_gesamt.pdf, PDF Seite 931, interne Seite 6, Sitzungsdeckblatt auf PDF Seite 926. Abschnitt mit der Frage nach 2G und 3G bei Veranstaltungen. Prüfwortlaut: „Der eigentliche Effekt von 2G ist nicht ein größerer Fremdschutz, sondern ein größerer Selbstschutz.“ Die Diskussion enthält Unsicherheiten, Vorteile hinsichtlich schwerer Erkrankungen, die Frage nach Krankenhausüberlastung und die Forderung nach Zieldefinition. Amtlicher Zugang: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/C/COVID-19-Pandemie/Protokolle/COVID-19-Krisenstabsprotokolle.html.

[85] Stadt Cottbus, Protokoll vom 01.09.2021, Tagesordnungspunkte 1, 2 und 7. Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seiten 569 bis 570. Vier bestätigte Patienten, davon einer geimpft. Wunsch nach Veröffentlichung des Impfstatus und ausdrücklich protokollierte Datenschutzfrage. Die Antwort nennt öffentliches Interesse und Impfkampagnen und sieht eine zusammengefasste Veröffentlichung ohne Trennung nach Stationstyp vor.

[86] RKI, Krisenstabssitzung vom 05.11.2021, RKI_Protokolle_2021_gesamt.pdf, PDF Seite 1122, interne Seite 8, Deckblatt PDF Seite 1115. Abschnitt „Wissenschaftskommunikation“. Prüfwortlaut: „In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt, Gesamtbevölkerung trägt bei.“ Anschließend Hinweise auf Ministerkommunikation, Impfwirksamkeit und Kommunikation von Schutzregeln auch an Geimpfte. Amtlicher Zugang: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/C/COVID-19-Pandemie/Protokolle/COVID-19-Krisenstabsprotokolle.html.

[87] Stadt Cottbus, Protokolle vom 12. und 19.11.2021. Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seite 618, Verordnungsänderung ab 15.11., und Seiten 630 bis 631, polizeiliche Unterstützung bei 2G Kontrollen sowie Fußball und Weihnachtsmarkt. Die genaue Reichweite einzelner Ausnahmen ist anhand der jeweiligen Verordnung und Veranstaltungsvorgaben gesondert zu prüfen.

[88] Stadt Cottbus, Protokolle vom 15. und 29.11.2021, Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seiten 620 und 650 bis 651. Am 15.11. acht Intensivpatienten, acht als ungeimpft erfasst. Am 29.11. 13 Intensivpatienten, acht als ungeimpft erfasst, zunehmende Anspannung auf der Intensivstation. Keine altersbereinigte Vergleichsstatistik.

[89] Stadt Cottbus, Protokolle vom 17. und 29.11.2021. Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seite 625, vier positiv getestete Mitarbeiter der Bundespolizei mit jeweils zwei Impfungen, und Seite 651, Tagesordnungspunkt 5 „Ambulanz“, „viele Impfdurchbrüche“.

[90] Stadt Cottbus, Protokoll vom 29.11.2021, Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seiten 650 sowie 652 bis 653. Seite 652, Tagesordnungspunkt 7 „Polizei“: Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte gelten „seit gestern“, also seit 28.11.2021. Offene Prüfung von Ausnahmen und fehlende Kontrollmöglichkeit digitaler Impfausweise in der geschilderten Praxis. Seite 650: weitere kommunale Kontaktbeschränkungen seien nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Der Wortlaut der vollständigen Allgemeinverfügung wird dadurch nicht ersetzt.

[91] BfArM Korrespondenz vom 19.11.2021, 09:39 Uhr, teil1v3-emails-an-93-covid-von-bmg-geschwaerzt.pdf, PDF Seite 346: „wir haben keine belastbaren Daten zur Qualität der POC-PCR“. Dieselbe Nachricht verweist auf eine Cochrane Auswertung von August 2020 zu molekularen Schnelltests und unterschiedliche Systeme. PDF Seite 347 enthält eine Nachricht aus der Charité Virologie vom 19.11.2021, 09:24 Uhr, zu Probenvorbereitung, Anwenderqualifikation und Kontaminationsrisiken. Originalakte: https://fragdenstaat.de/files/foi/1151564/teil1v3-emails-an-93-covid-von-bmg-geschwaerzt.pdf?download. Keine pauschale Aussage über sämtliche laborgebundenen PCR Verfahren.

[92] Stadt Cottbus, Protokoll vom 08.12.2021, Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seite 672. Schließung eines PCR Testzentrums wegen hygienischer Mängel und zusätzliche Terminübernahme durch das CTK. Die Passage identifiziert kein mit der BfArM Korrespondenz übereinstimmendes Testsystem.

[93] Stadt Cottbus, Protokolle vom 17. und 27.12.2021. Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seiten 691 und 711, jeweils Tagesordnungspunkt 2 „CTK“. Am 17.12. 72 Patienten insgesamt, 55 auf Normalstation und 17 auf Intensivstation, dagegen Impfstatusangaben 47 von 71 und 13 von 18 ungeimpft. Am 27.12. 16 Intensivpatienten, dagegen 13 von 14 ungeimpft. Die abweichenden Bezugszahlen sind nicht eigenmächtig korrigiert.

[94] Stadt Cottbus, Protokoll vom 24.12.2021, Cottbus-Protokolle-2021.pdf, PDF Seite 707. Positiver Antigentest genügt nach dem Eintrag nicht für den Genesenenstatus, erforderlich ist ein positiver PCR Befund. Außerdem Angaben zur Bescheinigungspraxis. Kein vollständiger Nachweis eines dadurch abgelehnten individuellen Anspruchs.

[95] Stadt Cottbus, Protokoll vom 03.01.2022, Cottbus-Protokolle-2022.pdf, PDF Seiten 2 bis 3. CTK: 44 stationäre Patienten, zwölf auf der Intensivstation, Bewertung „Lage sehr gut beherrschbar“. Seite 3, Tagesordnungspunkt 8 „Ordnungsamt“: zwölf Verstöße gegen das Böllerverbot, sieben gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung, anschließend Bußgelder von 100 und 250 Euro ohne eindeutige Einzelzuordnung. Die Belegstelle beschreibt diesen Zeitpunkt, nicht das gesamte erste Quartal.

[96] RKI, Krisenstabssitzung vom 12.01.2022, RKI_Protokolle_2022_gesamt.pdf, PDF Seiten 48 bis 49, insbesondere interne Seite 11 auf PDF Seite 49. Prüfwortlaut: „Verminderung der Transmission durch Impfung ist bei Omikron gering, die Verhinderung schwerer Verläufe jedoch sehr gut gegeben“. Weitere Diskussion zu Impfpflicht, Sanktionen, Bevormundung und transparenten Grundlagen. Deckblatt PDF Seite 39 trägt „Mittwoch, 12.01.2021“. Wochentag, Omikroninhalt und chronologische Einordnung weisen auf 12.01.2022 hin. Der erkennbare Jahresfehler wird nicht stillschweigend als korrektes Originaldatum ausgegeben. Amtlicher Zugang: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/C/COVID-19-Pandemie/Protokolle/COVID-19-Krisenstabsprotokolle.html.

[97] Stadt Cottbus, Protokolle vom 02. und 09.02.2022. Cottbus-Protokolle-2022.pdf, PDF Seiten 64 und 80. Erörterung einer Zurücknahme der PCR und der Rolle von Schnelltests, später noch nicht vorliegende Testverordnung und Fortsetzung bei vorhandener Kapazität. Die Formulierung „früher oder später“ auf Seite 64 ist keine bereits vollzogene allgemeine Einstellung.

[98] Stadt Cottbus, Protokolle vom 14. und 16.02.2022. Cottbus-Protokolle-2022.pdf, PDF Seite 88, keine gesonderte Omikronangabe wegen nach dem Eintrag entfallender Sequenzierung, sowie Seite 95, Erläuterung der Testverordnung und fortbestehender PCR Diagnostik bei symptomatischen Patienten.

[99] Stadt Cottbus, Protokoll vom 25.02.2022, Tagesordnungspunkt 1. Cottbus-Protokolle-2022.pdf, PDF Seite 110. Teilweise Erklärung hoher Neuinfektionszahlen durch geänderte Befundauswertung und Eingabe, Bearbeitungsstand des Gesundheitsamtes sieben Tage zurück.

[100] Stadt Cottbus, Protokoll vom 25.02.2022, Tagesordnungspunkt 2 „CTK“. Cottbus-Protokolle-2022.pdf, PDF Seiten 110 bis 111. 42 stationäre Patienten, sieben auf Intensivstation. Prüfwortlaut auf Seite 111: „vermehrte Aufnahme von Patienten mit Corona anstatt wegen Corona“.

[101] Stadt Cottbus, Protokoll vom 09.03.2022, Tagesordnungspunkt 2 „CTK“. Cottbus-Protokolle-2022.pdf, PDF Seite 127. 59 stationäre Patienten, sieben auf Intensivstation, etwa 100 Personalausfälle und fünf Ausbruchsgeschehen, erneutes absolutes Besuchsverbot und gerade noch beherrschbare Lage. Ausnahmeregeln für individuelle Härtefälle sind in dieser Passage nicht aufgeschlüsselt.

[102] Stadt Cottbus, Protokolle vom 16. und 21.03.2022. Cottbus-Protokolle-2022.pdf, PDF Seiten 135 bis 136 und 139 bis 140. Mehr Patienten mit als wegen Corona, Eröffnung weiterer Station, Einschränkung planbarer Behandlungen, hohe beziehungsweise mehr als 160 Personalausfälle. Die Unterlagen trennen die Ausfallgründe hier nicht vollständig.

[103] Stadt Cottbus, Protokoll vom 14.03.2022, Cottbus-Protokolle-2022.pdf, PDF Seiten 131 bis 133, insbesondere Bericht der Bundespolizei auf Seite 133 über neun positiv getestete, vollständig geimpfte Mitarbeiter.

[104] Stadt Cottbus, Protokoll vom 04.05.2022, Cottbus-Protokolle-2022.pdf, PDF Seiten 163 bis 165. Technische Probleme des Programms zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, Überprüfung der Absonderungsverfügung und Entspannung der Kliniklage. Eine vollständige Vollzugsstatistik zu Tätigkeitsverboten oder beruflichen Folgen enthält die ausgewertete Sammlung nicht.

[105] Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 27.04.2022, 1 BvR 2649/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rs20220427.1bvr264921. Amtlicher Volltext: https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20220427_1bvr264921.html. Tenor: Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde. Randnummern 111 und 114 zur körperlichen Selbstbestimmung und zum mittelbaren Druck auf die Impfentscheidung, Randnummern 167 und 235 zu möglichen späteren Veränderungen der Verfassungsmäßigkeit, Randnummern 173 bis 185 und 238 bis 239 zur fachlichen Grundlage und verbleibenden Wirksamkeit unter Omikron. Stellungnahmen im Sachverhalt und eigene gerichtliche Bewertung sind zu unterscheiden.

[106] Stadt Cottbus, Protokoll vom 01.06.2022, Cottbus-Protokolle-2022.pdf, PDF Seiten 166 bis 168. Auf Seite 167 neun stationäre Patienten, darunter drei auf Intensivstation und davon zwei ungeimpft, zugleich „alle Patienten sind ‚mit Corona‘ im CTK (nicht ‚wegen‘ Corona)“. Rücknahme von Hotline und Rufbereitschaft, Stabilisierung des Klinikums. Auf Seite 168 Übergang des Verwaltungsstabes in Bereitschaft und Einberufung nur bei Bedarf. Ende der vorliegenden Sammlung.

[107] Kathleen Weser, „Corona-Ausschuss in Cottbus: Geheimer Status der Protokolle im Rathaus ist vom Tisch“, Lausitzer Rundschau. Veröffentlichungsdatum laut Seitenmetadaten: 29.01.2026. Verwendet wurden ausschließlich überprüfbare Überschrift, Vorspann und Metadaten, nicht der unzugängliche vollständige Artikel. Vollständige Adresse: https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/corona-ausschuss-in-cottbus-geheimer-status-der-protokolle-im-rathaus-ist-vom-tisch-78605189.html.

[108] Stadt Cottbus, Niederschrift, öffentlicher Teil der 19. Sitzung des Hauptausschusses vom 22.04.2026, Dokumentdatum 05.05.2026, Seiten 29 bis 30, Tagesordnungspunkt 9.9, Antrag AT-28/26. Gegenstand ist die ergänzende Prüfung von Herausgabe und Zugang zu Protokollen der Jahre 2020 bis 2023. Die Niederschrift dokumentiert die Empfehlung zur direkten Abstimmung und die Aufnahme auf die Tagesordnung. Vollständige Adresse: https://cottbus.de/sitzungen/00043373.pdf.

[109] Stadt Cottbus, „Antrag zur Aushändigung der Protokolle des Verwaltungsstabes ‚Corona‘ an alle Stadtverordneten ohne Schwärzung“, Antrag AT-55/26, Datum 08.09.2026. Beim Abruf am 24.09.2026 lautet der Status „verwiesen“. Zur Behandlung am 23.09.2026 ist „verwiesen in Fachausschüsse“ eingetragen. Vollständige Adresse: https://cottbus.de/oparl-antrag/antrag-zur-aushaendigung-der-protokolle-des-verwaltungsstabes-corona-an-alle-stadtverordneten-ohne-schwaerzung/.

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PM 003-21 VGC | Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg. (n.d.). https://verwaltungsgerichtsbarkeit.brandenburg.de/vg/de/presse/pressemitteilungen/~24-02-2021-pm-003-21-vgc#

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