Aus der Landeskunde – Die Recknitz, Pommerns Westgrenze

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Wie das Fürstentum Rügen zu Pommern kam und wie die historischen Grenzen missachtet wurden

paz.de📅 25.09.2026

Wer auf der Bundesstraße 105 von Stralsund nach Westen fährt, überquert hinter Damgarten die Brücke über die Recknitz. Sie ziert auf pommerscher Seite ein Greif, auf Mecklenburger Seite ein Stierkopf. Kein Zufall! Denn die Recknitz bildet in ihrem Unterlauf die historische Grenze alter Stämme und ist seit dem 14. Jahrhundert – und das bis heute – die Grenze zwischen Mecklenburg und (Vor-)Pommern.

Rückblick: Um zu verstehen, wie vor Jahrhunderten die untere Recknitz zur Grenze für zwei völlig verschiedene Kulturlandschaften – Mecklenburg und Pommern – wurde, muss man bis in die Zeit der Rügenschen Erbfolgekriege zurückgehen. Der erste Rügensche Erbfolgekrieg dauerte von 1326 bis 1328, der zweite Rügensche Erbfolgekrieg von 1340 bis 1354. Damit sind wir in der Zeit des „letzten“ Rügenfürsten Wizlaw III.

Das Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommern wurde seit Jahrhunderten immer wieder von Kriegen heimgesucht, und auch die Besitzverhältnisse bewegten sich zwischen Fürstentümern und der dänischen und schwedischen Krone. Das Fürstentum Rügen existierte zwischen 1168 und 1325, das während dieses Zeitraumes ein dänisches Lehen war. Der letzte Fürst war Wizlaw III. Da er keine Nachkommen hatte, befürchtete er, das rügensche Fürstenhaus könne aussterben. Denn auch die Nebenlinien der Rügenfürsten, die Familien von Gristow und von Putbus, hatten zugunsten der dänischen Krone ihren Verzicht auf eine Nachfolge erklärt. Er schloss daher 1310 mit seinem Lehnsherrn, dem dänischen König Erik VI. Menved, einen Erbvertrag ab, der besagte, dass das Lehen mit seinem Tode wieder zurück an die dänische Krone fallen sollte.

Das Fürstentum als Erbe

Dieser Plan ging nicht auf, da der dänische König 1319 starb, damit war der mit ihm verbundene Erbvertrag hinfällig. Wizlaw III. ging nun 1321 einen Erbverbrüderungsvertrag mit seinem Neffen Wartislaw IV. von Pommern-Wolgast sowie den Herzögen Otto I. und Barnim III. von Pommern-Stettin ein. Als Wizlaw III. 1325, wenige Monate nach seinem einzigen Sohn Jaromar, starb, war das rügensche Fürstenhaus in seiner Hauptlinie erloschen.

Da Wartislaw IV. von Pommern-Wolgast sich bereits 1315 von dem Bruder des Dänenkönigs Erik VI. Menved, dem späteren dänischen König Christoph II., die Übertragung des rügenschen Lehens hatte zusagen lassen, kam Mecklenburg ins Spiel. Denn Thronstreitigkeiten in Dänemark und der plötzliche Tod Wartislaws IV. im August 1326 führten zu Ansprüchen Mecklenburgs unter Heinrich II. auf das Fürstentum, die schließlich in zwei Rügenschen Erbfolgekriegen gipfelten.

Keine historischen Grenzen mehr

Erst 1354 endeten diese mit dem Frieden von Stralsund. Seitdem gehört das Fürstentum Rügen mit seinem Festland zu Pommern, und die Westgrenze zwischen Mecklenburg und Pommern bildet der Fluss Recknitz. Diese historische Grenze blieb bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs stabil. Mit der Gründung der DDR wurde sie jedoch missachtet. So wurde u. a. das mecklenburgische Ribnitz mit dem pommerschen Damgarten zwangsvereinigt. Auch nach der Wende nahmen die Kreisgebietsreformen keinerlei Rücksicht auf historische Grenzen.

Die mangelnde Klarheit der Struktur Vorpommerns treibt stattdessen immer neue Blüten: So gehen die Gebietsgrenzen der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, der Verwaltungen oder der Tourismusregionen kreuz und quer durch Vorpommern. Dabei sind diese strukturell wahllos gezogenen Grenzen nicht einmal deckungsgleich. So zersplittern die Kräfte Vorpommerns, und seine Struktur wird unklar. Das macht es in vielen Bereichen schwer, Vorpommern einheitlich zu positionieren.

Vorpommern heute

Jüngst wandte sich eine Initiative an den Landesrundfunkrat mit der Bitte zu prüfen, ob nicht auf der im Norddeutschen Rundfunk (NDR) täglich eingeblendeten Wetterkarte des „Nordmagazins“ für Mecklenburg-Vorpommern beide Landesteile grafisch voneinander leicht abgesetzt werden könnten. Grund: Es wird immer schwerer, Einheimischen und Gästen zu vermitteln, wo denn Vorpommern nun genau liegt.

Kein Wunder: Bereits seit drei Generationen ist die pommersche Landeskunde kein Teil der Schulbildung in Vorpommern mehr, übrigens auch nicht in Mecklenburg. Nun will der Rundfunkrat im Herbst mit dem Staatssekretär für Vorpommern, Heiko Miraß, beraten, ob und wie die Bitte umzusetzen sei. Laut Medienstaatsvertrag § 26 ist es Auftrag des NDR, mit seinen Angeboten der Kultur, Bildung und Information zu dienen. Dazu gehört auch das Wissen um die Westgrenze Pommerns.

Heutzutage wird es immer wichtiger, dass sich die Bewohner eines Landesteils mit ihrer eigenen Historie in ihrer Heimat identifizieren können. Deshalb sollte die Position Vorpommerns ganz klar herausgestellt werden, denn es gilt, das historische Erbe zu bewahren.

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