Auf vielfachen Wunsch eine ganz einfache, sehr oberflächliche Zusammenfassung der BfArM Erkenntnisse zum PCR-Test für Laien mit viel Bildern und wenig Text.
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Die Illusion der wissenschaftlichen Gewissheit
Im Frühjahr 2020 begann eine Zeit der tiefsten Freiheitseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik. Als Begründung für Ausgangssperren, Schließungen und Kontaktverbote diente der Politik ein einziger zentraler Messwert, nämlich das Ergebnis von PCR Tests. Die politische Führung stellte diese Laborbefunde unkritisch mit einer echten medizinischen Diagnose gleich und erhob das Testergebnis zur unanfechtbaren Staatsdoktrin. Doch hinter den Kulissen der Wissenschaft und der zuständigen Fachbehörden sah die Realität von Anfang an völlig anders aus. Die Politik ignorierte fachliche Warnungen, trieb die Zulassungsbehörden vor sich her und nutzte die selbst erzeugte Unsicherheit, um Grundrechte ohne tragfähige Datenbasis einzuschränken.
Ein stürmisches Peer Review und verdeckte Finanzflüsse
Das Fundament der weltweiten Massentestung bildete das berühmte Corman Drosten Papier vom Januar 2020. Dieses Dokument wurde innerhalb von weniger als 24 Stunden im Eilverfahren als wissenschaftlich begutachtet deklariert. Zum Vergleich liegt der übliche Standard für eine gründliche Peer Review Prüfung bei rund 180 Tagen. Eine fundierte methodische Gegenprüfung durch unabhängige Wissenschaftler war in diesem extremen Tempo schlicht unmöglich. Gleichzeitig blieben erhebliche Interessenkonflikte im Hintergrund verborgen. Prominente Co Autoren wie Marion Koopmans erhielten hohe Drittmittel von der Bill und Melinda Gates Stiftung in Höhe von 16 Millionen Euro, ohne diese Finanzierung transparent im Rahmen der Veröffentlichungen offenzulegen [1].
Vernichtende fachliche Kritik durch ein internationales Konsortium
Die schwerwiegenden wissenschaftlichen Mängel dieses zentralen Testprotokolls blieben nicht lange verborgen. Ein internationales Konsortium aus 22 renommierten Lebenswissenschaftlern unterzog das Corman Drosten Papier einer akribischen Überprüfung. Die Auswertung von 20 wissenschaftlichen Laborstudien zeigte ein verheerendes Ergebnis. In 17 Untersuchungen wurden gravierende Konstruktionsfehler bei den Zielgenen nachgewiesen [2]. Das Design wies fehlerhafte Primer auf, die zur Bildung von Primer Dimeren führten und dadurch falsch positive Signale selbst in reinen Wasserproben ohne Erbgut erzeugten. Zudem fehlten dem Protokoll jegliche interne Kontrollen zur Normalisierung von Abweichungen bei der Probenentnahme, was eine verlässliche Bestimmung der Viruslast unmöglich machte. Auch ein klar definierter Schwellenwert für positive Fälle fehlte komplett. Hinzu kam, dass in den offiziellen Datenbanken hinterlegte Sequenzen gar nicht mit den im Papier behaupteten Zielgenen übereinstimmten, was die wissenschaftliche Reproduzierbarkeit der Arbeit vollständig aushebelte [2].
Forschungsmaterial in der Regeltesterfassung für Millionen Bürger
Trotz dieser drastischen fachlichen Mängel wurde die Massenproduktion von Tests im Eiltempo hochgefahren. Das weltweit am häufigsten genutzte Testkit der Firma TIB Molbiol, das von Olfert Landt als Mitautor der Drosten Arbeit entwickelt wurde, bildete über die Roche Cobas Großautomaten das Rückgrat der deutschen Massentestung. Allein im Jahr 2020 wurde dieses Kit über 60 Millionen Mal ausgeliefert. Doch im Beipackzettel dieses Produkts fand sich eine erstaunliche Formulierung. Das Kit war herstellerseitig ausdrücklich als nicht für diagnostische Verfahren getestet deklariert. Es handelte sich rechtlich somit um reines Forschungsmaterial für Laborzwecke. Dennoch nutzte die Politik genau diese Ergebnisse als direkte Entscheidungsgrundlage für Quarantäneanordnungen und Grundrechtseingriffe [3]. Die Zulassungsbehörde BfArM duldete dieses Vorgehen und ließ Anfragen von Herstellern wie Bosch zu, Produkte noch vor Abschluss einer vollständigen Leistungsbewertung auf den Markt zu bringen [3].
Sechzehn Monate Regulierungslücke und behördliche Ratlosigkeit
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erteilte in der Folge eilig Sonderzulassungen nach Paragraf 11 des Medizinproduktegesetzes. Eigene wissenschaftliche Auswertungsberichte oder konkrete quantitative Bewertungsschwellen existierten in den Behördenakten jedoch gar nicht. Über sechzehn Monate lang gab es keinen harmonisierten internationalen Standard für die Tests. In internen Vermerken räumte das BfArM schriftlich ein, dass zur Festlegung einer Mindestsensitivität schlichtweg kein internationaler Standard verfügbar war [3, 4]. Bei den mobilen Schnellgeräten gestand die Behörde sogar offen ein, dass ihr keinerlei belastbare Daten zur Qualität vorlagen [3, 4]. Behördenintern zitiertes Datenmaterial wies bei sonderzugelassenen Geräten gigantische Qualitätsunterschiede von über 22 Prozentpunkten auf [3, 4].
Der doppelte Maßstab bei der Überprüfung von Antigentests
Besonders enthüllend ist der direkte Vergleich mit anderen Testverfahren. Während das Paul Ehrlich Institut und das Robert Koch Institut für Antigentests strenge prozentuale Hürden von über 80 Prozent Sensitivität aufstellten und eigene Prüfpanels einrichteten, blieb die PCR von vergleichenden staatlichen Qualitätsprüfungen komplett verschont [3, 4]. Die PCR wurde per Dekret zum unfehlbaren Goldstandard erklärt. Blieb ein Antigentest bei einer symptomlosen Person positiv ausfallend oder negativ, galt dies im System automatisch als Fehler des Antigentests. Dass der Antigentest klinisch meist eine korrekte Aussage traf, da keine Ansteckungsgefahr vorlag, wurde durch die zirkuläre Logik des Systems systematisch ignoriert, kaschiert und verschleiert [3].
Das Rätsel der Ct Werte und der verhängnisvolle Kategoriefehler
Ein zentraler Baustein dieser Täuschung war der sogenannte Ct Wert, der angibt, wie stark eine Probe im Labor vervielfältigt werden muss. Das BfArM hielt intern fest, dass Ct Werte verschiedener Testgeräte untereinander gar nicht vergleichbar sind [3, 4]. Zudem ist wissenschaftlich unbestritten, dass ab höheren Ct Werten im Bereich ab 30 im Labor gar keine ansteckenden Viren mehr angezüchtet werden können. Die Betroffenen sind trotz nachweisbarer RNA Spuren nicht mehr infektiös. Das Gesundheitsministerium wusste intern genau, dass ein positiver Genbefund noch lange keine medizinische Diagnose ist [3]. Auch das Paul Ehrlich Institut unterschied strikt zwischen dem bloßen Nachweis von Molekülen und einer echten Ansteckungsfähigkeit [3]. Dennoch setzte die Politik jeden positiven Laborbefund im Infektionsschutzgesetz blind mit einer gefährlichen Erkrankung gleich. Ob der Wert bei Ct 18 oder Ct 38 lag, spielte für die Inzidenz keine Rolle.
Eine hausgemachte Unsicherheit als Begründung für Willkür
Durch dieses Vorgehen beging der Staat einen fundamentalen Kategoriefehler. Man hat ein rein technisches Messverfahren für Moleküle eins zu eins mit einer medizinischen Diagnose gleichgesetzt und darauf das gesamte Grundrechtesystem des Landes gestützt. Das Bundesverfassungsgericht billigte die Maßnahmen später nur, weil es von einer vertretbaren Einschätzung des Gesetzgebers in einer Phase tatsächlicher Unsicherheit ausging [3]. Doch wie die freigegebenen Behördenakten und wissenschaftlichen Berichte unumstößlich belegen, war diese Unsicherheit vom Staat selbst erzeugt. Die Politik verzichtete wissentlich auf Qualitätsstandards, ignorierte die Warnungen der Experten und nutzte die daraus resultierende Datennot, um Grundrechte ohne tragfähige wissenschaftliche Basis einzuschränken.
Fazit der juristischen und wissenschaftlichen Aufarbeitung
Die Einschränkung der Bürgerrechte basierte nicht auf gesicherten epidemiologischen Erkenntnissen, sondern auf einem politisch herbeigeführten Kontrollverlust der Qualitätsstandards. Begonnen mit einer Veröffentlichungen ohne echte Peer Review über unbeachtete Konstruktionsfehler im Corman Drosten Testdesign bis hin zur millionenfachen Nutzung von ungeeignetem Forschungsmaterial ohne definierte Schwellenwerte. Der Staat hat seine Schutzpflichten vernachlässigt und ein technisches Signal mißbraucht, um Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen.
Quellen und wissenschaftliche Referenzen
[3] DrBine Newsletter, Das BfArM und die PCR Zulassung im Licht des Kämmerer Gutachtens sowie BfArM Sonderzulassungen für PCR Tests auf Basis freigegebener Behördenakten.
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Bücherwunschzettel: https://www.amazon.de/registries/gl/owner-view/30LG3DJ4ET90L?ref_=list_d_gl_lfu_nav
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