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(Gerd Buurmann) Eine Rundfunkanstalt darf politische Vorgänge journalistisch einordnen. Sie darf auch die möglichen Folgen politischer Entscheidungen darstellen. Darf sie aber ihre eigene publizistische Macht einsetzen, um das Publikum vor einem politischen Ergebnis zu warnen, das ihre eigene Existenz gefährdet?
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