Staatstrojaner-Einsatz: BGH zieht rote Linie bei Messenger-Überwachung

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Der BGH zieht eine klare rote Linie bei der Überwachung von Messengern per Quellen-TKÜ: Das Mitlesen alter Nachrichten o...

heise.de📅 2026-03-11
Der BGH zieht eine klare rote Linie bei der Überwachung von Messengern per Quellen-TKÜ: Das Mitlesen alter Nachrichten ohne strenge Auflagen ist rechtswidrig.
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