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Urteil gegen Google: Störerhaftung gilt nicht für KI-Übersicht von Suchergebnissen
📰 golem.de
Google kann direkt für die Inhalte der KI-Übersichten haftbar gemacht werden. Der bisherige Schutz von Suchmaschinen gre...
Google kann direkt für die Inhalte der KI-Übersichten haftbar gemacht werden. Der bisherige Schutz von Suchmaschinen greift dann nicht mehr. (