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(Gastautor) Frank Bothmann / Neben Zensur, Klima-Gängelung und Verbotsbestrebungen für Parteien findet ein weiterer Prozess zur Einschränkung der Grundrechte statt – und zwar aus dem Umwelt- und Naturschutz in Form eines „Grundrechts der Natur“. Der Autor sieht hier Grenzen überschritten, die im Widerspruch zum Grundgesetz stehen. Eine Betrachtung aus langjähriger beruflicher Praxis.
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