Die Bundesregierung verteidigt ukrainische Angriffe tief ins russische Hinterland

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Die Berliner Zeitung hat unter der Überschrift „Ukraine-Krieg – Berlin verteidigt ukrainische Deep Strikes: ...

anti-spiegel.ru📅 03.06.2026
Mit einer entlarvenden Begründung

Die Bundesregierung verteidigt ukrainische Angriffe tief ins russische Hinterland

Auf eine parlamentarische Anfrage hat die Bundesregierung geantwortet, sie sehe in Drohnenangriffen tief im russischen Hinterland keinen Bruch des Völkerrechts. Allerdings ist die Begründung mehr als entlarvend, denn sie zeigt einmal mehr, dass Deutschland formal und faktisch bereits Kriegspartei ist.

Die Berliner Zeitung hat unter der Überschrift „Ukraine-Krieg – Berlin verteidigt ukrainische Deep Strikes: „Direkte Konfrontation mit Russland droht““ über die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage des Linken-Fraktionschefs Sören Pellmann berichtet, die vom Bundestag noch nicht veröffentlicht wurde, der Berliner Zeitung aber bereits vorliegt.

Demnach hat Pellmann die Bundesregierung gefragt, ob sie Kenntnis über den Einsatz von durch „Deutschland finanzierten ukrainischen Deep-Strike-Drohnen gegen zivile und militärische Ziele im Hinterland der Russischen Föderation“ habe und welche Schlussfolgerungen sie daraus „im Hinblick auf die Eskalationsgefahr des Ukraine-Krieges“ ziehe.

Darauf habe die Bundesregierung geantwortet, indem sie auf das „Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen“ verwiesen hat. Dieses sei „grundsätzlich nicht auf das eigene Territorium beschränkt“, aber dabei gälten „die Maßgaben des humanitären Völkerrechts“. Außerdem unterstütze die Bundesregierung die Ukraine „durch die Bereitstellung oder Finanzierung verschiedenster Rüstungsgüter“, wobei sie über einzelne Waffensysteme jedoch „grundsätzlich nicht“ informiere.

Was bedeutet das?

Sicher, die Ukraine kann sich auf ihr Selbstverteidigungsrecht berufen, wobei das auch die von der Ukraine angegriffenen Donbass-Republiken tun. Aber hier soll es nicht um die Schuldfrage des Krieges gehen, sondern wir wollen uns auf das Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta konzentrieren.

Nehmen wir also mal an, die Bundesregierung habe Recht und die Ukraine sei von Russland unprovoziert angegriffen worden und berufe sich auf das Selbstverteidigungsrecht der UN-Charta. Dann reden wir von einem Krieg zwischen Russland und der Ukraine.

Wenn die Bundesregierung die Ukraine dabei aktiv unterstützt, indem sie ihr – was ja niemand bestreitet – Waffen schenkt, sie mit Aufklärungsdaten über Angriffsziele versorgt, ukrainische Soldaten in Deutschland ausbildet, die ukrainische Rüstungsindustrie in Deutschland, wo die Produktionsstätten nicht von Russland angegriffen werden, Waffen produzieren lässt, die Ziele tief im russischen Hinterland angreifen, und sogar davon redet, das Ziel der Bundesregierung sei eine Niederlage Russlands und Reparationszahlungen an Kiew, was Merz mehrmals recht deutlich gesagt hat, dann stellt sich die Frage, ob Deutschland damit nicht bereits Kriegspartei ist.

Und die Frage muss gemäß Völkerrecht mit „Ja“ beantwortet werden, denn all diese Dinge sind gemäß Völkerrecht eindeutige Kriegsbeteiligung.

Daraus folgt allerdings, dass auch Russland sich gegenüber Deutschland auf sein Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta berufen und Ziele in Deutschland angreifen kann, zum Beispiel die Produktionsstandorte, an denen die ukrainische Rüstungsindustrie in Deutschland die Waffen produziert, die Ziele tief im russischen Hinterland angreifen, was die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage ja ausdrücklich unterstützt.

Ob die Beamten, die diese Antwort verfasst haben, so weit gedacht haben? Offenbar nicht…

Autor: Anti-Spiegel

Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.


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