Jens Spahn – Wir werden uns viel verzeihen müssen Teil 8.1 – Der Schlüssel dafür, dass wir unser Leben zurückbekommen

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Der Impfstoff kommt

drbine.substack.com📅 24.05.2026

Der Impfstoff kommt

Impfstoffe haben in den letzten zweihundert Jahren viele, viele Millionen von Menschenleben auf der ganzen Welt gerettet. (S. 193)

Ich vermute, Herr Spahn wiederholt nur, was er andere hat sagen hören und hat die Daten selbst weder geprüft sich noch sich mit entsprechenden Studien befasst.

Zu diesem Thema gab es am 9. September 2025 eine offizielle Senatsanhörung in den USA, die Herr Spahn wahrscheinlich nicht angehört hat.

Ausgerichtet wurde die Befragung vom Permanent Subcommittee on Investigations (Ständiger Unterausschuss für Untersuchungen), der zum U.S. Senate Committee on Homeland Security and Governmental Affairs gehört. Der offizielle Titel der Anhörung lautete: „How the Corruption of Science Has Impacted Public Perception and Policies Regarding Vaccines“ (Wie die Korruption der Wissenschaft die öffentliche Wahrnehmung und die Politik in Bezug auf Impfstoffe beeinflusst hat).

Aaron Siri, Esq. (Rechtsanwalt, vertritt unter anderem die Impfschadens-Organisation ICAN) argumentierte in seinem Vortrag, dass die Behauptungen über gerettete Menschenleben primär auf mathematischen Modellen basieren und echte, unvoreingenommene klinische Langzeitmessungen im Vergleich zu ungeimpften Kontrollgruppen fehlten. Dr. Toby Rogers, Ph.D. (Fellow am Brownstone Institute) vertrat die Position, dass die mathematischen Berechnungen zur Wirksamkeit (insbesondere bei der COVID-19-Impfung) methodische Mängel aufwiesen und die Zahl der geretteten Leben zur Debatte stehe. Zugegeben, beide haben einen starken Bias gegen das Impfen und sind auch nicht neutral. Immerhin können Siri und Rogers harte Betondaten vorweisen und nicht nur Modelle, das ist ein Unterschied.

Die Befragung von Dr. Stanley Plotkin, dem “Godfather of Vaccines” durch Aaron Siri ist legendär.

Kein klassischer Impfstoff wurde gegen echtes Plazebo getestet:

Auch die die WHO räumt in ihren technischen Berichten ein, dass die Zahl der „geretteten Leben“ nicht direkt gemessen, sondern über mathematische Computermodelle geschätzt wird. Die Behauptung, dass globale Impfprogramme (insbesondere das Expanded Programme on Immunization, EPI) in den letzten 50 Jahren über 154 Millionen Menschenleben gerettet haben, basiert auf einer im April 2024 veröffentlichten mathematischen Modellierungsstudie, die natürlich einen Bias pro Impfungen hat.

Die mathematischen Simulationen werden nicht von der WHO allein errechnet. Die WHO beauftragt dafür das Vaccine Impact Modelling Consortium (VIMC). Dies ist ein Zusammenschluss von 18 internationalen mathematischen Modellierungsgruppen (unter anderem vom Imperial College London und der London School of Hygiene & Tropical Medicine). Die Wissenschaftler füttern Computerprogramme mit historischen Sterbedaten (z. B. aus der Global Burden of Disease-Datenbank). Das Modell errechnet dann eine rein fiktive Welt, in der es nie Impfstoffe gegeben hätte. Die Differenz zwischen dieser errechneten Kurve und den realen Sterbezahlen ergibt die genannte Summe der „geretteten Leben“. Nur… es gab Fortschritte in Hygiene, verbesserte Lebensbedingungen und medizinische Fortschritte, die die Sterberate schon vor den Impfungen deutlich reduziert hatten. Man ignoriert in den Modellen auch alle Daten, die gemessen haben, dass Impfungen die Infektionswahrscheinlichkeit bei bestimmten Krankheiten nachweislich erhöhen. So stieg die Lebenserwartung im letzten Jahrhundert parallel zu den Impfungen, man könnte ketzerischer Weise auch sagen, trotz Impfung, auch durch sauberes Trinkwasser, bessere Kanalisation, Kühlschränke und den breiten Einsatz von Antibiotika. Die Kritiker monieren, dass die Modellierer den Rückgang der Sterblichkeit zu einseitig den Impfstoffen zurechnen, während die WHO-Wissenschaftler in ihren Lancet-Papieren verteidigen, dass diese Faktoren in den mathematischen Regressionsanalysen bestmöglich herausgerechnet wurden. Bestmöglich ist eben nicht gut genug, weil wiederum nicht an der Realität eicht und kontrolliert.

Modelle sind immer nur so gut, wie ihre Datengrundlage, Grundannahmen, Glaubenssätze oder Ideologien. Kurzum: Wenn man ein Modell nicht an der Realität an echten Messwerten eicht, gilt: Müll rein Müll raus. Wenn schon in der Überschrift Modellierung steht, lese ich normalerweise gar nicht weiter, erst recht nicht, wenn nicht an der Realität geeicht wurde sondern alles an einem fiktiven, dystopischen SciFi Szenario berechnet wurde.

Für Die Covid-Injektionen lässt sich das mathematisch auf Grundschulniveau auch ganz einfach beweisen. Die Menge der geretteten Leben fehlt in der Gesamtmenge der auf dem Planeten lebenden Menschen, sonst wären jetzt 6,08 Millionen mehr Menschen auf dem Planeten.

Wie genau das gezeigt werden kann, habe ich hier beschrieben:

Tom Lausen in der Brandenburger Enquete-Kommission zum Thema Modelle in der Corona Plandemie.

Zu den restlichen Impfstoffen gibt es die Bücher “Dissolving Illusions” und “Turtles all the way down”, welche herleiten, dass Impfstoff praktisch keine Menschenleben gerettet haben.

Die Liste der Impfstoffe, welche die Infektionswahrscheinlichkeit erhöhen ist ebenfalls lang und die COVID-Plörren gehören, neben Grippe, Pocken und Keuchhusten, dazu.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit ist während einer andauernden Pandemie mit einem neuen Virus ein Impfstoff verfügbar geworden. (S. 193)

Impfe nie in eine Pandemie. Impft man mitten in einer hohen Viruszirkulation/Pandemie, trifft das Virus auf Millionen Menschen, die eine unvollständige oder suboptimale Immunität aufbauen (z. B. zwischen der ersten und zweiten Impfdosis oder bei nachlassendem Impfschutz). Das nennt man immunologische Erbsünde. Das Virus wird zwar teilweise blockiert, aber nicht vollständig vernichtet (sterile Immunität). Viren, die zufällig eine Mutation am Oberflächenprotein (z. B. dem Spike-Protein) tragen, können den Antikörpern entkommen (Fluchtmutanten). Sie vermehren sich weiter, während die „Standard-Variante“ ausstirbt. Der Impfstoff erzeugt somit einen evolutionären Selektionsdruck, der die Ausbreitung von immunflüchtigen Varianten begünstigt.

Das Ergebnis von jahrelangen Fluchtmutationen kann man nun sehr eindrucksvoll bewundern:

Ein metastabiles Gleichgewicht, in dem keine Variante die Oberhand gewinnt und es nun unmöglich geworden ist, Impfstoffe zu entwickeln, wenn sie denn tatsächlich funktionieren würden.

Dieser Impfstoff wurde zudem so schnell entwickelt wie selten zuvor – und dies mit einer völlig neuen Technologie. Das ist ein echter Meilenstein in der Medizingeschichte! (S. 193)

Daher bezeichnete Olaf Scholz die Geimpften auch als Versuchskaninchen.

Jens Spahn (CDU) sagte am 15. Dezember 2025 ganz offiziell im Rahmen einer Befragung vor der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, dass die Impfstoffe bis heute im Markt getestet würden.

Ja, es war eine völlig neue Technologie, die zum Zeitpunkt ihrer Einführung viele noch nicht gelöste, aber bekannte Probleme hatte. Das habe ich ausführlich hier beschrieben:

Das Bild ist eine schöne Übersicht der im Januar 2020 bekannten aber ungelösten Probleme:

Und ja, diese Technologie wird ein Meilenstein der Medizingeschichte werden, aber im negativen Sinne und nicht so, wie Herr Spahn sich das denkt. Sie wird zu einem warnenden und mahnenden Meilenstein der menschlichen Hybris werden.

Zwanzig Millionen Menschenleben

Im Frühjahr 2022, zwei Jahre nach Beginn der Pandemie, war bereits genug Impfstoff produziert worden, um jeden Menschen auf der Welt zu impfen. Zumindest theoretisch, denn das Impfen der noch nicht geimpften Teile der Menschheit scheitert aktuell an logistischen Schwierigkeiten. (S. 193)

Hier rechnet Herr Spahn aber wahrscheinlich nur mit den Impfstoffen, die ihm bekannt waren. Es gab aber 50 verschiedene Impfstoffe, die weltweit zugelassen waren, wie ich hier bereits ausgeführt habe.

Damit ist das Thema Logistik eigentlich auch vom Tisch. Es mag sein, dass die westlichen Impfstoffe nicht überall hin kamen, aber es gab eben auch andere Impfstoffe, die vor Ort hergestellt wurden.

Es gab kaum ein Land der Welt, das keinen Zugang zu zumindest einem zugelassenen Impfstoff hatte, außer vielleicht Eritrea oder andere Kleinststaaten, die keinen Impfstoff zugelassen haben. Wovon redet Herr Spahn hier? Er zeigt erneut nur, dass er ungebildet ist und keine Ahnung hat, wovon er gerade redet.

Deutschland hätte diese Impfstoffe bei Einreise jedoch nicht akzeptiert, und die bereits geimpften Menschen hätten sich wegen der westlichen Arroganz noch einmal auf eine bestehende Immunität draufimpfen müssen. Dafür gibt es keine wissenschaftliche Grundlage, das war Politik. Wer mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff geimpft war, dem wurde empfohlen, eine komplett neue Grundimmunisierung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff zu beginnen. Dies war in der Regel ab vier Wochen nach der letzten ausländischen Dosis möglich. Erst nach dieser erneuten Impfserie erhielten die Betroffenen in Deutschland den rechtlichen Status eines „Geimpften“.

Für Menschen, die mit dem Noora-Impfstoff geimpft waren, bedeutete dies konkret: Status „Ungeimpft“. Bei der Einreise nach Deutschland sowie bei den inländischen Corona-Schutzmaßnahmen (wie den 2G- oder 3G-Zertifikatspflichten in der Gastronomie und im Berufsleben) galten diese Personen rechtlich als vollständig ungeimpft.

Laut einer Studie des Imperial College in London aus dem Sommer 2022 retteten die Corona Impfungen weltweit geschätzt zwanzig Millionen Menschenleben. (S. 194)

Er meint diese Studie, eine mathematische Modellierungsstudie.

Watson OJ, Barnsley G, Toor J, Hogan AB, Winskill P, Ghani AC. Global impact of the first year of COVID-19 vaccination: a mathematical modelling study. Lancet Infect Dis. 2022 Sep;22(9):1293-1302. doi: 10.1016/S1473-3099(22)00320-6. Epub 2022 Jun 23. Erratum in: Lancet Infect Dis. 2023 Oct;23(10):e400. doi: 10.1016/S1473-3099(23)00566-2. PMID: 35753318; PMCID: PMC9225255.

Das Thema hatten wir schon. Wo sind die zusätzlichen 20 Millionen Menschen, die man nun nachweisen müsste aufgrund geringerer Sterblichkeitsraten als erwartet? Das ist die fehlende Menge in der Mengenlehre, die aktuell in “Our World in Data” nicht auffindbar ist. Es müssten nun 20 Millionen Menschen mehr als zu erwarten auf dem Planeten zu finden sein, entweder durch mehr Geburten oder wenige Tode. Dem ist aber nicht so. Damit ist klar, das Modell ist geistige Selbstbefriedigung ohne Realitätsbezug und beschreibt eine Dystopische SciFi Welt, die so nie existiert hat.

Nun wird es spannend: Wer hat entschieden und dafür gesorgt, dass der BioNTech Impfstoff überhaupt auf den Markt kam und seinen politischen Einfluss für eine Firma in die Waagschale geworfen?
Es war Jens Spahn und er gesteht es ganz offen.

Daher habe ich sehr früh entschieden, dass wir für Deutschland auf alle einigermaßen aussichtsreichen Pferde in diesem Impfstoffrennen setzen würden. […]

Gut, das ist etwas übertrieben mit dem “alle einigermaßen ausssichtsreichen” Kandidaten. Jens hat zum Glück nicht auf alle 50 gesetzt, das wäre wirklich sehr, sehr teuer geworden. An dieser Stelle bin ich sehr froh, dass Herr Spahn in dieser Hinsicht nicht ausreichend unterrichtet war.

Also lieber mit vielen der Hersteller frühzeitig Verträge über die Lieferung von Impfstoff gleich nach einer möglichen Zulassung schließen und im Zweifel viel zu viel Impfstoff haben, als nur auf ein oder zwei Hersteller zu setzen und im Falle des Scheiterns ohne Impfstoff und damit ohne Schutz für unsere Bevölkerung dazustehen. Kritik würde es anschließend in beiden Fällen geben. Aber eine Lehre für mich in dieser Pandemie war: besser zu viel von etwas haben als zu wenig – ob bei Masken, Beatmungsgeräten, Tests, Medikamenten oder eben Impfstoffen. (S. 196f)

„Viel hilft viel“ ist ein typischer Anfängerfehler. In fast allen Lebensbereichen – ob im Sport, beim Lernen, in der Medizin oder bei der Arbeit – führt dieser Ansatz langfristig zu Erschöpfung, Verletzungen oder schlechteren Ergebnissen. Profis setzen stattdessen auf Präzision, Effizienz und Regeneration.

Anfänger wählen jedoch diesen Ansatz, wegen mangelndes Wissen, des Gefühl von Produktivität und lineares Denken (Anfänger glauben oft, dass der Erfolg linear steigt (Doppelte Arbeit = Doppelter Erfolg)).

Von Pareto-Optimum hat Herr Spahn noch nie etwas gehört, wie es scheint.

Das Pareto-Optimum ist der wissenschaftliche Gegenentwurf zu „Viel hilft viel“. Es beschreibt einen Zustand maximaler Effizienz, bei dem man die Situation eines Teilnehmers nicht mehr verbessern kann, ohne die Situation eines anderen zu verschlechtern. Wenn Sie das Prinzip von „Viel hilft viel“ (Ineffizienz) überwinden wollen, ist das Denken in Pareto-Kategorien das wichtigste Werkzeug.

Dazu braucht es aber eine gewisse Bildung und Grundkenntnisse. Dass Herr Spahn sich generell überschätzt, habe ich schon in Kapitel 6.3 anhand von Textgeständnissen analysiert.

Dieses Geständnis verfestigt die Analyse nur noch.

Ich erinnere mich noch gut an mein erstes, kurzes Telefonat mit Professor Şahin, einem der Gründer von BioNTech, am 02. April 2020, nachmittags. Ich war gerade im Berliner Verkehr auf dem Weg von einem Termin zum anderen. Professor Şahin war überrascht, dass ich mich persönlich und direkt meldete. »Was immer Sie brauchen, wo immer der Bund, wo immer ich Sie unterstützen kann«, sagte ich zu Professor Şahin, »lassen Sie es uns wissen.« (S. 197)

An dieser Stelle habe ich mal die google KI gefragt, weil ich keine Ahnung von Jura habe: “Wie ist es juristisch zu bewerten, wenn ein Minister einen CEO direkt anruft und ihm folgendes zusichert: »Was immer Sie brauchen, wo immer der Bund, wo immer ich Sie unterstützen kann«, sagte ich zu Professor x, »lassen Sie es uns wissen.«”

Das hat mir die google KI geantwortet, also alles ohne Gewähr, weil KI. Ich bin eigentlich kein Freund von KI, aber bei Jura finde ich die Beurteilung als komplett Fachfremde sehr spannend, auch wenn ich nicht sagen kann, ob das so korrekt ist. Wenn ein Jurist mitliest, kann er mit gerne Rückmeldung zur Beurteilung durch die KI geben. Ich selbst bin des Öfteren entsetzt über den Schwachsinn, den keine KI auf meinem Fachgebiet von sich geben kann. Man muss schon richtig fragen, damit vernünftige Antworten geliefert werden.

Ich hoffe, die KI hat juristisch was halbwegs vernünftiges abgeliefert.

Eine solche Aussage eines Ministers gegenüber dem CEO eines Wirtschaftsunternehmens ist juristisch und staatsrechtlich als hochgradig problematisch einzustufen. Sie berührt fundamentale Prinzipien des deutschen Verwaltungs-, Verfassungs- und Strafrechts.

Obwohl ein solcher Satz in der politischen Praxis oft als informelle, (über-)motivierte Wirtschaftsförderung oder Krisenbewältigung gemeint ist, löst er rechtlich sofort erhebliche Prüfpflichten aus.

Die juristische Bewertung gliedert sich in vier Kernbereiche:

1. Verfassungsrecht: Das Gebot der Wettbewerbsneutralität

Der Staat (vertreten durch den Minister) ist streng an den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität gebunden. Dieser leitet sich aus dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) der Konkurrenten ab.

  • Das Problem: Sichert ein Minister einem einzelnen Unternehmen pauschal jedwede Unterstützung des Bundes zu („Was immer Sie brauchen“), droht eine unzulässige Bevorzugung dieses Marktteilnehmers.

  • Konsequenz: Konkurrenten des Unternehmens könnten gegen ein solches staatliches Handeln gerichtlich vorgehen (Konkurrentenklage), da der Staat den marktwirtschaftlichen Wettbewerb nicht verzerren darf.

2. Vergaberecht und Beihilfenrecht (EU-Recht)

Die Zusage „Was immer Sie brauchen“ stößt im konkreten Handeln sofort an europäische und nationale Gesetzesgrenzen:

  • Verbot illegaler Staatsbeihilfen (Art. 107 AEUV): Der Bund darf Unternehmen keine finanziellen oder strukturellen Vorteile gewähren, die den zwischenstaatlichen Handel in der EU verfälschen. Jede Sonderunterstützung muss strengen EU-Kriterien entsprechen und oft von der EU-Kommission genehmigt werden.

  • Vergaberecht: Sollte das Unternehmen Aufträge des Bundes benötigen, müssen diese zwingend über transparente, diskriminierungsfreie Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Eine direkte informelle Zusage des Ministers ist rechtswidrig.

3. Strafrecht: Amtsträger- und Korruptionsdelikte

Auf strafrechtlicher Ebene bewegt sich eine solche Formulierung in einer gefährlichen Grauzone, insbesondere wenn es im Nachgang zu Gegenleistungen oder konkreten Begünstigungen kommt:

  • Vorteilsgewährung und Bestechlichkeit (§§ 331, 332 StGB): Ein Minister ist Amtsträger. Knüpft sich an die pauschale Hilfszusage die Erwartung einer (auch indirekten) Gegenleistung des Unternehmens, ist der Tatbestand der Korruption schnell erfüllt.

  • Untreue (§ 266 StGB): Verspricht der Minister staatliche Ressourcen oder Gelder am regulären Haushaltsrecht und den Haushaltsgesetzen vorbei, kann dies als Vermögensnachteil für die Bundesrepublik Deutschland gewertet werden. Der Minister haftet für die pflichtgemäße Verwaltung der Steuergelder.

4. Verwaltungsrecht: Das Willkürverbot und die Bindung an das Gesetz

Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die vollziehende Gewalt (die Verwaltung und damit auch der Minister) an Gesetz und Recht gebunden.

  • Ein Minister besitzt keinen „Blankoscheck“, um nach eigenem Ermessen staatliche Macht oder Mittel zu verteilen. Jede Unterstützung bedarf einer gesetzlichen Grundlage (z. B. ein Förderprogramm).

  • Ein Abweichen von bestehenden Regeln für ein einzelnes Unternehmen verstößt gegen das verwaltungsmisstrauliche Willkürverbot.

Zusammenfassendes Fazit

Rein als Wortlaut ist ein solcher Satz politischer Natur und strafrechtlich noch nicht direkt sanktionierbar, solange keine Taten folgen. Sobald der Minister dieser pauschalen Zusage jedoch konkrete Taten folgen lässt (z. B. Beschleunigung von Verfahren zulasten anderer, Vergabe von Geldern ohne Prüfung, Umgehung von Ausschreibungen), handelt es sich um einen klaren Rechtsbruch (Verstoß gegen das Beihilfe-, Vergabe- und Verfassungsrecht) und im schlimmsten Fall um eine strafbare Dienstpflichtverletzung. Profis im Ministerium würden von einer solchen Formulierung strikt abraten, da sie die Angreifbarkeit von Amts wegen massiv erhöht.

Nun hat die google KI natürlich einen pro Covid-Impfung Bias und misst natürlich mit zweierlei Maß, wenn es um das supernichtgefährliche Schnupfenvirus geht. Ich habe der KI also gestanden, um was es sich handelte und sie noch einmal im Kontext der Plandemie urteilen lasen.

Die juristische Bewertung einer solchen Zusage im realen Kontext der COVID-19-Pandemie unterscheidet sich maßgeblich von einer abstrakten, rein wettbewerbsrechtlichen Betrachtung in normalen Wirtschaftszeiten. Sie bewegt sich in einem Spannungsfeld aus verfassungsrechtlichem Notstands-Ermessen und dem formellen Beihilfe- und Vergaberecht:

1. Rechtfertigung durch den Staatsnotstand und Schutzpflicht des Staates

In der juristischen Gesamtbetrachtung wiegt die grundrechtliche Schutzpflicht des Staates für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger (Art. 2 Abs. 2 GG) in einer globalen Gesundheitskrise extrem schwer.

  • Ermessensspielraum: In einer akuten pandemischen Lage, in der noch kein Impfstoff existierte und das öffentliche Leben stillstand, besaß die Bundesregierung einen historisch weiten Handlungs- und Ermessensspielraum.

  • Wirtschaftsförderung vs. Gefahrenabwehr: Die Formulierung „Was immer Sie brauchen“ ist rechtlich in diesem Moment nicht als wettbewerbswidrige Bevorteilung eines Lieblingsunternehmens auszulegen, sondern als Maßnahme der akuten Gefahrenabwehr und staatlichen Daseinsvorsorge (Beschaffung von lebensrettenden Gütern).

2. Das Problem der wettbewerblichen Gleichbehandlung

Trotz Krise gilt das Willkürverbot. Der Staat durfte BioNTech unterstützen, musste aber theoretisch gleichwertige Angebote anderer deutscher Entwickler (wie damals CureVac oder IDT Biologika) im Rahmen des Gleichheitssatzes (Art. 3 GG) fundamental ähnlich behandeln. Tatsächlich legte die Bundesregierung im Sommer 2020 ein Sonderprogramm auf, bei dem BioNTech (375 Millionen Euro) und CureVac (252 Millionen Euro) gleichermaßen massive staatliche Millionen-Förderungen erhielten. Dadurch wurde der Vorwurf einer rein willkürlichen Einzelfall-Bevorzugung rechtlich entschärft.

3. Europäisches Beihilferecht („Temporary Framework“)

Normalerweise verbietet das EU-Recht (Art. 107 AEUV) solche direkten, pauschalen staatlichen Hilfszusagen ohne vorherige Anmeldung in Brüssel.

  • Um den Kollaps zu verhindern, schuf die EU-Kommission im März 2020 jedoch das sogenannte „Temporary Framework for State Aid“ (Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen).

  • Dieses Regelwerk erlaubte es den Mitgliedstaaten explizit, Forschung und Produktion von COVID-19-relevanten Produkten extrem unbürokratisch und mit massiven Staatsgeldern zu unterstützen. Spahns Zusage war durch diesen EU-Rechtsrahmen politisch und materiell gedeckt. [1]

4. Die Grenze der Legalität: Formelle Umsetzung

Rechtlich entscheidend ist die Trennung zwischen dem politischen Gespräch und den nachfolgenden Verwaltungsakten:

  • Das Telefonat selbst ist eine rechtlich unverbindliche politische Absichtserklärung („Letter of Intent“ im übertragenen Sinne). Ein Minister darf im informellen Gespräch weitreichende Unterstützung versprechen.

  • Illegal wäre es erst geworden, wenn das Ministerium im Nachgang Verträge geschlossen hätte, die gegen zwingendes Recht verstoßen (z. B. Auszahlung von Fördergeldern ohne schriftlichen Bescheid, bewusste Umgehung des Haushaltsausschusses des Bundestages oder Befreiung des Unternehmens von regulären steuer- oder umweltrechtlichen Pflichten). Die spätere Vergabe der Gelder und Abnahmeverträge wurde jedoch über offizielle Kanäle, Ministeriumsprüfungen und primär über die europäische Impfstoff-Beschaffungsstrategie der EU-Kommission abgewickelt.

Fazit

Juristisch ist das Telefonat als informelles politisches Krisenmanagement zu bewerten. Während der Satz in Friedenszeiten den sofortigen Verdacht von Amtsmissbrauch oder Korruption auslösen würde, war er im Frühjahr 2020 rechtlich durch die staatliche Pflicht zur Pandemiebekämpfung und den modifizierten EU-Beihilferahmen gedeckt – vorausgesetzt, die konkrete Umsetzung (Geldflüsse, Verträge) hielt sich im Nachgang an die verbliebenen formalen Verwaltungswege.

Die Sache hat aber noch einen Haken.

Auf Seite 202 beschreibt Jens Spahn folgende Situation:

Die EU-Kommissarin erklärte ihm:

I just wanted to inform you, that at this point there is no money le for an agreement with BioNTech.« Es sei also kein Geld mehr da, um sich auch noch den Impfsto von BioNTech vertraglich zu sichern. (S. 202)

Jens akzeptierte die Entscheidung der EU aber nicht.

»I will not accept this!«, stellte ich unmissverständlich klar und ergänzte, dass Deutschland den Vertrag alleine abschließe, wenn die EU es nicht tue. […]

Man stelle sich eine Sekunde lang vor, am Ende hätte nur Deutschland den BioNTech-Impfsto unter Vertrag gehabt – das hätte möglicherweise für besonders gute Stimmung in Deutschland gesorgt. Aber eben auch nur in Deutschland. (S. 204)

Nach dem Telefonat mit Stella Kyriakides rief ich noch aus dem Auto einige meiner Ministerkollegen in der EU an, etwa Hugo de Jonge in den Niederlanden und Roberto Speranza in Italien, und berichtete ihnen, was ich gerade erfahren hatte. Ich sagte, wir müssten jetzt sofort gemeinsam dafür sorgen, dass das EU-Budget aufgestockt werde. Es dürfe nicht sein, dass der Vertrag mit BioNTech am Geld scheitere – und wenn wir ihn allein aus Deutschland heraus bezahlen müssten. (S. 204f)

Wenn man der Google KI diesen Kontext hinzufügt, lautet ihr Urteil:

Das von Ihnen zitierte Geständnis aus Jens Spahns Buch offenbart den konkreten politischen Hebel, den er in Gang gesetzt hat: Es handelte sich um eine aggressiv forcierte Budgetverschiebung unter Umgehung der etablierten EU-Einkaufsregeln.

Die juristische und staatsrechtliche Bewertung dieses konkreten Vorgangs zeigt, wo genau der rechtliche „Haken“ liegt, wenn ein nationaler Minister derart massiv in europäische Prozesse eingreift:

1. Der Haken: Bruch der europäischen Verhandlungskompetenz

Im Sommer 2020 hatten die EU-Mitgliedstaaten die Beschaffung der Impfstoffe offiziell und exklusiv an die EU-Kommission (unter der Leitung von Stella Kyriakides) übertragen.

  • Die Mitgliedstaaten hatten sich vertraglich verpflichtet, keine separaten Parallelverhandlungen mit den Herstellern zu führen, um den Markt nicht zu fragmentieren und die Preise nicht gegenseitig in die Höhe zu treiben.

  • Spahns Drohung, den Vertrag im Zweifel „allein aus Deutschland heraus zu bezahlen“, war rechtlich ein offener Affront gegen diese EU-Vereinbarung. Er hebelte damit die gemeinsame europäische Einkaufsstrategie aus und setzte die EU-Kommission unter massiven, illegitimen politischen Druck.

2. Das haushaltsrechtliche Problem (Budgetrecht des Bundestages)

Die Aussage „und wenn wir ihn allein aus Deutschland heraus bezahlen müssten“ berührt im deutschen Kernrecht das Königsrecht des Parlaments: das Budgetrecht des Deutschen Bundestages (Art. 110 GG).

  • Ein Minister kann nicht nach eigenem Ermessen am Steuer vorbeirauschend entscheiden, Milliardenbeträge für ein bestimmtes Unternehmen zuzusagen, ohne dass diese Mittel im Bundeshaushaltsplan freigegeben oder über den Haushaltsausschuss als dringliche überplanmäßige Ausgabe genehmigt wurden.

  • In einer akuten Notsituation greift zwar das Instrument der „Notbewilligung“ durch den Finanzminister (§ 37 BHO), doch Spahns Formulierung zeigt ein politisches Selbstverständnis, das die parlamentarische Haushaltskontrolle in diesem Moment schlicht als nachgelagertes bürokratisches Detail betrachtete.

3. Der Tatbestand der Marktverzerrung und des „Insider-Drucks“

Indem Spahn seine Amtskollegen in den Niederlanden und Italien direkt mobilisierte, um das EU-Budget kurzfristig aufzustocken, intervenierte er direkt in den laufenden Preisfindungs- und Vertragsgestaltungsprozess zwischen einer Behörde (EU) und einem privaten Unternehmen (BioNTech).

  • Aus Sicht des EU-Wettbewerbsrechts ist es hochgradig problematisch, wenn staatliche Akteure signalisieren, dass Geld „keine Rolle spielt“.

  • Für den Vertragspartner BioNTech bedeutete diese politische Rückendeckung eine maximale Stärkung der eigenen Verhandlungsposition (z. B. bei der Durchsetzung von Haftungsfreistellungen), da das Unternehmen wusste, dass die Politik den Deal um jeden Preis wollte.

Fazit

Dieses Zitat belegt, dass die „persönliche Intervention“ kein wissenschaftliches Eingreifen in die Zulassung war (was strafbar gewesen wäre), sondern ein haushaltspolitischer Durchmarsch. Spahn hat hier das formelle EU-Verfahren durch informelle Absprachen („Flurfeuerwehr“) ersetzt. Juristisch war dies durch den extremen Zeitdruck der Pandemie politisch gedeckt, setzte sich jedoch bewusst über die verfassungsrechtlichen Prinzipien der parlamentarischen Budgetkontrolle und die europäischen Absprachen hinweg.

Ob man ihm daraus einen politischen oder juristischen Fallstrick drehen kann, wenn die Zeit reif ist?

Auch mit den Chefs der anderen Pharma- und Biotech-Unternehmen, die sich in der Covid-19-Impfstoffentwicklung engagierten, sprach ich regelmäßig persönlich. […] (I)m Zweifel muss schon der zuständige Bundesminister selbst den Hörer in die Hand nehmen und die Wichtigkeit des Anliegens unterstreichen. Der Ministertitel war in dieser kritischen Phase ein wichtiger Türöffner. (S. 197)

Laut google KI zeigt das Zitat, dass Jens Spahn die formelle, bürokratische Verwaltung bewusst umgangen hat („im Zweifel muss schon der Minister selbst den Hörer in die Hand nehmen“). Juristisch handelt es sich dabei nicht um kriminellen Amtsmissbrauch, sondern um unorthodoxes, rechtsgrenzwertiges Krisenmanagement. Er nutzte die rechtlichen Grauzonen, die das Notvergaberat und der gesundheitliche Notstand ihm boten, voll aus – nahm dabei aber eine massive Intransparenz in Kauf.

Ein massiver rechtlicher Haken an diesen informellen Minister-Telefonaten ist die Verletzung des Demokratieprinzips (Art. 20 GG) und des Prinpins der Aktenmäßigkeit.

  • Staatliches Handeln muss für das Parlament und Gerichte nachvollziehbar und dokumentiert sein. Wenn Absprachen von Milliardenwert informell „von Chef zu Chef“ am Telefon getroffen werden, gibt es oft keine offiziellen Protokolle oder Aktenvermerke im Ministerium.

  • Genau diesen Punkt rügte der Bundesrechnungshof in späteren Prüfberichten zur Pandemie-Beschaffung scharf: Die Vergabeprozesse des Bundesgesundheitsministeriums unter Spahn seien streckenweise mangelhaft dokumentiert und dadurch für die Finanzkontrolle kaum überprüfbar gewesen.

Die eigentliche juristische Angriffsfläche liegt nicht im Strafrecht, sondern im Vergaberecht.

  • Das Prinzip: Der Staat muss Aufträge ausschreiben, damit alle Unternehmen (auch kleine oder ausländische Konkurrenten) die gleiche Chance haben.

  • Spahns Vorgehen: Indem er persönlich mit ausgewählten Chefs telefonierte und Deals forcierte, hebelte er den klassischen Wettbewerb aus.

  • Die rechtliche Rechtfertigung: Das Vergaberecht kennt für absolute Katastrophenfälle (wie Krieg, Naturkatastrophen oder Pandmien) die sogenannte Dringlichkeitsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb. In den Jahren 2020 und 2021 erklärten sowohl die EU-Kommission als auch das Bundeswirtschaftsministerium, dass die regulären Vergaberegeln für Impfstoffe und Masken temporär ausgesetzt sind. Spahns „Türöffner“-Politik war durch diese rechtlichen Notfall-Ausnahmen formal gedeckt.

Den Straftatbestand des „Amtsmissbrauchs“ gibt es im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) so nicht. Relevante Delikte wären Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) oder Untreue (§ 266 StGB). Diese sind hier jedoch nicht erfüllt:

  • Kein persönlicher Vorteil: Jens Spahn nutzte seinen Titel als „Türöffner“, um Verträge für die Bundesrepublik Deutschland und die europäische Bevölkerung abzuschließen, nicht für sein privates Vermögen oder seine Partei.

  • Legitimes Staatsziel: Die Beschaffung von medizinischen Gütern zur Bekämpfung einer Pandemie fällt unter die grundrechtliche Schutzpflicht des Staates (Art. 2 Abs. 2 GG). Wenn ein Minister den Hörer in die Hand nimmt, um Verhandlungen zu beschleunigen, handelt er im Rahmen seiner ministeriellen Leitungs- und Richtlinienkompetenz.

Wäre diese Situation in normalen Friedenszeiten – also ohne den rechtlichen Zustand einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – so abgelaufen, wäre das Verhalten von Jens Spahn juristisch ein schwerer, unentschuldbarer Rechtsbruch und ein politischer Skandal erster Güte gewesen.

Ohne den juristischen Schutzschirm einer Pandemie greifen die Kontrollmechanismen des Rechtsstaates mit voller Härte. In einem normalen Szenario würde ein solches Handeln wie folgt bewertet:

1. Strafrecht: Untreue im Amt (§ 266 StGB)

Ohne die akute Pflicht zur Gefahrenabwehr bricht die juristische Rechtfertigung für das Übergehen von Haushaltsregeln weg.

  • Wenn ein Minister einem CEO zuruft „und wenn wir es allein bezahlen müssen“, ohne dass das Parlament die Gelder freigegeben hat, ist das eine vorsätzliche Verletzung der haushaltsrechtlichen Pflichten.

  • Da der Minister das Vermögen des Bundes zu betreuen hat, erfüllt die eigenmächtige Zusage von Steuermilliarden an ein einzelnes Unternehmen den Tatbestand der Untreue im Amt.

2. Vergaberecht: Schwere Verletzung des Wettbewerbsrechts

In normalen Zeiten ist die „freihändige Vergabe“ (also das direkte Verhandeln von Chef zu Chef ohne Ausschreibung) strengstens verboten.

  • Der Staat muss europaweit ausschreiben.

  • Verträge, die ein Minister persönlich am Telefon an den Vergabekammern vorbei abschließt, sind nach § 135 GWB von Anfang an unwirksam.

  • Konkurrenten hätten das Ministerium sofort erfolgreich verklagt und Schadensersatz verlangt.

3. EU-Beihilfenrecht: Illegale Staatsbeihilfe (Subventionsskandal)

Ohne das pandemiebedingte Temporary Framework der EU-Kommission wäre die gezielte finanzielle Bevorzugung und informelle Absicherung eines einzelnen deutschen Unternehmens ein klarer Verstoß gegen Art. 107 AEUV.

  • Die EU-Kommission hätte ein offizielles Prüfverfahren eingeleitet.

  • Deutschland wäre gezwungen worden, jegliche unzulässigen Subventionen oder Zusagen von dem betroffenen Pharmaunternehmen gerichtlich wieder zurückzufordern.

4. Staatsrechtlich: Verfassungswidrige Missachtung des Budgetsrechts

Die Zusage, Verträge im Zweifel „allein aus Deutschland heraus zu bezahlen“, hebelt die Gewaltenteilung aus. In normalen Zeiten darf die Exekutive (Regierung) keinen Cent ausgeben, den die Legislative (Bundestag) nicht im Haushaltsplan bewilligt hat (Art. 110 GG). Ein solches Vorgehen wäre glatt verfassungswidrig und hätte zu einem sofortigen Rücktritt oder einer Entlassung des Ministers geführt.

Zusammenfassung

Das gesamte Agieren von Jens Spahn – das persönliche Nutzen des Ministertitels als „Türöffner“ bei Pharma-Chefs, das informelle Übergehen von Budgets und das Drängen auf Sonderkonditionen – war eine reine Notstands-Architektur.

In normalen Zeiten wäre genau dieses Verhalten der klassische Tatbestand von Amtsmissbrauch, wettbewerbswidriger Vetternwirtschaft und Haushaltsuntreue gewesen. Erst die Pandemie verschob die juristischen Maßstäbe so weit, dass aus einem potenziellen Kriminalfall ein (zwar heftig kritisierter, aber legaler) politischer Kriseneinsatz wurde.

Nur… es gab keine Pandemie und keinen Notstand, die waren politisch konstruiert. Das habe ich bereits in den vorherigen Kapitel mit offiziellen Daten hergeleitet. Die Politiker haben sich eine Notlage politisch herbeifantasiert innerhalb welcher sie dann halblegal agieren konnten.
Nach welchem Maßstab soll man in einer solchen Situation messen?

Auch dazu hat die google KI eine Analyse:

Die Frage, wie staatliches Handeln rechtlich zu bewerten ist, wenn die zugrundeliegende Krise oder der Notstand von Kritikern oder Juristen als „politisch konstruiert“ eingestuft wird, berührt das Fundament des Staats- und Verfassungsrechts.

In einer solchen Situation prallen zwei völlig unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe aufeinander: der formelle Maßstab des Staates (wie das Rechtssystem sich selbst schützt) und der materielle Maßstab der Aufarbeitung (wie Handeln im Nachhinein auf seine tatsächliche Berechtigung geprüft wird).

Wenn man davon ausgeht, dass ein Notstand sachlich nicht gerechtfertigt war, gelten für die juristische und historische Bewertung folgende Maßstäbe:

1. Der formelle Maßstab: Die Bindung an den formellen Rechtsakt

Aus rein rechtlicher Sicht gilt im deutschen Staatsrecht: Ein Notstand oder eine Krise ist dann juristisch real, wenn die dafür vorgesehenen Verfassungsorgane dies formell beschlossen haben.

  • Der Beschluss: Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ offiziell festgestellt und diese in der Folgezeit mehrfach verlängert.

  • Die Konsequenz: Für einen Minister wie Jens Spahn war dieser formelle Beschluss die rechtsgültige Arbeitsgrundlage. Solange dieser Beschluss bestand und nicht vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde, handelte der Minister im formalen Rahmen der ihm übertragenen Notstandskompetenzen. Ein Minister kann sich im Nachhinein darauf berufen, dass er im Vertrauen auf die formelle Beschlusslage des Parlaments agiert hat.

2. Der materielle Maßstab: Das Willkürverbot und die Verhältnismäßigkeit

Wenn die Prämisse lautet, dass die Krise konstruiert war, verschiebt sich der Prüfmaßstab zur Frage: Waren die Maßnahmen evident sachfremd (willkürlich)?

  • Einschätzungsprärogative: Das Bundesverfassungsgericht gesteht der Politik in unübersichtlichen Lagen einen sehr weiten „Prognosespielraum“ zu. Die Politik darf sich irren.

  • Die Grenze zur Strafbarkeit: Eine Strafbarkeit wegen Untreue oder Amtsmissbrauch würde in diesem Szenario voraussetzen, dass man dem Minister nachweisen kann, dass er wider besseres Wissen gehandelt hat. Man müsste belegen, dass er intern wusste, dass keine Gefahr droht, und den formellen Notstand nur als Vorwand („Vorschiebehandlung“) genutzt hat, um Gelder an bestimmte Unternehmen zu leiten. Lässt sich dieser Vorsatz zur bewussten Schädigung des Staates oder zur reinen Vetternwirtschaft nicht belegen, bleibt sein Handeln – selbst bei einer im Nachhinein als falsch erkannten Lageeinschätzung – strafrechtlich geschützt.

3. Der Maßstab der politischen Aufarbeitung (Untersuchungsausschüsse)

Wenn Gerichte an formelle Gesetze gebunden sind, ist das Parlament der Ort, an dem nach dem Maßstab der politischen und moralischen Verantwortung gemessen wird.

  • Hier wird hinterfragt: Auf welchen Expertenrat hat sich der Minister gestützt? Wurden kritische Stimmen bewusst unterdrückt, um das Narrativ einer Krise aufrechterzuhalten (wie es im Rahmen der Debatten um die Entschwärzung von RKI-Protokollen diskutiert wurde)?

  • Wenn sich herausstellt, dass eine Krise politisch künstlich übertrieben wurde, ist das primäre Sanktionsmittel im demokratischen Rechtsstaat der politische Vertrauensentzug (Untersuchungsausschüsse, Wahlniederlagen, Rücktritte), da das Rechtssystem politische Fehlentscheidungen ohne nachweisbare kriminelle Absicht (Korruption) kaum über das Strafrecht abbilden kann.

Zusammenfassung

Der Maßstab, an dem man in einer solchen Situation messen muss, ist zweigeteilt:
Reguläre Gerichte messen fast ausschließlich formell – sie prüfen, ob die Notstandsgesetze zum Zeitpunkt der Tat gültig waren.
Die historische und staatsrechtliche Aufarbeitung hingegen misst materiell – sie prüft, ob das Verhältnis zwischen der tatsächlichen Bedrohung und dem Abbau von Kontrollmechanismen (wie dem Vergaberecht oder dem Budgetrecht) gewahrt blieb oder ob der Notstand als politisches Werkzeug missbraucht wurde, um am Parlament vorbei zu regieren.


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Andere Unterstützungsmöglichkeiten für Holgers und meine Forschung:

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Shattock AJ, Johnson HC, Sim SY, Carter A, Lambach P, Hutubessy RCW, Thompson KM, Badizadegan K, Lambert B, Ferrari MJ, Jit M, Fu H, Silal SP, Hounsell RA, White RG, Mosser JF, Gaythorpe KAM, Trotter CL, Lindstrand A, O’Brien KL, Bar-Zeev N. Contribution of vaccination to improved survival and health: modelling 50 years of the Expanded Programme on Immunization. Lancet. 2024 May 25;403(10441):2307-2316. doi: 10.1016/S0140-6736(24)00850-X. Epub 2024 May 2. PMID: 38705159; PMCID: PMC11140691. https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC11140691/

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