Doch Haft für IS-Rückkehrerin?

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(Peter Herrmann) Die Bundesanwaltschaft will zwei Jahre Haft ohne Bewährung für Oumaima I. Die IS-Rückkehrerin habe sich...

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(Peter Herrmann) Die Bundesanwaltschaft will zwei Jahre Haft ohne Bewährung für Oumaima I. Die IS-Rückkehrerin habe sich vor Gericht „als Opfer einer Täuschung inszeniert“, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Die streng religiöse Frau beteuerte in ihrem letzten Wort, sie sei „angelogen“ worden und „psychisch nicht mehr ganz normal“.
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