Kabinett beschließt BMWE-Entwurf zur Kraftwerksstrategie (StromVKG)

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photon.info📅 13.05.2026

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) für ein Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) beschlossen. Mit dem Gesetz wird laut BMWE der Rahmen geschaffen, damit dem Stromsystem im Jahr 2031 ausreichend zuverlässige Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung stehen. Es dient der Umsetzung der sogenannten Kraftwerksstrategie.
Bundesministerin Katherina Reiche kommentiert den Beschluss: »Erneuerbare Energien brauchen eine Lebensversicherung – und die heißt gesicherte Leistung. Wer den Ausbau der Erneuerbaren und den Kohleausstieg ernst meint, muss jetzt flexible Kraftwerke und neue Kapazitäten auf den Weg bringen. Mit dem StromVKG sorgen wir dafür, dass Strom auch dann sicher verfügbar ist, wenn Wind und Sonne pausieren. Das ist Klimaschutz mit wirtschaftlicher Vernunft und gleichzeitiger Versorgungssicherheit – und ein klares Signal für den Industriestandort Deutschland.«

In einem ersten Schritt werden nur neue Anlagen ausgeschrieben, um die Versorgungssicherheit substantiell zu stärken. Vorgesehen sind zunächst Ausschreibungen im Umfang für elf Gigawatt neuer steuerbarer Leistung für eine Verpflichtung von 15 Jahren. Davon richten sich die ersten Ausschreibungen im Umfang von neun Gigawatt an sogenannte »Langzeitkapazitäten«, danach folgen weitere Ausschreibungen für neue »Erzeugungskapazitäten« im Umfang von zwei Gigawatt ohne Langzeitkriterium. Schließlich erfolgen in den Jahren 2027 und 2029 weitere, vollständig technologieoffene Ausschreibungen. Bewerben können sich dann neben Kapazitäten wie z.B. Kraftwerken und Speichern auch flexible Nachfrager und neben neuen Anlagen auch Bestandsanlagen.

Der Gesetzesentwurf soll nun laut BMWE möglichst zügig im Bundestag beraten und beschlossen sowie von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt werden. Die Regelungen des StromVKG basieren auf dem im Januar 2026 mit der Europäischen Kommission erzielten Grundsatzeinigung für eine Ausgestaltung eines Versorgungssicherheitsinstruments im Einklang mit dem EU-Beihilferecht.
Von Umweltverbänden wie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wird das StromVKG als »fossiles Subventionsprogramm im Gewand der Versorgungssicherheit« kritisiert. Vertreter der Erneuerbare-Energien-Branche bemängeln insbesondere, dass die Ausschreibungskriterien Batteriespeicher de facto ausschließen.

© PHOTON

Gesetzesentwurf
Pressemitteilung BMWE
Pressemitteilung DUH

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